BooCompany, der Nachfolger der legendären Seite dotcomtot (DCT) ist in Geldnot.
Schweren Herzens hat sich Lanu entschlossen, zur Rettung des Projektes “BooCompany” mit einem Spendenaufruf in die Öffentlichkeit zu gehen.
[Update]
Es ist erfreulich, dass die benötigte Summe innerhalb einiger Tage zusammen gekommen ist. Wie ich erfahren konnte, ist ein großer Batzen aus den eigenen Reihen zusammengekommen und der Rest wurde von fleißigen Spendern für das Projekt überwiesen.
Lanu und die Gruppe um das Projekt BooCompany haben dafür Ihren Dank ausgesprochen.
Auch ich bin froh, dass so eine wichtige Seite in der Internetwelt erhalten bleibt.
Lanu, die auf Ihrem Blog Ihren (vorläufigen) Abschied erklärt hatte, lässt Ihr Projekt aber nicht im Stich.
Zwei Nachrichten gibt es in dem Zusammenhang. Die gute:
…
Die schlechte:
Es wird die letzte sein.
Knapp 10 Jahre sind genug. Ich werde meinen Abschied nehmen. Wie radikal dieser sein wird, habe ich bis jetzt nicht entschieden. Doch ich würde gern mit einer schönen Party gehen.
Es kotzt mich selbst am meisten an, doch ich brauche Kohle.
Mindestens 780 Euro. Die retten den Fortbestand von BooCompany bis zum April 2011. Es handelt sich um die reine Domainkosten, die das Angebot braucht und nicht hat. Punktum. Niemand hat vor, sich abzusetzen oder ein startup mit dem Geld zu gründen.
Also laufe ich erneut mit dem Klingelbeutel durch die Bits und Bytes des großen, weiten Internets und bitte um finanzielle Unterstützung. Auch Kleinstbeträge sind willkommen, denn der legendäre “Viele Köche verderben den Brei”-Spruch ist natürlich völliger Quatsch.
Sollten tatsächlich mehr als die 780 Euro zusammenkommen, werden die Folgejahre davon finanziert. Von wohlmeinenden Hosting-Angeboten und ähnlichem bitte ich abzusehen, denn dass BooCompany in dieser Form so gehostet wird, wie es ist, macht Sinn und hat sich bewährt. Was jetzt viel großkotziger klingt, als es gemeint ist.
Wenn Ihr mir finanziell nicht helfen könnt, so könnt Ihr mir helfen, indem Ihr den Link zu diesem Aufruf in der Gegend verteilt.
Was Ihr davon habt, uns zu unterstützen?
So gesehen: Ein paar Euro weniger auf Eurem Bankkonto.
Anders gesehen: Meinen ewigen Dank, denn ihr erhaltet der Nachwelt mit Boocompany sowas wie mein virtuelles Lebenswerk. Reichen die Spenden nicht, muss das Angebot sonst zum 20.2.2010 abgeschaltet werden.
Ich bin gespannt, ob wir das noch einmal schaffen. Und ich danke Euch jetzt schon für die Mühe
Das Forum von BooCompany hat sich neben den Foren von Antispam e.V., Computerbetrug.de oder auch Blogs, wie Abzocknews.de (um nur mal eine Auswahl zu nennen) als eines der wichtigsten etabliert.
Aber das ist nicht das ganze Projekt BooCompany.
Auch wenn das Forum die größte Außenwirkung hat, so ist ein wichtiger und traditioneller Bestandteil die “Boo”-Nachrichten aus der Wirtschaft.
Meine Meinung ist, dass das Projekt “BooCompany” ein wichtiger Bestandteil des deutschsprachigen Internet ist und dass das Projekt auch in dieser schwierigen Lage unsere Unterstützung verdient.
Gerade das Forum ist für viele Informationen im Bereich Verbraucherschutz und Internet ein wichtiges Rädchen unter den Verbraucherschutzseiten. Anders, als die beiden deutschen Seiten Antispam e.V. und Computerbetrug.de, kann dieses Forum auch Namen nennen, ohne direkt langwierige und teure Prozesse zu befürchten. Das kennen wir auch von anderen im Ausland gehosteten Seiten. Was das Forum bei BooCompany aus diesen Seiten hervorhebt, ist die Qualität und das Verantwortungsbewusstsein, dass die Admins und Mods dort an den Tag legen. Informationen werden hinterfragt und man ist auch bereit, mal einen Fehler einzugestehen, wie man auch manchen User seine Grenzen gesetzt hat und haltlose Beschuldigungen und Konkurenz schlecht machen nicht duldet.
Also Leute, wenn Ihr die Seite noch nicht kennt, dann schaut sie Euch an und überzeugt Euch selbst von der Qualität und dem Umfang der Themen dort. Wenn Ihr überzeugt seid werden sich die unermüdlichen Helfer des Projektes bestimmt über Eure Spende freuen.
Kenner und Leser von BooCompany, zückt euer Geldbeutel und schaut, was Ihr guten Gewissens entbehren könnt. Meine Spendenzusage liegt den Jungs (und Mädels) dort schon vor!
Es ist eigentlich eine alltägliche Situation.
Jemand ist mit dem Laptop unterwegs oder sitzt irgendwo und findet ein offenes WLan. Naja, mal eben schauen, ob neue Mails angekommen ist. Oh Trudi hat geschrieben. Na gut, eben mal antworten. Schadet ja niemanden. Oder doch?
Nun, dem ist es nach Ansicht von Gerichten nicht so. Und ich bin ehrlich, ich finde es gut so.
Wenn ich die Türe meiner Wohnung offen habe, heißt das noch lange nicht, das darin eine Berechtigung zu sehen ist, einfach in meine Wohnung zu gehen. Auch wenn die Haustür offen ist, ist das immer noch Hausfriedensbruch.
Ebenso, wie es in meiner Kindheit üblich war, die Türen offen zu haben und sogar die Nachbarn klingelten und nicht einfach rein gingen, so erwarte ich ein Respekt vor den Internettüren der Mitmenschen. Aber wie man in dem Ort meiner Kindheit inzwischen die Haustüren geschlossen hält, so muss man wahrscheinlich auch seine Internettüre mit mehreren Riegeln versperren.
Heise Online hat nun über einen Fall berichtet, wo eine Frau ein WLan in der Nachbarschaft genutzt hatte, um Ihren Ex-Freund und dessen neue Lebenspartnerin zu stalken.
Sie wurde wegen der Nachstellung (dem Stalken) und falscher Verdächtigung (dem Inhalt des Stalking), aber auch wegen “Abhörens” verurteilt.
Dabei ist dieses “Abhören” der Verstoß, dessen die Frau wegen der Nutzung des fremden WLan nach dem TKG strafbar gemacht hat:
Juristisch bemerkenswert ist an der Entscheidung vor allem die Verurteilung wegen der Nutzung eines offenen WLANs. Die Staatsanwaltschaft bewertete diese Nutzung nach Anfrage von Heise Online als unbefugtes Nutzen eines fremden Computernetzwerks durch regelmäßiges Herstellen einer Funkverbindung per Laptop zum Internet. Das sei als Straftat nach den Paragraphen 89 und 148 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bewertet worden.
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
Hier wird deutlich, dass die Privatsphäre hier sehr hoch geachtet wird. Selbst der “unabsichtliche” Empfang ist verboten. Aber dazu komme ich später noch mal.
Weiter heißt es unter § 148:
§ 148 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder
2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage
a) besitzt oder
b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Wie man hier sieht, wird ein Verstoß nach § 89 selbst bei “Fahrlässigkeit” keine Änderung im Strafmaß vorgesehen wird.
Es werden also recht hohe Forderungen an den Empfänger von Funksignalen gestellt.
Wobei, sind diese Forderungen im PC-Bereich eigentlich so hoch?
Mein Laptop hat einen Knopf, mit dem ich das WLan komplett ausschalten kann, wenn ich offline arbeite. Das Firmenlaptop regelt das Ganze auf Software-Basis. Weiter kann ich genau regeln, welche WLan-Netze überhaupt zu einer Verbindung zugelassen werden.
Also eigentlich recht einfach.
In diesem Zusammenhang ist bei dem Beitrag von Heise Online eigentlich nicht so sehr der Artikel selbst (den kann jeder selbst lesen und sich eine Meinung bilden) das Interessante, sondern die Kommentare.
Die Rechtsauffassung, die dort vorherrscht ist schon beängstigend.
So wird die Verantwortung auf den WLan-Betreiber geschoben. Frei nach dem Motto, das dieser selbst schuld ist, wenn er ein “offenes” WLan-Netz betreibt.
Zum einen habe ich bereits angedeutet, dass eine “offene” Tür, sei es zum Zugang in meine Wohnung oder zum Zugang in meine Internetverbindung meiner Meinung nach nicht das Recht gibt, diese Tür auch zu betreten.
Wobei ich damit nicht den WLan-Betreiber einer Verantwortung entbinden möchte. Aber darum geht es zum einen in diesem Fall nicht. Zum anderen, um bei dem Beispiel “offenen Tür” zu bleiben. Wer sein Auto nicht abschließt, handelt Fahrlässig und kann ein Ordnungsgeld aufgedrückt bekommen. Sogar die Sicherstellung des Fahrzeuges kann eine Folge sein, inkl. aller Kosten. In Süddeutschland hat ea in den 90ern einen Fall gegeben, wo eine Apotheke die Tür zu Ihrem Geschäft nicht verschlossen hatte. Ausgestattet mit einem Sensor öffnete sich diese, wenn jemand recht nah an dem Fallgitter des Ladenlokaes vorbeiging. Da das Fallgitter nicht als ausreichender Schutz gegen Einbruch oder unerlaubten Zutritt angesehen wurde und der Inhaber nicht erreicht wurde, wurde diese Apotheke die Nacht über bewacht. Die Kosten für den Einsatz hatte der Besitzer der Apotheke als Verursacher zu tragen.
Ein üblicher Kommentar im Forum von Heise Online, der auch der Grund für meine Einleitung war:
Nun, wie auch der Fahrer eines Wagens verpflichtet ist, sich von dem ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeugs zu überzeugen, so hat auch der Nutzer eines PCs sorge dafür zu tragen, dass der PC betriebssicher ist und nicht einfach ungebremst in das fremde WLan-Netz einfährt.
Klar halte auch ich es in der heutigen Zeit für “Fahrlässig”, wenn man ein WLan ohne Passwort, also offen betreibt. Das liegt aber daran, dass das Rechtsverständnis vieler in unserem Lande so ist, dass man die Türen nicht einfach offen lassen kann. Es zeigt eigentlich nur den kranken Zustand unserer Gesellschaft.
In diesem Kontext passt die folgende Falscheinschätzung des Artikels durch einen Userkommentar:
Mal davon abgesehen, dass dieser User ein Problem zwischen dem Lesen und dem Verstehen hat, zeigt dies eine Einstellung, die nicht nur in diesem Fall weit verbreitet ist.
Aber es kommt ja noch schlimmer, einige Kommentare zeigen ein düsteres Licht auf das Rechtsverständnis von einigen Usern im WeltWeitenWeb.
Ich halte dies für Schmarotzertum!
Bloß weil man zu geizig ist, selbst für den Zugang zu sorgen, will man sich ein Recht beireden, dass weder virtuell noch real stimmt! Auch wenn ich eine Jahreskarte für den ÖPNV habe und da jemanden mitnehmen kann, dann kostet mich das Mitnehmen von jemanden keinen (jetzt hätte ich fast Pfennig geschrieben) Cent mehr. Es liegt aber ganz allein in meiner Entscheidung “ob” und vor allem “wen” ich mitnehmen möchte! Wo liegt hier der Unterschied zum WLan? Ich sehe im Kern keinen. Bei Beiden, kostet mich (im Normalfall heutzutage) es nicht einen Cent mehr, ob jemand diesen mitbenutzt oder nicht. Nun aber mal der “Nicht-Normalfall”, einer hat einen Router mit einem Nutzungsvertrag über die Nutzungszeit oder -volumen. Der hat den Router (darüber den Access-Point) so eingestellt, das er eine Verbindung herstellt, wenn es zu einem versuch des Verbindungsaufbau kommt (geht z.B. mit meiner Fritzbox). Auch hat er eingestellt, dass diese Verbindung nach x Zeit ohne Aktivität unterbrochen wird, so haben wir schon einen Fall, den nicht nur rechtlich bedenklich ist, sondern auch finanzielle Konsequenzen hat, aber das ist ja nach Meinung diverser Kommentaren die Schuld des WLan-Betreibers!
Hier verwechseln wohl einige WLan-Verbindungen mit temporären oder dauerhaften Hotspots (so gab es zum Papstbesuch und bei dem Weltkirchentag in Köln solche temporären Hotspots, die ein lokaler Anbieter eingerichtet hatte). Und es verwechseln einige Kommentatoren bei Ihrem Straßenvergleich, dass eine öffentliche Straße nichts mit einem Privatgrundstück zu tun hat, auch wenn da kein Zaun mit Selbstschussanlage vorgebaut ist!
Oder sind die Kommentierenden einfach nur zu Geizig, sich selbst einen Anschluss zu leisten oder unterwegs eine entsprechende Verbindungsperipherie (z.B. einen Surfstick!)?
In einem Interview mit der “Welt am Sonntag” behauptet der BKA-Chef Jörg Ziercke, das Internetsperen, so würde es das Beispiel “Skandinavien” zeigen, abschreckend wirken:
Welt am Sonntag: Was hält das BKA davon, dass die schwarz-gelbe Regierung das Gesetz für Sperren im Internet ausgesetzt hat, obwohl es Kinderpornografie besser bekämpfen sollte?
Ziercke: Sperren gegen Kinderpornografie wirken, wie das Beispiel Skandinavien zeigt, abschreckend. Dies gilt nach meiner Auffassung auch weiterhin. Denn wer solche Warnschilder bewusst umgeht, hinterlässt Spuren auf seinem Computer. Natürlich veranlassen wir sofortige Löschungen. Aber: Wer mit großem Aufwand Kinderpornografie produziert, verfügt immer auch über Kopien des Materials. Das alleinige Löschen einer IP-Adresse führt damit nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet. Natürlich werden wir die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung unterstützen. Die Ergebnisse werden dann zu diskutieren sein.
So,so, das Beispiel Skandinavien! Nicht schlecht Herr Ziercke. So kann man leere Worthülsen verbreiten. Was ist Skandinavien?
Eigentlich handelt es sich dabei um ein Geografisches Gebiet. Politisch ist dies schon anders und hat sich im lauf der Zeit immer wieder gewandelt. Heute zählt man Kulturell, geografisch und Politisch folgende Staaten zu Skandinavien: Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Island und das Baltikum (Estland, Lettland und Litauen).
Nun, Herr Ziercke, welches dieser unabhängigen Staaten war denn gemeint? Wo sind die Beweise dieser Behauptungen? So weit ich es mitbekommen habe, ist der sogenannte Erfolg eher zweifelhaft, eben da es die Seiten noch gibt und Menschen, die an solche Bilder interessiert sind, diese Sperren leicht umgehen können.
Liegt da nicht eher Politische Machtgier dahinter? Wie sonst kann es sein, das ein BKA-Chef ein System unterstützt, das sich jeder “effektiven” Kontrollinstanz entziehen soll?
Ebenso, wie ich der Behauptung “Das alleinige Löschen einer IP-Adresse führt damit nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet.” entweder den Versuch der Volksverdummung unterstellen muss oder dem BKA-Chef jede Kompetenz übers Internet absprechen muss.
Was Gegner der Internetsperren fordern, ist nicht die Löschung einer IP (Was für ein Schwachsinn und das sage ich als jemand, der sich selbst eher als Internet-Dau bezeichnen würde), sonder die Löschung der Seiten, somit Inhalt der Seiten auf den Servern, wo diese liegen. Zudem führt der werte Herr Ziercke seine eigene Begründung ad absurdum. Wie schreibt er so schön: “… führt damit nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet.”
Nun erinnern wir uns, was die Internetsperren machen. Sie setzen vor der Seite ein Sichtschutz. Das ist so, wie wenn ein Polizist zu den Umstehenden bei einem gerade geschehenen Mord sagen würde und anschließend sich dahingehend äußert, das es diesen Mord nie gegeben hat. Wir haben hier also die seltene Konstellation, dass der Gesetzgeber eine Maßnahme ergreifen will, die den Kritikern nicht weit genug geht. Sie wollen kein Schild vor den Missetaten, sie wollen die Missetaten komplett entfernen, so das sich ein Schild erübrigt. Mit Blick auf Belgien fragt man sich so langsam, warum den Politikern und scheinbar dem BKA-Chef so daran gelegen ist, nicht die Seiten direkt zu bekämpfen?
Als eine wirklich dämliche Aussage empfinde ich auch diesen Satz von Herrn Ziercke: “Wer mit großem Aufwand Kinderpornografie produziert, verfügt immer auch über Kopien des Materials.”
Was will er uns damit sagen? Und vor allem, was hat das mit Internetsperren zu tun?
Jetzt mal ehrlich, wer glaubt denn, das jemand, der diese Bilder ins Netz stellt, all seine Dateien löscht. Wer glaubt ernsthaft, dass irgendeine Methode (welche auch immer) dies verhindern kann? Um bei meinen Mordbeispiel zu bleiben, behauptet der BKA-Chef hier ja scheinbar, das ein Zettel auf einem Messer “Dieses Messer nicht für einen Mord benutzen, es angeblich verhindert, das dieses Messer für einen Mord benutzt wird, mehr noch, das überhaupt ein Messer (= Kopien) für ein Mord benutzt wird. Ich gehe hin und sage, dass selbst wenn man das Messer entfernt (= Löschung der Daten auf dem Server) damit noch lange nicht verhindert werden kann, dass mit einem anderen Messer (= Kopien der Dateien) ein Mord geschieht. Was ich aber sagen kann ist, dass mit diesem einen Messer kein Mord mehr geschehen kann. Kann das der BKA-Chef auch von seiner favorisierten Methode behaupten?
Das Beispiel Mord finde ich passend, weil diese Kindesmisshandlungen ein psychischer Mord an den Kindern ist und ich weiß nicht, was passieren würde, wenn mir so ein Schwein in die Finger geraten würde? Ich könnte dann wohl nicht mehr für meine gewaltfreie Einstellung garantieren. Aber das ist ein anderes Problem.
Liebe Redaktion von der “Welt am Sonntag”, könnt Ihr bitte vor dieser Antwort ein großes STOPP-Schild platzieren. Es ändert zwar nichts an der Tatsache, das der BKA-Chef diesen (in meinen Augen) Mist verzapft hat, aber ich und vor allen andere müssen den Mist nicht lesen.
Interessant ist wieder einmal, das für alle weiteren bürgerrechtsbeschneidenden Maßnahmen der Terrorismus herhalten muss.
Auch eine interessante Aussage ist diese hier:
Welt am Sonntag: Auch Polizisten werden verstärkt Opfer. Wie viele Übergriffe von politischen Extremisten gab es 2009?
Ziercke: Die Konfrontationsgewalt zwischen Rechts- und Linksextremisten ist angestiegen. Beide Gruppen attackieren zunehmend die Polizei. Die Hemmschwelle der Gewalt gegen Polizeibeamte sinkt, immer mehr Polizeibeamte werden verletzt. Dies bereitet uns erhebliche Sorgen. Im vergangenen Jahr griffen Linksextremisten 1350-mal die Polizei an, eine Steigerung um 120 Prozent. Fast ein Drittel der Fälle waren Körperverletzungen. Und es gab rund 530 Angriffe von Rechtsextremisten – das sind fast 75 Prozent mehr.
Ich frage mich dabei, ob in der Zahl der “Linksextremen “Übergriffe” auf Polizisten auch dieser Vorfall mitgezählt hat und wie oft: Polizeieinsatz auf der Demo “Freiheit statt Angst”
Und noch eine Gegenfrage.
Wurden bei den Rechtsextremen Übergriffen auch die zum teil Rechtsextrem motivierten Hooligan-Schlachten mitgezählt?
Ich bin gegen jede Gewalt, egal von wem. Aber ich muss in diesem unseren Staat feststellen, das die sogenannte Linksextreme eher in die Illegalität gezwungen wird, wie die rechtsextreme Klientel.
Und ich halte es auch mit dem Terrorismus, wie es schon Volker Pisper sagt:
“Diese Terroristen, das sind Mörder, miese gemeine Mörder
[...]
Wir machen aus diesen Mördern erst Terroristen, in dem wir Angst vor Ihnen haben”
Eigentlich wollte ich Ursprünglich von “einem Energie-Unternehmen” berichten, ohne Namen zu nennen.
Aber dieses Unternehmen benimmt sich mir als Kunden so gegenüber, das ich nicht gewillt bin, das Unternehmen nicht zu nennen.
Mal ein paar Dinge einfach in den Raum geschmissen
Dieses Unternehmen hat über 7 Monate gebraucht, mir mein Eigentum zu geben. Es handelt sich dabei um in den ersten Monaten meines Stuttgarter Aufenthaltes zu viel bezahlte Abschlagsgelder für Strom und Gas. Dies Summe belief sich nach 7,5 Monaten auf über 450 Euro. Angeblich sind Schreiben von mir nicht angekommen, obwohl ich diese persönlich bei der Geschäftsstelle eingeworfen hatte.
Also als Einleitung erst einmal so ein wenig die chronologische Reihenfolge:
Mitte Mai 08 Umzug nach Stuttgart. Von der Wohnungsgesellschaft bei EnBW als neuer Verbraucher angemeldet.
Dez/Jan 08/09 Jahresabschlussrechnung mit enormen Guthaben
Dez 09 Umzug innerhalb Stuttgarts und wieder Anmeldung als neuer Verbraucher durch die Wohnungsgesellschaft. Abschlagsforderungen jenseits von gut und böse.
Irgendwann im Frühjahr 2010 Wechsel zu anderen Anbietern (für Strom und Gas).
Nun, als ich damals in die Wohnung eingezogen bin, hatte ich keine Werte aus meiner Zeit in Köln, die ich heranziehen konnte. Gekocht habe ich mit Gas aus der Flasche, Heizung lief über ein Zentralheizungssystem und Strom habe ich immer mit mehreren zusammen genutzt. Also habe ich erst mal bezahlt, was man gefordert hatte. Das war eine Abschlagszahlung von etwas über 105 Euro. Nach der Jahresabrechnung hat die EnBW die Abschlagszahlung auf 37 Euro reduziert.
So Weit so Gut, aber mein mir zustehendes Geld aus den Abschlagszahlungen wurde mir nicht zurückbezahlt. Ja, man behauptet sogar, dass man im Frühjahr 09 versucht hätte eine Zahlungsanweisung zu tätigen. Ich habe über meinen Anwalt den Beweis dieser Behauptung gefordert, da ich weder eine Benachrichtigung (normalerweise erfolgt eine Zahlungsanweisung per Post. Menschen, die etwas Älter sind, kennen das vielleicht noch von Ihren Großeltern, wenn per Zahlungsanweisung die Rente von Postboten ausbezahlt wurde), noch eine Zahlung, per, bzw. über die Anweisung erhalten habe. Ich bin ehrlich gesagt sehr gespannt auf diesen Beweis!
Was ich aktuell aber besonders amüsant finde, ist, dass man angeblich Schreiben von mir nicht erhalten hat.
Mein Eindruck derzeit ist eher, das man gar keine Schreiben von Kunden zum eigenen Nachteil (immerhin konnte so das Unternehmen über 7 Monate lang für mein Geld Zinsen einstreichen) erhalten will.
Ansonsten kann ich es mir nicht erklären, warum ich plötzlich ein Schreiben, datiert mit dem 21.1.2010 bekomme, wo man meinen “Wunsch” auf Reduzierung nachkommt. Nun, ich hatte ein Einschreiben mit Rückschein an die EnBW gesendet. Diese lag ab dem 19.1. zur Abholung bereit. Abgeholt wurde es lt. dem Beleg am 20.1.2010. Witzigerweise hat man aber scheinbar am Tag danach mein Einwurfeinschreiben, das bis zu diesem Zeitpunkt ignoriert wurde (Eingang lt. Sendebericht 22.12.09) nun doch bemerkt und sich um eine Antwort bemüht. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass ich Ihnen mitgeteilt habe, dass wegen Ihrer unkorrekten Datenauskunft (und Löschungsverlangen für bestimmte Daten) nun mein Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragt ist.
Mein nächster Schritt war diesbezüglich eine Beschwerde bei der entsprechenden Stelle für Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich (Das Innenministerium von Baden-Württemberg). Wollen doch mal sehen, was da die EnBW drauf antwortet.
Übrigens das letzte Einschreiben mit Rückschein wurde erst nach ein paar Tagen abgeholt. Das war das mit dem Auskunftsersuchen gemäß §34 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes).
Dies erst mal als kleine Einleitung über das höchst “seriöse” Unternehmen EnBW.
Natürlich werde ich hier nur Dinge Aufzeigen, die ich belegen kann, wie z.B. oben das Verhalten bezüglich Schreiben an diese Firma. Ich bin nicht so Selbstzerstörerisch drauf, dass ich mich zum Opfer der bestimmt gut bezahlten Konzernanwälte machen lasse. Aber das hindert mich nicht daran auch Meinungen zu äußern, z.B. wenn ein Monat lang ein Einwurfeinschreiben ignoriert wird und dann wenn das Einschreiben mit Rückschein kommt, man plötzlich doch auf das Einwurfeinschreiben reagiert.
An dieser Geschichte will ich deutlich machen, dass man sich auch von einem Konzern nicht alles gefallen lassen muss. Die Zeiten, als man das örtlichen Energieunternehmen nehmen musste sind vorbei.
Ich auf jeden Fall bin gerade auf der Suche nach einem anderen Anbieter für Strom und Gas.
Wie ich bei FIXMBR lesen konnte, beabsichtigt das Guido-Schnuckelchen, Terroristenaaussteiger finanziell zu unterstützen. Hat sich die Registrierung dieser Domain doch gelohnt.
Leider sieht es Oliver von FIXMBR nicht so positiv . Er schriebt dazu:
Dieses liberale Dreigestirn3 – Westerwave, Leutheusser-Schnarrenberger und Brüderle – begeht ganzjährlich diese fünfte Jahreszeit — Deutschland wird vom Schalk regiert. Danke liebe FDP-Wähler wir wissen jetzt endlich wo wir euch verorten können …
Außenminister Westerwelle will Taliban-Kämpfer bezahlen, damit sie den bewaffneten Kampf aufgeben.
…
Diesen Menschen und ihren Familien wolle die Regierung eine wirtschaftliche und soziale Perspektive bieten und dafür auch zusätzliches Geld in die Hand nehmen. “Darum wird es in London auch einen völlig neuen Ansatz zur Wiedereingliederung von Aufständischen in die Gesellschaft geben”, sagte der FDP-Chef.
Nun, das erfülle ich doch alles! Wenn nicht, dann bitte ich das Guido-Schnuckelchen doch mal, mir schnellstens mitzuteilen, wo ich noch nachbessern muss.
Wer in dem Text irgendwo Ironie entdeckt, gönnt mir bestimmt nicht die “wirtschaftliche Perspektive”!
Nachdem ich mich vor gut 1 1/2 Jahren mit den Jobangeboten auf der Jobbörse der “Agentur für Arbeit” unter dem Gesichtspunkt des Werbeverbot von Glücksspielen mit elektronischen Kommunikationsmitteln (Telefon, TV, Internet, etc.) beschäftigt habe (Ich berichtete: “Agentur für Arbeit” Handlanger für illegale Cold-Caller?), hatte ich in der letzten Zeit mich aus verschiedenen Gründen noch 2 Mal mit der “Agentur für Arbeit” und deren Jobbörse beschäftigt. Das erste mal, eben in dem oben erwähnten Artikel, weil ich mir anschauen wollte, wie es denn inzwischen mit der Sorgfalt des Plattformbetreibers der Jobbörse her ist, nachdem wir (Ich für den Verbraucherschutzverein Antispam e. V.) diesen am Beispiel des Glücksspiels und die Suche nach Outbound-Call-Center-Agenten auf der Jobbörse aufgezeigt haben, das diese Plattform für gesetzwidrige Tätigkeiten missbraucht wurde. Das Ergebnis dieser Prüfung hat ergeben, dass ich schon durch alleinige Anschauung der ersten 10 Jobangebote in der Übersicht nicht nur fündig wurde, nein sogar beim anschauen eines Jobangebotes eindeutige Hinweise auf klare Verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mehr dazu kann man in diesem Artikel von mir nachlesen: “Agentur für Arbeit” Handlanger für illegale Cold-Caller?.
Gut, dann nicht einmal einen Monat später konnte ich einen Artikel lesen, in dem es hieß, dass die “Agentur für Arbeit” sein Jobportal aufräumt. Der Hintergrund war wohl eine Rüge, die Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte ausgesprochen hatte. Im Titel des Artikels habe ich dann die Frage aufgeworfen, ob die Aussage, dass die “Agentur für Arbeit” nun die Jobbörse aufräumt “Tatsache” sei oder eher ein PR-Gag, um auf die Rüge zu antworten. Die Analyse der Jobbörse in meinem (aus Blick des Verbraucherschutzinteressierten) Bereich der Call-Center-Agenten war auf jeden Fall vernichtend. Mehr dazu hier: “Agentur für Arbeit” räumt seinen Miststall (= Jobbörse) auf? Tatsache oder PR-Gag wegen Rüge von dem Bundesdatenschutzbeauftragten?
Nun gut, jetzt dachte ich, dass es vielleicht auch daran lag, dass man mit dem Aufräumen des “Saustalls” kurz vor den ganzen Feiertagen angefangen hat (Weihnachten, Neujahr und je nach Bundesland 3 hl. Könige).
Also habe ich mich hingesetzt und ende dieser Woche noch mal in die Jobbörse geschaut. Nun, inzwischen ist mein persönliches Fazit, bezüglich der Meldung der “Agentur für Arbeit” fest: Ich halte diese Meldung, dass die “Agentur für Arbeit” Ihren Saustall aufräumt für einen riesigen PR-Gag und einer riesigen Verarschung!
Dazu erläutere ich mal, was ich gefunden habe.
Wie gewohnt habe ich mir die Jobangebote für “Call-Center-Agenten/in” anzeigen lassen.
Schauen wir uns die erste Seite mal an:
Wie man sehen kann, ist dies die erste von 200 Seiten, die angezeigt wird, wenn man nach Jobs für Call-Center-Agenten sucht. Was auffällt, das die ersten 6 Angebote von der “Arbeitsagentur” selbst eingepflegt wurde. Also hier zieht nicht das Argument, dass man nicht für die Angebote anderer Einsteller Verantwortlich sei (soweit dieses Argument überhaupt bestand hat). Von diesen ersten 6 Angeboten, habe ich ohen viel suchen schon wieder 3 Angebote gefunden, die zumindest ein Nachfragen, bzw. eine genauere Überprüfung bedurften! !!! Nicht vergessen, es sind Angebote, die durch die “Agentur für Arbeit” selbst eingestellt wurden. !!!
So nun betrachten wir und die drei von mir erwähnten Jobangebote mal an:
1. Jobangebot
Wie heißt es so schön in diesem von der “Agentur für Arbeit” eingestellten Jobangebot:
Für die Akquirierung neuer Anzeigenkunden erhalten Sie Listen potentieller Kunden und vereinbaren mit diesen Termine für einen unserer Außendienstmitarbeiter.
(Hervorhebung durch meine Wenigkeit)
Die Sprache ist also von “neue Anzeigenkunden”. Es besteht also keine Geschäftliche Beziehung mit den Angerufenen. Dies wird auch noch durch den Hinweis, das es sich um “potentielle Kunden” handelt unterstützt. Das man diese Menschen auch noch auf Grund von “Listen” belästigen soll, zeigt auf, dass hier sowohl gegen das “UWG” (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), wie auch gegen die “Gesetzesänderungen zum Schutz des Verbrauchers” verstoßen wird. Wie etliche Urteile aufzeigen, hat auch ein Unternehmer oder Gewerbetreibender ein Recht auf “keine Belästigung”. Die Gerichte stellen Firmen und Gewerbetreibende in diesem Fall meist einem Privatmenschen gleich.
Trotzdem scheint die “Agentur für Arbeit” kein Problem zu haben, dieses Jobangebot selbst einzustellen! Scheinbar ist es der “Agentur für Arbeit” egal, wie sie die Arbeitslosen los werden und ob dies auf Dauer bestand hat. Statistik ist scheinbar wichtiger, als der Sinn der Sozialgesetzbücher!
Also, zuerst einmal sollte jeder Arbeitsvermittler mit guter Fortbildung in diesem Bereich wissen, dass bei der Anforderung “Outbound”, also aktiv andere Menschen anzurufen/belästigen, aller höchste Vorsicht geboten ist. Da sollten die Alarmglocken laut losschlagen. Aber spätestens die Kombination “Outbound” und “Verkauf” muss zu konkreten Nachfragen führen und einer konkreteren Stellenbeschreibung.
Mich würde interessieren, ob mir einer einen Fall/Arbeitsplatz (dazu noch in “Vollzeit” und insg. 3 Stellen) aufzeigen kann, in dem Outbound und Verkauf nicht zu einem Konflikt mit dem geltenden Recht führt. Nicht erst seit den “Gesetzesänderungen zum Schutz des Verbrauchers” im Aug. 09 ist es nicht so, dass man einfach Menschen anrufen kann, um denen etwas zu verkaufen. Auch davor haben Gerichte dies auch Firmen untersagt, die wegen sogenannten anderen Tarifangeboten bei “Kunden” angerufen haben (nicht das es diese Firmen gestört hätte).
3. Jobangebot
Dort liest man folgendes:
Einsatzmöglichkeiten:
- Anzeigenberatung/Anzeigenverkauf Geschäftskundenbereich B2B (Vollzeit, Büroarbeitszeiten, Backofficetätigkeiten, vertriebliche Komponenten)
- Vertrieb/Bedarfsermittlung Telekommunikation oder Verlagspublikationen Privatkundenbereich B2C (30h/Woche bzw. Vollzeit)
- Bestandskundenbetreuung und Neukundenakquirierung
- kompetente Kundenberatung und Anzeigengestaltung
Mal abgesehen davon, dass statt einer Stellenbeschreibung nur eine Liste von “Einsatzmöglichkeiten” aufgelistet werden. Welche sind den nicht aufgelistet? Das man evtl. (als weibliche Mitarbeiterin) des Betthäschen des Chefs ist?
Ich weiß, es ist recht Platt, soll aber die Aussagekraft einer Arbeitsbeschreibung dieser Art aufzeigen. Ansonsten sind hier die Selben Fragen zu stellen, wie bei dem Stellenangebot #2.
Auch diese Aufstellung zeigt mal wieder, dass es nicht weit her ist, mit dem Aufräumen der Plattform.
LIEBE “AGENTUR FÜR ARBEIT”,
um den Dreck, der sich Jahrelang in jede Ritze gesetzt hat los zu werden, reicht es nicht, mit dem Staubwedel einmal darüber zu gehen und zu meinen, dass man so die nächsten Jahre Ruhe hat.
Aktualisierung:
Nur mal so als Schmankerl zum Schluss, die Übersicht für den Beruf “Call-Center-Agent/in” vom 23.1.2010 um ca. 17:15 Uhr, sowie 2 Jobangebote aus dieser ersten Seite:
Nun zuerst einmal sind dort nun alle Jobangebote durch die Arbeitsagentur eingestellt worden. Bei dem 1. (Bild in der Mitte) der Beiden aufgezeigten Angeboten widerspricht sich. Auf der einen Seite soll man Kunden betreuen und Termine Vereinbaren, auf der anderen Seite soll man im Outboundbereich arbeiten? Sollen da etwa “Kunden” durch aktive Anrufe zu ihren “zweifelhaften Glück” aktiv angerufen werden?
Noch schöner ist das 2. Angebot, dort soll ein Arbeitsplatz besetzt werden, wo “Kunden” telefonisch belästigt werden sollen, die schon länger nichts mehr bestellt haben. Der Auftraggeber scheint nicht viel von der freien Entscheidung der “Kunden” zu halten, selbst zu entscheiden, ob er was bei seinem Unternehmen kaufen will. Dabei sagt das UWG eindeutig, dass eine Belästigung nur für bestimmte Sachlagen zulässt. Nicht Bestellung gehört dazu bestimmt nicht (vergl. dazu §7, Abs. 2, Punkt 2. des UWG). Neben diesem Punkt finde ich es bemerkenswert, wie hier scheinbar ein Unternehmen im Verkaufsbereich seine Kunden entmündigen will!
Zum Schluss noch 2 kurze Geschichten:
1. Geschichte
Meine Mutter hat vor einigen Jahren (es waren so ca. 18 Jährchen) ein kurzes Stelldichein beim Arbeitsamt. Dieses hat meiner Mutter nicht ein Jobangebot gemacht. Als sie nach kurzer Arbeitslosigkeit auf Grund ihrer eigenen Initiative einen Job gefunden hatte, sollte Sie einen Fragebogen ausfüllen, in dem man mehrere Möglichkeiten hatte, wie man wieder zu Arbeit und Brot gekommen ist. Wem erstaunt es, dass alle Möglichkeiten nur in Verbindung mit dem Arbeitsamt waren? Mich nicht.
2. Geschichte
Auch ich war in den letzten Jahren (naja, den letzten 10 Jahren) 3 mal für kurze Zeit Arbeitslos (1x 2,5 Monate, 1 x 0,5 Monate und 1x 4,5 Monate). Bei einem der Arbeitslosigkeit wurde ich von der “Arbeitsvermittlerin” eingeladen. Diese hat mir dann ein Angebot in die Hand gedrückt und ich habe Ihr dann gesagt, dass ich mich bei dieser Firma schon längst beworben hatte. Bei dem 2. Angebot das gleiche. Also ich die Antwort auch zum 3. Angebot von mir gab, hat sie ärgerlich gesagt, das es Ihr egal sei, ich sei nun verpflichtet, mich dort zu bewerben und wenn ich es schon gemacht hätte, habe ich halt Glück gehabt.
(Hinweis für die Rechtsabteilung der “Agentur für Arbeit”: Falls Sie sich gegen diese Geschichte wehren wollen, weil dies den Ruf der Arbeitsagentur abträglich ist. Ich freue mich, die entsp. Unterlagen – ja, die habe ich komplett aufgehoben – mal als Beweis vor ein Gericht zu stellen. Bis jetzt hat ja die Agentur jede richterliche Entscheidung mit mir vermieden und vorher den …, äh einen Rückzieher gemacht. )
Jawohl, man mag es nicht glauben, das Justizministerium schreibt tatsächlich das man nicht Zahlen soll. Wenn man bedenkt, dass die letzte Justizministerin, wenn es um mehr Sicherheit bei Verträgen gemäß des Fernabnahmegesetzes ging, mehr Angst um Ihre Pizza vom Pizzataxi hatte, als Sorge um die Rechte der Bürger, mag einen eine solche Seite erstaunen!
Als ich die entsprechende Meldung bei “Abzocknews.de” gelesen hatte, dachte ich zuerst, das Adrian der Schalk gepackt hatte. Aber nachdem ich die entsprechende Meldung bei “Computerbetrug.de”, auf die sich die Meldung bei “Abzocknews.de” bezieht gelesen hatte, habe ich mir die Seite beim Justizministerium angeschaut.
Ich muss sagen, dass ich begeistert bin. Eine der wenigen Informationen in dem Bereich, die von staatlicher Seite her eine eindeutige Sachkompetenz und ein wissen um die Begleitumstände aufzeigen. Gerne möchte ich wissen, wer der Autor dieses Textes war (werde mal eine Anfrage machen).
Auch wenn ich den “rosaroten” Blick bezüglich des geltenden Rechtes teile und auch den letzten Absatz (“Was die Bundesregierung gegen Kostenfallen im Internet unternimmt”) mit einem lächeln (aus meiner Erfahrung heraus) gelesen habe, ist der Text als ganzes endlich mal Richtungweisend. Das man die eigene Position da anders sieht als ich, kann ich dabei guten Gewissens Akzeptieren.
Noch mehr würde es mich freuen, wenn sich die “VOLKS”-Vertreter endlich zu dem einfachen Schritt aufraffen würden, dass Verträge im Fernabnahmebereich (Telefonisch, Mail, Internet und Gedankenübertragung ) so lange schwebend sind, bis beide Vertragspartner sich schriftlich dem Vertrag zugestimmt haben.
Der Irrwitz, das zwar Spam-Anrufe seit der Gesetzesnovelle vom Aug. 09 (auf dem im Text des Justizministerium Bezug genommen wird) zwar verboten sind, aber Verträge, die aus dieser Situation heraus entstehen dennoch rechtsgültig sind, ist immer noch nicht behoben.
Nun gut, dass soll dem guten Informationstext des “Bundesministerium der Justiz” keinen Abbruch antun. Besonders, da diese auch Lösungen aufzeigt, wie man sich bei solchen Abofallen verhalten soll.
Besonders möchte ich nun hier auf ein paar Teile des Textes von dem Justizministerium hinweisen.
Wer von den Opfern kennt das nicht. Es flattert eine Rechnung ins Haus, wenn man “Glück” hat, meist sogar direkt eine Mahnung oder eine Schreiben eines der einschlägig bekannten Inkasso-Hanseln. Man weiß aber gar nicht, das man je auf so einer Seite war und erst recht nicht, das man was angeklickt hat. Das ist der eine Fall, wo einfach mal an alle eingekauften oder sonst wie erlangten Adressen Rechnungen geschickt werden. Ein anderer Fall kann sein, dass man eine Zeit lang über das Anklicken auf spezielle Links (z.B. in gut kaschierten Spam-Mails) auf eine Seite kommt, die alles als “Kostenlos” anpreist. Geht man aber z.B. über eine Suchmaschine auf die Seite, kommt man auf eine Angebotsseite, die genau so aussieht, wie die vorherige, aber seltsamerweise diesmal mit einer Kostenmitteilung und das “Kostenlos” ist geheimnisvolle weise verschwunden.
Das solche Rechnungen dann gerne mit Beweise, wie einer IP-Adresse (da hat es schon mal einen Fall gegeben, wo alle Abgemahnten die selbe IP-Adresse benutzt haben sollten!), mit der man angeblich nachweisen kann, wer vor dem Computer gesessen hat.
Aber trotzdem bleibt bei all den Versuchen, einem Opfer einen Vertrag unter zu jubeln folgender Satz in dem Text des Justizministerium, den man sich merken sollte:
In jedem Fall begründet eine einseitige Rechnungsstellung des Internetanbieters ohne vertragliche Grundlage keine Zahlungspflicht.
Besonders hervorheben und in Gänze zitieren, will ich den Punkt 5. des Textes auf der Webseite des Justizministeriums:
5. Was tun, wenn man in eine Kostenfalle geraten ist?
* In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei dieser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
* Nicht unter Druck setzen lassen! Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen müssen Sie nicht reagieren. Sie können aber vorsorglich darauf hinweisen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und hilfsweise die Anfechtung bzw. den Widerruf erklären. In diesem Fall sollten Sie den Brief per Einschreiben und Rückschein versenden. Muster für einen solchen Brief stellen die Verbraucherzentralen bereit.
* Auf Mahnungsbescheide reagieren! Auf einen Mahnbescheid vom Gericht müssen Sie hingegen reagieren. Hier müssen Sie unbedingt auf dem beigefügten Formular Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Mahnbescheids bei dem Gericht eingegangen sein, das den Mahnbescheid erlassen hat. Haben Sie dies versäumt, müssen Sie unbedingt Einspruch gegen den nachfolgenden Vollstreckungsbescheid einlegen. Der Einspruch muss ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen sein. Muster dafür finden sich ebenfalls bei den Verbraucherzentralen.
Weitere Informationen zum Umgang mit unberechtigten Rechnungen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22. Dezember 2008.
* Minderjährige sind geschützt! Ist ein Minderjähriger in eine Kostenfalle geraten (siehe oben 2 d), sollten die gesetzlichen Vertreter (regelmäßig die Eltern) dem Anbieter mitteilen, dass sie die erforderliche Zustimmung zur Vertragserklärung verweigern. Bei Geschäftsunfähigen (also Kindern, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben) genügt der vorsorgliche Hinweis, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.
* Hilfe holen! Hilfe bieten außerdem die örtlichen Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale). Beide Verbände können auch gerichtlich gegen unseriöse Anbieter vorgehen (siehe oben 4).
* Rechtsrat einholen! In Zweifelsfällen sollten Sie Rechtsrat bei Rechtsanwälten/innen einholen. Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger können im Einzelfall beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe für eine anwaltliche Beratung und für die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Forderungen beantragen (Broschüre “Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe”).
- “Nicht unter Druck setzen lassen!”
Diesen Satz sollte man sich als “Mantra” nehmen, wenn man in solch eine Situation gerät. Weder die ganzen Mahnschreiben, mit den verschiedensten offenen, wie versteckten Drohungen, sei es z.B. die gerne verwendeten Drohungen des Schufa-Eintrages, der Lohnpfändung beim Arbeitgeber oder sonstige Phantasiegebilden der angeblichen Gläubiger haben Substanz, wie auch die Drohungen des berüchtigten Inkasso-Team Moskau, die sich jetzt auch noch wegen Betrug rechtfertigen müssen und dessen Chef ein Gewerbeverbot bekommen hat (ich berichtete: Inkasso Team Moskau | Gewerbeverbot für den Chef des berüchtigten Moskau-Inkasso rechtmäßig!).
- “Auf Mahnungsbescheide reagieren!”
Man beachte, dass das Justizministerium hier die “Gerichtlichen Mahnbescheide” meinen und nicht die Phantasietitel der angeblichen Gläubiger. Ich habe da schon die erstaunlichsten Titel gesehen. Sehr schön ist dies in der Mahnpyramide des “Kalletaler Dreieck”. Mir persönlich ist mal eine “Allerletzte vorgerichtliche Mahnung” in die Hänge gekommen.
Wenn ein “Gerichtlicher Mahnbescheid” eintrudelt, so wird man dort zum einen darüber aufgeklärt, dass das Gericht die Forderung des Mahnbescheides “nicht” geprüft hat. Darüber sollte man sich im klaren sein. Das Gericht, das den Mahnbescheid versendet prüft nicht, ob diese Forderung berechtigt ist oder nicht. Weiter kann man gegen diesen Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen, indem man einfach an entsprechender Stelle ein Kreuz in das entsp. Kästchen setzt. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht notwendig und ich persönlich empfehle auf eine Begründung grundsätzlich zu verzichten. Wir, als Opfer dieser Schergen brauchen gar nichts beweisen! Wie auch das Justizministerium richtig schreibt:
Will der Anbieter einen Zahlungsanspruch geltend machen, muss er beweisen, dass eine wirksame Einigung über eine entgeltpflichtige Leistung erzielt wurde.
Also der Anbieter und angebliche Gläubiger ist Erklärungspflichtig und nicht wir als Opfer! Dazu heißt es dann auch beim Justizministerium richtig:
Ich kann es nicht oft genug Erwähnen, ich warne vor Brieffreundschaften mit solchen Leuten.
Zurück zum “Gerichtlichen Mahnbescheid”. Hat man den Widerspruch dieses Mahnbescheid angekreuzt, so wird dieser Mahnbescheid (eine Durchschlag ist für die eigenen Akten und sollte gut aufgehoben werden) an das Ausstellende Gericht zurück gesendet und nicht etwa an den angeblichen Gläubiger!
- “Hilfe holen!” und “Rechtsrat einholen!”
Hierzu ist gesagt, dass jeder, der sich gegen diese Machenschaften nicht gewachsen sieht, sollte sich auf jeden Fall frühzeitig Hilfe holen. Ist man Geringverdiener oder z.B. Harz IV-Empfänger, so stehen einem finanzielle Unterstützungen für Rechtsberatung, ja auch für Gerichtsgänge zu Verfügung. Für die Rechtsberatung gibt es den sogenannter “Beratungsschein”. Wie man an diesen kommt und was die Voraussetzung zum Erhalt eines “Beratungsscheines” sind, kann man in dem Wikitext des Verbraucherschutzverein “Antispam e.V.” nachlesen: “Anwaltskosten – Beratungsschein”
Wenn jetzt das Justizministerium sich aktiv für wirklich besseren Schutz der Verbraucher in den Bundestag einbringt und den Lobbyisten Paroli bietet, dann kann man wirklich mal an ein Austrocknen der sogenannten “Nutzlosbranche” kommen.
Man stelle sich vor, mein Firefox-Browser würde mit meinem AdOnn “NoScript” die Werbung nicht ausblenden, sondern statt dessen mein Logo meines Dienstleistungsgewerbes anzeigen?
Was würde geschehen? Nun, bei ca. 98% aller aufgerufenen Seiten würde ich mein Logo (statt der Werbung) sehen.
Weiter stelle man sich vor, ich würde die Seitenbetreiber alle Abmahnen, weil ich auf deren Seite mein Logo sehen würde?
Was meint Ihr, ich wäre zu scherzen Aufgelegt?
Mitnichten! Aber keine Angst, ich habe so etwas nicht fertig gebracht, sondern die Firma “KOMSA KOMMUNIKATION SACHSEN AG”. Dort hat man mit einem Ad-Blocker die Werbung auf den Webseiten durch das eigene Logo ersetzt, eben 9 Pfeile, die Quadratisch angeordnet (3×3) dynamisch nach rechts oben zeigen.
Gut, das die Rechtsabteilung aufgepasst hat und angefangen hat die Seitenbetreiber, auf denen man die Logos sah abzumahnen. Das geht ja auch nicht, dass man auf deren Webseiten einfach das eigene Logio sieht, selbst wenn dies nur auf den Firmeneigenen Rechnern zu sehen ist.
Also ich kann das gut verstehen!
Gut, es ist was peinlich, jetzt so im Nachhinein betrachtet, aber wer kann den so etwas ahnen? Eine Firma, die unter anderem “Multimedia / IT” und “Systemlösungen” (inkl. “IT-Lösungen”) anbietet bestimmt nicht!
Wie heißt es da so schön auf deren Web-Seite:
Mit den easy business network Produkten und Lösungen unterstützen wir unsere Partner und Fachhändler aktiv in ihrem Tagesgeschäft. Profitieren Sie von unseren Synergien, unserem Know-how und Erfahrungen aus individuellen Daten- , Logistik- und Softwareprojekten.
So, so, ihren “Know-how und Erfahrungen”, scheinbar besonders aus “Softwareprojekten” wie Ad-Blocks bei Web-Seiten.
Humor scheint auch die Firma “Deloitte” zu haben. Diese hat in einem Festakt der oben genannten Firma den “Axia-Award 2009″ verliehen.
Besonders laut musste ich lachen, al ich las, dass die “KOMSA KOMMUNIKATION SACHSEN AG” den Award als “Sieger im Bereich „Personalmanagement“” bekommen hat. Ob sich da die Rechtsabteilung besonders hervor getan hat, geht aus dem Bericht leider nicht hervor.
Was sagte “Duglas Adams” mal zum Thema fliegen:
Fliegen heißt: Lernen, sich auf den Boden zu werfen, und ihn dann zu verfehlen.
Für die “KOMSA KOMMUNIKATION SACHSEN AG” heißt es wohl eher: Surfen heißt: Lernen, den Bildschirm zu betrachten und die Rechtsabteilung zu verfehlen!
Mit dieser Entscheidung dürfte das Verwaltungsgericht Lüneburg diesem Elend ein Ende bereitet haben.
Das Inkasso-Team Moskau (= ITM) zeichnete sich durch ein aggressives Image aus. Gerne sind mehrere mit Muskeln aufgepumpte “Eintreiber” Werbewirksam vor angeblichen Schuldnern aufgetaucht und haben diese mehr oder weniger indirekt bedroht.
Ob der Erfolg auch so groß gewesen wäre, wenn sich die deutschen TV-Sender nicht darum geprügelt hätten diese bei Ihrer Eintreiberarbeit zu begleiten. Fraglich ist es auch in meinen Augen, ob diese Firma dann je so einen Zulauf bekommen hätte.
Geradezu lächerlich und meiner Meinung nach Fahrlässig haben die TV-Sender über das ITM (Inkasso-Team Moskau) berichtet. Ganz nach der Manie amerikanischer Vorbilder. Dabei wurden (immer noch meiner Meinung nach) Methoden aufgezeigt, die neben Nötigung auch Hausfriedensbruch zeigten.
In den Beiträgen wurde oft der Eindruck erweckt, das diese Methoden durchaus berechtigt seien und so den Opfern dieser ITM zusätzlich angst gemacht.
Das dann die Auftragsgeber selbst Opfer ihrer Duldung, ja ihres Wunsches, das ihre Forderungen mit solchen Methoden eingefordert werden wurden, findet bei mir kein Mitleid!
Die Firmenpolitik des ITM war simpel und effektiv.
Man sorgt für spektakuläre Presse (und das noch als Werbung ganz kostenlos!), behauptet auf den eigenen Seiten eine Erfolgsquote, die man scheinbar nie erfüllt hat und bindet die Gläubiger mit einem “Mitgliedsbeitrag”, statt einem Erfüllungsvertrag an sich. So muss man für eine gewisse Zeit eine Mitgliedschaft bei denen Eingehen, um deren Dienste nutzen zu können. Eine Erfolgskontrolle oder Garantie gabs nicht.
Eigentlich genial, oder?
Naja, auch andere versuchen sich immer wieder mit solchen Modellen zu bereichern.
Es bleibt nur zu hoffen, das beim nächsten Versuch, solch ein Eintreibungsmodell in Deutschland zu Unterhalten, erst gar nicht so weit kommt.
Erfreulich ist es auch, dass es unter den Trittbrettfahrern, nach dem TV-Erfolg des ITM, sehr ruhig geworden ist. Knast kann scheinbar doch ab und an abschrecken.
Oder wie es in der Mitteilung von der Tagesschau heißt: “Wie steigt man aus dem Ausstieg wieder aus?”.
Dort werden 3 Beispiele aufgezeigt, wie die Energiewirtschaft und / oder die Regierung die Stilllegung der Atomkraftwerke verhindern kann.
Es ist erstaunlich, wie viel Energie und Gelder (und Schmiergelder?) in die Konzepte zum Erhalt veralteter Atomkraftwerke gesteckt werden. Wenn man diese Gelder (inkl. der Nachfolgekosten, die den Steuerzahler der Uranmüll kostet) in die Entwicklung regenerativer Energien gesetzt hätte und setzen würde, wäre die Versorgung mit “regenerativen Strom” bestimmt schon weiter.
Es ist ja im Gegenteil so, das ein weiterer Erhalt von Atomkraftwerken die Einspeisung von Strom aus regenerativen und ökologischen Ursprung verhindert wird, da diese Atomkraftwerke den einzuspeisenden Stromkontingent für sich sperren. Dies wird in den “Lösungsvorschlägen” des oben erwähnten Artikel sehr deutlich. Hier dazu Ausschnitte aus dem oben erwähnten Artikel:
Option zwei: Strommengenübertragung
Die zweite Option: Die Betreiber stellen ganz schnell noch mal einen Antrag auf Übertragung von Strommengen von einem neueren Kraftwerk auf die Oldies.
[...] Option drei: Strommengen neu verteilen
Dritte Möglichkeit: Die Betreiber einigen sich untereinander. Etwa darauf, den Pannenmeiler Krümmel stillzulegen. Oder Brunsbüttel, das seit 2007 sowieso still liegt. Dann können nämlich die Energieunternehmen die Strommengen, die da frei werden, eigenständig übertragen – ohne Zustimmung der Politik.
Ich hätte da noch eine vierte Option!
Die Stromkontingente, die jetzt von den großen Anbietern gesperrt werden (egal, ob diese Verkauft werden oder nicht) an Unternehmen weiter zu geben, die gerne Ihr Energieangebot von Strom aus regenerierbaren und ökologischer Herkunft erhöhen wollen. Dazu müsste das Stromnetz gesetzlich, ebenso, wie das Telefonnetz und z.B. unser Straßennetz für alle benutzbar werden.
Was mich da auch stört, ist die Blauäugigkeit, mit der die Risiken bei Seite geschoben werden.
Man sollte nach Tschernobyl eigentlich denken, dass sich jeder der akuten Gefahr durch Atomkraftwerke bewusst ist.
Ach ja richtig, schon damals hat man laut heraus posaunt, dass dieses Atomkraftwerk nicht mit denen im glorreichen Westen zu vergleichen seien. Hier herrsche ein viel höherer Standard. Seltsamerweise kommt mir da ein Fall in Erinnerung, wo in einem der ach so hoch standardisierten westlichen Atomkraftwerke nicht zugelassene Dübel verwendet wurden. Ja wo war das? Bestimmt bei einen dieser Gebiete in der Westlichen Welt, die mit dem “Made in Germany” nicht mithalten können.
Upps, Scheiße, das war ja in Krümmel, mitten in Nord-Deutschland. Wenn man sich dann noch anschaut, wie sich der Betreiber Vattenfall da verhalten hat, dann ist klar, Atomkraft (und der Müll) sind wirklich “TOTsicher” (Siehe dazu auch hier: Focus Online: Krümmel: Falsche Dübel im Reaktor).
Selbst wenn man die GAUs vor Tschernobyl außen vorläßt und nur die Vorfälle danach betrachtet, auf welches Ergebnis kommt man da?
Hier eine kleine Liste der “bekannten” (!!!) Störfälle/Probleme nach Tschernobyl: Störfälle durch Verschleiß:
- 3. April 1991 Shearon Harris (USA)
- 6. März 2002 Davis Besse (USA) Signifikante Primärkühlmittellecks:
- 18. Juni 1988, Tihange-1 (Belgien)
- 12. Mai 1998, Civaux-1 (Frankreich)
- 9. Februar 1991, Mihama-2 (Japan) Reaktivitätsrisiken:
- 12. August 2001, Philippsburg (Deutschland)
- 1. März 2005 Kozloduy-5 (Bulgarien) Brennstoffschaden (außerhalb des Druckbehälters):
- Paks (Ungarn) 2003 Feuer und Explosionen:
- 14. Dezember 2001, Brunsbüttel (Deutschland) Totaler Stromausfall:
- 18. März 2001 Maanshan (Taiwan)
- 25. Juli 2006, Forsmark, Schweden Generische Probleme – Sumpfsiebverstopfung:
- 28. Juli 1992, Barsebäck-2 (Schweden) Naturereignisse:
- 27. Dezember 1999, Blayais-2 (Frankreich) Sicherheitsereignisse und vorsätzliche Handlungen:
- 7. Februar 1993, Three Mile Island (USA)
- Juli 2000, Farley (USA)
-29. August 2002, 17 TEPCO Reaktoren (Japan)
(Quelle: “Restkisiko Zusammenfassung und Schlussfolgerungen” | “Ereignisse in Atomkraftwerken seit dem Tschernobyl Unfall 1986″ -PDF! ca. 115 kB- Studie vom Mai 2007)
Wie man an dem Querschnitt der Ereignishintergründe sieht, gibt es auf der Ganzen Welt von Sicherheitsproblemen bis zu Naturereignissen alles mögliche, was unsere Atomkraftwerke “TOT”-Sicher macht.
Und wir sollen solchen Firmen, wie E.ON vertrauen schenken, die schon mehrfach mit rechtswidrigen Handlungen in die Schlagzeilen geraten sind. Oder EnBW, die nicht ,mal in der Lage sind Briefe zu empfangen (selbst Einschreiben werden Ignoriert. Dazu werde ich noch etwas berichten) oder etwa das RWE und Vattenfall?
Also ich traue keine Firmen, die mich versuchen zu belügen oder auf meine Kosten sich bereichern wollen.
Es wird langsam Zeit, das die “VOLKSvertreter” endlich mal Ihrem Namen gerecht werden und nicht den Lobbyisten in den Arsch kriechen. Es ist eine Unverschämtheit, dass wir unsere Bequemlichkeit auf Kosten von wer weiß wie viele Generationen nach uns schaffen wollen.
Ich könnte Kotzen und befürworte die Verlagerung des Bundestag in einem dieser uralt “TOTsicheren” Atomkraftwerke, sowie eine “Endlagerung” des ach so ungefährlichen Atommüll im Bundeskanzleramt und den Parteisitzen der an diesem Mist beteiligten Parteien!