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Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk” – Teil 2

November 28th, 2009

Es ist noch nicht lange her, da sich überall im Netz Artikel und Berichte über die gerichtlichen Erfolge des Anwaltes von “Nachbarschst24.net”. Schaut man sich diese “Urteile” näher an, dann sind es Anerkenntisurteile und Versäumnisurteile, bei denen letztendlich keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Vertrages getroffen wird.
Genau in diese Nebelkerzen-Artikel kommt auf Grund einer Frage eine Antwort der Hamburger Rechtsanwältin Wibke Türk, die mich (gelinde gesagt) schlicht in Verwunderung versetzt hatte.
Deswegen habe ich dazu vor 3 Tagen einen Artikel geschrieben: “Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”

Nun, Heute schau ich dann noch mal auf die Seite und was ist geschehen?

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SEITE NICHT GEFUNDEN
Was ist das? Sang und klanglos und vor allem ohne ein Kommentar wurde diese Seite gelöscht. Wen man bedenkt wieviele Seiten sich mit diesem “Rat” beschäftigt haben, ein Armutszeugnis.

Die Frage die ich mir und dem Portal “Frag einen Anwalt” stelle ist, ob die Anwältin wenigstens den “Mindeseinsatz” zurückgegeben hat?
Ich werde diese mal Befragen und hoffe das ich nach dem Wochenende eine Antwort bekomme.

Unabhängig davon steht immer noch die Frage im Raum, wie eine Rechtsanwältin in einem öffentlichen Portal so Oberflächlich sein kann, dass sie ein “Protokoll” als “Urteil” bezeichnet und darauf eine Begründung aufbaut.
Auch diese Frage werde ich mir Erlauben mal zu stellen.
Ich werde Berichten. Ansonsten noch ein schönes Wochenende.

Links:

Ich bin Terrorist, weitere Artikel dazu:
“Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org”
“Nachbarschaft24.net” – Teil 2
“Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”
Nachbarschaft24.net – Teil 3/5 | Rotglut.org, “Pressestimmen”, Anwaltsantworten und der “Verbraucherzentrale Bundesverband”.

“Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”

November 26th, 2009

Als ich dies hier gelesen habe auf der Seite “Frag-einen-Anwalt.de”, war ich ehrlich gesagt erst einmal erstaunt:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Bei Anmeldung auf dem fraglichen Portal haben Sie die AGB dieses Anbieters akzeptiert.
Bereits auf der Startseite wird auf die Kosten bzw. Mitgliedsbeiträge hingewiesen.

Das AG Borna hat in einem Urteil (Gz.: 4 C 766/08) hierzu festgestellt, dass damit ein arglistiges Verhalten des Portalbetreibers nicht vorliegen würde.

Die Forderungen des Portalbetreibers sind damit rechtmäßig.
Da Sie diese Leistungen in Anspruch genommen haben, ist diese Forderung nun durch Sie zu begleichen.
Eine anderweitige Möglichkeit ist nicht ersichtlich.

Ich bedaure, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite.

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von Frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Mit freundlichem Gruß,

Wibke Türk
Rechtsanwältin

(Quelle:Frag-einen-Anwalt.de: Frage geschrieben am 25.11.2009 09:58:53 | Betreff: nachbarschaft24.net)

UPDATE
Der hier angegebene Link wurde kommentarlos gelöscht. Ob es der Seite zu peinlich war oder ob es der Anwältin zu peinlich war, bleibt offen. Ob Sie jetzt wenigstens den “Mindeseinsatz” zurückgibt? :D

Also, auf Grund des “Mindeseinsatz”, hat sie sich die Mühe gemacht ein “Urteil” heraus zu suchen.
Naja, ein “Urteil”? Scheinbar war der Einsatz nicht hoch genug, sich auch davon zu überzeugen, was sich hinter dem Aktenzeichen verbirgt.

Wie Schreibt die Rechtsanwältin Türk noch mal:

Das AG Borna hat in einem Urteil (Gz.: 4 C 766/08) hierzu festgestellt, dass damit ein arglistiges Verhalten des Portalbetreibers nicht vorliegen würde.

Schauen wir uns doch mal das “Urteil” an. Da “Rechtsanwalt Michalak” dieses “Urteil” veröffentlicht hat, kann man es sich ja mal anschauen:
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Was lesen wir da?
Urteil?
Nein, es steht auf Seite 1 Mittig eindeutig “Protokoll” (wie ich es jedenfalls mit meinem Hauptschulabschluss entziffere). Nun, vielleicht kenne ich ja nicht den Unterschied, oder besser den fehlenden Unterschied zwischen “Protokoll” und “Urteil”?
Deswegen schauen wir und mal weiter an, was da steht.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin die Startseite von “Nachbarschaft24.net” vorgelegt hat und dort die Kostenangaben zu finden waren. Daraufhin wurde festgestellt, dass der Vorwurf das dies eine “arglistiges Verhalten” sein könnte nicht nachvollzogen werden kann. Über die Rechtmäßigkeit, bzw. dem Abschluss eines Vertrages geäußert, geschweige denn geurteilt!
Danach heißt es in diesem “Urteil” (das sich “Protokoll” nennt):

Die Parteien schlossen sodann folgenden
V e r g l e i c h

Wieder liest man nichts, von einem Urteil! Erst recht nicht von einem Urteil (scheinbar war meine Hauptschulausbildung doch nicht so schlecht. Zumindest scheinbar nicht schlechter, als die einer Anwältin, wenn man davon absieht, dass ich kein Latein kann ;) )
Der Vergleich ist auch nicht so, wie in den Abmahnungen immer wieder dargestellt, das man nun über 200 Euro (für 24 Monate Vertrag zu Zahlen sei. Man einigt sich auf eine Vertragslaufzeit von 6 Monate (!) und damit eine Zahlung von 54,– Euro. Der größte Wermutstropfen dürften die Kosten des Rechtsstreit sein, die die Beklagte auch, lt. “Vergleich” zu Zahlen hat.
Das was das Gericht “beschlossen” hat, ist der Streitwert (nach dem sich die Anwaltssätze berechnen). Dieser wurde eben auf die im Vergleich geschlossenen 54 Euro festgesetzt.

Ich könnte fast glauben, das Einzige, was die Anwältin wirklich bei vollem Bewusstsein geschrieben hat, ist dieses:

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von Frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Da blinken wohl die $-Zeichen im Auge, oder?

Das andere Anwälte da durchaus anderer Meinung in Ihrer Einschätzung sind, kann man auch auf “Frag-einen-Anwalt.de” finden:

[...]
Die von Ihnen angegebene Internetseite „Nachbarschaft24.net“ bietet seit einiger Zeit Anlass für die Klagen zahlreicher Nutzer, die sich durch die versteckten Preisangaben des Anbieters getäuscht sehen. Zwar werden Preise für die Nutzung des Dienstes auf der Homepage von Nachbarschaft24.net genannt, jedoch besteht die Gefahr, dass diese sehr leicht übersehen werden.
Zudem wird die Mehrzahl der Nutzer nicht davon ausgehen, dass sich hinter der „Suchen“-Funktion gleichzeitig ein Vertragsabschluss verbirgt.
[...]
Ich rate deshalb zu folgendem Vorgehen:
[...]
Sie müssen bedenken, dass diese Anbieter durch die Drohung mit immensen Kosten bei unterbleibender Zahlung und der zukünftigen Einschaltung von Inkassobüros und Rechtsanwälten zunächst versuchen gehörig Druck aufzubauen, damit der Kunde freiwillig bezahlt. Viele beugen sich dann diesen Einschüchterungsversuchen und zahlen. Damit hat der Anbieter aber auch schon erreicht, was er will. Der zahlungsunwillige Rest wird dann vernachlässigt und spätestens nach der zweiten Mahnung nicht weiter verfolgt, zumal die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens gegen die Nichtzahler bei dem von mir beschriebenen Vorgehen nicht sehr hoch sind.

(Quelle und Gesamttext: Frage-einen-Anwalt: Frage geschrieben am 09.01.2008 10:41:00 | Betreff: Kündigung von “Nachbarschaft24.net”)

Der Anwältin Türk würde ich raten, wenn man nicht bereit ist für 36,00 Euro “Mindeseinsatz” sich die Mühe machen will, sich zu Informieren, sollte man es mit dem “Rat” geben sein lassen!
Oder stecken da noch weitere Interessen dahinter?

HINWEIS!
Ich kann nur jedem Raten, sich von den Behauptungen selbst ein Bild zu machen! Auch meine Äußerungen sollte man kritisch betrachten und nachprüfen.
Nicht, weil ich will, das Ihr mir Misstrauen sollt, sondern, weil auch ich Fehler machen kann und Ihr mich nicht kennt (also doch misstrauen. ;) )

Links:
Antiabzocknews.de: Hasimaus-Rechtsanwalt Frank Michalak übernimmt Forderungseinzug für Nachbarschaft24.net
BooCompany: Dringende Warnung vor www.rotglut.org – Domain gekapert! und Nachbarschaft24.net und andere Abzocken der Fäuschdle-Group Teil I
Computerbetrug: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal und Inkassopost bekommen nachbarschaft24
Antispam e.V.: Deine Nachbarin läd dich ein! (nachbarschaft24.net) (meinnachbar.net)

Ich bin Terrorist, weitere Artikel dazu:
“Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org”
“Nachbarschaft24.net” – Teil 2
Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk” – Teil 2
Nachbarschaft24.net – Teil 3/5 | Rotglut.org, “Pressestimmen”, Anwaltsantworten und der “Verbraucherzentrale Bundesverband”.

“Nachbarschaft24.net” – Teil 2

November 25th, 2009

Wie man erfahren kann, beschert nicht nur mir dieses Thema enorm viele Seitenbesuche.
Wie mir von anderen Portalen berichtet wird, ist das zum Teil Monatelang verwaiste Threads seit Heute wieder der Renner.
Das lässt Vermuten, dass neben den Meldungen von Mahnungen eine nicht unerhebliche Dunkelziffer an Betroffene zu vermuten ist.

Auch Katzenjens hat zu diesem Thema heute eines seiner bekannten Videos ins Netz gestellt, das ich Euch nicht vorenthalten möchte:

Links:

Ich bin Terrorist, weitere Artikel dazu:
“Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org”
“Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”
Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk” – Teil 2
Nachbarschaft24.net – Teil 3/5 | Rotglut.org, “Pressestimmen”, Anwaltsantworten und der “Verbraucherzentrale Bundesverband”.

Selbstbedienungsmentalität einen Riegel vorgeschoben? Solidaritätszuschlag Verfassungswidrig?

November 25th, 2009

Wie heute in Hannover die Richterin Georgia Gascard vom Niedersächsische Finanzgericht in Hannover erläuterte hält sie die Solidaritätsabgabe für Verfassungswidrig.
Aus diesem Grund hat sie die Entscheidung einer Klage zur Aufhebung des Steuerbescheides eines Leitenden Angestellten ausgesetzt. Dieser hatte mit Unterstützung des Bund der Steuerzahler gegen den Bescheid geklagt.
Die Richterin hat den Fall nun, wegen der Grundsätzlichen Frage, ob der Solidaritätszuschlag Verfassungswidrig ist oder nicht an das Verfassungsgericht nach Karlsruhe verwiesen.
In Ihrer Erklärung, warum Sie den Solidaritätszuschlag für Verfassungswidrig hält sagte Sie:

Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte.2

Eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene jedoch nach den Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard.

(Quelle: süddeutsche.de: Finanzgericht: Soli ist verfassungswidrig)

Wird das Verfassungsgericht sich dieser Meinung anschließen, entgehen dem deutschen Staat Milliarden an “Steuergeldern” äh, ich meinte natürlich Gelder für den “Aufbau Ost”.
Dann müssen die Politiker endlich die Hosen runter lassen und das verlogene BlaBla von Kohl und Konsorten zerfällt wie eine Seifenblase, da nur Steuererhöhungen dann die Misere aufhalten kann.

Das endlich ein Richter(in) den Mut aufbringt, die Verlogenheit beim Namen zu nennen ist zu begrüßen. Es zeigt aber auch mal wieder, welchen Respekt die Politiker vor unseren Gesetzen haben.

“Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org”

November 25th, 2009

Auf dem Blog “Rotglut.org”, um den es in den letzten Monaten sehr ruhig geworden ist, wurde gestern ein Artikel eingestellt, der mir persönlich etwas merkwürdig vorkommt.
Dort wird ein “Rechtsanwalt M.” interviewt, der sich über die Zahlungsverpflichtungen von Opfern des Web-Auftritts “Nachbarschaft24.net” äußert.

Vorwort
Bevor ich zu dem Inhalt des Artikels komme noch ein paar allgemeine Worte.
Dieser Artikel ist Aufgemacht, wie eine Zeitungsmeldung. Es fehlen aber Autorenkennzeichnung und vor allem die Quelle dieses angeblichen Artikels. Zudem wird von einem Informanten gesprochen und im Titel eine Behauptung aufgestellt, die im Text nicht bestätigt wird.
Zudem wird mehrfach behauptet, das es inzwischen etliche bestätigende Urteile gibt, ohne das diese aber aufgeführt werden.

Der Artikel

Die überschrift des Artikels auf “Rotglut.org” lautet:

Nachbarschaft24.net klagt Forderungen ein, zu Recht!?

Untertitel:

Der Internetdienstleister Nachbarschaft24.net hat damit begonnen Forderungen konsequent einzuklagen. Wir stellen nun die Frage nach Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten.


Hört sich doch erst mal seriös an, oder?
Nun im Text liest sich das mit den Klagen dann so:

M: Es ist geplant jede berechtigte Forderung auch gerichtlich durchzusetzen. Berechtigte Einwände werden natürlich geprüft und entsprechend beachtet. Entgegen der landläufigen Meinung ist es jedoch nicht erforderlich einen Mahnbescheid zu beantragen. Wir werden in berechtigten Fällen direkt Klage beim zuständigen Gericht erheben.

Also kein Wort mehr davon, das Forderungen eingeklagt werden, sondern man beabsichtigt zu klagen! Die Frage ist wann? Nach dem die “Allerletzte Mahnung vor dem Papstbann” erteilt wurde? Wie diese, auch hier praktizierte Drohkullise aussehen kann, wurde mal im Wiki des Verbraucherschutzvereins “Antispam e.V.” dargelegt. Siehe hier: Zahlungsforderung, der Werdegang

Aber schon die Einleitung ist ein Journalistischer GAU:

Hannover – Unser Informant staunte nicht schlecht, als er am 24.11. morgens gegen 10 Uhr den Brief eines Berliner Rechtsanwaltes fand. Inhalt des Schreibens eine Mahnung für die Teilnahme an der Internetcommunity Nachbarschaft24.net. Fast 200 Euro soll Karsten M. (Name geändert) zahlen. „Damit habe ich nicht gerechnet“ sagte der Hannoveraner „die bei der Verbraucherzentrale sagten, ich solle das einfach aussitzen, man würde die Forderungen eh nicht weiter verfolgen.“ Aus den zugesanden Unterlagen, unter anderem ein Auszug aus dem Logfile des Webservers, ergab sich zunächst folgender Sachverhalt: Karsten M. hatte sich bei dem Portal Nachbarschaft24 angemeldet, mehrere Nachrichten mit anderen Usern ausgetauscht sowie ein Foto hochgeladen. „Das Foto ist noch aus der Zeit bei der Bundeswehr“ erinnerte sich Herr M. „Als ich dann irgendwann eine Rechnung von Nachbarschaft24 bekam, war das schon viel Geld immerhin 216 Euro für 2 Jahre. Ich hatte nicht wirklich Lust das Geld zu bezahlen. Bei Google im Internet stand auf jeder Seite, dass das eh alles Betrug sei und man nicht zahlen soll“ weiß Karsten M. „ich habe mich da einfach aus Bequemlichkeit angeschlossen, immerhin sind 216 Euro viel Geld.“

Ich denke, mit dem Anfang, dass man ein Ort hervorgehoben anbringt, will man hier den Eindruck des seriösen Journalismus erwecken.
Des weiteren wird hier suggestiert, das der Fall rechtlich klar sei. Dies aber letztendlich zu Beurteilen steht nur einem Richter zu. Alle anderen können höchstens eine Vermutung äußern.
Ist nun diese “Karsten M. ein Informant oder ein Betroffener? Zu Behaupten, dass dieser “Karsten M.” zur Zahlung der Summe “verklagt” worden sei, hat man sich nun in dem Artikel nicht getraut zu behaupten. Dann hätte man ja eine Quellenangabe (Urteil, AZ) mitteilen müssen.
So wird wild mit Behauptungen um sich geschmissen.

Das die Überschrift nicht der Realität entspricht, wird dann auch von der “Redaktion” selbst bestätigt. Zur Einleitung des “Interview” heißt es dazu:

Nach Informationen, die der Redaktion vorliegen sind bereits mehrere Leute angemahnt worden. Wir nahmen dies zum Anlass, uns bei dem Berliner Anwalt zu erkundigen. Nachfolgend ein Interview mit dem Rechtsanwalt:

Also “angemahnt” und nicht “verklagt”! Ein himmelweiter Unterschied und wie ich sagen muss, ein schlechter Stil, wie er mir eigentlich nur von Boulevard-Blättchen bekannt ist.
Wie schon oben erläutert findet sich in dem Interview von dem “Rechtsanwalt M.” kein Hinweis auf derzeit tatsächlich durchgeführte Klagen, sondern nur Drohgebärden und Absichtserklärungen..

Ob und wie man dann tatsächlich, wie behauptet die “Verbraucherzentrale Bundesverband” um eine Stellungsnahme gebeten hat, ist nicht ersichtlich:

Nach diesen Ausführungen des Rechtsanwaltes M. aus Berlin baten wir die Verbraucherzentrale Bundesverband um eine Stellungnahme. Diese blieb bis Redaktionsschluss jedoch aus.

Hat man wirklich um eine Stellungsnahme gebeten oder hat man sich Anonym, wie auch der Artikel selbst Anonym ist an die Verbraucherzentrale gewendet? Hat man sich so an die Verbraucherzentrale (wenn es dann geschehen ist) gewendet, das diese überhaupt eine Möglichkeit hatte vor dem (wie auch immer gearteten) “Redaktionsschluss” zu reagieren. Ich habe auf jeden Fall mal bei der Pressestelle der Verbraucherzentrale Bundesverband angefragt, wie es sich damit verhält.
In das Bild passt natürlich auch, dass man anschließend noch den “Herrn Smith einen Verantwortlichen von Nachbarschaft24.com” kurz vor Redaktionsschluss ;) interviewt hat.
Upps, “Nachbarschaft24.com“? Ja, das ist schon richtig, weil diese Domain zur Domain “Nachbarschaft24.net weiter leitet. Nur ob es da einen Verantwortlichen Namens “Smith” gibt, dazu muss man wohl in die Arabischen Emirate fahren, wenn man dem Impressum bzgl. des Firmensitzes glauben darf. Eine Nennung eines “Verantwortlichen”, ja überhaupt einer natürlichen Person wird im Impressum tunlich vermieden. Schön ist auch, dass man sich zur Kontaktaufnahme erst mal Anmelden muss. ;)
Ein Schelm, der Arges denkt.
Nennt mich “Schelm”.

Halten wir fest, es wird in der Überschrift behauptet, dass “Nachbarschaft24.net” klagt. Im Text selbst findet man davon kein Wort mehr.
Zu Wort kommt ein “Rechtsanwalt M.”, der die “Nachbarschaft24.net” vertritt, also nicht neutral ist, sowie ein “Verantwortlicher” von “Nachbarschaft24.com”, ein gewisser “Herr Smith”. Diesen kann man wohl auch nicht als “Neutral” bezeichnen.
Die “Gegenseite” hat sich angeblich bis Redaktionsschluss gemeldet.
Um was für eine “Redaktion” es sich bei dem Artikel handelt, wird nicht erläutert und ein Autor ist auch nicht benannt. Nur wer es Eingestellt haben soll wurde gekennzeichnet:

Eingestellt von Urs Vac um 15:47

Auch eine Quellenangabe, woher dieser Artikel evtl. kommen soll fehlt.

Mein ganz persönliches Fazit dazu:
Ich halte das für sehr unseriös und vor allem für ein Fake!

Hinweis:
Da ich diesen Bericht für ein Fake und den Inhalt für manipulierend halte, verlinke ich nicht direkt auf diesen Artikel, um so keine zusätzlichen Rangverbesserungen zu fördern. Wer sich den “Redaktions-Artikel” ansehen will, kopiere sich diese URL: rotglut.org/2009/11/nachbarschaft24net-klagt-forderungen.html
Aus diesem Artikel stammen auch die Zitate.

Blog Rotglut.org

Schauen wir uns in diesem Zusammenhang doch mal den Blog an. Bis Mai diesen Jahres herrschte auf diesem Blog rege Tätigkeit. Seit dem mit dem oben erwähnten Artikel dann noch 4 eiträge.
Interessant dabei ist der vorletzte vom September diesen Jahres. Dort heißt es:

Nachdem die Seite Rotglut während des mehr oder weniger unfreiwilligen Urlaubs des ehemaligen Besitzers klammheimlich entführt und anderweitig registriert wurde, haben sich die Piraten entschlossen, die Domain und den Blog in vertrauensvolle Hände zu geben. Aus nachvollziehbaren Gründen werden wir natürlich deren Identität nicht veröffentlichen.
Ab sofort wird auf diesen Seiten wieder seriös berichtet, mit dem einen kleinen und feinen Unterschied, wir sind gerichtlich nicht mehr angreifbar. Also liebe Zeitgenossen der anderen Zunft, seht euch vor und achtet auf das was ihr tut. Wir werden hier schonungslos berichten, ganz nach alter Fastix Manier.

Nun, es scheint so, dass die Herrschaft des Blogs zumindest Zeitweise nicht mehr bei den Betreibern lag. Die Frage da ist eher, ob diese derzeit noch bei den Betreibern liegt?
Wenn man sich die Artikel am Anfang dieses Jahres anschaut und diesen mit dem Stil dieses “Redaktions-Artikels” anschaut, dann kommen zumindest mir so meine zweifel.
Ich habe hier den selben Eindruck, wie die immer wieder auftauchenden Schauermärchen von Usern in Foren, die von Urteilen und dem Zwang das man nun eine vielfaches der Ursprünglichen Summe zahlen müsse. Die dann, so weit ich dies verfolgt habe spätestens dann wieder Verschwinden (oder endgültig Trollen), wenn man die Belege (Urteile etc.) wissen möchte.

Klage und Urteile, sowie die Pressearbeit von “Nachbarschaft24.net”

Um den Artikel mal bewerten zu können, sollte man sich die Klagen, Urteile und Pressearbeit um den Webauftritt “Nachbarschaft24.net” näher ansehen.
In dem Artikel wird ein “Rechtsanwalt M” interviewt. Warum wird dieser nicht komplett bezeichnet, wie jener “Herr Smith”? Man kann nur Vermuten wer es sein könnte. Das werde ich aber lassen.
Halten wir uns lieber an Fackten. Mir liegt eine Vollmacht vor, in der der “Rechtsanwalt Michalak” aus Potsdam die im Impressum von “Nachbarschaft24.net” angegebene Firma “Netsolutions Trading FZE; Za abeel Road , Karama; PO Box 124166; Dubai – United Arab Emirates” bevollmächtigt ist.
Dieser Rechtsanwalt berichtet in einem Artikel auf der Seite “Pressemitteilung.ws”.
Dort heißt es unter Anderem:

[...]
Es ist also keine Überraschung für den Betreiber, dass in Gerichtsverfahren zu Gunsten von Netsolutions trading FZE entschieden wurde und wird.
[...]
Das Amtsgericht Freising entschied unter dem AZ 7 C 1488/08 folgerichtig, der Beklagte habe an die Klägerin 54,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5% zu zahlen. Dazu kamen die Kosten des Rechtsstreits. Zusatzkosten, die der Beklagte sich durchaus hätte sparen können, wenn er von Anfang an seine Rechnungen ordentlich bezahlt hätte!

Ah, endlich mal ein Urteil wo ein Urteil zu Gunsten des Betreibers von “Nachbarschaft24.net” ergangen ist, oder?
Was der Rechtsanwalt nicht erwähnt in dem Bericht ist, dass der “zitierte” Urteilstext:

„Die zulässige Klage ist begründet. Da sich der Beklagt trotz Aufforderung durch das Gericht unter Hinweise auf die Folgen einer unterbliebenen Klageerwiderung zum Sachverhalt nicht geäußert hat, gilt der klägerische Vortrag gem. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden. Danach schuldet der Beklagt der Klägerin 54 Euro aus einem Dienstleistungsvertrag. (…)“

(Quelle: http://pressemitteilung.ws/node/181497)
nichts anderes Bedeutet, dass der Beklagte sich nicht zur Anklage geäußert hat und so ein “Versäumnisurteil” ergangen ist. Das bedeutet weiterhin, dass das Gericht sich so nicht in der Lage sah, die Rechtmäßigkeit des Anspruchs zu prüfen. Ein ganz normaler Formaler Vorgang in diesem Bereich.
Das hat also nichts mit der Rechtmäßigkeit der Forderung zu tun.
Es gibt gerade bei solchen Urteilen immer wieder die Hinweise, dass diese ebenfalls gefakt sind, um so eben solche Behauptungen, wie in diesem Beitrag des Rechtsanwaltes geschehen aufzustellen. Auch da einen Zusammenhang auf alle Verträge zu stellen und ein Horrorzenario aufzustellen ist unseriös und eigentlich der Würde eines Anwaltes meiner Meinung nach abträglich.
Was für Auswüchse solche Interpretationen von urteile annehmen können, kann man anhand dieser Pressemitteilung des Wiesbadener Amtsgericht sehen, das diese raus gegeben hat, nachdem die Betreiber der “Nachbarschaft24.net” ein Urteil von Ihnen missbraucht haben:

AG Wiesbaden 93 C 619/08 – 41 – Klarstellung

Das Amtsgericht Wiesbaden sieht sich zu einer Pressemitteilung veranlasst:

Ein Rechtsstreit um die Erstattung von Rechtsanwaltskosten beim Streit über Online-Verträge sorgt für bundesweite Aufmerksamkeit – aus Sicht des Gerichts aber ohne erkennbaren Grund

In dem o.g. Zivilverfahren klagte ein Internetnutzer gegen einen Online-Dienst auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten, die ihm entstanden waren, da er sich gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Rechnung des Online-Dienstes zur Wehr gesetzt hatte. In diesem Verfahren gelangte der zuständige Richter beim Amtsgericht Wiesbaden zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten besteht, da der Internetnutzer dem Online-Dienst letztendlich keine sittenwidrige Schädigung nachweisen konnte, also keine vorsätzliche Täuschung über die Kostenpflicht der besuchten Internetseiten.

Mit keinem Wort ist das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist, vielmehr wurde ausdrücklich ausgeführt, dass dies im konkreten Fall dahin stehen kann.

Gleichwohl wird das AG Wiesbaden nun mit einer Vielzahl von Anfragen überhäuft. Es melden sich immer wieder Internetnutzer, die ebenfalls von der besagten Firma eine Zahlungsaufforderung für angebliche Online-Dienste erhalten haben und von anwaltlicher Seite unter Berufung auf das Urteil des AG Wiesbaden aufgefordert werden, diese Rechnungen zu zahlen, wobei sogar eine anonymisierte Ausfertigung des Urteils beigefügt ist.

Um es noch einmal klarzustellen: Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem Online- Dienst.

Das Urteil verneint lediglich Ansprüche des Internetnutzers, der sich sogleich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen die aus seiner Sich ungerechtfertigten Forderungen zur Wehr setzt, da der Nutzer dann u.U. nachweisen müsste, dass der Online-Dienst vorsätzlich gehandelt und seine Kostenpflicht in betrügerischer Absicht verschleiert hat.

(Quelle: http://www.jurablogs.com/de/ag-wiesbaden-93-c-619-08-41-klarstellung)

Eines dieser Missbräuchlichen Beiträge zu diesem Urteil von den Betreibern der “Nachbarschaft.net” ist dieses hier:

Deutliche Worte zur Zahlungspflicht, AG Wiesbaden watscht Internetuser ab.

von RSS-Feed Nachbarschaft24.net
11.11.2009 – 13:55 Uhr – Medien, Internet & Telekommunikation

(prcenter.de) Das Wiesbadener Urteil, ein Urteil, das sich jeder Internetuser vor Nutzung genau durchlesen sollte:
nach dem Amtsgericht Wiesbaden ist davon auszugehen, dass der Kunde alle den Vertragsabschluss betreffenden Angaben auf der Internetseite des Anbieters erkannt und gelesen hat, wenn er bei der Anmeldung seine persönlichen Daten angibt und die AGB akzeptiert. Auch sind Online-Angebote, bei denen man persönliche Daten angeben muss, nach der allgemeinen Lebenserfahrung kostenpflichtig; in diesen Fällen ist für die anmeldende Person besondere Aufmerksamkeit geboten (Urteil vom 4.8.2008 – 93 C 619/08 – 41; mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH, NJW 2007, S. 1458 ff.).

Bei dem oben zitierten Urteil handelt es sich um eine Entscheidung über die “Erstattungspflicht der Rechtsanwaltskosten” entschieden und ausdrücklich nicht über die “Rechtmäßigkeit des Vertrages”.
Das dies aber so von dem Betreiber hin gestellt wird, als ob es um den Vertrag geht, ist schlicht weg in meinen Augen ein Missbrauch dieses Urteils. Man könnte vielleicht sogar von einer Täuschung reden, wie man hier ein Urteil über die Übernahme von Anwaltskosten auf die Rechtmäßigkeit des Vertrages projektiert. Das das AG Wiesbaden sich deswegen zu einer Stellungsnahme genötigt sah, sagt eigentlich schon alles aus. Ebenso wie die Vorgehensweise dieser Firma.
Um es ebenso, wie das Amtsgericht macht, zitiere ich hier nochmals folgende Passage aus der Presseerklärung:

Um es noch einmal klarzustellen: Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen
zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem On-
line-Dienst. Das Urteil verneint lediglich Ansprüche des Internetnutzers, der sich
sogleich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen die aus seiner Sich ungerechtfertigten
Forderungen zur Wehr setzt, da der Nutzer dann u.U. nachweisen müsste, dass der
Online-Dienst vorsätzlich gehandelt und seine Kostenpflicht in betrügerischer Absicht
verschleiert hat.

Die Presseerklärung und das Urteil sind hier rechts downloadbar: http://www.ag-wiesbaden.justiz.hessen.de/irj/AMG_Wiesbaden_Internet?rid=HMdJ_15/AMG_Wiesbaden_Internet/sub/241/24120fad-a56b-4c11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

Auf der anderen Seite lässt sich gegen die Betreiberfirma und auch speziell zu dem angeblichen Vertragsschluss sehr wohl ein Urteil finden.
Die Internetplattform Computerbetrug weist auf Ihrer Seite auf folgendes Urteil hin:

Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net
Gute Nachrichten für Betroffene von nachbarschaft24.net: Das Berliner Amtsgericht Mitte hat entschieden, dass Opfer der Seite nicht bezahlen müssen. Einer der Gründe dafür: Es sei nicht klar, wofür die Betreiberfirma Netsolutions FZE überhaupt Geld haben will. Etwaige Verträge seien deshalb unwirksam.

Nachbarschaft24.net hatte in den vergangenen Monaten für einen Massenansturm bei den deutschen Verbraucherzentralen gesorgt. Zig-tausende Menschen waren auf die Seite hereingefallen und hatten – angelockt auch durch Werbe-Mails – ihre Daten bei nachbarschaft24 eingetragen. Kurz darauf erhielten sie eine Rechnung. Begründung der Betreiberfirma Netsolutions FZE mit Sitz in Dubai: Durch die Anmeldung habe man einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen.
[...]
Gegen eine Frau aus Berlin zog die Firma nun sogar vor Gericht, um das Geld einzufordern – und fing sich eine schallende Ohrfeige ein: Das Amtsgericht Mitte in Berlin wies die Klage nämlich als “unbegründet” ab.
[...]
Eine Berufung ließ das Amtsgericht Berlin Mitte in seinem Urteil (Amtsgericht Mitte, Urteil vom 05.11.2008 – Az.: 17 C 298/08) nicht zu. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Zusammengefasst: Nach Ansicht des Amtsgerichts wird auf nachbarschaft24.net Geld für nicht vorhandene Leistungen gefordert. Außerdem werden Verbraucher nicht ausreichend über den Vertragsinhalt und die AGB informiert. Deshalb musste das beklagte Opfer nicht bezahlen.

Das Berliner Urteil ist nicht das Erste dieser Art. Zuvor hatten bereits die Amtsgerichte München (Urteil vom 16.01.07 – Az.: 161 C 23695/06) und Hamm (Urteil vom 26.03.08 – Az.: 17 C 62/08) entschieden, dass Opfer von Abofallen im Internet nicht bezahlen müssen.

(Quelle und der gesamte Text: Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net

Links:

BooCompany: Thread um Nachbarschaft24.net, ab Posting vom 25.11.09
Computerbetrug: Thread zum Thema ab Posting vom 25.11.09

WICHTIGER UPDATE:

Wie ich eben erfahren habe, erklärte Fastix, das er nicht der Urheber des Artikels ist, womit sich meine Vermutungen bestätigen, dass dieser Artikel ein Fake ist!
Mehr dazu hier: BooCompany: Vorsicht vor www.rotglut.org

Ich bin Terrorist, weitere Artikel dazu:
“Nachbarschaft24.net” – Teil 2
“Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”
Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk” – Teil 2
Nachbarschaft24.net – Teil 3/5 | Rotglut.org, “Pressestimmen”, Anwaltsantworten und der “Verbraucherzentrale Bundesverband”.

!!! Cyber-Stalking / JoeJob !!! Angeblich Rechnung vom Verbraucherschutzportal “BooCompany”

November 24th, 2009

Es ist mal wieder so weit. Weihnachten steht vor der Tür und es mehren sich wieder die Ddos-Angriffe auf Seiten, die vor Abzocker warnen. Diese fürchten um das lukrative Weihnachtsgeschäft und schrecken vor nichts zurück.
Auch das Verbraucherschutzportal “BooCompany” ist wieder von einem Angriff betroffen. Diesmal nicht als Ddos-Angriff, sondern, wie bereits im März dieses Jahres mit fingierten Rechnungen, die angeblich von “BooCompany” verlangt werden.
Demnach sollen nach bisherigen Kenntnissen 150,– Euro auf ein Konto in Holland überwiesen werden, wie ein Betroffener in dem Forum des Verbraucherschutzverein “Antispam e.V.” berichtet (–> Mahnung von Boocompany). Welches Ausmaß dieser “JoeJob” evtl. hat, ist nicht abzusehen. So weit ich es überblicke haben sich bisher in den diversen Foren scheinbar keine weiteren Betroffenen gemeldet.
Der Angriff im März dieses Jahr (BooCompany: Hinweise auf Dummspam – bitte entsorgen) wurde der sogenannten “Kindergartenbande” zugesprochen. Ob die Vorfälle jetzt mit denen im Frühjahr in einen Zusammenhang stehen, ist noch nicht klar. “BooCompany” hat bereits mit einer Erklärung reagiert: Betrugsversuch mit dem Namen von Boocompany

Irgendwelche hirnlose Deppen fordern im Namen von Boocompany wahllos bestimmte User per Mail oder Briefpost auf, 150 Euronen an einen “Rechtsanwalt” in Holland zu zahlen.
Dieser Aufforderung ist selbstverständlich keinesfalls Folge zu leisten, denn Boocompany ist nach wie vor kostenlos.
Interessant wäre nur, welche Deppen diese Aufforderung versenden. Chico und Kim, seid ihr das?
Naja, we will see!
Jedenfalls gilt eins: Keinesfalls zahlen! Unser Forum ist kostenlos.

Der Aufforderung, diese Rechnungen zu Ignorieren kann ich mich nur anschließen.
Wer ein solches Schreiben bekommt, möchte dies doch Bitte den Machern/Mods (judikative, Ilex, Maxwell, valentins-tag, Arzhklahh_Olgevezh, Lord Sinclair, zu finden unter “BooCompany”) von BooCompany zukommen lassen. Vertraulichkeit wird garantiert.

NACHTRAG:
Wer sich nicht bei BooCompany anmelden will, kann die Unterlagen auch mir zusenden. Ich werde diese dann an die Verantwortlichen weiterleiten. Auch ich garantiere natürlich einen Vertraulichen Umgang mit den Unterlagen. Man kann auch hingehen und vorher die Persönlichen Daten schwärzen.
Meine Mailadresse findet Ihr im Impressum (Auf meiner Seite oben Rechts), Für Leute, die lieber Anonym bleiben wollen biete ich auch einen Mailversand über einem Anonymisierungsdienst an mich an. Diese Adresse ist ebenfalls im Impressum zu finden.

UPDATE:

Während ich an diesem Artikel geschrieben habe, hat sich der User bei “Antispam e.V.” dort wieder gemeldet.
In dem Posting erklärt er zu der Geldforderung:

… das habe ich mich auch gefragt. Denn eine Kontonummer steht nicht dabei. Nur der “Firmensitz” -Holland. Dabei ist aber ein Antwort Formular, in dem ich meine Kontodaten zur Abbuchung angeben “darf” um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.


(Quelle: Antispam e.V. – Posting)

Man “darf” gespannt sein.

“Mega-downloads.net / ‘R’A Hasenbäumer vs. Claus Frickemeier” – Teil 3

November 22nd, 2009

Nun, seit Sa ist es soweit. Claus Frickemeier liegt der Antrag von dem RA Hasenbäumer vor.
In den 18 Seiten erläutert dieser, warum er (der Anwalt) bestimmte Äußerungen nicht mehr in dem Blog von Herren Frickemeier sehen will.
Dabei stützt sich das Ganze vor allem auf die “eidestattliche Versicherung” des RA Hasenbäumer. Dort zieht er Schlüsse auf Grund der Konstellationen in der Seitengestaltung und interpretiert diese so, das diese “nur” auf Ihn gemünzt sein können.
Dabei stellt er in der “eidesstattlichen Versicherung” fest, dass die Fragestellung in den beanstandeten Passagen “Ehrverletzend” seien. Von einer Abrede, dass die Vorgänge nicht Richtig seien, habe ich in der “eidesstattlichen Versicherung” nichts entdeckt.
Dort beharrt man immer nur, dass der Artikel darauf abzielt, dass eben jener RA Hasenbäumler gemeint sei.

Nun, es bleibt abzuwarten, wie Claus Frickemeier nun reagiert.

Wie mir mal ein Anwalt vor Jahren schon gesagt hat, in einem ähnlichen Fall, gibt es immer zwei Wege:
1. Das Gericht davon überzeugen, dass die Behauptungen oder Fragen im Bereich der freien Meinungsäußerungen liegen und das Persönlichkeitsrecht in diesem Fall nicht höher liegt.
2. Man Beweist, dass das Behauptete richtig ist und es sich somit nicht um eine Meinungsäußerung handelt, sondern um ein Tatsachenbericht und somit inhaltlich korrekt ist.

In dem Fall, um den es damals ging, wurde der 2. Fall angewendet. Nachdem die Anträge auf Zeugenaussagen (es waren Professoren, Beamte und Menschen auf politischen Posten, die schon im 3. Reich eine unrühmliche Geschichte hinter sich hatten) gestellt wurde, von dem Anwalt, hat der Antragssteller sein Antrag schnellstens zurückgezogen und die Kosten des Antragsgegners (nein, das war nicht ich) mit erstaunlicher Freizügigkeit übernommen. Und ich vermute, das der Richter damit auch sehr einverstanden war, weil bei den Zeugen auch ein ehemaliger Richter dabei waren.

Wie sich der Fall hier entwickelt werde ich mit gewisser Spannung verfolgen.
Gespannt bin ich, wann verlangt wird, das die Bescheide entfernt werden.

Links:

- Inside mega-downloads.net: Hier nun der Antrag des Verkehrsanwaltes Hasenbäumer (inklusive Liks zu 18 Bilder mit dem Antrag auf die einstweilige Verfügung)

- BooCompany: Mega-Downloads.net – ein Insider packt aus – Update! (Persönliche Anmerkung: Beim User “Seidenweber” hatte ich schon den Verdacht, das es sich da um den hier angesprochenen RA handelt. Ist aber von den Anmeldedaten eher unwahrscheinlich.)

- Ich Bin Terrorist: Artikel zum Thema – “Teil 1″ und “Teil 2″

“PayPal kündigt der NPD”

November 22nd, 2009

Abgelegt unter: Aktuelles,Allgemeines,Gesellschaft,Information,Politik — Gaston @ 12:42

“PayPal kündigt der NPD” mit dieser Überschrift ist ein Artikel von Heise Online versehen.
Ich mag die rechte Szene nicht. Das dürfte beim lesen meiner Artikel den Lesern klar sein. Ich mag PayPal nicht. Als ich die Überschrift gelesen habe, dachte ich als erste Reaktion “Hoppla, das ist aber mal was positives von diesem PayPal-Verein.”
Nun, aber als ich mir den Artikel weiter durch las kamen mir so langsam die Zweifel. Scheinbar war genau dass das Ziel dieser Aktion, den rufmäßig angeschlagenen Bezahldienst ein positives Image zu verpassen.
Wer sich die mühe macht, ein wenig über PayPal zu recherchiert, wird sehr schnell auf etliche Berichte Stoßen, wo betroffene erzählen, dass ihr PayPal-Konto ohne ersichtlichen Grund und (noch schlimmer) ohne eine Erklärung gesperrt und die sich darauf befindlichen Gelder eingefroren wurden. Ein Beispiel, von vielen ist z.B. dieses hier: Paypal Konto grundlos eingefroren !!! oder hier: PayPal friert Konten ein !.
Natürlich hat jeder Firma und auch Person das Recht selbst zu entscheiden, mit wem diese Geschäfte macht.
Ich persönlich würde z.B. nicht Geschäfte mit der NPD, REPs oder ähnlichen Gruppierungen machen (bzw. meine Dienstleistung anbieten). Nur besteht da ein kleiner Unterschied. Ich würde erst gar keinen Vertrag mit diesen Gruppierungen eingehen.
Hier ist für mich die Frage nach der Glaubwürdigkeit des Bezahldienstes PayPal. Wieso ist man überhaupt einen Vertrag mit der NPD eingegangen? Etwa nur um diese dann PR-Mäßig wieder zu Kündigen?

Auch wenn mir die NPD unsympathisch ist und ich für diese nicht Arbeiten würde, so bin ich nur ein kleines Licht und nicht, wie PayPal in meinem Bereich Marktführend. Von daher sehe ich hier eine Gefährdung der freiheitlichen Gleichheitsprinzip. O.K. wäre es, wenn PayPal allen politischen Parteien kündigen würde, da zumindest alle größeren Parteien auch PayPal nutzen.
Aber so reift in mir immer stärker die Vermutung, dass PayPal hier einen PR-Gag aufgebaut hat, der nichts mit Moral zu tun hat!

Weiter verstehe ich die Grünen nicht und vor allem warum der Grüne “Hubertus Grass” sich nicht umgehend um die Kündigung des PayPal-Kontos für die Spenden bemüht hat. Schließlich will er sich ja auch nicht mehr an der Plattform “Abgeordnetenwatch” beteiligen, weil diese durch die Plattform angeblich “eine zusätzliche Möglichkeit bekommen, rassistisches und revanchistisches Gedankengut in mehr oder minder verschleierter Form unters Volk zu bringen.” Ich berichtete darüber in diesem Artikel: Lieber Hubertus Grass, sich feige zu verpissen ist keine Referenz für einen Politiker! H. Grass kündigt bei Agentenwatch.de wegen NPD!
Aber hier ist scheinbar die Geldgier der Grünen und speziell des Herrn Grass zu groß, als das man auf diese “Einnahmequelle” verzichten möchte.Da nahm man es wohl lieber hin, dass die NPD dadurch “eine zusätzliche Möglichkeit bekommen”, geld einzutreiben, um “rassistisches und revanchistisches Gedankengut in mehr oder minder verschleierter Form unters Volk zu bringen.”

Zurück zu PayPal. Als eine Firma mit dieser marktbeherrschenden Stellung hat man auch Verpflichtungen. Dazu gehört auch die “Neutralität”. Also entweder PayPal-Konten für alle Parteien oder für keine! Das ist Konsequent und verdient dann Respekt. So wird es bestimmt nicht nur von mir als ein verlogenes PR-Stück angesehen.
Und so richtig die Krokodiltränen sind mir gekommen, als ich dann bei Spiegel-Online diesen Satz lesen musste: “Die Provisionen, die PayPal bisher aus den Online-NPD-Spenden verbuchen konnte, will die Ebay-Tochter nun für gemeinnützige Zwecke spenden.”
Nicht vor Rührung, sondern weil ich das Kotzen verhindern musste, drückten sich die Tränen in meine Augen. Werden die Provisionen von den anderen Parteien auch gespendet? Oder will man sich hier unter Verwendung einer PR-Kampagne neben dem “positiven” Eindruck auch noch steuerliche Vorteile durch Spenden verschaffen? Man will scheinbar auch noch den besten Nutzen aus der Sache ziehen! Sowohl PR-Mäßig, wie auch steuerlich. Ich empfinde dies als Verlogen und Schmierig!

Links:
Heise-Online: PayPal kündigt der NPD
Spiegel-Online: Aus Geldnot – NPD treibt Spenden über 0900er-Nummern ein

Einstweilige Verfügung! “Mega-downloads.net – ein Insider packt im eigenen Blog aus” – Teil 2

November 20th, 2009

Man muss nicht immer jeden Beitrag eines Blogs kommentieren. So habe ich auch die vielen Beiträge aus dem Blog für sich sprechen lassen und habe nur in meinem Beitrag “Mega-downloads.net – ein Insider packt im eigenen Blog aus” auf dessen Existenz hingewiesen und so (ein wenig, so hoffe ich) für die Verbreitung gesorgt.
Nun hat der Anwalt “Hasenbäumer” gegen den Betreiber des Blogs “Claus Frickemeier” erwirkt.
Nicht in der Sache für die Betreiber von “Mega-Downloads.net”, sondern in eigener Sache.
Wie Claus Frickemeier in seinem Blog berichtet will der Anwalt nicht, dass Claus Frickemeier ihn in seinem Blog als “Rechts”anwalt tituliert.
Wobei ich mich dabei Frage, was dagegen einzuwenden ist. Es gibt Menschen, die sich als “Anwälte der Menschen”, Anwälte der Natur”, “Anwälte des Verstandes” usw. bezeichnen. Was spricht dagegen, darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Herrn Hasenbäumler um einen gelernten Anwalt des “Rechts” ist?
Oder stimmt das etwa nicht? Das wäre bedauerlich, da er dann ja kein “Rechts-anwalt” ist.
Aber das ist noch nicht alles.
Er will auch, das der Beitrag über seine Beziehung zu Mega-Downlods und sein angebliches Verhalten gegenüber weibliche Mitarbeiter verschwindet. Claus Frickemeier hat seine Beziehung zu den Weiblichen Mitarbeiter als “Sexuelle Belästigung” bezeichnet.
Die “einstweilige Verfügung wurde ohne Anhörung von Landesgericht Bielefeld erlassen. Diese bezieht sich in Ihrem Beschluss auf “eidesstattliche Versicherungen” des Anwalts und einem “Verfahrensbevollmächtigten”. Dabei ist die Frage um wen es sich dabei handelt.
Gespannt ist Claus Frickemeier, wie er in seinem Artikel schreibt:

Im Besonderen interessiert mich die Eidestattliche Versicherung des Herrn Verkehrsanwaltes Hasenbäumer sowie die ursprünglich beantragten Zitate aus meinem Blog, die er ebenfalls gerne verschwinden gesehen hätte.

Ob die Aussagen stimmen, dass muss dann bewiesen werden. Von daher ist es, wie Claus Frickemeier richtig bemerkte interessant was in den “eidesstatliche Versicherungen” steht.

Einstweilige Verfügung

Wie immer nutze ich die Gelegenheit, mal Überlegungen anzustellen, warum dieses Instrument wichtig ist und warum es gut ist, das es so funktioniert. Auch wenn dieses “Instrument” der “Einstweiligen Verfügung” auch missbraucht wird.
Die Idee der Einstweiligen Verfügung ist darin zu sehen, dass man mit diesem Mittel verhindern will, dass eine Behauptung bis zur endgültigen Klärung keine dadurch evtl. nicht wieder gutzumachende Nachteile für den Betroffenen entstehen. Deswegen ist es die Aufgabe des Gerichtes, nach dem Anschein der Sachlage als erstes zu bewerten, ob die Dringlichkeit so groß ist, dass eine Anhörung des “Antragsgegener” und der dadurch verstreichende Zeit nicht zumutbar ist. Ist das Gericht nach dem vorliegenden Anschein (wie in dem Fall anscheinend durch die “eidesstattlichen Versicherungen” so in Teilen bewertet) der Meinung, dass der Schutz des Antragsstellers höher zu Bewerten ist, als das Anhörungsrecht des Antragsgegener, spricht dieser eine entsprechende “Einstweilige Verfügung” aus.
Wie schion das “Einstweilige” richtig bemerkt, Urteilt der Richter damit nicht über den Vorgang. Deswegen hat der Antragsgegener auch die Möglichkeit, dann gegen die “Einstweilige Verfügung” vorgehen. Ein Widerspruch gegen die “Einstweilige Verfügung” hat aber keinen aufschiebenden Charakter. Das bedeutet, dass die Verfügung bis zu einer abschließenden Entscheidung erst mal befolgt werden muss.
Stellt sich nachher heraus, dass die Gründe für die “Einstweilige Verfügung” anders bewertet werden, dann darf man die Handlungen (wie hier z.B. die Blogeinträge) wieder vornehmen. Stellt sich dann noch heraus, dass der Richter die “Einstweilige Verfügung” auf Grund von falschen Angeben erlassen hat, kann dies sehr ungemütlich für den Antragssteller werden.

Eidesstattliche Versicherung

Auch eine falsche “Eidesstattliche Versicherung” ist rechtlich nicht zu verachten.
So habe ich in Musterschreiben, die ich bei Antispam.de zum Download zu Verfügung gestellt habe die übliche Floskel eingefügt, damit dem Empfänger dieser Versicherung deutlich wird, das einem die Ernsthaftigkeit einer “eidesstattlichen Versicherung” bewusst ist.
Deswegen beginnt mein Musterschreiben wie folgt:

Ich,
VORNAME NACHNAME, ADRESSE

bin mir über die Bedeutung der Abgabe einer eidesstattliche Versicherung zur Vorlage bei Gericht und den strafrechtlichen Folgen unrichtiger Angaben, sei es Vorsätzlich oder Fahrlässig bekannt. Ich bin auch besonders über die Inhalte und Strafdrohungen des § 156 StGB (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft) bei falscher Versicherung oder des § 163 Abs. 1 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) bei Fahrlässigkeit bewusst und belehrt. Mit diesem Wissen erkläre ich

- zurück zum Thema

In dem hier vorliegenden Fall muss die weitere Zeit beweisen, ob die “einstweilige Verfügung” gerechtfertigt ist oder nicht. Neben dem scheinbaren Sachverhaltes ist natürlich auch die zeitliche Abfolge des Antrages von Bedeutung. Ein Richter wird sich nicht überzeugen lassen, dass nach einer geraumen Zeit der Kenntnisnahme dann plötzlich eine Dringlichkeit für eine “einstweilige Verfügung” bestehen soll. Oder es handelt sich um dokumentierte Tatsachenbehauptungen oder Behauptungen, die unter dem eindeutigen Schutz der Meinungsfreiheit (dem Anschein nach) steht. Egal, ob eine “einstweilige Verfügung” ausgesprochen wurde oder nicht, besteht für beide Seiten, je nach Entscheidung, die Sachlage in einer weiterführende Verhandlung klären zu lassen.
In diesem Fall wird dann, wenn Claus Frickemeier sich entschließt, gegen diese “einstweilige Verfügung”:
Seite 2
(Quelle: http://inside-megadownloads.blogspot.com/2009/11/verkehrsanwalt-hasenbaumer-die-6te.html dort sind noch 3 weitere Seiten zu finden)
vorzugehen erweisen, ob diese Verfügung gerechtfertigt ist oder nicht.

Links:
Verkehrsanwalt Hasenbäumer, die 6.te (Hasenbäumer ./. Frickemeier VI)

BooCompany: Mega-Downloads.net – ein Insider packt aus – Update! (Thread zum Thema)

Antispam-Wiki: Eidesstattliche Versicherung

Abmahnungen bei eBay durch die “Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt” | “UG haftungsbeschränkt”, was ist das denn?

November 9th, 2009

Diese Firma lässt durch Anwaltskanzleien an Anbieter bei eBay Abmahnungen versenden. Dort wirft Sie “privaten Verkäufern” vor, dass diese gewerblich seien und somit sowohl die Anbieterinformationen gemäß des §5 des TMG (Telemediengesetz), sowie das die Widerrufsbelehrung (gemäß § 312 c Abs. 1 BGB) für Fernabnahme fehlen würde und diese Firma die eBayer als Mitbewerber kostenpflichtig abmahnt.

Soweit, so ungut.
Es ist das gute Recht einer Firma, sich gegen Mitbewerber zu schützen, die sich durch Umgehung der gewerblichen Pflichten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Aber eine Firma, die am 10.7. dieses Jahres eingetragen wurde, dann noch als UG haftungsbeschränkt (UG = Unternehmensgesellschaft) ist als sogenannter “Mitbewerber” schon recht fragwürdig. Zudem stellt sich die Frage, ob das Geschäftsmodell nicht extra dafür Aufgebaut wurde, um eben die “kostenpflichtigen Abmahnungen” zu versenden. Dafür spricht meiner Ansicht nach die Menge der Abmahnungen. Bestätigen sich diese Vermutungen, dann liegt hier offensichtlich ein Missbrauch des deutschen Rechts vor. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte diesen Sachstand sorgfältig prüfen und bei einem Missbrauch die Staatsanwaltschaft entsprechend ermittelt.
Nach derzeitigen Informationen sind zwei Anwaltskanzleien bei den Abmahnungen von eBay-Anbietern tätig.
Zum einen die Kanzlei Sonnenberg, dessen Abmahnschreiben bei der Verbraucherschutzseite BooCompany zu sehen ist.
Nach dem Anwaltsauftritt Internet-Rostock.de beteiligt sich inzwischen die Kanzlei Fuchsberger und Hoch auch an den Abmahnungen. Beide Kanzleien sitzen in Kempten und haben jeder eine Kanzlei in der Salzstr. (Hausnr. 2, bzw. 12). Die Kanzlei Fuchsberger und Hoch scheint nach den vorliegenden Informationen “nur” die fehlende Widerrufsbelehrung abzumahnen. So jedenfalls nach dem Anwaltsauftritt Internet-Rostock.de.
In den Rechnungen wird dann neben den Anwaltskosten noch eine Rechnung der “web-Trace UG” in Höhe von € 172,55 als Aufwandsentschädigung eingefordert.
Wen wird es wundern, dass es sich hier wieder um eine “Unternehmensgesellschaft = UG” haftungsbeschränkt handelt. Ein Blick auf die web-Trace UG am 3.8.09, also kurz nach der Sunset UG (10.7.09) eingetragen wurde? (Quelle: Fastix-Blogspot)
Ein Schelm, der Arges denkt! Nennt mich ruhig Schelm.
Über denn Vorgang selbst werde ich mich hier nicht weiter auslassen, dass haben etliche andere schon gemacht. Was soll ich diese Infos noch mal hier reinkopieren? Ich hoffe nur, dass durch diesen Artikel mehr Abgemahnte gleiche Betroffene finden.

Empfehlung:
Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte als erstes Überprüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist. Am besten einen entsprechenden Fachanwalt befragen. Da hier ein Missbrauch des Wettbewerbsrecht zumindest vermutet werden kann, sollte man sich (oder der beauftragte Anwalt) an die Anwälte von dem Anwaltsauftritt “Internet-Rostock.de” wenden, da sich dort die Fälle sammeln.
Bestätigt sich die Vermutung, ist die Frage, ob ein Schadensersatzanspruch durchsetzbar ist.

UG = Unternehmergesellschaft, was ist das?

Eine neue Gefahr für den Handel und Verbraucher, wie die Englische LTD?

Unternehmergesellschaft, was ist denn das? Man kennt in Deutschland einige Firmenformen, sei es OHG, KG, AG oder die weit verbreitete Gesellschafterform GmbH.
Nun die UG ist im Prinzip eine spezielle Form der GmbH. Das Ziel war, dass man in Deutschland, ähnlich dem englischen LTD, eine “billige” Gesellschaftsform einzuführen. Die UG ist so aufgebaut, dass man bereits mit einem Stammkapital (=Haftungsmasse) von 1 Euro diese gründen kann. Ziel ist es, wenn es nach dem Gesetzgeber geht, dass sich so kleine Gewerbebetriebe langsam zu einer GmbH entwickeln. Die Verabschiedung des neuen GmbHG (GmbH-Gesetz) geschah am 26.6.2008, also gerade mal vor etwas mehr als einem Jahr. Wenn ich mich noch richtig erinnere trat das neue GmbHG vor gut einem Jahr in Kraft.
Schon damals, als das Gesetz verabschiedet wurde, habe ich mich mit dieser “neuen” Gesellschaftsform im Rahmen der GmbH beschäftigt und die Gefahr des Missbrauches gesehen. Auf der Wiki-Seite von dem Verein “Antispam e.V.” habe ich deswegen die verschiedenen Gesellschafterformen in Deutschland und dem europäischen Ausland gegenüber gestellt.
Zu den neuen GmbH-Gesetzen und den Änderungen für die GmbH und was uns mit der neuen “Unternehmensgesellschaft” begegnet, habe ich in dem Wiki-Text folgendes geschrieben:


Einleitung
Die englische Ltd. ist als billige und einfache Gesellschafter-Form bekannt geworden, die sich für windige Geschäftsideen eignet. Wenn die Ltd. dann an die Wand gefahren ist, haftet diese mit dem Firmenvermögen. Da eine Ltd. mit einem englischen Pfund Stammkapital eröffnet werden kann, stehen dann die Gläubiger mit leeren Händen da.
Da die Ltd. als Exportschlager gilt, sind einige Länder bestrebt, sich einen Teil des Geschäftes zu sichern. Aktuell macht sich Deutschland daran, seine Version der so genannten “1 Euro GmbH” zu verabschieden. Daneben sind noch die französische S.A.R.L. (société à responsabilité limitée) und die spanischen SLNE (Sociedad de Responsabilidad Limitada Nueva Empresa) zu nennen.

GmbH
(oder) Reform der GmbH oder Deutschlands Antwort auf das Britische LTD. ?

Einleitung
Eines ist schon länger im Gespräch, die Reform des deutschen GmbHG (GmbHGesetzes). Im Rahmen der Reform MoMiG (Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuche) wurde schon vieles besprochen. Eines was jeder bestimmt schon mitbekommen hatte, war die in der ersten Vorlage geplante Herabsetzung des Stammkapitals auf mind. 10.000,– Euro (jetzt 25.000,– Euro) [Anm.: Die Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro wurde nicht eingeführt]. Aber auch andere Punkte sind im Hinblick auf die Begleiterscheinungen unseres Themas (Geschäfte über Spam, Computerbetrug, Internethandel etc.) nicht uninteressant.
Aus diesem Blickpunkt möchte ich hier auf das gerade verabschiedete neue GmbHG eingehen. Dabei werden verschiedene Aspekte, die diese Problematik nicht berücksichtigen, aber zu den Änderungen gehören, unerwähnt bleiben.
Allgemeines
In der Einleitung habe ich von der ersten Fassung des MoMiG geschrieben. Am 26.6.2008 ist das neue GmbHG verabschiedet worden. Dies soll sehr wahrscheinlich im Okt/Nov 08 in Kraft treten.
Danach wird sich an der bisherigen GmbH im Groben nichts ändern. Einige Dinge sind korrigiert und manches vereinfacht worden (ob dies immer ein positiver Aspekt ist, bleibt fraglich).
Also Cool, man kann einer GmbH weiter so vertrauen, wie bisher?
Nun, Missbrauch hat es da auch schon immer gegeben, und Insolvenzbetrug ist auch kein Delikt, was in Deutschland unbekannt ist. Aber um international mitreden zu können, hat der Gesetzgeber nun eine GmbH-Light eingeführt. Diese trägt den wohlklingenden Namen „Unternehmergesellschaft“ (UG). Diese kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. Näher darauf werde ich im entsprechenden Abschnitt eingehen.
Der Gedanke hinter der UG ist nicht unbedingt schlecht, aber gerade weil man im europäischen Wettbewerb mithalten will, ist ein Missbrauch leider voraussehbar.
Die britische LTD hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 14 Monaten! Wenn man bedenkt, dass es alteingesessene LTD in GB gibt, die schon seit langem bestehen, dann zeigt dies, wie viele recht kurzlebige LTD es geben muss. Die Frage ist, ob dies auch auf die UG zukommt?
GmbH
Was wird sich an der GmbH, wie man sie heute kennt, ändern?
Nun im Hinblick auf unsere Thematik sind wohl die wichtigsten Änderungen die Haftung des Geschäftsführers bei kritischem Unternehmenszustand und die Niederlassungsfreiheit.
Haftung des Geschäftsführers:
Bisher haftete der Geschäftsführer, wenn bei einem Unternehmen im kritischen Zustand Kapitel an die Gesellschafter ausgezahlt wurden. Dieser hatte dann zu Prüfen, ob dies im Blickpunkt einer evtl. Insolvenz rechtens ist. Diese Prüfungspflicht ist nun abgeschafft. So braucht er im kritischen Zustand des Unternehmens nicht Prüfen, ob ein Kapitalentzug im Falle einer Insolvenz schadet. Wie überhaupt die (fast) ganzen Regelungen des Insolvenzrechtes gestrichen wurden. Bedeutet dies, dass nun dem Insolvenzbetrug Tür und Tor geöffnet wird? Im Prinzip nicht, da dies alles auch schon in den entsprechenden Regelungen über Insolvenz und Unternehmensauflösungen firmenformübergreifend (z.B. AG, KG, usw.) geregelt ist. Aber wie das obige Beispiel zeigt, ist dies nicht unbedingt immer positiv, solange die Insolvenzregelungen entsp. angeglichen werden.
Eine weitere große Änderung des GmbHG ist die Niederlassungsfreiheit. Ähnlich wie bei einer LTD ist es geplant, dass nur noch ein Satzungssitz in Deutschland sein muss. Der Verwaltungssitz kann dann europaweit, ja sogar weltweit frei ausgewählt werden. Das heißt, dass eine Firma in Deutschland einen Briefkasten haben kann, und den eigentlichen Sitz (als Beispiel) in Bukarest.
Unternehmergesellschaft
Um in Konkurrenz der englischen Limited (privat company limited by shares) –Ltd.-, der französischen S.A.R.L. (société à responsabilité limitée) und der spanischen SLNE (Sociedad de Responsabilidad Limitada Nueva Empresa) zu kommen, wurde die UG neu eingeführt.
Bei der UG handelt es sich nicht um eine eigenständige Gesellschaftererform, sondern um eine Variante der GmbH, eben (lapidar gesagt) um eine light-Version der GmbH. Diese soll im neuen GmbHG im §5a verankert werden.
Die Idee, die dahinter steckt, ist bestimmt nicht schlecht. Da soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass man ohne viel Kapital eine Firma gründen kann, die nur mit ihrem Geschäftskapital haftet. Eine gute Möglichkeit für Dienstleister, die meist keine hohen Betriebswerte brauchen, eine solche Firma (haftungsbeschränkt) zu gründen. Deswegen sieht der Gesetzgeber auch vor, dass das Stammkapital einer „UG (haftungsbeschränkt)“ mit einem Viertel des Gewinnes nach Jahresabschuss aufgestockt wird. Wenn man sich aber die durchschnittliche Lebensdauer einer Ltd. ansieht, dann ist es sehr fraglich, ob dies nicht Makulatur ist. Zudem kann man den Gewinn auch mit entsp. Maßnahmen auf „0“ setzen. Das wird nach dem ersten Jahresabschluss niemanden verwundern, wenn es da noch keine Gewinne gibt. Also ein Missbrauch, ähnlich der Ltd. durch windige (wie ich sie mal vorsichtig nenne) Firmen ist nicht ausgeschlossen.
Also, halten wir fest, man kann nach Inkrafttreten dieser Reform eine UG mit 1,– € Stammkapital gründen. Dadurch, dass hier auch die Niederlassungsfreiheit gilt, ist diese spezielle Form der GmbH vielleicht demnächst ein Problem für unsere europäischen Nachbarn. Vielleicht wird es ebenso zu einem Exportschlager, wie z.B. für deutsche Firmen die Ltd. Aber auch deutsche „Firmen“ könnten zu einem Problem und zu einem Vertrauensverlust der UG werden. Wenn der Satzungssitz dann ein Briefkasten in Cloppenburg ist, wogegen die Niederlassung auf den Osterinseln sein kann.
Wichtig ist, dass diese UGs durch diese eigene Bezeichnung dankenswerterweise von den GmbHs einfach zu unterscheiden sind. Ursprünglich gab es die Idee diese „GmbH(o.M.)“ (oder „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ohne Mindeststammkapital)) zu nennen. Da wären Verwechselungen vorprogrammiert. Auch positiv ist zu bemerken, das bei der UG, egal ob abgekürzt (UG) oder ausgeschrieben (Unternehmergesellschaft) der Zusatz in Klammern „(haftungsbeschränkt)“ immer ausgeschrieben angegeben werden muss. Geschieht dies nicht, haften die Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen. Die Frage ist halt immer, in wie weit danach offiziell bei einem betrügerischen Unternehmer etwas zu holen ist.
Wir haben ja gerade erst erfahren, dass ein Unternehmer mit Millionen von Schulden von seiner Frau zum Planschen in sonnige Gegenden eingeladen werden kann (wobei ich damit nicht behaupten möchte, dass dieser Mensch betrügerisch gehandelt hat).


Der kompletten Artikel ist hier auf der Wiki-Seite des Vereins “Antispam e.V.” zu finden: Gesellschafter-Formen: Ltd. / GmbH / UG / usw.

Wie ich hier erläutert habe, ist der Missbrauch der UG für nicht rechtmäßige Zwecke durchaus gegeben.
Wer kennt die Warnungen nicht, dass man bei Angeboten von einer LTD-Firma bekommt, weil diese mit 1 Pfund als Firmenkapital gegründet werden kann. In England hat sich eine ganze LTD-Anmelde-Gewerbe gebildet. Die sorgen für ein paar hundert Euro dafür, dass eine LTD angemeldet wird, auf Wunsch sogar mit einem Betreiber.
Auch in Deutschland fand man schon vor dem Inkrafttreten des neuen GmbHG Unternehmen, die gegen entsp. Gebühr eine UG für einen Einrichtet.
Was ist die Gefahr bei der UG?
Nun, wie ich in dem Wiki-Beitrag bereits erwähnt habe, kann theoretisch eine UG bereits für kleines Geld gründen. Das bedeutet, wenn man dies nun auf die beiden hier angesprochenen UGs bezieht, der Sunset Handelsgesellschaft UG und der web-trace UG, dann haben diese ein Firmenkapital von jeweils 100 Euro. In wie weit die Anwaltskanzleien sich für Ihre Gebühren abgesichert hat, ist mir nicht bekannt, aber letztlich Ihr Problem. Fakt ist, dass die Beiden Firmen nach Zahlung von jeweils 100 Euro (Firmenkapital) an Forderungen von gegnerischen Anwälte/Abgemahnten diese einfach Pleite sind. Das bedeutet, das man auf seinen Kosten (z.B. auch den Anwaltskosten) hängen bleibt.
Um an die Gesellschafter heran zu kommen, muss man diesen den Vorsatz nachweisen und dann ist die Frage, ob diese offiziell Kohle haben. Schließlich ist der im Wikitext erwähnte “arme Schwein” auch pleite, was Ihn nicht daran gehindert hat, mit seiner vermögenden Frau mal eben, während in Deutschland Gläubiger über Ihre Existenz nachdachten, im sonnigen Süden am Pool zur Erholung ein paar Drinks zu sich zu nehmen.
Nun, lass so eine UG mit allem drum und dran mal 1000 Euro kosten. So kann man in dem Fall dieser Abmahnungen hier nur sagen. man braucht mal gerade 15 Dumme, um offiziell diese “Investitionen” wieder im Säckel zu haben.
Und nach einem Jahr, wenn es an die erste Steuererklärung geht, ist man halt Pleite!
Hier möchte ich noch mal auf die engl. LTD zurück. Wie ich in dem Artikel geschrieben habe, ist die durchschnittliche Lebensdauer einer engl. LTD bei 14 Monaten. Wenn man bedenkt, dass es in England durchaus etliche LTDs gibt, die schon seit Jahrzehnten (um nicht auch zu sagen Jahrhunderte) bestehen, zum Teil international bekannte Traditionsfirmen, kann man sich denken, dass im Gegenzug etliche LTDs nur eine Lebensdauer von ein paar wenigen Monaten.
Die Zukunft wird zeigen, ob ich mit meinen Befürchtungen recht haben werde. Auf jeden Fall kann ich derzeit nur sagen, dass man bei einer UG, egal ob als Vertragspartner oder als Abmahner immer kontrollieren sollte, in wie weit diese Firma das Vertrauen verdient, ebenso wie bei der LTD. Wie es auch bei der engl. LTD Traditionsfirmen und ernst zunehmenden Junge Unternehmen findet, ist es bei der UG bestimmt auch so, dass hier ernsthafte Firmen eine Möglichkeit sehen, Ihre Firma auf eine sinnvolle Basis zu stellen. Schließlich ist das Ziel der UG, dass die Firma irgendwann in eine GmbH übergeht. In wie weit solche Firmen wie “Sunset Handelsgesellschaft UG” oder “web-Trace UG” den Ruf der GmbH und im besonderen der neuen UG schaden werden, wie es etliche Abzocker mit dem Ruf der LTD gemacht haben.

Links:
Forum BooCompany: Sunset Handelsges. UG mahnt bundesweit private eBay’ler ab
Internetrecht-Rostock.de: Sunset Handelsgesellschaft UG mahnt private eBay-Händler ab
Abzocknews.blogspot: Offensichtlich missbräuchliche Abmahnungen einer Firma “Sunset Handelsgesellschaft UG”
und Abzocknews: Offensichtlich missbräuchliche Abmahnungen einer Firma “Sunset Handelsgesellschaft UG”
Wortfilter.de: Abmahnung Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt
Fastix.blogspot: Offensichtlich missbräuchliche Abmahnungen einer Firma “Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt”
Ich bin Terrorist: [Update] Abmahnungen bei eBay durch die “Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt” – Teil 2 (Erster Teil)

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