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Zahl des Tages: 20.005 – So viele Menschen haben Verfassungsbeschwerde gegen “ELENA” eingereicht

März 31st, 2010

Genau 20.005 Vollmachten wurden heute mit einem Kleintransporter nach Karlsruhe gefahren.

ELENA-Verfassungsbeschwerde: Danke an die Helferinnen und Helfer

Am Mittwoch, 31.3.2010, wird der FoeBuD e.V. die Verfassungsbeschwerde samt exakt 22.005 Vollmachten dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben. Ein besonderer Dank gilt den vielen Helferinnen und Helfern des FoeBuD, die bei der Bewältigung der Berge an Post geholfen haben.

(Quelle: FoeBuD e.V. – ELENA-Verfassungsbeschwerde: Danke an die Helferinnen und Helfer)

Jetzt liegt alles in der Hand des Verfassungsgericht.
Die erste spannende Frage wir sein, ob das Verfassungsgericht bis zu seiner endgültigen Entscheidung Einschränkungen der Datensammelwut verordnet oder die Sammelwut eventuell komplett aussetzt.
Da hier im Gegensatz zu der “angeblich für die Sicherheit des Staates” so wichtigen Datensammelei, besteht hier diese angebliche Notwendigkeit wohl nicht.
Letztendlich würde bei einer Aussetzung der Sammelwut nur der Plan der Regierung nach hinten geschoben.
Warten wir mit Spannung auf die Entscheidungen.

Links:

- FoeBuD e.V.: ELENA-Verfassungsbeschwerde: Danke an die Helferinnen und Helfer

- Deutsche Welle: Bürger wehren sich gegen “Elena”

- Faz.Net: Datenschützer wollen Elena stoppen

- n-tv.de: Gläserner Bürger: Tausende klagen gegen “Elena”

- Focus Online: Elena: Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht

GermanOffice Insolvenz – Gewährleistung vs. Garantie – Und die Frage, wann man besser auf sein Recht verzichtet

März 28th, 2010

Abgelegt unter: Aktuelles,Information,Recht,Verbraucherschutz — Gaston @ 12:05

Ein alltäglicher Vorgang.
Man kauft bei einem Online-Shop eine Ware. Diese funktionierte bei dem zweiten Nutzen nicht mehr. Die Ware wird zurückgegeben und entweder Repariert, Ausgetauscht oder der Verkauf Rückgängig gemacht. Wenn man einverstanden ist, kann auch eine Minderung der Kaufsumme vereinbart werden.
So dachte ich auch.
Ich kaufte eine wasserdichte Kamera bei der Firma GermanOffice im Internet. Als ich diese das zweite mal benutzen wollte, sah ich auf dem Display nur noch bunte senkrechte Streifen und dabei hatte ich die Kamera nicht mal unter erschwerten Bedingungen benutzt.
Das kann passieren und es ist kein Problem, man hat ja 2 Jahre Gewährleistung und die ersten 6 Monate hat der Verkäufer die Pflicht, zu beweisen, das der Fehler nicht durch einen Mangel entstanden ist, der beim Kauf nicht vorhanden war. Bei mir sowieso nicht von Relevanz, da ich die Kamera ja noch gar nicht weiter benutzt hatte.
Also den Verkäufer über meinen Einkaufaccount im Internet angeschrieben, den Fehler beschrieben und angekündigt, das in den Nächsten Tagen ein Päckchen mit der Kamera bei Ihnen eingehen würde. Man schrieb mir dann in dem Accout zurück, das ich die Kamera doch wegen der Garantieabwicklung direkt zu dem Hersteller senden sollte.
Achtung:
Wer solche Aussagen von seinem Händler bekommt, bei den sollten die Alarmglocken läuten. Da könnte es sein, das sich der Händler von seiner Gewährleistungspflicht drücken will. Diese ist, im Gegensatz zur Garantie ein gesetzlich verankertes Recht und vor allem auch in seinem Umfang der Rechte und Pflichten geregelt.

Da ich nicht so Blöd bin und auf meine gesetzlichen Rechte verzichte, nur damit es der Händler einfacher hat, war mein Päckchen mit Kamera und einem Anschreiben in dem ich mich auf die Gewährleistung berufen habe und eine Frist zu Mangelbeseitigung gesetzt hatte schon längst unterwegs zu Händler. Ich habe Ihn dann über den Account-Kontakt nochmals darauf hingewiesen, das ich die Kamera natürlich an Ihn gesendet habe, da dieser mein Ansprechpartner für die Gewährleistung ist und nicht der Hersteller.
Die Frist verstrich unbeantwortet und eine Nachfrage wurde auch ignoriert. Also eine neue Kamera gekauft und die Kaufsumme (Kamerapreis + Portokosten, wie auch die Kosten der Rücksendung) per Einschreiben zurückverlangt. Die hier sehr großzügig gesetzte Frist (da ich unmittelbar nach dem Schreiben in Urlaub gefahren bin) verstrich, wie sich manche denken können, ohne jede Reaktion.
Nun gut, frei nach dem Motto meines Anwaltes -”Drohe niemals mit Dingen, die Du nicht bereit bist, auch durchzuziehen”- habe ich wie in der Rückzahlungsforderung die Sache meinem Anwalt übergeben.
Das ich hieran gut getan habe, zeigte sich, das der Händler meinem Anwalt meine Kosten erstattet hat.
Nur mit der Erstattung meiner Anwaltskosten war dem leider nicht so. Dort hat der Anwalt des Händlers für die Gebührenrechnung “nur” die Summe des Verkaufspreises der Kamera als Grundlage genommen. Das der Schaden aber weit aus höher war (schließlich hatte ich und mein Anwalt einiges an Aufwand) hatte dieser dabei geflissentlich übersehen. Es ist Durchaus üblich, dass in einem solchen Fall die Berechnungsgrundlage auf 1500 Euro gesetzt wird, um dem Aufwand gerecht zu werden.
Die Folge, das mein Anwalt auf Zahlung klagen sollte.
Nun ist der Punkt erreicht, wo die inzwischen eröffnete Insolvenz greift. In einem solchen Fall kann der Insolvenzverwalter die Klage annehmen oder ablehnen. Da dieser blöd wäre, diese Klage, die eine sehr gute Chance hat, gewonnen zu werden anzunehmen, haben wir die Klage auf Zahlung zurückgenommen.
So bekomme ich nun die Gerichtsgebühren wieder erstattet, bleibe aber auf den Mehrkosten sitzen.
Das es sich bei der Firma um das “GermanOffice” handelte, die nun fast 1000 Opfern hinterlassen hat und einen Schaden von über 300.000 Euro bei den Insolvenz-Opfern (Quelle: http://www.goopfer.de/

Warum berichte ich dies hier so genau?

Zum einen möchte ich die Leser sensibilisieren und vor allem über den Unterschied von “Gewährleistung” und “Garantie”! Dies wird gerne Verwechselt und die Händler verwirren in dieser Beziehung auch gerne Ihre Kunden.
Zum Anderen möchte ich auch aufweisen, dass es durchaus Risiken gibt, auch wenn man im Recht ist. Wie in meinem Fall, wo die Insolvenz meine berechtigten Forderungen, die ich erst gerichtlich feststellen lassen müsste mir einen Strich durch die Rechnung macht.
Und das eine Konsequente Durchsetzung seines Rechts durchaus vorteile bringt.

zu dem Unterschied zwischen “Gewährleistung” und “Garantie” komme ich später noch.
Was zeigt der Fall hier? Ich habe dem Händler klare Fristen gesetzt (die im Rahmen des Üblichen waren, wenn nicht sogar noch großzügiger) und habe meine Linie konsequent durchgezogen. Auch habe ich mich weder auf Brieffreundschaften oder Verständniserlangung eingelassen. Das Ergebnis war, das meine Forderung dann bis auf den streitigen Anwaltsanteil zurückerstattet wurde. Hätte ich diese konsequente Linie nicht verfolgt, wäre ich jetzt auch einer der knapp 100 Opfer, die darauf hoffen müssen, das der Insolvenzverwalter nach Abrechnung seines Geldes und der Vorrangigen Gläubiger noch genügend Geld übrig behält, um die Opfer zu entschädigen.
Die Geschichte von Insolvenzen und der Bericht eines Bekannten, der bei der Firma schon mal etwas direkt abgeholt hatte, lassen mich an diese Hoffnung zweifeln. Ich wünsche an dieser Stelle den Opfern der Insolvenz trotzdem aus vollem Herzen viel Glück.
Was bei der Ganzen Geschichte nicht unerwähnt bleiben soll ist, dass ich auf einen Teil meiner Kosten sitzen geblieben bin. Ich bin also nicht Schadenslos bei dieser Geschichte heraus gekommen. Dies liegt in meinem Fall zum einen an der Besonderheit des Insolvenz-Rechtes, aber es können auch manchmal auch andere Gründe eine Rolle spielen.
Deswegen muss man sich manchmal auch Fragen, wie die Kosten-/Nutzungsrechnung ist. In meinem Fall war mein jetziger Verlust weit aus geringer, als bei einem Verzicht der Erstattung. Wäre die Insolvenz früher eröffnet worden, dann sähe diese Rechnung anders aus. Aber solche Dinge sind nicht voraussehbar und liegen in dem Bereich der höheren Gewalt. Ebenso, wie die Situation meiner oben beschriebenen Klage.
Alles in Allem, kann man sagen, das ich schneller war, als die Insolvenz und sich der Einsatz eines Anwaltes in der Gesamtbilanz durch die glückliche Zeitabfolge gelohnt hat.

Gewährleistung vs. Garantie

Nun also die graue rechtliche Theorie. ;)
Nein, ich werde versuchen, die beiden Begriffe einfach und kurz zu erläutern. Wer sich unsicher ist, was in seinem Schadensfall greift, sollte sich fachlichen Rat einholen, z.B. in den Verbraucherzentralen.

Gewährleistung
Vor einigen Jahren hat sich das Gewährleistungsrecht geändert.
Zum 1.1.2002 traten grob folgende Änderungen in Kraft.
- Ein Mangel einer beweglichen Sache muss innerhalb von 2 Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.
- In den ersten 6 Monaten muss der Käufer der Ware nicht nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war (Beweisumkehr). Nach sechs Monaten ist es so, wie in der alten Regelung, das der Übernehmer (= Kunde) beweisen muss, das der Mangel bei der Übernahme schon vorhanden war.
- Es gilt als Eigenschaft das was der Hersteller “öffentlich Äußert”, also auch in Werbung und TV-Spots, sowie des EWR-Importeurs und auch des Übergebers (= Händler).
- Es wird nicht mehr zwischen verschiedenen Stufen des Mangels (wesentlich oder unwesentlich, bzw. behebbar oder unbehebbar) unterschieden. Eine Mängelbeseitigung, bzw. Wandel oder Minderung steht in jedem Fall zu.
- Schadensersatzansprüche werden gesetzlich geregelt und somit wurde bereits erfolgte juristische Linien gesetzlich verankert.
- Werksverträge fallen auch unter das Gewährleistungsrecht. Somit entfallen die Sondergewährleistungsvorschriften.

Dies Stichwortartig, die Eckpunkte des (inzwischen nicht mehr so) “neuen” Gewährleistungsrecht.
Was bedeutet dies für den Käufer und Kunden.
Die Gewährleistung ist ein rechtliches Verhältnis zwischen den direkten Vertragspartnern. Es ist also für den Kunden uninteressant, wie das Vertragsverhältnis zwischen diesem und seinem Zulieferern sei es der Großhandel oder der Hersteller ist. Man selbst hat auch einen bekannten udn direkten Vertragspartner, nämlich den Händler, der einem die Ware verkauft hat.
Weiter besteht für die ersten 6 Monate eine Beweisumkehr. Also nicht der Käufer muss als “Kläger” (also anzeigender des Mangels) beweisen, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, sprich die Eigenschaften der Ware nicht mit den Aussagen übereinstimmt (in meinem Fall, dass die Kamera das Sucherbild und fotografierte Bildern, sowie die Einstellungsangaben auf dem Display anzeigt). Darauf zu Achten ist, das der Mangel in dieser Frist angezeigt werden muss. Dies sollte nachweisbar geschehen.

Garantie

Bei der Garantie handelt es sich um eine Zusicherung von Eigenschaften, die ein “Hersteller” dem Endverbraucher gegenüber einräumt.
Welchen Umfang die Garantie eines Herstellers hat, kann dieser selbst bestimmen und ist in den Garantiebedingungen festzuhalten. Diese Garantie ist auch, im Gegensatz zur Gewährleistung direkt beim Hersteller einzufordern, was bei ausländischen Firmen ein Problem sein könnte.
Die Garantie kann sich auch nur auf bestimmte teile der Ware begrenzen, bzw. andere Dinge ausschließen. Oft werden Garantien entsprechend der Nutzung eingeschränkt, so findet man im Autohandel oft Einschränkungen, die je nach Nutzung bestimmte Personen benachteiligen. So wird beim Autokauf oft eine Umfassende Garantie gegeben, die sich auf eine bestimmte Zeitfrist begrenzt, wenn innerhalb dieser Frist nicht eine bestimmte Fahrleistung überschritten wird. So kann die Garantie für einen Vielfahrer (z.B. einem Handelsvertreter, der quer durch Europa fahren muss) schon im ersten Monat vorbei sein, während der Wenigfahrer die Fahrleistungsbegrenzung evtl. in der Garantiezeit bei weitem unterschreitet.
Eine gegebene Garantie ist Vertragsbestandteil und man hat ein Recht auf Erfüllung der Garantieversprechen. Deswegen lesen Sie sich bei Mangelerscheinung der Ware die Garantiebedingungen gut durch und Dokumentieren sie den Mangel gut. Ist die Ware erst mal beim Hersteller, ist es schwierig, den Mangel noch nachzuweisen.
Es soll sogar schon mal Fälle gegeben haben, wo eine Ware ausgetauscht wurde, was dann anhand der Seriennummer bewiesen werden konnte.

Überhaupt ist sowohl bei der Gewährleistung (in den ersten 6 Monaten immer mein Favorit), wie auch der Garantieleistung eine gute Dokumentation immer wichtig.
So habe ich von der Kamera, die ich mit dem Mangel zurück gesendet habe, sowohl den Zustand, wie auch den Mangel Dokumentiert. Natürlich auch die Seriennummer festgehalten.

Mein Fazit:
Achten Sie darauf, dass sie Ihr Recht bei mangelhafter Ware schnell und Konsequent durchsetzen. Nur so haben sie Gute Chancen, das alles zu Ihrem Gunsten erledigt wird. Vor allem, wenn der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf der Ware auftritt ist schnelles und konsequentes Handeln von Vorteil.
Gerade am Beispiel von GermanOffice zeigt es sich, das kompromissloses Handeln nicht nur Klarheit schafft, sondern auch manchmal von direktem Vorteil ist. Bei einem Händler, der sich ebenso korrekt verhält, wie man es von den Kunden erwartet, würde solch eine Situation gar nicht erst entstehen. So hatte ich schon die Situation, das bei einem Mangel, die Ersatzlieferung vor der Rücksendung der Mangelhaften Ware vorgenommen wurde. Auch eine Komplette Rückabwicklung durch den Händler, inkl. Beauftragung eines Kurierdienstes habe ich schon erlebt.
Von daher immer freundlich, aber bestimmt sein Recht einfordern. Nicht jedes Unternehmen verhält sich so, wie im obigen Fall beschrieben!

Links:

- ZVEH: Neues Gewährleistungsrecht ab 1.1.2002 (PDF) – ZVEH = Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (eine sehr kompakte und gute Zusammenstellung der “neuen” Regelungen)

- GermanOffice-Opfer – Ein Portal der Insolvenzopfer

Anmerkung
Ich habe versucht, die rechtlichen Rahmenbedingungen darzustellen. Dies beinhaltet weder einen Anspruch auf Vollständigkeit und nicht Vorhandensein von Irrtümern.
Sollte jemand noch eine Verständnisfrage haben, so werde ich gerne versuchen, diese zu beantworten. Ich weise darauf hin, das ich weder Rechtsberatung mache, noch aus dem Text ein Haftungsanspruch erwirkt werden kann. Sollte jemand eine direkte juristische Frage haben oder Antwort auf einen speziellen Fall suchen, sollte dieser sich an die entsprechenden juristischen Fachstellen (z.B. Verbraucherzentrale oder Anwalt) Rat einholen.
Für Fragen und Bemerkungen (z.B. zu GermanOffice) die Kommentarfunktion benutzen.
Danke

Ach ja, die Kamera, die ich mir dann bei einem anderen Händler kaufte (gleiches Modell) funktioniert immer noch prächtig und nahm mir auch ein Bad im Bodensee und der Elbe nicht krumm. Es war also kein Fehler, der bei der Kamera üblich ist.

Geldgier vor sozialer Verantwortung? Online-Petition gegen die Einstellung des Navisystem von Vodafone

März 23rd, 2010

Abgelegt unter: Allgemeines,Gesellschaft,Politik — Gaston @ 23:38

Die Firma Wayfinder hatte mit dem Navigationsversion “Wayfinder Access” ein GPS-Navi für blinde Menschen geschaffen.
Vodafone hat Wayfinder dann aufgekauft. Durch die kostenlosen Angeboten von Google und Nokia will Vodafone das kostenpflichtige Angebot einstellen.

Blinde und sehbehinderte Menschen in aller Welt fordern nun mit einer Online-Petition Vodafone auf sich zu Wayfinder Access erklären und den weiteren Betrieb des Servers zu garantieren.

Nicht nur blinde oder sehbehinderte Menschen können für einen Weiterbetrieb engagieren. Wir sind alle gefordert.

Links:

- Online-Petition: “Vodafone… get blind pedestrians back on track!”

- Online-Petition: Audio-Info zur Petition “Listen to the audio promotion of the petition and hear Wayfinder Access in action!” (MP3-File)

- Online-Petition: Signierungsseite der Petition “Sign the petition!”

- Heise Online: Blinde Menschen protestieren gegen Vodafone

AKTUELL

Dabei nicht vergessen, auch der Staat will uns an die Wäsche Daten. Noch ist Zeit, sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Mehr dazu hier:
- “Verfassungsbeschwerde – Nein zur Datensammelkrake “ELENA”"
- [Update] Verfassungsbeschwerde – Nein zur Datensammelkrake “ELENA”

[Update] Verfassungsbeschwerde – Nein zur Datensammelkrake “ELENA”

März 22nd, 2010

Wie ich in dem Artikel “Verfassungsbeschwerde – Nein zur Datensammelkrake “ELENA”" bereits mitteilte will der “FoeBuD” (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) beim Bundesverfassungsgericht gegen die zentrale Datenbank “ELENA” Verfassungsbeschwerde einreichen.
Die Entscheidung die Verfassungsbeschwerde nun einzureichen und wieder dafür, wie bereits für die Verfassungsbeschwerde gegen die verdachtsunabhängige Massenspeicherung möglichst viele Mitkläger zu finden, ist in einer Presseerklärung am 15.3. Mittags bekannt gegeben worden.
Die Zeit ist knapp, da die Verfassungsbeschwerde bis ende des Monats eingereicht werden muss. Deswegen werden Klage-Vollmachten gegen das “ELENA” bis Do, den 25.3.2010 gesammelt . Wer sich also noch an die Verfassungsbeschwerde beteiligen möchte, muss sich beeilen.
Die Resonanz bisher ist enorm. Es haben in knapp 6 Tagen über 20.000 Menschen die Teilnahme an die Verfassungsbeschwerde bestätigt. Angekommen sind inzwischen (bei vorsichtiger Hochrechnung der bereits ausgezählten Körbe an Post) ca. 8.000 bis 9.000 Vollmachten (genaue Zahlen findet man immer auf der Webseite zur Verfassungsbeschwerde von “ELENA”. Siehe unten unter Links).

Wie kann man sich an die Verfassungsbeschwerde beteiligen?
Dazu bietet der “FoeBuD” eine eigene Seite (FoeBuD e.V.: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA!), auf der man sich registrieren kann und anschließend, nach Absendung eines Bestätigungslinks, eine fertig ausgefüllte Vollmacht (PDF) herunter laden kann, die nur noch Unterschrieben und an den Verein (bitte ausreichend Frankieren!) gesendet werden muss.

Verfassungsbeschwerde Abschicken, jetzt!

Links:

- FoeBuD e.V.: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA!

- ELENA-Flyer des AK Vorratsdatenspeicherung – (PDF) 2 Seiten Querformat

- FoeBuD e.V.: Informationen zu ELENA

- AK Vorratsdatenspeicherung ruft auf zur Teilnahme an Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

- Heise Online: Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet

- Welt Online: Datenschützer lassen “Elena” in Karlsruhe prüfen

- Spiegel Online: Datenschützer starten Angriff auf riesigen Sozialdaten-Speicher

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!

März 20th, 2010

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden!

Wieder hat ein Gericht einem Opfer von einer Abofalle zugestanden, dass er die Kosten, die durch die Abwehr dieser Forderung entstanden ist von dem Abo-Abzockern zu erstatten ist.

Ein weiteres Gericht folgt der Auffassung, dass die Abwehr der Geldforderungen von Abofallen-Betreibern erstattungsfähig ist. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Marburg (AZ. 91 C 981/09, PDF) vom 8. Februar 2010 muss Inkasso-Anwalt Olaf Tank Kosten in Höhe von 46,31 Euro erstatten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts wegen seiner Forderungen für die Abofalle opendownload.de enstanden sind.

(Quelle: Heise Online “Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden”)

Wenn sich diese Tendenz weiter bestätigt, dann wird das Geschäft mit der Abo-Abzocke für die Betreiber oder wie hier für die angeblich nur im “Auftrag” arbeitenden Inkasso-Fuzzies oder Anwälte immer weniger lukrativ. Jedes Steinchen, was sich den Geldgierigen Abzockern in den Weg stellt ist eine Stolperfalle mehr!
Schön dazu auch die klaren Worte des Gerichtes:

Der Marburger Richter wirft Tank in der Urteilsbegründung vor, er hätte “als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege” erkennen müssen, “dass er eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht.” Und dies sei “Beihilfe zu einem versuchten Betrug”, erklärte der Richter in konkretem Bezug auf ein ähnliches Urteil des AG Karlsruhe gegen Rechtsanwältin Katja Günther aus dem vergangenen Jahr.

(Quelle: Heise Online “Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden”)
Diese Richter trauen sich das zu benennen, wozu es den Staatsanwaltschaften an Mut fehlt. Das ist erfreulich und es sollte viele andere ermutigen, Ihre Rechte auch auf dem Weg der Zivilklage durchzusetzen.

Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mit Absprache des Amtsgerichts die Ermittlungen gegen zwei Hintermänner der Abo-Abzockseite “fabriken.de” eingestellt.

allerdings haben diese einige Auflagen zu erfüllen.

(Quelle: Heise Online “Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt”)

So heißt es in einem Bericht von Heise. Demnach müssen die Betreiber/Hintermänner den …

rund 300 Geschädigten, die Strafanzeige erstattet hatten, den überwiesenen Betrag (jeweils 84 Euro) innerhalb von zwei Monaten zurückerstatten. Außerdem müssen sie jeweils 30.000 Euro an von der Staatsanwaltschaft vorgegebene gemeinnützige Einrichtungen überweisen.

(Quelle: Heise Online “Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt”)

Machen wir also mal eine kleine Rechnung auf. Dazu nehmen wir noch diese Information dazu:

In diesem Zuge hatte sie unter anderem das Firmenkonto des Verdächtigten eingefroren, bei dem mehr als 700.000 Euro zur Begleichung der Forderungen eingelaufen waren. Dieser “vorläufige Arrest in Vermögenswerte” wird nun wieder aufgehoben.

(Quelle: Heise Online “Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt”)

Also ein Konto mit mehr als 700.000 Euro (also ein Konto, das bekannt war/ist!).
Nun die Auflagen der Einstellung:
- 300 Geschädigte, die Strafanzeige gestellt haben. Erstattung je 84,– Euro = 25.200,– Euro
- Je Hintermann 30.000.– Euro an eine gemeinnützige Einrichtung = 60.000,– Euro

Das Ergebnis: Einnahmen aus Abzocke: mehr als 700.000,– Euro
Ausgaben durch Auflagen: 85.200,– Euro
Gewinn/Verlustrechnung: mehr als 614.800,– Euro

Das ist doch ein lukratives Geschäft!

Zivilrecht vs. Stafrecht

Ich habe die beiden Vorkommnisse nicht umsonst in einem Artikel zusammen genommen.
Es ist richtig und gut, dass die Hürden im Strafrecht hoch sind und es im Zweifel für den Angeklagten heißt. Was man aber gerade im Strafrecht immer wieder beobachten kann, ist der fehlende Mut der Verantwortlichen zum Misserfolg. Es wird lieber Eingestellt, als das man den Mut hat, auch mal einen Misserfolg einzufahren. Es wird den Opfern die Chance verwehrt, dass den Tätern die Grundlage Ihrer Tat genommen wird, wie es die einfache Rechnung oben zeigt.
Das sich das Zivilrecht dagegen mutiger zeigt ist erfreulich. Das mag auch daran liegen, das hier die Kläger selbst die Beweislage vorbringen können und nicht von der Staatsanwaltschaft abhängig sind. Das bedeutet, das Opfer strengt selber eine Klage an und entscheidet, wie weit er geht. Die Opfer, die eine Strafanzeige stellen sind auf die Ermittlungen und vor allem Bewertungen der Ermittlungen eines Sachbearbeiters der Staatsanwaltschaft abhängig.
Nun, eine Verurteilung im Strafrecht ist nicht automatisch ein Sieg für das Opfer, da er damit seine Ansprüche nicht beglichen bekommt. Dazu muss er erst den Weg des Zivilrechtes begehen. Aber es würde den opfern leichter gemacht, wenn die Staatsanwaltschaft und auch die Gerichte im Strafrecht mehr Mut zeigen würden.
In dem Fall der Hintermänner von “fabriken.de” sehe ich in der Auflage zur Einstellung der Ermittlungen einen Guten Punkt und Ermutigung der anderen Opfer, sich Ihr Geld über die Zivilklage zurück zu holen (jedenfalls solange die “Hintermänner” das Geld noch nicht verschoben haben und anschließend die Finger heben).
Eben die Aufgabe und das Recht des Klägers bei einer Zivilklage haben auch schon merkwürdige Urteile im Zusammenhang von Abzockern mit sich gebracht, die einen Vermuten lassen, das diese evtl. von den Abzockern gefaket sind, um den psychischen Druck auf die Opfer zu erhöhen. Das dies sogar mit der Behauptung eines Urteils Funktioniert und selbst Anwälte darauf rein fallen, hat dieser Fall gezeigt, in dem eine Anwältin auf Grund eines “Urteils”, das in Wirklichkeit ein “Protokoll” eines Vergleiches war, bei dem dann die Rechtmäßigkeit der Forderung gerichtlich gar nicht mehr geprüft wurde, den Rat gab zu zahlen:
“Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”

Neben dem Mut im Strafrecht ist auch weiterhin der Gesetzgeber gefordert seine halbherzigen Änderungen zur Verbesserung des Verbraucherschutz endlich auf einen vernünftigen Stand zu bringen. Nur weil die damalige Justizministerin Zypries Angst um Ihre telefonisch bestellte Pizza hatte, ist das Ganze zur Farce verkommen.

Links:

- Heise Online “Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden”

- Heise Online “Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt”

Schweizer wehren sich gegen die Bindung an Microsoft! Empfehlung: Schulen sollen freie Software verwenden.

März 20th, 2010

Die “Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen” hat das von Microsoft für die Schulen angebotene “Microsoft School
Agreement” mit dem zwangsweise angebundenen “Live@edu” untersucht und kommt zu dem Schluss das dieses Angebot von Microsoft zu sehr Nachteile für die Schulen mit sich bringt.
Vor allem sind da die Punkte Datenschutz, Werbung, Konkurrenzverbot zu nennen. Schon allein diese sind für eine freie Bildung nicht akzeptabel. Durch einen Rahmenvertrag würden sich die Schulen an dieses Angebot binden und andere Alternativen geraten in den Hintergrund und werden zunehmend weniger.
Auch sollen einige Vereinbarungen sich nicht mit den Schweizer Recht vereinbaren lassen. Vielleicht ist das der Grund, das in diesen Verträgen, wie die Fachstelle erklärt auch der Gerichtsstand vertraglich zum Nachteil der Schulen vereinbart werden soll.
Das Institut empfiehlt deswegen, das die Schulen Ihr IT-Konzept auf freie Software aufbauen sollen. Sie geht sogar so weit, dass sich Schulen, die mit der Umstellung nicht so schnell vorwärts kommen sich immer noch besser dastehen, wenn Sie sich Microsoft-Lizenzen kaufen, statt das “Microsoft School Agreement” zu verwenden.
Die “Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen” schreibt dazu:

Hintergrund dieser Empfehlung ist das Scheitern der Neuverhandlungen des «Partners in Learning»-
Rahmenvertrags, der zwischen Microsoft Schweiz und educa.SFIB bis Ende Juni 2009 bestand. Trotz
grossem Engagement seitens educa.SFIB kam kein Nachfolgevertrag zustande. Grund war das
Festhalten von Microsoft Schweiz an der Verknüpfung einer neuen Rahmenvereinbarung mit dem
Microsoft Live@edu-Angebot – einem Webservices Paket aus Microsoft-Produkten – sowie an einer
neuen Preisgestaltung, die auf dieser Verknüpfung basiert.

(Quelle: Empfehlung_Kurz der “Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen” – Link unten zu einem Zip-Download mit den kompl. Unterlagen der Fachstelle).

Noch interessanter ist der Preisvergleich der Fachstelle zwischen den “Mietpreisen” durch das “Microsoft School Agreement” und den vergleichbaren Kauflizenzen. Wenn man bedenkt, das man mit dem Mietvertrag unter Anderem eine Vereinbarung eingeht, die ein Konkurrenzverbot mit sich bringt, dann fragt man sich, ob in Schulen, die diese Bedingungen akzeptieren, der Mathelerer schläft. ;) Das die Fachstelle diesen Preisvergleich als .xls, also als Microsoft-Tabellen-Format anbietet, beweist einen gewissen Humor der Fachstelle und das Ihnen bewusst ist, das “freie Software” mit der Darstellung dieses Formates keine Probleme hat. Mein OpenOffice hat nur müde gelächelt, als ich diese Tabelle -die sich auch in der downloadbaren Zip-Datei unten befindet- geöffnet habe.


Das Institut hat die Vertrags- und Datenschutzbedingungen von Live@edu analysiert und will darin gravierende Probleme entdeckt haben, die die Schulen benachteiligen und teilweise dem Schweizer Datenschutzrecht widersprechen sollen. Die Funktionen des Dienstes seien zudem wenig auf schulische Unterrichtssituationen abgestimmt, seine Nutzung bringe erheblichen Umstellungsaufwand in den Schulen mit sich und erhöhe die Abhängigkeit der Schulen von Microsoft. Das Institut weist in seiner Empfehlung allerdings ausdrücklich darauf hin, dass Microsoft einige der genannten Kritikpunkte anders bewertet.

(Quelle: Heise Online “Empfehlung: Schweizer Schulen sollen Windows-frei werden”)

Nun, das Microsoft die Sache “anders Bewertet”, kann ich mir Denken. Die Bemühungen, Ihre Produkte als Monopol zu verfestigen kenne ich zur genüge. In der Erklärung von Microsoft heißt es dann auch so:

Unsere Vision ist diejenige einer Schule, in der die Schülerin oder der Schüler im Zentrum steht. Bildung ist aber mehr denn je nicht nur für die Zukunft des Einzelnen, sondern auch für die Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft wichtig. Deswegen bekennt sich Microsoft auch in Zukunft zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Schulen und Bildungsinstitutionen.

(Quelle: Microsoft “Information zu den Microsoft Konditionen für Schulen 2010″)

Nun, ich habe auch eine Vision. Den Schülern wird der Umgang mit PCs vermittelt und zwar ganz nach dem Bildungsauftrag “Frei und Umfassend” ohne die Bindung an eine Firma.
Interessant in dem Zusammenhang ist auch die Beantwortung von “Fragen”, die angeblich an die Microsoft Schweiz herangetragen wurden. Ich picke hier mal ein schönes Exemplar heraus:

Wieso gibt es Ausschreibungen zur Beschaffung von Schulinformatik, welche Microsoft Windows vorgeben?

Microsoft Lösungen bestehen vornehmlich aus interoperablen und auf offenen Standards beruhenden Produkten auf Client- und Serverseite. Trotz der Möglichkeit verschiedene Technologien von verschiedenen Herstellern kombinieren zu können, verringern sich die totalen Betriebskosten (TCO) bei einem Kauf beim selben Hersteller beträchtlich. Zudem bietet Microsoft oft auch innovative Dienste an, welche bei Mitbewerbern nicht vorhanden sind. Schulen, die auf Microsoft ausbilden, treffen zudem den Anspruch der Industrie und geben ihren Abgängern gute Chancen auf einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben mit.

Aus all diesen Gründen wünschen viele unserer Kunden explizit die (Wieder-)Beschaffung von Microsoft Produkten.

(Quelle: Microsoft “Information zu den Microsoft Konditionen für Schulen 2010″)
So, so, weil es “billiger” ist, wenn die Produkte nur von einem Anbieter kommen? Na, dann kann der Kunde sich ja die Produkte bei einem Anbieter holen, oder nicht?
Microsoft weiß auch, was die Kunden wünschen! Sie wünschen “explizit die (Wieder-)Beschaffung von Microsoft Produkten”. Einfach Genial und weil der Kunde das (gefälligst) zu wünschen hat, muss man Ihn Vertraglich dazu zwingen? Nun, bei mir ist es so das ich, wenn ich mit einem Produkt zufrieden bin “freiwillig” wieder zu diesem Anbieter komme, ganz ohne Knebelvertrag. Ich würde eher sagen, dass hier Schüler und Lehrer gehindert werden sollen, sich mit Alternativen zu beschäftigen zu dürfen. Warum sonst ein Konkurrenz-Verbot?

Was ich mich nun Frage ist, ob es ähnliche Bestrebungen auch in Deutschland gibt?

HINWEIS für Schulen, Lehrer und Schüler:
Ich benutze als Betriebssystem Ubuntu (weil ich auch zu Faul bin, mir alles zusammenzustellen). Wie man auf der deutschen Ubuntu-User-Seite entdecken kann, hat die Ubuntu-Community speziell für Bildungszwecke ein angepasstes Betriebssystem entwickelt, das “Edubuntu”. Und ich muss sagen, meine Nutzungsvielfalt hat sich seit der Nutzung von Ubuntu stark erweitert. Es gibt natürlich gerade im Linux und Unix-Bereich noch viele andere Alternativen. Mehr als Microsoft jemals anbieten kann.
Ich kann nur empfehlen, sich mal einen leeren Rechner zu schnappen und einfach mal das eine oder andere freie Betriebssystem aufzuspielen und ein wenig zu testen.

Links:

- Heise Online: “Empfehlung: Schweizer Schulen sollen Windows-frei werden”

- Microsoft Schweiz: “Information zu den Microsoft Konditionen für Schulen 2010″

Download:

- Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen: Empfehlung MS School Agreement und Live@edu (ZIP-Datei -453 KB- mit den Empfehlungen und Informationen rund um das Microsoft-Angebot für Schulen)

Verfassungsbeschwerde – Nein zur Datensammelkrake “ELENA”

März 16th, 2010

Bis zum 31. März will der “FoeBuD” (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) beim Bundesverfassungsgericht gegen die zentrale Datenbank “ELENA” Verfassungsbeschwerde einreichen.
Hierbei soll nach dem Vorbild der Verfassungsbeschwerde gegen die Verdachtsunabhängige Massen-Datenspeicherung versucht werden, so viele Kläger wie nur irgend möglich in dieser kurzen Zeit zu bekommen.
Dazu bietet der “FoeBuD” eine eigene Seite (FoeBuD e.V.: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA!), auf der man sich registrieren kann und anschließend eine fertig ausgefüllte Vollmacht (PDF) herunter laden kann, die nur noch Unterschrieben und an den Verein (bitte ausreichend Frankieren!) gesendet werden muss.

Ich kann nur an alle Betroffene appellieren, sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.
Ein NEIN zum gläsernen Bürger!

Links:

- FoeBuD e.V.: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA!

- ELENA-Flyer des AK Vorratsdatenspeicherung – (PDF) 2 Seiten Querformat

- FoeBuD e.V.: Informationen zu ELENA

- AK Vorratsdatenspeicherung ruft auf zur Teilnahme an Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

- Heise Online: Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet

- Welt Online: Datenschützer lassen “Elena” in Karlsruhe prüfen

- Spiegel Online: Datenschützer starten Angriff auf riesigen Sozialdaten-Speicher

Mehr Schutz vor Werbung auf Webseiten für Kinder

März 13th, 2010

Passend zu der an Jugendliche gerichtete Werbung, in der dann per “Premium-SMS” abgezockt wird, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Pressemitteilung heraus gebracht.
Der Bundesverband fordert mehr Schutz der Kinder vor Werbung. Vor allem die versteckte Werbung ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge:

Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten unzulässige Werbung. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Überprüfung von Spieleportalen festgestellt. „Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher“, kritisiert Vorstand Gerd Billen.
[...]
Urheber der überprüften Seiten sind Unternehmen aus der Film- und Fernseh-, Werbe- und Medienbranche. Ziel der stichprobenartigen, nicht repräsentativen Untersuchung war es, Probleme zu identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert sind.
[...]
„Es hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt trennen“, erklärt Carola Elbrecht, vzbv-Projektleiterin Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Dies ist gerade bei Kinderportalen fatal: Denn die Fähigkeiten eines Kindes, zwischen Inhalten und eingebundener Werbung zu unterscheiden, steigt erst mit zunehmendem Alter.
[...]
Von den für die Überprüfung von Internetseiten zuständigen Gremien fordert der vzbv eine aktivere Rolle. Institutionen wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der Deutsche Werberat werden in der Regel nur anlässlich gezielter Beschwerden tätig. „Hier braucht es mehr Prävention statt nur Reaktion“, fordert Elbrecht.

(Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband “Mehr Schutz für Kinder nötig”)
Der Bundesverband hat zudem einen Forderungskatalog veröffentlicht, den diese aufgestellt hat (Downloadlink unten).
Besonders in der Kritik sind so genannte Kinderspielseiten, in denen Werbung auch schon mal in einem vorgeschalteten Spiel versteckt sind:

Ebenfalls problematisch: Werbung, die einem Spiel vorgeschaltet ist.

(Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband “Mehr Schutz für Kinder nötig”)

Das führt mich abschweifend zu den “Gratis-Spielen”, die mit spezieller Werbung an Kinder und Jugendliche angeboten werden. Hat man sich das Programm zum Onlinespiel herunter geladen, stößt man beim Spiel schnell an seine Grenzen. Um weiter zu kommen und mehr Spielspaß zu erleben hat dann der Spieler die Möglichkeit sich “Waffen” und erweiterte “Optionen” kostenpflichtig dazuzuholen. Es wird von Spielern berichtet, die so schnell mal Summen im 4-Stelligen Bereich ausgegeben haben.

Bei den Kinderspielseiten haben sogar Erwachsene Probleme die Grenzen zwischen Werbung und Redaktionellen Teil zu entdecken heißt es bei “Heise Online”:

Häufig sei sie direkt in den Inhalt eingebunden und von den Jüngsten nicht zu erkennen; teilweise sei es sogar für Erwachsene schwierig gewesen, zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt zu unterscheiden.

(Quelle: Heise Online “Verbraucherschützer gehen gegen Kinder-Websites vor”)
Weiter heißt es bei der Verbraucherzentrale Bundesverband:

Elf Anbieter von Kinderportalen hat der vzbv wegen unlauterer Praktiken abgemahnt. In sechs Fällen gaben die Betreiber eine Unterlassungserklärung ab, in zwei Fällen wird Klage eingereicht und drei Fälle befinden sich noch im außergerichtlichen Verfahrensstadium.

(Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband “Mehr Schutz für Kinder nötig”)

Da ist es nicht verwunderlich, dass Heise Online berichtet, das die Werbeindustrie dies ganz anders sieht:

Dass die Werbewirtschaft den Vorwürfen erst einmal widerspricht und die Sache anders sieht, verwundert nicht: Der Sprecher des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft und des Deutschen Werberates, Volker Nickel, hält die Aufregung um Kinderwerbung für übertrieben. “Wenn Kinder etwas kaufen wollen, sind immer noch die Eltern dazwischen”, betonte er laut dpa. Wer Kinderwerbung dämonisiere, stelle die Jüngsten als naiv dar. Es sei Aufgabe von Eltern, Kindergärten und Schulen, die Minikonsumenten über Funktionen von Werbung aufzuklären.

(Quelle: Heise Online “Verbraucherschützer gehen gegen Kinder-Websites vor”)
Ich stimme dem Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft zu, es ist tatsächlich die Aufgabe von Eltern, Kindergärten und Schulen, die Kinder auf das Leben vorzubereiten. Gleichwohl ist es Aufgabe der Gesellschaft und damit dessen Vertretern die Kinder während dieser Entwicklung zu schützen! Das will der Zentralverband wohl nicht wahr haben.
Wie heißt es dazu bei dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Kinder und Jugendliche verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Alle Erwachsenen stehen somit in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen, zum Beispiel in bestimmten Medien oder vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums zu schützen. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist am 1. April 2003 in Kraft getreten.
[...]
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Dieser Schutz Kinder und Jugendliche in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen begleiten.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend “Jugendschutz aktiv: Das Jugendschutzgesetz”)
Bleibt nur zu hoffen, dass die Politiker diese Aussagen ernst nehmen und nicht vor den Spendengeldern und Lobbyisten der Firmen einknicken!

Links:

- Verbraucherzentrale Bundesverband: “Mehr Schutz für Kinder nötig”

- Heise Online: Verbraucherschützer gehen gegen Kinder-Websites vor

Download:
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Forderungskatalog Kinderspielportale (PDF, 27 KB)

Eigene Artikel:

- Stiftung Warentest warnt: Premium SMS und Abofallen

- [Update] Stiftung Warentest warnt: Premium SMS und Abofalle

[Update] Stiftung Warentest warnt: Premium SMS und Abofalle

März 12th, 2010

Wie ich in dem ersten Artikel “Stiftung Warentest warnt: Premium SMS und Abofallen” hingewiesen habe, hat Stiftung Warentest vor sogenannte Abzocke bei Premium SMS gewarnt. Dabei ging es darum, das Jugendliche mit Hinweisen, wie “Gratis” und dem vertraulichen Duzen überrumpelt werden sollen und ungewollt und unbemerkt angeblich einen Abo-Vertrag eingehen. Näheres dazu findet man in meinem oben genannten Artikel oder direkt bei der Stiftung Warentest in dem Artikel “test warnt – Premium-SMS”.
Die Stiftung Warentest hat in dem Artikel als Beispiel einer solchen Abzocke die Firma “Buongiorno GmbH” benannt. Diese bewirbt laut Stiftung Warentest Klingeltöne und Bildchen mit den Sprüchen “Dieser Content ist Gratis. Dazu bekommst Du 100 Frei SMS”. Verlässt man sich laut Stiftung Warentest auf diese Aussage und nutzte diesen Dienst, sah man sich plötzlich auf seiner Handyrechnung mit “Abbuchungen über 2,99 Euro – alle fünf Tage” konfrontiert.

So weit der Bericht von Stiftung Warentest vom 25.02.2010.

Nun hat die Stiftung Warentest am 10.03.2010 ein Update beigefügt:

Update [10.03.2010]: Seite umgestaltet

Buongiorno hat nach der Kritik durch test die Seite verändert und insbesondere das Wort „Gratis“ herausgenommen. Doch auch die umgestaltete Seite bietet nach unserer Ansicht keinen ausreichend transparenten Preishinweis.

(Quelle: “test warnt – Premium-SMS”)

Nun, ich war nicht faul und habe mir mal die dort erwähnten Seite mal angeschaut.
Überraschung Nummer 1 war, dass das AddOn meines Firefox, das “WOT” angeschlagen hat:

Das AddOn “WOT” ist keine zuverlässige Bewertung von Seiten, da diese manipulierbar ist. Aber diese kann ein Anhaltspunkt sein. Ich kann dieses AddOn für FireFox-Nutzer nur empfehlen (WOT für FireFox). Es ersetzt aber nicht die eigene Aufmerksamkeit und das berühmte “Brain 2.0″.
Also bestätigen, dass man die Seite trotzdem besuchen will und dann erwartet einen dieser Anblick:

Hier findet man also in dem vorgelagerten Fenster die von der Stiftung Warentest erwähnten Sprüche in denen das Wort “Gratis” und das vertrauensvolle duzen vorkommt:

Hol dir die
Charts aufs
Handy!!!

sowie:

Gratis
Handycontent
+ 100 Frei-SMS
pro Woche!

(Quelle: www.websms.de vom 12.3.2010, 10:45 Uhr, Optik wie obiger Scrennshot -erstellt am 12.3.2010, 9:55 Uhr-)
Auf dieser Seite habe ich keinerlei Kostenanzeige gefunden.
Klickt man nun auf das Fenster, mit dem oben zitierten Slogan, so öffnet sich folgendes Fenster:

Also die voerherige Seite, ohne dem vorgelagertem Fenster. Auch hier konnte ich keine Preisangaben finden.
Wählt man dann einen der Klingeltöne an, dann öffnet sich eine neue Seite. Ich habe mehrere Klingeltöne aus verschiedenen Bereichen (“Top Real Music”, “Klassik”, “Dance & Electronic” usw.) öffneten sich immer gleich aussehende Seiten. Hier das Beispiel beim anklicken des Namens “Chilling” im Bereich “Top Real Music”:

So sieht die Seite aus, wenn man Firefox mit Lesezeichen und unterer Menueleiste auf einem 15 Zoll 16:10 Laptop aufruft. Die ganze Seite (wenn man diese dann durchscrollt) sieht dann so aus:

Wie bereits geschrieben, sieht die Seite bei den anderen Klingeltönen entsp. aus, nur die klingeltonspezifischen Angaben, wie der Titel in dem grünen Balken über der Handygrafik und der Code unter der Handygrafik sind unterschiedlich:

Sende eine SMS mit TONE FSKBMA an 55455
oder fülle die Schritte 2 bis 4 aus!

Also hier in dem Beispiel “TONE FSKBMA”, wenn man dagegen z.B. den Ton “Hellejulia” unter dem Bereich “Alltime Hits” anklickt steht dort als Code “TONE BXGTHWA”.
Auch kann man hier zum ersten mal eine Preisauszeichnung sehen. So steht unter der Grafik zum einen:

Klingelton: € 2,99
inklusive € 0,12 VD2 Leistung

Diese Angaben sind im Gegensatz zu dem Code und der Kurzwahlnummer nicht hervorgehoben. Und ob dies eine Preisangabe für den vorherigen Text mit dem Code und der Kurzwahlnummer ist, ist für mich auch nicht erkennbar.
Sieht man dies, so kann man davon ausgehen, dass einem der Klingelton 2,99 Euro kostet. Das man aber, wie in dem Fließtext unter 4. erkennen kann beim Ausfüllen der Schritte 2 + 3 ein Abovertrag eingeht ist daraus nicht zu erkennen. Erst wenn man sich den Text unter “4 Content verschickt” durchliest, wird einem klar, das man hier angeblich ein Abo abgeschlossen hat.
Wie es sich verhält, wenn man den Code (in diesem Beispiel “TONE FSKBMA”) den man unter der Handygrafik sieht an die Nummer sendet, kann ich nicht erkennen und habe ehrlich gesagt auch keine Lust, dies auszuprobieren.
Und überall wieder das Duzen auf dieser Seite, wie von der Stiftung Warentest in Ihrem Artikel berichtet.

Die Betrachtung der Seiten und die Aufmachung und für mich verwirrenden und widersprüchlichen Angaben lassen mich der Einschätzung von Stiftung Warentest folgen. Auch ich persönlich bin der Meinung, dass es bei diesem Angebot an der notwendigen Transparenz der Preisangaben fehlt.
Ob die Leser dieses Artikels auch dieser Meinung sind, sollen sie selbst entscheiden.
Das ist ja ein Grundprinzip von mir, das ich die Leser am liebsten nach jedem Satz auffordern will, sich selbst ein Bild zu machen und meine Meinung zu hinterfragen.

Hinweis:
Ich möchte ausdrücklich darauf Hinweisen, dass die Screenshots und Meinungsäußerungen, sowie die beschreibenden Äußerungen immer der Stand der Veröffentlichung dieses Artikels sind (abgesehen von gekennzeichneten Updates, soweit vorhanden). Webseiten unterliegen einem ständigen Wandel, weswegen es gut sein kann, dass diese Webseiten wieder verändert werden und dann nicht mehr dieser Beschreibung entsprechen.

Links:

- Stiftung Warentest: test warnt: Premium-SMS

Eigene Artikel:

- “Stiftung Warentest warnt: Premium SMS und Abofallen”

Demokratie, Regierungskoalition, Opposition und das Merkel

März 10th, 2010

Abgelegt unter: *Grins*,Politik — Gaston @ 17:08

Ohne weitere Worte:


Toll! Ja! Nein! Merkel!
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Quelle: http://www.dailymotion.com/video/xcis4i_toll-ja-nein-merkel_news

ruldrurd
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