Ich bin vorgestern aus dem Urlaub zurück gekommen.
Da die Abschussrechnung ebenso, wie schon vorherige Rechnungen der Firma EnBW in meinen Augen nicht korrekt war, habe ich gegen diese Rechnung vor meinem Urlaub “Widerspruch” eingelegt und auch die fehlende Transparenz bemängelt.
Eine Rechnung muss Nachvollziehbar sein. Dies ist für mich bei dem Rechenfaktoren für das Gas nicht erfüllt. Vor allem scheint man selbst keine einheitliche Linie in den Rechenfaktoren zur Ermittlung des Gasverbrauches zu haben. Während in den vorherigen Abrechnungen der Heizwert nach kWh mit einem Brennwert-Faktor errechnet wurde, führt man nun in der Rechnung einen Brennwert und eine “Zustandszahl” auf, die dann zu der Umrechnung auf den Verbrauch in kWh führt. Erstaunlicherweise ist der Wert nicht der selbe, wie der Umrechnungswert in den vorherigen Rechnungen.
Zudem ist in keinen der Unterlagen, die man mir auf Grund meines Widerspruchs gesendet hat, eine klare Antwort, auf welcher Grundlage eben genau diese Werte entstanden sind. Der Angenommene Brennwert-Faktor lässt sich nicht einer der üblichen Klassifizierungen zuordnen, noch wird man über die Klassifizierung des Gases informiert.
Aber immer der Reihe nach.
Wie gesagt, als ich nun aus meinem Urlaub zurück kam, fand ich unter der Post ein Schreiben vom 4.8.2010, in dem man auf meinen Widerspruch eingeht.
Schon die ersten Sätze sind bezeichnend:
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27 Juli 2010.
Ihr Schreiben vom 1. Juni 2010 liegt uns bedauerlicherweise nicht vor. Bitte senden Sie uns eine
Kopie Ihres Schreibens zu. Selbstverständlich werden wir danach die Zählerstände prüfen und
gegebenenfalls die Rechnung korrigieren.
(Quelle: Brief der EnBW an mich vom 4.8.2010)
Was sagt man hier aus?
Ich habe zum einen bemängelt, das der Zählerstand der Abschussrechnung als “rechnerisch ermittelter Zählerstand” markiert war und nicht mit meinen Angaben, die ich der EnBW übermittelt habe übereinstimmte. Ich bin zum 1.6. 2010 sowohl aus dem Strom, wie auch aus dem Gasvertrag ausgeschieden, weil ich mir andere Anbieter gesucht habe (und beim Strom einen Anbieter, der sogenannten ökologischen Strom anbietet). In der Abschuss-Abrechnung wurde dann der Zählerstand des Stroms als “Abgelesen” (und mit dem korrekten Zählerstand) vermerkt. Da ich am 1.6.2010 der Firma EnBW eine Einschreiben mit Rückschein gesendet habe, in dem sowohl die beiden Ablesekarten (für Gas und Strom) enthalten waren, wie auch ein Begleitschreiben, in dem ich sicherheitshalber die Zählerstände nochmals aufgeführt habe, kommt die Frage auf, wieso man nun den Zählerstand des Gases “rechnerisch” ermitteln musste. Weiter wirft dies die Frage auf, wie es sein kann, das man zwar die Ablesekarte für den Strom vorliegen hat (jedenfalls nach dem Vermerk auf der Rechnung), aber das Schreiben und offensichtlich auch die Ablesekarte für das Gas “bedauerlicherweise nicht vor”-liegen?
Mir liegt in in meiner Akte dazu jedenfalls der Rückschein mit dem Empfangsdatum vom 2.6.2010 mit Stempel der EnBW und Unterschrift vor. Schon als es um die nicht unerhebliche Rückzahlung meiner Abschlagszahlung in meiner alten Wohnung ging, glänzte diese Firma mit dem Nichterhalt meiner Briefe.
Das Unternehmen ist dringend angeraten, sich Ihren internen Aktenverlauf einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Evtl. ist auch eine Prüfung der diversen Poststellen keine falsche Maßnahme, da es sich hierbei scheinbar nicht um ein lokales Problem zu handeln scheint, da Schreiben von mir schon an verschiedenen Poststellen der Firma (Biberach, Stuttgart) nicht mehr “vorlagen”.
Wie ich bereits oben schrieb, habe ich der Rechnung widersprochen und nicht akzeptiert. Das Schreiben war auf den 27.7.2010 datiert und ist nachweislich am 29.7. in Empfang genommen worden. Jetzt kommt neben dem Schreiben vom 4.8.2010 die nächste Merkwürdigkeit. Man hat mir, trotz meines Widerspruchs einen Verrechnungsscheck zu gesendet, den ich ebenfalls in den Briefen nach meinem Urlaub vorgefunden habe. Dieser ist am 2.8. ausgestellt worden. Was man mit dieser Maßnahme bezwecken wollte, weiß sehr wahrscheinlich nur die Firma EnBW selbst. Sinn macht diese jedenfalls nicht.
Nun, was das seltsame verschwinden von Schreiben betrifft ist die EnBW in guter Gesellschaft. Die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hatte ein ähnliches Problem, das ich dann mit der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher erledigt habe, nachdem selbst Einschreibebriefe in wundersamer weise verschwunden sind. Ich glaube ja doch, dass durch den Teilchenbeschleuniger in Genf Schwarze Löcher entstehen. Diese halten sich dann wohl mit Vorliebe in den Poststellen diverser Firmen und Institutionen auf.
Die Firma EnBW kann sich auf jeden Fall sicher sein, das ich bei weiteren Auflösungserscheinungen von Schreiben die nächsten ebenso, wie bei der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW per Gerichtsvollzieher zustellen lasse.
Das ich mir den Mehraufwand, der durch das Verhalten dieser Firma entsteht erstatten lasse (auch jetzt schon), sollte eigentlich klar sein.
Es wird spannend sein, wie sich dieser Energiekonzern, auch in meiner Angelegenheit bzgl. der Datenauskunft weiter verhalten wird.
Anmerkung:
Ich weiß, das ich nicht der Einzige bin, der Probleme mit diesem Energiekonzern hat. Gerne kann man Kontakt zu mir aufnehmen (Mailadresse im Impressum) und seine Erfahrungen mitteilen. Aktuell interessiert mich besonders das Thema “Nicht angekommene Briefe” und auch “das Übermitteln von Verbrauchszahlen an Dritte Anbieter beim Anbieterwechsel”.
Bei meinem Wechsel hat die EnBW ganz offensichtlich angebliche “Verbrauchszahlen” an meinen neuen Anbieter übermittelt, die sich weder mit meinem vorherigen Verbrauch oder sonstigen Erkenntnissen in Einklang bringen lassen. Darin dürfte, so meine Vermutung wohl auch der Grund liegen, das man sich bis Heute weigert, mein Auskunftsersuchen zu beantworten. Man setzt sogar auf das ignorieren von Anschreiben meines Anwaltes.
(Eigentlich wollte ich meine “Leidensgeschichte” mit der EnBW chronologisch aufarbeiten. Da mir aber die zeit und die aktuellen Ereignisse da einen Strich durch die Rechnung machen, werde ich dieses Vorhaben aufgeben und die Geschichte im aktuellen Bezug immer mal wieder mit aufarbeiten. Ich habe irgendwie das Gefühl, das dies nicht der letzte Beitrag über meine Erfahrungen mit der EnBW bleiben wird, obwohl ich kein Kunde mehr von Ihnen bin)
Ich kann aufatmen!
Ich bin doch nicht schuld an die Spamflut der Piratenpartei Sachsen-Anhalt.
Wenn man die Reaktionen der Vergangenheit mal betrachtet bin ich auf Grund meines Artikels gestern sozusagen mit Reaktionen überflutet worden.
Ich war/bin begeistert!
Was war geschehen?
Ich habe dem Herrn Z. ja geantwortet und hatte auch später noch über die beanstandete Mailadresse eine Mitteilung (mit Link auf den Artikel) zugesendet, das mich eben Herr Z. in dieser Sache angemailt hatte.
Nun, am späten Nachmittag hat mich Herr Z. dann angemailt und kurz vor Mitternacht noch eine Mail von einem Herrn S. von einer Mailadresse der Piratenpartei-Domain. Das dann die Lesebestätigung meiner Mail an den “Vorstand@…” noch nach Mitternacht von einem Dritten Piraten ankam, hat mich heute Morgen zu Freudentänzen gebracht.
Mal kurz was Allgemeines zu dem Thema
Ich werde auf die Mails später noch eingehen (besonders auf die von Herrn S.). Es ist in beiden Mails darauf hingewiesen worden, das man natürlich nie Behaupten würde, das ich die Schuld an die “jede Menge SPAM” habe.
Als ich Freunden von meinem Artikel erzählte, habe ich folgende Bemerkung dazu geschrieben: “Jetzt bin ich mal gespannt, ob ich endlich mal eine Reaktion von denen bekomme.”
Also, ganz einfach “Aktion” und “Reaktion”.
Ich habe einen Artikel bewusst Provokativ verfasst und habe damit eine Reaktion hervorrufen wollen. Mein Ziel habe ich erreicht.
Die Frage war, was Herr Z. mit der Art, wie er die Mail verfasst hat (=Aktion) erreichen (= Reaktion) erreichen wollte?
Der Grund der Mail war eigentlich ganz einfach:
Die Mailadresse wird mit Spam überflutet und man versucht, die Flut durch Gegenmaßnahmen einzudämmen. Also schaut man nach, wo die Mailadresse in Realform aufgeführt ist und bittet um Änderung.
Also “Aktion = Bitte” und “Reaktion = Erfüllung der Bitte oder eben nicht” (je nach dem wir der Gebetene drauf ist)
Das war scheinbar dem Herrn Z. nicht ausreichend. Er wollte mit entsprechenden Hinweisen die Dringlichkeit oder den Druck auf dem Gegenüber erhöhen. Das kann man natürlich versuchen. Man sollte sich aber vorher darüber Informieren, an wen man sich diesbezüglich wendet. Bei mir ist es dabei eher so, das ich, wenn meine Analyse der Situation dazu führt, dass man mich direkt oder indirekt (unberechtigt) unter Druck setzen will, eine entsprechende Gegenreaktion bekommt.
Statt mir indirekt das Gefühl vermitteln wollen, das ich zumindest nicht unerheblich schuld an das Spamproblem des Landesverbandes sei, wäre hier eine einfache Anfrage eine angemessene Reaktion gewesen. Wenn man sich die Mühe gemacht hätte, den Artikel, in dem die Mailadresse aufgeführt war auch durchzulesen, hätte man schnell feststellen können, wie ich es Aufnehmen muss, wenn man mir von dem Landesverband so mit einer “Bitte” kommt, wo der Landesverband es bis Heute nicht geschafft hat, mein Recht auf Auskunft zu erfüllen.
Sprich, auf eine Aktion ist die Reaktion auch geleitet von der Position zu dem Bittsteller.
So viel zu der Theorie.
Die Mails
Herr Z. schrieb mir:
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren ausführlichen Blogbeitrag. Mir ist
durchaus bewusst, dass die Adresse derzeit auch auf zahlreichen Seiten, die
von der Piratenpartei betrieben werden, zu finden ist. Auch dort habe ich die
entsprechenden Admins angeschrieben.
Zu Ihrem Blogeintrag: Niemand hat behauptet, dass “Sie schuld sind”.
Viele Grüße,
Axxxxx Zxxxx
Wenn Ihnen, Herr Z. bewusst ist, das die Mailadresse auch auf vielen anderen Seiten (u.A. auch auf Pirateneigenen Seiten) zu finden ist, warum schreiben Sie mich dann so an das der Eindruck entstehen könnte, als sei meine Nennung Isoliert das Problem. Anders kann ich den Google-Link, in dem die Suchanfrage so gestaltet war, das ausschließlich meine Seite als Ergebnis kommen konnte nicht interpretieren. Über das Thema “Aktion und Reaktion” habe ich mich ja schon ausgelassen.
Die Mail von Herrn S. war dagegen Umfangreicher:
Sehr geehrter Herr Slobodzian,
Herr Z. hat in der Tat von mir den Auftrag erhalten, mit google nach
unserer Vorstandsadresse zu suchen, um dann die Seitenbesitzer zu _bitten_ die Adresse zu verändern. Genau das wird er gemacht haben.
Anschuldigungen an Sie kann ich aus seiner Mail nicht erkennen.
Da lesen Sie zwischen den Zeilen Dinge, die nicht vorhanden sind.
Trotzdem ist mir bewusst, das wir da ein Fettnäpfchen erwischt haben, da
Sie in der Vergangenheit durch einen SPAM-Service der Piraten-lsa
belästigt wurden.
Nun kann ich nur sagen, dass ich einen solchen “Service” nicht
befürwortet hätte, da ich ihn genauso kritisch wie Sie sehe.
Mit dem Link sollte sicher kein falscher Anschein erweckt werden,
sondern nur sichtbar gemacht werden, dass der google-crawler die Adresse
auf Ihrer Webseite findet, ohne das man erst in der Trefferliste suchen
muss.
Ohne die Erweiterung “site:ichbinterrorist.de” findet man die
Mailadresse ja auch.
Die Tatsache, dass auf unseren eigenen Seiten die Adresse noch zu finden
ist, bedeutet nur, dass die dafür verantwortlichen vermutlich nicht so
schnell reagieren wie Sie es erfreulicherweise tun.
Ich wiederhole noch mal:
Ich mache Sie nicht verantwortlich für die bei uns eingehenden SPAMs.
Mir ist völlig klar, das alle im Netz stehenden Adressen von Crawlern
gefunden und für Spamversender von Interesse sind.
Deshalb habe ich nur gebeten, diese wenn möglich zu
entfernen/modifizieren, da ich davon ausgehe, dass die Adresse nicht mit
der Absicht, SPAM-Futter zu werden auf die betreffende Webseite gestellt
wird. Ich weiß auch, dass viele solcher modifizierten Mailadressen von
Scannern trotzdem erkannt werden können und setze ein bischen auf die
Erfahrung der Betreiber, dem zuvorzukommen.
Bezüglich Ihrer Auskunftsanfrage:
Mir ist nicht bekannt, das der Verband eine Adressdatenbank zum Zwecke
der Werbung betreibt. Nach meiner Kenntnis verwalten wir ausschliesslich
unsere eigenen Mitgliedsdaten. Sollten Sie einen Verdacht haben, dass
das nicht stimmt, bitte ich um entsprechende Hinweise an mich.
Für weitere Anfragen diesbezüglich stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jxxxx Sxxxxxxx
Als erstes ist festzuhalten, das Herr S. in seinem Text auch im original “Herr Z.” geschrieben hat, obwohl ich den Namen voll (Vor- und Nachnahme) in meiner Mitteilungsmail ausgeschrieben habe. Hier sieht man ein gutes Beispiel von Aktion und Reaktion. Ich gehe davon Aus, das Herr S. sich meinen Artikel (und vielleicht auch die weiteren Verlinkten älteren Artikel) durchgelesen hat und so vermuten konnte, das ich die Mail evtl. veröffentliche und hat schon selbst (ob bewusst oder unbewusst) den Namen entsprechend gekürzt.
Auch ist ansonsten das Schreiben sachlich und mit einer beschwichtigenden leichten Selbstkritik. An dieser Stelle einfach für den Teil der Mail ein schlichtes Danke für die Erläuterungen. Auch wenn ich nicht mit allen Erläuterungen übereinstimme (habe mich ja schon bezüglich der “Aktion” ausgelassen).
Der 2. Teil ist dagegen schon rein von meinem Auskunftsersuchen gegenüber dem Landesverband Falsch und ablenkend.
Diesbezüglich diesen teil der Mail nochmals isoliert als Zitat:
Bezüglich Ihrer Auskunftsanfrage:
Mir ist nicht bekannt, das der Verband eine Adressdatenbank zum Zwecke
der Werbung betreibt. Nach meiner Kenntnis verwalten wir ausschliesslich
unsere eigenen Mitgliedsdaten. Sollten Sie einen Verdacht haben, dass
das nicht stimmt, bitte ich um entsprechende Hinweise an mich.
Für weitere Anfragen diesbezüglich stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Hier scheint man sich weder mit meiner Anfrage, bzw. Auskunftersuchen wirklich beschäftigt zu haben, noch die Problematik erfasst haben oder wollten.
Es geht hier um 2 verschiedene Dinge.
1.
Das der Landesverband vor der Bundestagswahlen über Ihren Mailserver an Dritte Werbung gesendet hat. Das zuerst einmal zu dem Thema Spam. Dazu habe ich in 2 früheren Artikeln ausführlich Stellung genommen.
2.
Da die Mailaktion über den Mailserver der Domain “ichbinpirat.de”, für die sich laut Impressum die Piratenpartei Sachsen-Anhalt verantwortlich zeichnet. Mein Auskunftsersuchen diesbezüglich war gegenüber der Piratenpartei (eben über die hier behandelte Mailadresse) sehr eindeutig.
Noch mal zur Erinnerung der entsprechende Teil des “offenen Briefes”:
Als Empfänger einer solchen Mail, somit auch mit einem Berechtigten Interesse, was mit meinen Daten passiert, fordere ich Sie auf mir umgehend Auskunft zu erteilen.
Ich möchte als erstes Ihr Verfahrensverzeichnis haben. Weiter will ich gemäß § 34 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) von Ihnen Auskunft, was, wo und wie sie die Daten von mir, hier explizit die Mailadresse „xxxxx@xxxxxxxxxxxx.de“ gespeichert und erfasst haben.
Auf welcher Gesetzlichen Grundlage diese Speicherung erfolgte.
Des weiteren Fordere ich Sie auf, da ich hier keine gesetzlich vorgegebenen Gründe für die Speicherung sehe, all diese Daten vollständig zu löschen.
Zudem erwarte ich eine Erklärung, wie sie in Zukunft verhindern wollen, dass Personen durch Ihren Dienst nicht ungewollt belästigt werden.
Ich sehe es so, dass Sie notfalls diese Werbemasche entfernen müssen, wenn sie nicht in der Lage sind die gesetzlichen Bestimmungen für Mailwerbung einzuhalten.
Eine Meldung an die entsprechende Datenschutzbehörde behalte ich mir vor. Ebenso, wie die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruches.
In Ihrer kurzen Antwort, Herr S. sind sie weder auf diesen Tatbestand eingegangen, noch entspricht die Antwort den gesetzlichen Rahmen. Weder wurde mir bis Heute erläutert, wie mit den Daten, die Dritte über Ihren Mailserver versenden konnten behandelt wurde und wer auf diese Daten zugriff hat, noch wurde mir Bestätigt, das man meine Daten gelöscht hat und mir fehlt bis Heute die Bestätigung, das man jede weitere Werbemaßnahme mir gegenüber unterlassen wird.
Was Sie für Adressdaten in irgendwelchen Adressdatenbanken haben ist für mich nur so weit interessant, als das sich auch meine evtl. in solch einer Datenbank befinden oder befunden haben. Mir fehlt wie gesagt immer noch die Erklärung, was mit den Daten, die über Ihrem Mailserver gegangen sind und somit auf der Datenbank Ihres Mailservers sind geschieht.
In dem Zusammenhang empfehle ich Ihnen an dieser Stelle Ihre eigenen Schriften, speziell zum Thema der „informelle Selbstbestimmung“ zu lesen. Auf Ihrer eigenen Seite des Landesverband findet man unter dem Menüpunkt “Programm” an erster Stelle direkt einen Absatz über die “informelle Selbstbestimmung”. Hier mal zum einfachen auffinden diese als Zitat:
Informationelle Selbstbestimmung
Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.
Nun, neben dem von mir unterstrichenen Teil ist auch der Teil bezüglich des Datenschutzbeauftragten interessant. Ich habe heute Morgen vergeblich versucht auf Ihrer Webseite “www.piraten-lsa.de” Informationen zum Datenschutz Ihrer Partei zu finden. Man kann zwar einige Berichte über den Datenschutz und wie Wichtig das Thema für Sie ist finden, aber trotz aller Mühe habe ich weder eine Datenschutzerklärung, noch einen Datenschutzbeauftragten, noch ein “Verfahrensverzeichnis” in Bezug auf Ihre Partei/Landesverband finden. Vielleicht bin ich ja einfach nur zu doof, um auf Ihrer Seite entsprechendes für ein Thema, das ansonsten für Ihre Partei so wichtig ist zu finden. Gerne nehme ich entsprechende anders lautende Hinweise dazu entgegen. Nur der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, das auch auf der Webseite “www.ichbinpirat.de” keine entsprechende Infos zu finden sind, obwohl von dieser die Spam-Aktion ausging.
Ich denke, das ich den Anspruch der Piratenpartei jetzt mal “juristisch” Korrekt überprüfen werde.
Damit steht die Partei mit dem Energieversorger “EnBW” und der “IHK-Stuttgart” in würdiger Gesellschaft. Unter anderem gegen diese stellt mein Anwalt gerade Klage wegen der Missachtung meines Auskunftsersuchen (ich werde noch berichten).
Gerade aus dem Urlaub zurück, teilte mir gerade mein Anwalt mit, das der Inhaber von “GermanOffice”, Michael K. wegen Internetbetrug verurteilt wurde.
Ein kurze Suche im Internet ließ mich dann einen entsprechenden Artikel auf dem Internetauftritt von den Aachener Nachrichten finden:
Fünfeinhalb Jahre Haft für 2000-fachen Internetbetrug Bonn. Wegen Internetbetrugs in 2031 Fällen hat das Bonner Landgericht am Freitag einen Mann zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
[...]
Als er dem Fiskus die Millionen nachzahlen musste, fing er im November 2009 an, die Kunden zu betrügen.
[...]
Wegen des Vorwurfs der Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 7,7 Millionen Euro muss sich der Angeklagte noch in einem gesonderten Verfahren verantworten.
Also neben der Verurteilung wegen Internetbetrug wird es noch ein weiteres verfahren wegen Steuerhinterziehung geben. Da sind die Gerichte Empfindlich, wenn man keinen politischen Rückhalt hat. Deswegen kann man davon ausgehen, das Micheal K. die nächsten Jahre keine Wohnungsprobleme haben wird.
Vor allem, wenn man bedenkt, das Michael K. lt. WDR “bereits vor Jahren eine secheinhalbjährige Haftstrafe wegen Betrugs abgesessen” hat.
Mein Mitleid hält sich ehrlich gesagt in Grenzen. Ich hoffe, das dier Mensch nicht noch mal eine Chance bekommt, ein Gewerbe auszuführen. Er hat sich in meinen Augen das recht darauf verspielt.
Jedenfalls, wenn ich der Mail des “i. A. des Generalsekretärs” glauben darf.
Hintergrund
Vor gut einem Jahr habe ich auf die Praxis der Piratenpartei Sachsen-Anhalt hingewiesen, wo diese Ihre Anhänger aufforderte Dritte mit Spam über einen Mailsever der Piratenpartei zu “beglücken” (ich berichtete darüber hier: Die Piratenpartei fordert zum Spam auf …). Ich habe der Piratenpartei Sachsen-Anhalt ein paar Tage später einen “offenen Brief” geschrieben und um Stellungsnahme gebeten (Siehe hier: Offener Brief an die Piraten Sachsen-Anhalt wegen “Spam-Service”).
In dem offenen Brief habe ich auch die Mailadresse, an die der “offene Brief” gesendet wurde aufgeführt. Diese war in Schriftform mit den “@” und “.de” aufgeführt. Eine Hyperfunktion (also anklickbar) war nicht eingebunden.
In dem Aufführen dieses Links einmalig in dem Fließtext meines Artikels sah man wohl den Grund für den Erhalt “jede Menge SPAM” auf diese Adresse.
An sich kein Drama, aber die Mail weist einen Anspruch und eine Beweisführung auf, die mich dazu veranlasst doch noch mal Stellung zu dieser Partei und spetiell dem Verband Sachsen-Anhalt zu nehmen.
Das ich bis Heute sowohl auf eine Stellungnahme bezüglich meines “offenen Briefes” und einem Auskunftsersuchen gemäß BDSG vergeblich warte sei hier nur am Rande erwähnt.
Anmerkung:
Ich habe die Mailadresse trotz dieser abenteuerlichen Behauptungen natürlich entsp. Bearbeitet.
Die Situation
Ich habe mir die Mail nun einige male durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, das der Inhalt weder Vertraulich ist, noch die Veröffentlichung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, wenn ich die Mail wortwörtlich (außer den Namen des Verfassers) veröffentliche. Das allgemeine Interesse über das Handeln einer politischen Partei sehe ich als höher an.
Dementsprechend hier die Mail:
Betreff: Website ichbinterrorist.de
Sehr geehrter Herr Slobodzian,
laut Impressum sind Sie der Betreiber der Website “ichbinterrorist.de”.
Auf der Seite http://ichbinterrorist.de/?p=410 ist die
Mail-Adresse “vorstand[klammeraffe]piraten-lsa[dot]de” zu finden. Siehe auch
http://www.google.de/search?q=”vorstand%40piraten-lsa.de”+site:ichbinterrorist.de
Könnten Sie bitte diese Adresse durch etwas *nicht maschinenlesbares*, etwa in
der Form “vorstand (an) piraten-lsa (punkt) de” ersetzen?
Hintergrund ist, dass auf der genannten Adresse jede Menge SPAM ankommt.
Bitte um Bestätigung! Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße,
Axxxxx Zxxxxx
i. A. des Generalsekretärs
Piratenpartei Sachsen-Anhalt
(Quelle: Mail an meine Mailadresse aus dem Impressum. Anmerkung: Die Mailadresse von der Piratenpartei im Zitat wurde von mir entsprechend bearbeitet, damit diese nicht “maschinenlesbar” ist)
Die Antwort darauf an dieser Stelle
Herr Z., ich hätte jetzt zuerst einmal fordern können, das sie sich als wirklicher “i. A. des Generalsekretärs” verifizieren, da die Mailadresse nicht auf eine Mail der Piratenpartei Sachsen-Anhalt schließen konnte. Aber da ich mich im vorigen Jahr recht intensiv mit der Piratenpartei beschäftigt habe, siht diese Mail dem Verständnis der Partei so ähnlich, das ich die Richtigkeit der Herkunft mit 99%iger Sicherheit annehmen kann.
Fangen wir doch mal von vorne an.
Herr Z., ich bin nicht nur laut Impressum der Betreiber der Seite, ich stehe sogar für alle Einträge gerade. Da Kommentare erst nach meiner Freigabe veröffentlicht werden, sogar für die Kommentare Dritter auf meiner Seite.
Es war richtig, das in dem aufgeführten Link die Mailadresse im Fließtext zu finden war. Da ich selbst gegen Spam kämpfe, habe ich die Mailadresse natürlich umgehend geändert. Wobei man sich im klaren sein sollte, das der Vorschlag der Änderung nicht immer hilft, das die Such-Robots inzwischen Filter haben, die die üblichen Spam-Gegenmaßnahmen auch Filtern können.
Jetzt wird es Spannend:
Ich soll auch die Google Suchanfrage beachten!
Schauen wir uns den angegebenen Link mal an und beachten was da abgefragt wird:
Man hat also nach der Mailadresse und meiner Webseite gesucht, bzw. nur nach Ergebnisse auf meiner Seite. Das man sich nicht schämt, solche “Beweise” aufzuführen. Frei nach dem Motto “Ich traue nur Unterlagen, die ich selbst gefälscht habe”.
Sucht man “nur” nach der Mailadresse sieht das Ganze schon anders aus. Google hat da 19 Treffer gefunden und davon sind allein 11 Treffer von Parteieigenen Webseiten.
Das man mich dann bittet, das ich die Mailadresse “durch etwas *nicht maschinenlesbares*” ersetze, bzw. verändere mag ein berechtigter Wunsch sein. Das aber im Zusammenhang auf den “Google-Suchergebnishinweis” und der anschließenden Erklärung, dass der (Hinter-) Grund “jede Menge SPAM” sei ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit!
Wir wollen mal Festhalten, das der Landesverband, dessen “i. A. des Generalsekretärs” mich angeschrieben hat und behauptet, ich sei Schuld an “jede Menge SPAM” der Landesverband ist, der im Internet vor der Bundestagswahl aufgefordert hat, über Ihren Mailsever Dritte mit Spam zu belästigen.
Man scheint hier mit sehr verschiedenen Messlatten zu messen.
Meine “persönliche Meinung” dazu
Ich hatte vor etlichen Jahren mal Hoffnung in die Grünen, bzw. den Vorgängern (GAL usw.) gelegt und auf eine “ehrliche Politik” gehofft. Diese haben dann ein gutes Jahrzehnt gebraucht, um nicht mehr von den anderen Parteien in Ihrem Verhalten unterscheidbar zu sein (sowohl in der Kölner Kommunalpolitik, wie auch überregional – Land und Bund-), ja sogar noch schneller, als die SPD Ihre Grundwerte verratend.
Dann tauchten die Piraten auf. Auch hier dachte ich, das dies vielleicht eine Bewegung sein könnte, die “ehrliche Politik” betreiben könnte. Aber diese schafften es schneller als in einem 10tel der Zeit die die Grünen gebraucht haben, sich auf das Nivau der anderen Parteien zu begeben.
Wer sich die Mühe macht, die Äußerungen vor der Bundestagswahl durch zuschauen wird schnell feststellen, das nicht Politische Ziele wichtig waren, sondern das man so viele Stimmen bekommt, das man es über der Wahlkampferstattungsgrenze schafft. Politische Ziele Durchsetzen? Fehlanzeige. Im Gegenteil, alle Äußerungen, die dieses Ziel gefährden konnten wurden mit einer Brutalität entgegnet, das es unter dem Niveau der “Blöd” war.
Mir scheint, das kaum einer der Parteiangehörigen Ihr eigenes Wahlprogramm selbst gelesen haben. Ansonsten ist ein solches Verhalten nicht zu verstehen und vor allem auch die Spamaktion hätte es nie geben dürfen.
Wie ich in dem offenen Brief aufgezeigt habe, hat die Partei auf Papier die Persönlichkeitsrechte sehr hoch angesetzt. Trotzdem sah man sich offensichtlich bis Heute nicht in der Lage meine Persönlichkeitsrechte (unter anderem auch das recht an den eigenen Daten) zu beachten.
Weder hat man sich dahingehend erklärt, mich in Zukunft nicht zu belästigen, noch was mit meinen Daten (Mailadresse) geschehen ist, auf dem der Spam dieser Partei bei mir gesendet wurde.
Anmerkung:
Jeder kann Fehler machen. Dies ist nur Menschlich. Aber wenn man auf Fehler und Widersprüche hingewiesen wird, sollte man sich Gedanken darüber machen, ob an diesen hinweisen nicht etwas dran ist. Zudem sollte man die Rechte anderer ebenso Achten, wie man Sie für sich einfordert.
Auch ich habe meine Fehler gemacht. So habe ich z.B. entgegen meinen eigenen Grundsätzen hier in dem Forum Namen von Personen ausgeschrieben. Dies habe ich dann behoben, wobei ich die weiteren inhaltlichen Forderungen nach Prüfungen abgelehnt habe und dies auch begründet habe.
Ein solches Verhalten vermisse ich bei dieser Partei. Man stellt sich über das recht des Einzelnen.
Abschluss
ich habe dem Verfasser der Mail natürlich auch geantwortet. Ebenso wie seine Mail veröffentliche ich hier auch meine Antworten:
Betreff: Re: Website ichbinterrorist.de
Hallo,
schon interessant, das man auf der einen Seite selbst Spam (unerwünschte Mails) an Dritte als Modell der Wahlwerbung nutzt und sich über die eigene Belästigung beschwert.
Ich vermisse bis Heute eine Antwort, sowohl auf meine Anfrage in dem angegebenen Link, sowie auch eine befriedigende Antwort auf mein Auskunftsersuchen gemäß des BDSG.
Und hier bitten Sie um “Bestätigung”!
Interessant finde ich Auch Ihren Verweis auf das Google-Suchergebnis, wenn man nach der Mailadresse und der URL meiner Webseite fragt. Fragt man einfach nur nach der Mailadresse, so findet man allein auf eigene Piratenseiten die Mailadresse insgesamt an 11 Stellen (die von google gefunden wurde). Und das von 19 Ergebnissen insgesamt.
Auch halte ich es unter diesem Gesichtspunkt für Abenteuerlich, Ihr großes Spamaufkommen allein durch die einmalige Nennung der E-Mailadresse in meinem Artikel zu begründen. Dazu sind meine Besucherzahlen und Trafik nun wirklich nicht geeignet.
Natürlich werde ich trotzdem, das ich doch verwundert bin, mit welchen unterschiedlichen Messlatten Ihre Partei handelt die Meiladresse entsp. ändern.
Wünschenswert fände ich es aber, wenn Ihre Partei endlich mal Stellung zu meinem Schreiben nimmt.
Georg Slobodzian
Dies war meine spontane Antwort, nachdem ich heute die Mail von dem “i. A. des Generalsekretärs” gelesen habe.
Danach habe ich in einer 2. Mail darauf hingewiesen, das ich die Auffassungen der Partei öffentlich aufzeigen werde:
Betreff: Nachtrag zur vorherigen Mail
Hallo,
Sie werden ja bestimmt verstehen, das ich Ihre unterschiedlichen Auffassungen von Persönlichkeitsrechten und Spamschutz in einem Artikel aufarbeiten werde.
Auch ich mach manchmal Fehler. Aber wenn mich einer auf vermeintliche Fehler oder Widersprüche aufmerksam macht, dann stelle ich mich zuerst ein mal in Frage. Sollte ich dann zu dem Ergebnis kommen, das ich von anderen mehr verlange, als ich selbst handle, dann ändere ich zuerst einmal mein Handeln und versuche dann ehrlich Stellung dazu zu nehmen. Als Einzelperson ist dies eigentlich schwieriger als für eine Organisation, die die Möglichkeit hat, mit mehreren Personen Ihr eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen.
Georg Slobodzian
Ob man nun vielleicht mal seinem eigenen Anspruch gerecht wird?
Wenn ich Ehrlich bin, ich habe da so meine Zweifel.
Auf meinen letzten Beitrag, bei dem es um die eingestellte Strafanzeige gegen Oliver N. ging, haben mich ein paar Mails erreicht.
Diese Mails machen deutlich, wie wichtig es ist, sich selbst über einen Vorgang und der zeitlichen Abfolge klar zu werden.
Hallo Gaston,
besten Dank für deinen Artikel bzgl. lovebuy.de, der mir wirklich eine paar neue Aspekte gezeigt hat!
(Quelle: Weitere Mail an den Blog “Ich bin Terrorist.de”)
Von daher habe ich schon mal ein Ziel erreicht. Ich will (und darf auch) nicht einzelnen Helfen oder einen Rat geben. Wichtig ist es, das man für sich Ansätze findet und auch in den ganzen Informationen für sich die Queerverbindungen findet.
Die Besonderheit hier zu den meisten Abzockern ist, das die Betroffenen der Forderungen sich irgendwann einmal dort angemeldet haben und auch dafür die “Anmeldegebühr” bezahlt haben. Mit einem, wie ich der Meinung bin, Verwirrspiel wurde dann die AGB geändert. Das dies auch in einigen der von der Firma “VMA Management GmbH” im Internet veröffentlichten Urteilen der Knackpunkt war, hatte ich in einen der früheren Artikel (siehe die anderen Artikel unten unter Links) schon aufgezeigt. Wegen diesen “Besonderheiten” weicht hier auch das Muster etwas von den üblichen Abzocker ab.
Der 2. hier zitierte Mailschreiber hat da z.B. einen interessanten Aspekt einfließen lassen, den ich hier mal aufgreifen will, weil dieser in einer der Argumentation der Betreiber je nach Lauf der Geschichte einen Riss geben kann.
Dazu nehme ich noch mal einen Teil aus dem Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg heran:
Der Beschuldigte hat vorgetragen, dass die Teilnahme an den Auktionen zunächst einzeln abgerechnet werden sollte und lediglich eine einmalige Registrierungsgebühr von 5,00 bzw. 9.95 € bei der Anmeldung zu zahlen war. Mit dieser Bedingung musste sich der Angemeldete Einverstanden erklären, um Zugriff auf die Seiten zu bekommen. Voraussetzung war auch, dass sich der Nutzer mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden erklärte und seine Kontodaten mitteilte. Ab dem 15.08.2007 seien die AGB dahingehend geändert worden, dass nunmehr eine Jahresgebühr von 99,00 € fällig sei. Diese Änderung sei an alle registrierten Mitglieder per e-mail versandt worden. Beim ersten Einloggen nach dem 15.08.2007 habe jeder Nutzer explizit bestätigen müssen, dass er mit den neuen AGB einverstanden ist, um weiter an Auktionen teilnehmen zu können. Es habe nur die Möglichkeit der Bestätigung oder der Kündigung gegeben.
Wie man an diesem Abschnitt aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft ersehen kann, hat Oliver N. beschrieben, das Sie bei der Anmeldung auch die Bankverbindung abgefragt haben.
Hier tritt nun wieder der 2. Mailschreiber oben in Aktion.
Dieser hatte sich noch bei “Signs21″ angemeldet und die “Anmeldegebühr” abbuchen lassen.
Weiter berichtetet er mir, das Ihm auf sein Widerspruchsschreiben zu einer Mahnung im letzten Jahr geantwortet wurde, das er die AGB-Änderung und und den neuen Vertrag ja schon zugestimmt hätte, weil er das 1. Abojahr bereits “anstandslos” gezahlt hätte.
Da sich der Mailschreiber nicht an eine Zahlung erinnern konnte, hat er seine Bankunterlagen durchgesehen.
Dabei entdeckte er, das Ihm von seinem Konto eben diese 99,– Euro abgebucht worden sind. Dies war Ihm vorher nicht aufgefallen.
Das ist von daher interessant, da sich dadurch mehrere Fragen aufwerfen. 1.
Wie sah die Lastschrifterlaubnis genau aus?
Wurde eine allgemeine Lastschrifterlaubnis gegeben, oder nur für das Einziehen der “Anmeldegebühr”, mit der ja gleichzeitig der User ratifiziert werden sollte, so wie ich es verstanden habe? Weiter müsste man es juristisch klären lassen, ob eine Lastschrift auch für einen neuen Vertrag gilt. Vorsichtshalber sollte man noch klären, ob Lastschrifterlaubnisse auch beim Verkauf einer Firma, Plattform übertragbar ist. Hier ist sowieso die Frage, ob bei einer Übernahme der Plattform ein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Übernahme der Plattform ist ja, soweit ich es bisher nachvollziehen kann nirgendwo den Nutzern mitgeteilt worden. Erst mit dem das diese plötzlich Mahnungen von einer Firma “VMA Management GmbH”, statt der “Signs21″ erhalten haben, wurde diese als neuer Inhaber der Plattform den Nutzern bekannt.
Also schon wieder einige Fragen, die da geklärt werden müssten.
2.
Was bedeutet dieses “anstandslose” Zahlen?
Das ist eine gute Frage. Erheblich ist in meinen Augen, ob man diese Abbuchungen bemerkt hat oder nicht. Eine Abbuchung, die man nicht unbedingt erwarten kann als “Beweis” eines Einverständnis eines Vertrages herzunehmen, halte ich für abenteuerlich.
Deswegen ist dann eher die Frage, ob man das Geld nicht zurückverlangen sollte. Das ist aber ein Zivilrechtlicher Vorgang, dessen Kostenrisiko dann bei einem selbst liegt.
Den Beweis eines Einverständnisses sehe ich auf Grund einer mit Lastschrift eingezogenen Summe nicht.
3.
Wie es bei den anderen Betroffenen aussieht.
Ich halte es nicht für Wahrscheinlich, das nur der Mailschreiber durch eine Lastschrift um sein Geld erleichtert wurde. Gier sollten alle, die nun von Mahnungen betroffen sind Ihre alten Bankunterlagen mal durchschauen.
Mir macht es wieder mal deutlich, das man gerne mit allem möglichen Argumentiert, um an das Geld der anderen zu kommen.
Solange man sich von solchen Dingen verunsichern lässt, ist ein Abzocker immer im Vorteil.
Deswegen kann ich mich nur wiederholen und allen Betroffenen (nicht nur von Lovebuy) empfehlen, sich erst einmal in Ruhe über Ihre Angelegenheit ein umfassende Übersicht zu verschaffen und notfalls auch ein Fallablauf nieder zu schreiben.
Die Frage, die sich dann noch stellte, bezog sich auf meinen Hinweis mit meiner Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft.
Angeblich sei ja durch meine Rückbuchung kein Schaden entstanden und der Vorgang der Lastschriften sei ein Automatismus, der zu Fehlern führen könne.
(Quelle: Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de)
Der Mailschreiber meinte, das Ihm ja durch dem übersehen der Lastschrift sehr wohl ein Schaden erstanden ist.
Der Gedankengang ist nicht uninteressant.
Mal abgesehen davon, das ich auch einen Schaden habe, wenn ich das Geld zurück buchen lasse ist hier die Frage, in wie weit bestand ein Lastschriftrecht.
Wie ich schon unter Punkt 1. beschrieben habe ist eben die Frage, wie weit die Lastschrifterlaubnis gefasst war und durch wen die Lastschrift durchgeführt wurde (stimmt dieser mit demjenigen überein, dem die Lastschrift gewährt wurde?). Ist der Abbucher nicht mit demjenigen identisch dem eine Lastschrift gewährt wurde, dann kann sich die Bank auch nicht auf Ihre berühmte 6-Wochenfrist berufen.
Mehr dazu hier in dem Wiki-Artikel von “Antispam e.V.”: Bankenmärchen über die 6-Wochenfrist
Die Frage, ob nun eine Strafanzeige mehr Erfolg hast, weil ja ein Schaden entstanden ist, kann ich von meiner Erfahrung her eher negativ einschätzen. Die Staatsanwaltschaft wird hier ebenfalls den Betroffenen befragen und auf Grund seiner Aussage einen Erfolg vor Gericht nicht sehen und mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ermittlungen einstellen.
Es sei denn, man hat alle Unterlagen und aus der “Lastschriftberechtigung” geht ganz klar hervor, das diese ausschließlich für die Anmeldegebühr oder für diese und ausschließlich “Auktionsgebühren” besteht. Dann ist das Abbuchen der “Abogebühren” mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtens. Sollte jemand diese Unterlagen noch haben, würde mich das mal allgemein interessieren. Aber den Einzelfall sollte man auf jeden Fall durch einen entsprechenden Fachmann prüfen lassen.
Hinweis:
Ich teile in dem Blog nur meine persönliche Meinung mit. Da man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist oder wie es auch heißt “Wer Gerechtigkeit will, sucht sie nicht bei Gericht”, werde ich keine Prognosen über gerichtliche Erfolge aufstellen. Auch Tips für einzelne Fälle werde und darf (Rechtsberatungsgesetz) nicht geben und dies steht mir als Laie auch nicht zu.
Wer Fragen hat, ist in den diversen Foren besser aufgehoben. Eine der zentralen Stellen zum Thema Lovebuy ist BooCompany. Dort helfen sich die opfer auch untereinander und neue Aspekte können dort Diskutiert werden, was hier nicht so gut möglich ist, da ich aus Haftungs- und Spamgründen Kommentare händig frei gebe.
Allgemeines
- Antispam: Wiki-Artikel “Strafanzeige”
- Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)
Der “Rheinbacher Unternehmer” steht wegen Betrug vor Gericht.
Wie der Generalanzeiger Bonn heute (4.8.2010) berichtet, muss sich der “Rheinbacher Unternehmer”, der sein Unternehmen weiter laufen ließ, obwohl die Insolvenz schon lange sicher war (gemeint ist “GermanOffice”), wegen Betrug in 2036 Fällen vor dem Landgericht Bonn verantworten.
Schon zu beginn der Verhandlung hat dieser ein Geständnis abgelegt. Wobei dieses Geständnis von dem Generalanzeiger Bonn wie folgt dargelegt wurde:
Die Chancen abzustreiten, was er angerichtet hat, tendieren allerdings auch gegen Null.
Der Angeklagte ist nicht das erste mal wegen Betrug vor Gericht. Er hat nach Angaben des Generalanzeigers bereit mehr als 6 Jahre Haft hinter sich, wegen ähnlicher Vorwürfe.
Bei der Verhandlung geht es “nur” um den Betrug, der dem “Unternehmer” vorgeworfen wird:
Das Finanzloch wurde immer größer, immer mehr Kunden erhielten nichts mehr für ihr Geld, zeigten den Internet-Betrüger an, und die Steuerbehörden schickten weitere Forderungen. Der 39-Jährige aber beruhigte seine Mitarbeiter, ließ sie weiterarbeiten, bis im Januar die Insolvenz bekannt wurde. Mittlerweile soll sich der Umsatzsteuerschaden auf sieben Millionen Euro belaufen. Ein diesbezügliches Strafverfahren läuft in Köln, in Bonn geht es nur um den Betrug.
Da kann ich nur froh sein, dass ich meine Gewährleistung so schnell und auch mit allen Mitteln durchgesetzt habe, sonst wäre ich auch einer der Insolvenzopfer geworden (ich berichtete).
Ein besonderer Dank gilt hier meinem Anwalt (und Freund), der meine Forderung zügig durchgesetzt hat und mich auch vor größerem Schaden nach der Insolvenz bewahrt hat. Er hat mich auch auf diesen Artikel aufmerksam gemacht.
oder die Realität über die “Gewaltenteilung” in Deutschland
Diese Tage scheint mich die Frage der politischen und Gesellschaftlichen Grundpfeiler unseres Staates zu verfolgen. Habe ich mich zum einen über die Arbeit und die Fehler innerhalb der Justiz im Rahmen der Pressekonferenz von Amnesty International wegen den Menschenrechtsverletzungen in Deutschland beschäftigt (ich berichtete: [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International). So landete ich dieses Wochenende auch noch im neuen c’t auf einen Artikel, der sich mit den “Web-Neppern” und den verschiedenen Gerichtsbarkeiten. Es ging speziell um die unterschiedlichen Urteile um Umgang mit den “Web-Neppern” (ich finde übrigens, das c’t da ein gutes Wort für gefunden hat) im Zivil und Strafrecht. (Ich berichtete: Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht)
Zu guter Letzt stoße ich im Forum von “BooCompany” auf einen Screen über die Einstellung einer Strafanzeige gegen den damaligen Betreiber von Lovebuy.de durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Eigentlich nichts besonderes. Aber die Begründung der Staatsanwaltschaft ist schon beachtenswert.
Dazu möchte ich aber vorher mal das Justizsystem als solches Betrachten.
Wie haben in Deutschland die sogenannte Gewaltenteilung. Das bedeutet, das die Politik als Gesetzgeber eine der drei Gewalten ist (= Legislative). Dann gibt es die Gerichte und Entscheidungsgremien, die entscheiden, ob die Handlungen den Gesetzen entsprechen und im Rahmen des Verfassungsgerichtes sogar, ob die Gesetze die die Politik erlässt den Deutschen Grundrecht, unserer Verfassung entsprechen (=Judikative). Schließlich die ausführenden Organe, also jene Menschen, die die Gesetze ausführen und Durchsetzen sollen (=Exekutive). Da sind in erster Linie die Polizei und die Staatsanwaltschaft zu nennen, aber auch das Finanzamt gehört neben ein paar anderen Behörden dazu). (Siehe dazu auch “Gewaltenteilung” im Wikipedia)
Nach der Machtwillkür des Dritten Reiches in allen Bereichen sollte diese strikte Gewaltenteilung ein Schutz der Gesellschaft vor der Willkür des Staatsapparates, sei es als Bürokratie, Politik oder einzelnen Machthabern sein.
Um mich selbst zu zitieren (aus dem Artikel zur Pressekonferenz von Amnesty International):
…
Das liegt aber daran, das seit der Verfassungsgebung eine Zersetzung des geistigen Inhaltes der Verfassung fortschreitet.
So wurden Ende der 60er bis in die 80er mit dem Argument “RAF” (also mit den Argument Terrorismus) die Rechte der Bürger beschnitten. Eine Rücknahme dieser “Notstandsgesetze” nach Beendigung der behaupteten akuten Gefahr wurde nicht vorgenommen. Mit der neuen angeblichen Internationalen akuten Gefahr wird nun versucht neben der Rechtbeschneidung der Bürger, sollen diese nun auch noch Überwacht werden.
Zu was solch eine Entrechtung und Bespitzelung führen kann, hat Deutschland in der jüngsten Geschichte nun schon 2 Mal erlebt.
…
Das diese eigentlich sinnvolle Gewaltenteilung in Deutschland nicht mehr funktioniert, zeigt sich nicht nur in der großen politik, sondern auch in dem kleinen gesellschaftlichen Leben. Vor allem auch die jüngste Zeit im Rahmen der Strafanzeigen des gesellschaftlich erbärmlichsten Übel, dem Betrug und Abzocken von Menschen.
Um im Vorfeld zu lovebuy.de mal ein anderes Beispiel zu nehmen, berichte ich mal aus meiner eigenen Erfahrung.
Lastschriften sind bequem und man kommt nicht in Zahlungsverzug. Was aber immer mehr zu beobachten ist, bzw. war, sind unerlaubte Abbuchungen von Konten. Die Banken machen es sich da sehr einfach.
In 2 Fällen, die ich selbst erlebt habe, war umgehend von mir eine Strafanzeige erfolgt. Beide Strafanzeigen waren gegen unterschiedliche Firmen und bei ganz unterschiedlichen Staatsanwaltschaften erfolgt.
Beide haben die Ermittlungen mit fast identischer Erklärung eingestellt.
Angeblich sei ja durch meine Rückbuchung kein Schaden entstanden und der Vorgang der Lastschriften sei ein Automatismus, der zu Fehlern führen könne.
Die Staatsanwaltschaft hat mir damit also mitgeteilt, das jemand, der mir eine Geldbörse klaut, den ich dabei Erwische und Anzeige kein Dieb ist, weil ich ja mein Geld wieder habe (in dem Fall sogar inkl. der Geldbörse und was da noch drin sein könnte). Da diese Person mit seiner Fingerfertigkeit auch in Varietés auftritt, kann man hier sowieso von einem “Automatismus” sprechen. Gegen beide Einstellungen habe ich Widerspruch eingelegt. Das diese abgelehnt wurden, dürfte den Kenner klar sein. Im ersteren Fall, der sehr speziell war, weil eben ein “Automatismus, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet beweisbar nicht vorliegen konnte, habe ich dann beim Gericht Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Dieses Mittel steht einem direkt Betroffenen zu (wäre ich nicht betroffen, dann wäre mit dem Widerspruch sense gewesen). Als Hürde besteht da Anwaltspflicht. Also nicht ich als Bürger darf die Beschwerde durchführen, sondern diese muss über einen Anwalt eingereicht werden. Da ich in der Materie drin war, habe ich die Sachlage für das Gericht nochmals genau dargelegt.
Das Gericht hat die Beschwerde abgelehnt, weil mein Anwalt meine Begründung beigefügt hatte und nicht diese abgeschrieben hat und als seine Begründung eingesendet hat. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Gericht lehnt eine Beschwerde ab, weil der Anwalt, der die Beschwerde einreichen muss ehrlicher weise die Beschreibung des Hergangs von dem Beifügt, der es eigentlich nur so umfassend kennen kann. Mit der Sachlage hat das Gericht nicht beschäftigt.
Was lernen wir daraus. Das nächste mal wird das Ganze als Datei an den Anwalt gemailt und dieser kann den Text dann auf seinen Briefkopf ausdrucken. Bei dem zweiten Fall habe ich auf eine Beschwerde bei Gericht verzichtet.
Zurück zu der allgemeinen Betrachtung des Rechtssystem.
Die Staatsanwaltschaft ist also unter anderem ein “vollziehenden” Teil der Exekutive. Dies bedeutet, das diese die Ermittlungen bei Straftaten koordinieren und durchführen sollen. Das Ergebnis dieser Ermittlungen soll dann die “Entscheidungsgremien”, also Gerichte, bzw. die “Judikative” helfen eine Entscheidung zu treffen.
Um diesen Apparat nicht aufzubauschen, hat die Staatsanwaltschaft einen gewissen Spielraum, der sie Berechtigt Ermittlungen einzustellen und kleine Vergehen gegen Auflagen und Zahlungen von Bußgeldern einzustellen. Hier muss man sich die Frage stellen, ob die Staatsanwaltschaften diese Mittel zum Schaden der Gesellschaft und dessen Sicherheit im täglichen Leben nicht Missbraucht?
Inzwischen scheint es mir so, als ob gerade im Bereich der Grundübel der Gesellschaft, bei den (wie sagte Zimmermann früher so schön) “Nepper, Schlepper und Bauernfänger” Ihren Spielraum erheblich missbrauchen. Ich persönlich bin der Meinung, das in dem Ganzen Bereich dieses übel, von den Tätern bis zur Ahndung die Politik mit klaren Rechtsvorschriften gefragt ist. Durch solche gesellschaftlichen Parasiten, wie Aboabzocker und ähnlichem entsteht der Gesellschaft (unter anderem) ein erheblicher materieller Schaden.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das (eingestellte) Ermittlungsverfahren gegen Oliver N. (lovebuy.de)
Vorweg nehmend möchte ich erwähnen, das ich mich hier nur auf das veröffentlichte Schreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg beziehen kann. Ich werde Versuchen, ob ich den Inhalt der Strafanzeige in diesem speziellen Fall noch bekommen kann, um mir noch ein Besseres Bild machen zu können.
Ich weiß z.B. nicht, ob nun Strafanzeige wegen “versuchtem Betrug” gestellt wurde oder (wie ich es Empfehlen würde) wegen “alle in Betracht kommenden Delikte”. Die Ausgebildeten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sollten selbst besser wissen, welche Straftaten bei der Beschreibung des Tatherganges greifen. Natürlich stelle ich im Text dann Vermutungen an, welche Straftaten hier eventuell greifen können. Leider ist es eine bittere Erfahrung, das sonst die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht in die entsp. Richtung (obwohl ja eigentlich verpflichtet, alle Möglichkeiten zu prüfen) gehen könnten. Dazu noch mal kurz zur Strafanzeige selbst.
Eine Strafanzeige ist nicht die Anschuldigung einer Person, das sie eine bestimmte Tat begangen hat. Es ist eher die Aussage eines Menschen, das er in der tat eines Menschen eine Straftat vermutet. Diese Vermutung braucht der Anzeigende nicht zu Beweisen. Dafür sind dann die ermittelnden Behörden zuständig. Viele Menschen haben deswegen eine Scheu davor, weil sie meinen, eine Tat auch beweisen zu müssen. Dies ist aber grundsätzlich falsch.
Zu dem Text der Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Nach dem einleitenden Satz kommt ein wichtiger und auch Grundsätzlicher Satz:
Wegen einer Straftat kann nur verurteilt werden, wem diese Tat zweifelsfrei nachgewiesen wird. Bleiben nach Abschluss der Ermittlungen Zweifel, seien sie auch gering, so darf eine Verurteilung nicht erfolgen.
Schöne und wichtige Worte. Sie zeigen aber auch, was hier missachtet wurde. “Verurteilen” kann nur die “Judikative”. Von daher sind diese zwei Sätze aus der Feder der “Exekutive” sehr wohl richtig, aber mit der Einstellung der Ermittlungen verhindert diese die oben aufgeführten Entscheidung.
Weiter heißt es dort:
In solchen Fällen wird auch keine Anklage erhoben.
Dies ist falsch! Besteht bei der Staatsanwaltschaft “zweifel”, so haben diese entweder Ihre Ermittlungen weiter zu führen oder die “Judikative” entscheiden zu lassen, ob sich diese Zweifel auflösen lassen.
Dies ist genau der Punkt, wo man sich fragt, ob hier nicht der Ermessungsspielraum der Staatsanwaltschaft missbraucht wird?
Weiter:
Beim Vorwurf des Betruges ist bei Vertragsverhältnissen der Nachweis erforderlich, dass der Täter bereits bei Abschluss des Vertrages vorhatte, seinen Geschäftspartner durch die Behauptung falscher Tatsachen oder durch Verschweigen wichtiger Informationen zu täuschen und dadurch einen Vermögensschaden herbeizuführen.
Hier behauptet also die Staatsanwaltschaft, dass jemand, der sich irgendwann einmal (als Beispiel) überlegt, einfach eine Summe 2 mal zu fordern, weil es vielleicht niemanden auffällt, das dieser keine Straftat begeht, weil er diese Absicht ja nicht vor dem Vertragsabschluss hatte, der evtl. schon Jahre zurück liegt (bei einem Abo zum Beispiel). Interessante Rechtsauffassung. Ob diese auch geteilt wird, wenn einem Mörder nicht nachgewiesen werden kann, das er beim Kauf eines Messers und/oder bei der ersten Begegnung mit dem Opfer noch nicht vor hatte diesen zu ermorden?
Ich dachte bisher immer, das Betrug oder ein versuchter Betrug dann vorliegt, wenn der Täter sich entschließt, durch geeignete Mittel, dem Opfer ein Vermögensschaden zuzufügen. Dabei ist es unerheblich, ob dieses Vorhaben erst kurz vor der Handlung oder schon beim Vertragsschluss bestanden hat (um mal bei lovebuy.de zu bleiben).
Hier deckt sich eigentlich meine Erfahrung mit anderen Seiten. So hat “Azubo” nach dem nachlassend es anfänglichen (auch durch Medien gepushten) Erfolgs und dem Ausbleiben des Wirtschaftlichen Erfolgs, seine User mit sogenannten “Partnerangeboten” beglückt. Dazu wurde das Profil des Users auf die Option, das man Werbe-Emails erhalten möchte oder nicht erweitert und ohne eine nachfrage auf “ja” eingestellt. Dies ist mir als User der ersten Stunde selbst damals passiert.
Auch hier scheint der erhoffte finanzielle Erfolg ausgeblieben und man suchte nach anderen Lösungen den erhofften finanziellen Erfolg zu erlangen.
Da man sich hier in einem Bereich bewegt, der eher Öffentlichkeitsscheu behandelt wird, scheint man sich mit einer AGB-Umstellung auf ein kostenpflichtiges Angebot, einen entsprechenden finanziellen Erfolg versprochen zu haben.
Geschieht solch eine Vertragsänderung einseitig, dann muss der andere Vertragspartner dieser Änderung zustimmen. Geschieht dies nicht, ist nur noch die Frage, ob der Vertrag dann aufgelöst wird oder ob die alten Bedingungen weiter gelten. Das ist auch eine Frage der vorherigen Vertragsvereinbarung.
Versucht dagegen ein Vertragspartner dem anderen neue Bedingungen unter zu jubeln, dann kann diese Handlung durchaus ein versuchter Betrug oder sogar Betrug sein (bei Erfolg des “Unterjubelns”). Dies müsste die Staatsanwaltschaft prüfen.
Schauen wir uns also an, wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg dies geprüft hat:
Der Beschuldigte hat vorgetragen, dass die Teilnahme an den Auktionen zunächst einzeln abgerechnet werden sollte und lediglich eine einmalige Registrierungsgebühr von 5,00 bzw. 9.95 € bei der Anmeldung zu zahlen war. Mit dieser Bedingung musste sich der Angemeldete Einverstanden erklären, um Zugriff auf die Seiten zu bekommen. Voraussetzung war auch, dass sich der Nutzer mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden erklärte und seine Kontodaten mitteilte. Ab dem 15.08.2007 seien die AGB dahingehend geändert worden, dass nunmehr eine Jahresgebühr von 99,00 € fällig sei. Diese Änderung sei an alle registrierten Mitglieder per e-mail versandt worden. Beim ersten Einloggen nach dem 15.08.2007 habe jeder Nutzer explizit bestätigen müssen, dass er mit den neuen AGB einverstanden ist, um weiter an Auktionen teilnehmen zu können. Es habe nur die Möglichkeit der Bestätigung oder der Kündigung gegeben.
Soweit dieser Abschnitt im Wortlaut. Hier bestätigt also die Staatsanwaltschaft Oldenburg, das sie nach “2 Jahren” Ermittlungen Ihre Entscheidung und damit vermutlich auch den Umfang der Ermittlungen auf eine Aussage des Beschuldigten stützt. Weder findet man einen Hinweis auf Beweise diesers “Vortrag” des beschuldigten, noch sehe ich hier, das zumindest der Anzeigenerstatter als Zeuge befragt wurde. Da es ja bekannt ist, das von mehreren “Opfern” unabhängig von einander Anzeige erstattet wurde, hätte die Staatsanwaltschaft mit einer Befragung der Zeugen und der Bitte um zu Verfügungsstellung der Unterlagen (hier vor allem “e-mails”) ein von dem beschuldigten unabhängiges Bild machen können. Wenn man bedenkt, wie in wenig Tagen im Forum von “BooCompany” belege zusammen getragen wurden, die auch Zeugenaussagen bei den so massiv auf der Firmanseite veröffentlichten Urteilen in ein ganz anderes Licht erscheinen lassen. (Siehe unter Links)
Unabhängig davon stehen hier nun erst einmal die Aussage des Anzeigenerstatters gegen die Aussage des Beschuldigten. Wieso daraufhin nicht weiterführende Ermittlungen in den “2 Jahren” erfolgt sind, weiß wohl nur die Staatsanwaltschaft Oldenburg selbst.
Wie wackelig die “Ermittlungen” der StA Oldenburg zu sein scheinen, weiß diese wohl selbst am besten. Wie schreibt diese so schön:
Wenn diese Einlassung so zutrifft, dann ist ihm ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht zu beweisen.
Nun, ich dachte immer, genau dies zu prüfen, das die Aussage (“Einlassung”) des Beschuldigten nun zutreffen oder nicht.
Um beim Beispiel des Mörders zu bleiben. Ein Bürger Zeigt einen anderen an, in dem er dabei Aussagt, er habe gesehen, das dieser eine dritte Person mit einem Messer erstochen hat. Der vermeintliche Mörder sagt dem Staatsanwalt dann, “nöö, habe ich nicht und meine Messer sind alle so Stumpf, damit kann ich nicht mal in ein frisches Laib Brot stechen”. Nun dann sagt wohl zumindest die Staatsanwaltschaft Oldenburg: “Entschuldigung, tut mir Leid, aber wenn die “Einlassungen so zutreffen”, dann gibt es keinen Mörder”?
Ob er tatsächlich bereits zur Zeit Ihrer Registrierung vorhatte, später mit unlauteren Mitteln Geld zu verdienen, ist nicht feststellbar.
Hier sind wir wieder bei dem Thema, ob ein Mörder ein Mörder ist oder, weil er beim Kauf des Messers und der ersten Begegnung mit dem Opfer diese Tat noch nicht vor hatte, eben nicht. Die StA Oldenburg sollte sich Ihre eigene Argumentation mal durchlesen. ich kann bei solchen Erläuterungen bezüglich des Strafrechtes nur den Kopf schütteln.
In dem restlichen Text des Abschnittes wird über das übliche Verhalten von e-mail-Empfängern philosophiert und was sich beweisen lässt oder nicht.
Nun wenn man sich in seiner Bewertung “nur” auf die Aussage (“Einlassungen”) des “Beschuldigten” stützt, der ja als Beschuldigter sogar das Recht hat, zu lügen, dann wundert mich die Ausführungen des StA Oldenburg über die Beweisbarkeit nicht. Was mir da nur in den Sinn kommt, wie es in Deutschland zum einen überhaupt zu Verurteilungen kommen kann und vor allem zu der nun nicht gerade geringen Anzahl von Urteilen gegen Beschuldigte nach einem sogenannten “Indizien-Prozess”. So etwas dürfte es doch nach dieser Argumentation der StA Oldenburg gar nicht geben. Vielleicht sollte die “Exekutive” das Urteil denen Überlassen, die dafür zuständig sind, und das ist nun mal in der deutschen Gewaltenteilung die “Judikative”.
Bei dieser Beweislage ist nicht mit einer Verurteilung zu rechnen. Weitere Ermittlungsansätze sehe ich nicht. Ich habe das Verfahren deshalb eingestellt.
Beweislage? Welche Beweise? So weit ich den Text verstehe, wurde nicht ein einziger Beweis gesucht. Wenn man die Antwort so liest, hat man eher den Eindruck, das man die Anzeigen (man sollte nicht vergessen, das diese Anzeige, auf die sich die StA bezieht kein Einzelfall ist, sondern eine von mehreren) in die Schublade gelegt hat, nach Monaten heraus geholt hat, den Beschuldigten befragt, was er dazu sagt und nach wieder ein paar Monaten diese Einstellung geschrieben, das möglichst alle möglichen Unterlagen zur Ermittlung einer “Beweislage” weg sind und man nicht noch mehr Arbeit damit hat.
Ich denke nur eine gezielte Nachfrage bei den Anzeigern hätte etliches an “Ermittlungsansätzen” geliefert, die das Verfahren nicht so einfach und klar erscheinen lässt, wie es die StA Oldenburg hier der Gesellschaft glauben machen will.
Nur gut, das bei den StA es für solche Briefe zum einen den Textblock wegen der Widerspruchsfrist gibt und auf der anderen Seite den Textblock mit dem Hinweis, das diese Einstellung keine Entscheidung einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist.
Vielleicht liegt hier auch begründet, warum die VMA mit dieser Einstellung auf Ihrer Seite nicht Werbung macht, wie Sie es mit zweifelhaften Urteilen tätigt.
Als Fazit halte ich fest, das dies weder eine ermittlerische Glanzleistung, wie auch eine Glanzleistung der Begründung durch die StA Oldenburg darstellt. Mir wäre dieses Schreiben als “Oberstaatsanwältin” peinlich und ich würde unter solch ein Machtwerk nicht meine Unterschrift setzen.
Aber leider sagt mir meine Erfahrung, das solche Abwicklungen von Strafanzeigen kein Einzelfall ist. Quer durch Deutschland lässt sich die Tendenz der Staatsanwaltschaften erkennen, das man nicht bereit ist den Dienst für die Gesellschaft auch im kleinen zu erfüllen. Lieber wälzt man die unliebsame Arbeit mit ein paar Phrasen ab.
Hinweis:
Alle Zitate sind Ausschnitte aus dem Schreiben einer Oberstaatsanwältin der StA Oldenburg, das im Forum von “BooCompany” veröffentlicht wurde.
Links
Die Links sind nach den Themen “Lovebuy.de” und “Recht und Gerechtigkeit” sortiert. Während die Links des Bereich “Lovebuy.de” sich mit der Thematik “Web-Nepper” allgemein und dem aktuellen Thema “Lovebuy.de” im speziellen beschäftigen. Bei “Recht und Gerechtigkeit” geht es um das Thema Gewaltenteilung, Justiz, Politik und Staatsanwaltschaft im allgemeinen.
(Zum Thema “Recht und Gerechtigkeit” gibt es sowohl im Netz, wie auch im Buchhandel viele interessante Artikel und Bücher, die nicht so trocken sind, wie sich viele Staatskunde und Jura vorstellen. Suchen und lesen lohnt sich und kann sogar Spaß machen! Also suchen und lesen.)
Nun, ist in der neusten c’t gibt es einen Artikel über das Thema. Ein Grund für mich, das Thema mal wieder aufzunehmen.
Dort wird meine Meinung bestätigt, das die Justiz sich beim Strafrecht in Bezug auf die Abofallen schwerer tun, als die Zivilgerichte.
In dem Artikel “Web-Nepper auf dünnem Eis” wird auf der einen Seite die Tendenz im Zivilgericht zu Gunsten der angeblichen Schuldnern eingegangen, wie auch die Schwierigkeiten im Strafrecht zu einem Abschluss zu gelangen. Bis auf sehr wenigen Ausnahmen wurden Strafanzeigen, selten mit Auflagen, eingestellt.
Das Problem des Strafrechtes ist der Nachweis, das ein Betrug oder eine arglistige Täuschung vorliegt. Also die bewusste Absicht. Es ist wie bei einem vermeintlichen Ladendieb. Wenn dieser Ware in eine Tasche steckt und diese an der Kasse aus der Tasche nimmt und bezahlt, dann kann man zwar vermuten, das es eine Diebstahlabsicht gab (z.B. weil man sich selbst so ungeschickt benommen hat, das der vermeintliche Dieb einen wahrgenommen hat), aber wie will man dies beweisen?
Von dieser Seite habe ich Verständnis für die Justiz.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Aber dieser hat ja Angst, das er seine Pizza nicht mehr per Telefon bestellen kann. Muss erst so viel passieren, wie damals mit den Dealer-Schadsoftware, bis der Gesetzgeber tätig wird und sich nicht mehr von den “Interessenverbänden” und Schmiergeldzahlern bezirzen lassen?
Die ganz einfache Forderung, das ein Vertrag schriftlich zu erfolgen hat, würde dem Ganzen (und nicht nur bei den Abo-Abzockern) sehr schnell ein Riegel vorschieben.
Die ehemalige Justizverarscherin Zypries würde auch weiterhin Ihre Pizza bestellen können. Was würde anders sein?
Ich bestelle eine Pizza und wenn diese geliefert wird zahle ich diese. Habe ich keine bestellt und an meiner Tür klingelt ein Pizzabote, dann würde ich auch Heute schon diesen wieder wegschicken und auf gar keinen Fall die Pizza bezahlen. Das Risiko des Pizzadienstes würde sich nicht ändern. Die Rechtslage auch nicht, da es sich hier um einen direkten Bar-Kauf handelt, also Ware gegen Geld.
(Ich liebe dieses Beispiel, das die Zypriese als Beispiel herangenommen hat, das dieses Thema juristisch nicht so einfach sei. )
Nun ist die Rechtslage nun mal so, das man derzeit recht guten Erfolg im Zivilrecht gegen die Forderungen der “Wab-Nepper”, hat, wogegen das Strafrecht sich schwer tut.
Bei c’t kann man dazu ausschnittsweise folgendes lesen:
Web-Nepper auf dünnem Eis Neues von der juristischen Front in Sachen Vertragsfallen
Im Umgang mit Abofallenbetreibern und anderen Online-Abzockern lassen Zivilgerichte eine verschärfte Gangart erkennen. Nur Strafrechtlich bleiben die schwarzen Schafe des E-Commerce nach wie vor weitgehend ungeschoren.
…
Trendwende in der Betrugsfrage?
Während Zivilgerichte also eine wünschenswerte klare vertrags- und wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Abofallen geliefert haben, ist die strafrechtliche Situation nach wie vor unbefriedigend: Es bleibt umstritten, ob das Geltendmachen einer nicht begründeten Forderung einen (versuchten) Betrug im Sinne von § 263 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) darstellt oder nicht.
Das Anḿtsgericht (AG) Wiesbaden beispielweise ist nicht dieser Ausfassung [10].
…
Dieses Urteil (Anm.: des AG Wiesbaden) spiegelt eine Rechtsprechung wider, die bis vor einiger Zeit noch vorherrschend war [11]. Mittlerweile deutet sich indessen eine Trendwende an, die auf eine Entscheidung des AG Karlsruhe vom August 2009 zurückgeht [12].
…
Zögerliche Strafverfolger
Die Tendenz, Vertragsfallen im Internet endlich als das zu würdigen, was sie im Empfinden des gewöhnlichen Websurfer schon immer gewesen sind, mag erfreuen. Bei all dem sollte man jedoch nicht übersehen, dass es sich nicht um die Rechtsauffassung von Staatsanwälten oder Strafrichtern handelt.
Quellenangaben in den zitierten Textteilen (die Ziffern in den eckigen Klammern):
[10] AG Wiesbaden, Urteil vom 4.8.2008, Az. 93 C 619/08
[11] etwa AG Peine, Urteil vom 19.12.2007, Az. 18 C 135/07; AG Recklinghausen, Urteil vom 5.3.2008, Az 14 C 372/07; AG Groß-Gerau, urteil vom 13.3.2008, Az. 65 C 65/07 (71)
[12] AG Karlsruhe, Urteil vom 12.8.2009, Az. 9 C 93/09
Ich hatte eigentlich gehofft, das Amnesty International (= “AI”) die Pressekonferenz auch ins Netz stellt. Leider ist dem offensichtlich nicht der Fall.
Nun denn, dann werde ich meine Meinung dazu eben ohne einen Link zu der Pressekonferenz mal kund tun.
Zuerst einmal muss ich sagen, das ich von der Pressekonferenz enttäuscht war, da der Titel irreführend war. Unter dem Slogan “Täter unbekannt” wurde zu einer Pressekonferenz mit dem Thema “Menschenrechtsverletzungen in Deutschland” eingeladen.
Tatsächlich ging es um Übergriffe der Polizei mit Menschenrechtsverletzungen. Kein Wort von den Menschenrechtsverletzungen bei den Streitkräften und durch die selben auch in Ihren angeblichen “Verteidigungsauftrag” unter anderem in Afghanistan. Kein Wort über die geduldete Menschenrechtsverletzungen von anderen Nationen auf deutschem Boden, als Beispiel die US-Streitkräfte (Stichwort z.B. Guantanamo-Gefangene, die über Deutschland transportiert wurden).
Auch war man scheinbar nicht bereit das Ausmaß der Übergriffe durch die Polizei in Deutschland in eine klare Relation zu stellen. Man war eher bemüht, immer wieder darauf hinzuweisen, das man in Deutschland keine Systematik im Bezug aus Menschenrechtsverletzungen bei der Polizei sehen würde.
Festzuhalten ist, das es ein System der Gesetzesüberwachung und Durchsetzung geben muss.
Festzuhalten ist aber auch, dass das jetzige System fehlerhaft ist.
Schon allein, das die Staatsanwaltschaft diese Macht hat, eine Ermittlung einzustellen ist mehr als Fragwürdig. Als ermittelnde (= Exekutive) Behörde sehe ich nicht, mit welchem Recht diese eine Entscheidung (= Judikative) treffen. Diese steht diesem im Rahmen der Gewaltenteilung meiner Meinung nach nicht zu. Aus Aktuellem Grund werde ich zu den Staatsanwaltschaften noch einen speziellen Artikel schreiben.
Dazu kommen die inzwischen starken Verflechtungen der drei Säulen (= Gewalten) des Deutschen Staates.
Dies ist auch kein Problem des einzelnen Menschen, also Polizisten, Staatsanwaltes, Richter, usw.. Und wenn man noch betrachtet, wie die Gesetzgeber (=Legislative) sich von Interessenvertreter und Schmiergeldzahlern beeinflussen lassen, könnte einem schlecht werden.
Zurück zu der Pressekonferenz:
In dem Bericht zur Pressekonferenz, die man sich herunterladen kann (PDF; Link unten) wird festgehalten, das seit dem letzten Bericht im Januar 2004 “AI” über 869 Fälle von Übergriffen durch die Polizei informiert wurde.
Zusätzlich stellt “AI” fest:
So lassen sich
etwa allein seit 2006 namhaften
Zeitungen (wie taz, Frankfurter Allgemeine
Zeitung, Süddeutsche Zeitung,
Stuttgarter Zeitung, Kölnische
Rundschau) über 100 weitere Fälle
von mutmaßlichem polizeilichem
Fehlverhalten entnehmen.
Um, die Dunkelziffer außer acht lassend, sich mal ein Bild über das Ausmaß zu machen, ein kleines Rechenexempel. Es geht also um 869 bekannten Fällen von “Fehlverhalten” durch die Polizei in rund 6 1/2 Jahren. Das entspricht 12,42 “Fehlverhalten” durch deutsche Polizisten, also mehr als jeden 3. Tag ein “Fehlverhalten” mit mutmaßlicher Menschenrechtsverletzung. Und das nur die bekannten Fälle. Meiner Meinung nach ist die Dunkelziffer weit aus höher, da es eine (leider nicht unberechtigte) Angst vor einem Gang in die Öffentlichkeit gibt.
Und nur selten gibt es eine so deutliche Dokumentation, wie in dem Fall des Radfahrers bei der Demonstation gegen die Vorratsdatenspeicherung “Freiheit statt Angst” im September (Infos dazu: AK Vorrat: “Freiheit statt Angst am 12. September 2009/Pressespiegel”) und auch dort ist eine entsprechende Verurteilung oder zumindest Konsequenzen mehr als fraglich.
Also halten wir fest, mind. jeden 3. Tag wird ein “Fehlverhalten” (mit mutmaßlicher Menscherechtsverletzung!!!) durch Polizisten getätigt. Dies sind keine Einzelfälle mehr. Rechnet man noch die Dunkelziffer und die Menschenrechtsverletzungen von anderen Behörden, Organisationen, etc. dazu ist es schon erschreckend.
Das ist aber kein Phänomen der neueren Zeit.
In Köln hatte sich wegen der zunehmenden Gewalt durch Polizisten schon in den 80ern die Initiative “Bürger beobachten die Polizei-BüBePo” gegründet.
BüBePo
Die Initiative “Bürger beobachten die Polizei” (BüBePo) existierte in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre in Köln, ähnlich wie vergleichbare Gruppen aus dem Umfeld der Menschenrechts- und Justizbewegung in anderen deutschen Großstädten. Die Initiative sammelte alle veröffentlichten Materialien zur Polizei, insbesondere zu “Polizeiübergriffen”, um die in der Regel fehlende Öffentlichkeit herzustellen. Bei Auflösung der Gruppe ging das gesammelte Material mit insgesamt 35 Einträgen ans KölnArchiv über. Der Teilbestand hat eine eigene Systematik, die als Hinweis (in Klammern gesetzte Ziffern) hinter dem jeweiligen Stichwort auftauchen.
Die Übergriffe der Polizei sind jede für sich Einzeln zu sehen. Auch ich würde nicht von einer “Systematik” sprechen. Wovon ich aber Spreche ist von einer “Ideologie”. Also ein gemindertes Rechtsbewußtseit durch die Beamten, die dieses “Fehlverhalten” begangen haben oder auch “nur” beobachtet haben. Diese wird durch die Art unterstützt, wie gegen diese “Fehlverhalten” Ermittelt werden.
In diesem Zusammenhang spreche Ich sehr wohl von einer “Systematik” durch die Exekutive. Eine Unabhängigkeit ist nicht gegeben.
Hier ist der Rechtsstaat gefordert. Es kann nicht sein, dass der Täter gegen sich selbst ermittelt, was derzeit in Deutschland Gang und Gebe ist. Die Staatsanwaltschaft zeigt sich hier auch nicht unabhängig. Sie lässt die Opfer von den Polizeiwachen Befragen, in denen das “Fehlverhalten” begangen wurden. Ja sogar, das der Beschuldigte selbst die Befragung durchgeführt hat, wurde auch schon dokumentiert. Hier sollte die Staatsanwaltschaft selbst die Untersuchung führen und auch die Aussagen selbst durchführen und dies nicht durch die Polizei geschehen lassen. Das die Staatsanwaltschaft diese (vorhandene) Möglichkeit nicht nutzt, zeigt schon, das ein Interesse an eine “unabhängige” Untersuchung der Vorfälle nicht vorhanden ist.
Leider muss man sagen, das die Fälle zeigen, das hier das Sprichwort, das “eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt” zutreffend ist.
Aber vergessen wir nicht, das Menschenrechtsverletzungen nicht nur bei der Polizei begangen werden. Und das macht mir Sorge.
Nicht die Taten als solches haben eine Systematik, sondern die Grundlage, das dies in Deutschland überhaupt geschehen kann und vor allem folgenlos geschehen kann.
Am Donnerstag, den 8.7.2010 um 11:00 Uhr ist es so weit.
Amnesty International läd zu einer Pressekonferenz, in der es um die Menschenrechtsverletzungen in Deutschland geht.
Das Thema wird im Land gerne klein gehalten. Wer will den schon gerne hören, das es im eigenen Land nicht so Rechtmäßig zugeht, wie man es von der Regierung vorgespiegelt bekommt. Verletzung der Menschenrechte ist auch mitten unter uns ein alltägliches Ereignis. Nicht nur der “versehentliche Treppensturz” oder die Folterungen unter Kameraden beim Bund. Nein es wird sogar mit dem allgegenwärtigen Sicherheit-Totschlag-Argument offen über Folter gesprochen udn dafür die abenteuerlichsten Situationen konstruiert, wo Folter Menschen aus einer akuten Gefahr retten könne.
Das wo die Geschichte beweist, das dem nicht so ist.
Man darf gespannt sein, was Amnesty International am Donnerstag zu Berichten weiß.
Und jeder, der Internet hat, kann sich die Pressekonferenz anschauen.
Amnesty International hat dafür einen Internetauftritt, wo der Bericht über die Menschenrechtsverletzungen als Livestream verfolgt werden kann.
Unter “Täter Unbekannt” kann man die Pressekonferenz dann live miterleben.
Im Vorfeld wurden in Berlin an ausgewählten (tatsächlichen) “Tatorten” Aktionen durchgeführt:
Also, nicht Wegschauen, sondern sich informieren.
Nur wer weiß, was sich um Ihn herum abspielt kann was ändern.