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“Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”

November 26th, 2009

Als ich dies hier gelesen habe auf der Seite “Frag-einen-Anwalt.de”, war ich ehrlich gesagt erst einmal erstaunt:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Bei Anmeldung auf dem fraglichen Portal haben Sie die AGB dieses Anbieters akzeptiert.
Bereits auf der Startseite wird auf die Kosten bzw. Mitgliedsbeiträge hingewiesen.

Das AG Borna hat in einem Urteil (Gz.: 4 C 766/08) hierzu festgestellt, dass damit ein arglistiges Verhalten des Portalbetreibers nicht vorliegen würde.

Die Forderungen des Portalbetreibers sind damit rechtmäßig.
Da Sie diese Leistungen in Anspruch genommen haben, ist diese Forderung nun durch Sie zu begleichen.
Eine anderweitige Möglichkeit ist nicht ersichtlich.

Ich bedaure, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite.

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von Frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Mit freundlichem Gruß,

Wibke Türk
Rechtsanwältin

(Quelle:Frag-einen-Anwalt.de: Frage geschrieben am 25.11.2009 09:58:53 | Betreff: nachbarschaft24.net)

UPDATE
Der hier angegebene Link wurde kommentarlos gelöscht. Ob es der Seite zu peinlich war oder ob es der Anwältin zu peinlich war, bleibt offen. Ob Sie jetzt wenigstens den “Mindeseinsatz” zurückgibt? :D

Also, auf Grund des “Mindeseinsatz”, hat sie sich die Mühe gemacht ein “Urteil” heraus zu suchen.
Naja, ein “Urteil”? Scheinbar war der Einsatz nicht hoch genug, sich auch davon zu überzeugen, was sich hinter dem Aktenzeichen verbirgt.

Wie Schreibt die Rechtsanwältin Türk noch mal:

Das AG Borna hat in einem Urteil (Gz.: 4 C 766/08) hierzu festgestellt, dass damit ein arglistiges Verhalten des Portalbetreibers nicht vorliegen würde.

Schauen wir uns doch mal das “Urteil” an. Da “Rechtsanwalt Michalak” dieses “Urteil” veröffentlicht hat, kann man es sich ja mal anschauen:
Bilder hochladen
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Was lesen wir da?
Urteil?
Nein, es steht auf Seite 1 Mittig eindeutig “Protokoll” (wie ich es jedenfalls mit meinem Hauptschulabschluss entziffere). Nun, vielleicht kenne ich ja nicht den Unterschied, oder besser den fehlenden Unterschied zwischen “Protokoll” und “Urteil”?
Deswegen schauen wir und mal weiter an, was da steht.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin die Startseite von “Nachbarschaft24.net” vorgelegt hat und dort die Kostenangaben zu finden waren. Daraufhin wurde festgestellt, dass der Vorwurf das dies eine “arglistiges Verhalten” sein könnte nicht nachvollzogen werden kann. Über die Rechtmäßigkeit, bzw. dem Abschluss eines Vertrages geäußert, geschweige denn geurteilt!
Danach heißt es in diesem “Urteil” (das sich “Protokoll” nennt):

Die Parteien schlossen sodann folgenden
V e r g l e i c h

Wieder liest man nichts, von einem Urteil! Erst recht nicht von einem Urteil (scheinbar war meine Hauptschulausbildung doch nicht so schlecht. Zumindest scheinbar nicht schlechter, als die einer Anwältin, wenn man davon absieht, dass ich kein Latein kann ;) )
Der Vergleich ist auch nicht so, wie in den Abmahnungen immer wieder dargestellt, das man nun über 200 Euro (für 24 Monate Vertrag zu Zahlen sei. Man einigt sich auf eine Vertragslaufzeit von 6 Monate (!) und damit eine Zahlung von 54,– Euro. Der größte Wermutstropfen dürften die Kosten des Rechtsstreit sein, die die Beklagte auch, lt. “Vergleich” zu Zahlen hat.
Das was das Gericht “beschlossen” hat, ist der Streitwert (nach dem sich die Anwaltssätze berechnen). Dieser wurde eben auf die im Vergleich geschlossenen 54 Euro festgesetzt.

Ich könnte fast glauben, das Einzige, was die Anwältin wirklich bei vollem Bewusstsein geschrieben hat, ist dieses:

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von Frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Da blinken wohl die $-Zeichen im Auge, oder?

Das andere Anwälte da durchaus anderer Meinung in Ihrer Einschätzung sind, kann man auch auf “Frag-einen-Anwalt.de” finden:

[...]
Die von Ihnen angegebene Internetseite „Nachbarschaft24.net“ bietet seit einiger Zeit Anlass für die Klagen zahlreicher Nutzer, die sich durch die versteckten Preisangaben des Anbieters getäuscht sehen. Zwar werden Preise für die Nutzung des Dienstes auf der Homepage von Nachbarschaft24.net genannt, jedoch besteht die Gefahr, dass diese sehr leicht übersehen werden.
Zudem wird die Mehrzahl der Nutzer nicht davon ausgehen, dass sich hinter der „Suchen“-Funktion gleichzeitig ein Vertragsabschluss verbirgt.
[...]
Ich rate deshalb zu folgendem Vorgehen:
[...]
Sie müssen bedenken, dass diese Anbieter durch die Drohung mit immensen Kosten bei unterbleibender Zahlung und der zukünftigen Einschaltung von Inkassobüros und Rechtsanwälten zunächst versuchen gehörig Druck aufzubauen, damit der Kunde freiwillig bezahlt. Viele beugen sich dann diesen Einschüchterungsversuchen und zahlen. Damit hat der Anbieter aber auch schon erreicht, was er will. Der zahlungsunwillige Rest wird dann vernachlässigt und spätestens nach der zweiten Mahnung nicht weiter verfolgt, zumal die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens gegen die Nichtzahler bei dem von mir beschriebenen Vorgehen nicht sehr hoch sind.

(Quelle und Gesamttext: Frage-einen-Anwalt: Frage geschrieben am 09.01.2008 10:41:00 | Betreff: Kündigung von “Nachbarschaft24.net”)

Der Anwältin Türk würde ich raten, wenn man nicht bereit ist für 36,00 Euro “Mindeseinsatz” sich die Mühe machen will, sich zu Informieren, sollte man es mit dem “Rat” geben sein lassen!
Oder stecken da noch weitere Interessen dahinter?

HINWEIS!
Ich kann nur jedem Raten, sich von den Behauptungen selbst ein Bild zu machen! Auch meine Äußerungen sollte man kritisch betrachten und nachprüfen.
Nicht, weil ich will, das Ihr mir Misstrauen sollt, sondern, weil auch ich Fehler machen kann und Ihr mich nicht kennt (also doch misstrauen. ;) )

Links:
Antiabzocknews.de: Hasimaus-Rechtsanwalt Frank Michalak übernimmt Forderungseinzug für Nachbarschaft24.net
BooCompany: Dringende Warnung vor www.rotglut.org – Domain gekapert! und Nachbarschaft24.net und andere Abzocken der Fäuschdle-Group Teil I
Computerbetrug: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal und Inkassopost bekommen nachbarschaft24
Antispam e.V.: Deine Nachbarin läd dich ein! (nachbarschaft24.net) (meinnachbar.net)

Ich bin Terrorist, weitere Artikel dazu:
“Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org”
“Nachbarschaft24.net” – Teil 2
Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk” – Teil 2
Nachbarschaft24.net – Teil 3/5 | Rotglut.org, “Pressestimmen”, Anwaltsantworten und der “Verbraucherzentrale Bundesverband”.

4 Kommentare »

  1. Ich bin Terrorist » Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk” – Teil 2 sagt am 28. November 2009 um 20:40

    [...] Es ist noch nicht lange her, da sich überall im Netz Artikel und Berichte über die gerichtlichen Erfolge des Anwaltes von “Nachbarschst24.net”. Schaut man sich diese “Urteile” näher an, dann sind es Anerkenntisurteile und Versäumnisurteile, bei denen letztendlich keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Vertrages getroffen wird. Genau in diese Nebelkerzen-Artikel kommt auf Grund einer Frage eine Antwort der Hamburger Rechtsanwältin Wibke Türk, die mich (gelinde gesagt) schlicht in Verwunderung versetzt hatte. Deswegen habe ich dazu vor 3 Tagen einen Artikel geschrieben: “Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburg… [...]

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  2. Ich bin Terrorist » Folge 2: “Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdige Artikel auf “Rotglut.org” sagt am 10. Dezember 2009 um 13:56

    [...] – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org” “Nachbarschaft24.net” – Teil 2 “Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburg… Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin [...]

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  3. Ich bin Terrorist » Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt! sagt am 20. März 2010 um 11:05

    [...] Ich habe die beiden Vorkommnisse nicht umsonst in einem Artikel zusammen genommen. Es ist richtig und gut, dass die Hürden im Strafrecht hoch sind und es im Zweifel für den Angeklagten heißt. Was man aber gerade im Strafrecht immer wieder beobachten kann, ist der fehlende Mut der Verantwortlichen zum Misserfolg. Es wird lieber Eingestellt, als das man den Mut hat, auch mal einen Misserfolg einzufahren. Es wird den Opfern die Chance verwehrt, dass den Tätern die Grundlage Ihrer Tat genommen wird, wie es die einfache Rechnung oben zeigt. Das sich das Zivilrecht dagegen mutiger zeigt ist erfreulich. Das mag auch daran liegen, das hier die Kläger selbst die Beweislage vorbringen können und nicht von der Staatsanwaltschaft abhängig sind. Das bedeutet, das Opfer strengt selber eine Klage an und entscheidet, wie weit er geht. Die Opfer, die eine Strafanzeige stellen sind auf die Ermittlungen und vor allem Bewertungen der Ermittlungen eines Sachbearbeiters der Staatsanwaltschaft abhängig. Nun, eine Verurteilung im Strafrecht ist nicht automatisch ein Sieg für das Opfer, da er damit seine Ansprüche nicht beglichen bekommt. Dazu muss er erst den Weg des Zivilrechtes begehen. Aber es würde den opfern leichter gemacht, wenn die Staatsanwaltschaft und auch die Gerichte im Strafrecht mehr Mut zeigen würden. In dem Fall der Hintermänner von “fabriken.de” sehe ich in der Auflage zur Einstellung der Ermittlungen einen Guten Punkt und Ermutigung der anderen Opfer, sich Ihr Geld über die Zivilklage zurück zu holen (jedenfalls solange die “Hintermänner” das Geld noch nicht verschoben haben und anschließend die Finger heben). Eben die Aufgabe und das Recht des Klägers bei einer Zivilklage haben auch schon merkwürdige Urteile im Zusammenhang von Abzockern mit sich gebracht, die einen Vermuten lassen, das diese evtl. von den Abzockern gefaket sind, um den psychischen Druck auf die Opfer zu erhöhen. Das dies sogar mit der Behauptung eines Urteils Funktioniert und selbst Anwälte darauf rein fallen, hat dieser Fall gezeigt, in dem eine Anwältin auf Grund eines “Urteils”, das in Wirklichkeit ein “Protokoll” eines Vergleiches war, bei dem dann die Rechtmäßigkeit der Forderung gerichtlich gar nicht mehr geprüft wurde, den Rat gab zu zahlen: “Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburg… [...]

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  4. Ich bin Terrorist » [Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile sagt am 24. Juni 2010 um 16:00

    [...] an den Fall, wo ein Anwalt einer Abzockerseite “(Nachbarschaft24.net”, ich berichtete: “Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburg…) auf seiner Seite ein “Urteil” eingestellt haben sollte. Beim genaueren Hinsehen [...]

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