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März 20th, 2010
Die “Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen” hat das von Microsoft für die Schulen angebotene “Microsoft School
Agreement” mit dem zwangsweise angebundenen “Live@edu” untersucht und kommt zu dem Schluss das dieses Angebot von Microsoft zu sehr Nachteile für die Schulen mit sich bringt.
Vor allem sind da die Punkte Datenschutz, Werbung, Konkurrenzverbot zu nennen. Schon allein diese sind für eine freie Bildung nicht akzeptabel. Durch einen Rahmenvertrag würden sich die Schulen an dieses Angebot binden und andere Alternativen geraten in den Hintergrund und werden zunehmend weniger.
Auch sollen einige Vereinbarungen sich nicht mit den Schweizer Recht vereinbaren lassen. Vielleicht ist das der Grund, das in diesen Verträgen, wie die Fachstelle erklärt auch der Gerichtsstand vertraglich zum Nachteil der Schulen vereinbart werden soll.
Das Institut empfiehlt deswegen, das die Schulen Ihr IT-Konzept auf freie Software aufbauen sollen. Sie geht sogar so weit, dass sich Schulen, die mit der Umstellung nicht so schnell vorwärts kommen sich immer noch besser dastehen, wenn Sie sich Microsoft-Lizenzen kaufen, statt das “Microsoft School Agreement” zu verwenden.
Die “Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen” schreibt dazu:
Hintergrund dieser Empfehlung ist das Scheitern der Neuverhandlungen des «Partners in Learning»-
Rahmenvertrags, der zwischen Microsoft Schweiz und educa.SFIB bis Ende Juni 2009 bestand. Trotz
grossem Engagement seitens educa.SFIB kam kein Nachfolgevertrag zustande. Grund war das
Festhalten von Microsoft Schweiz an der Verknüpfung einer neuen Rahmenvereinbarung mit dem
Microsoft Live@edu-Angebot – einem Webservices Paket aus Microsoft-Produkten – sowie an einer
neuen Preisgestaltung, die auf dieser Verknüpfung basiert.
(Quelle: Empfehlung_Kurz der “Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen” – Link unten zu einem Zip-Download mit den kompl. Unterlagen der Fachstelle).
Noch interessanter ist der Preisvergleich der Fachstelle zwischen den “Mietpreisen” durch das “Microsoft School Agreement” und den vergleichbaren Kauflizenzen. Wenn man bedenkt, das man mit dem Mietvertrag unter Anderem eine Vereinbarung eingeht, die ein Konkurrenzverbot mit sich bringt, dann fragt man sich, ob in Schulen, die diese Bedingungen akzeptieren, der Mathelerer schläft. Das die Fachstelle diesen Preisvergleich als .xls, also als Microsoft-Tabellen-Format anbietet, beweist einen gewissen Humor der Fachstelle und das Ihnen bewusst ist, das “freie Software” mit der Darstellung dieses Formates keine Probleme hat. Mein OpenOffice hat nur müde gelächelt, als ich diese Tabelle -die sich auch in der downloadbaren Zip-Datei unten befindet- geöffnet habe.
Das Institut hat die Vertrags- und Datenschutzbedingungen von Live@edu analysiert und will darin gravierende Probleme entdeckt haben, die die Schulen benachteiligen und teilweise dem Schweizer Datenschutzrecht widersprechen sollen. Die Funktionen des Dienstes seien zudem wenig auf schulische Unterrichtssituationen abgestimmt, seine Nutzung bringe erheblichen Umstellungsaufwand in den Schulen mit sich und erhöhe die Abhängigkeit der Schulen von Microsoft. Das Institut weist in seiner Empfehlung allerdings ausdrücklich darauf hin, dass Microsoft einige der genannten Kritikpunkte anders bewertet.
(Quelle: Heise Online “Empfehlung: Schweizer Schulen sollen Windows-frei werden”)
Nun, das Microsoft die Sache “anders Bewertet”, kann ich mir Denken. Die Bemühungen, Ihre Produkte als Monopol zu verfestigen kenne ich zur genüge. In der Erklärung von Microsoft heißt es dann auch so:
Unsere Vision ist diejenige einer Schule, in der die Schülerin oder der Schüler im Zentrum steht. Bildung ist aber mehr denn je nicht nur für die Zukunft des Einzelnen, sondern auch für die Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft wichtig. Deswegen bekennt sich Microsoft auch in Zukunft zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Schulen und Bildungsinstitutionen.
(Quelle: Microsoft “Information zu den Microsoft Konditionen für Schulen 2010″)
Nun, ich habe auch eine Vision. Den Schülern wird der Umgang mit PCs vermittelt und zwar ganz nach dem Bildungsauftrag “Frei und Umfassend” ohne die Bindung an eine Firma.
Interessant in dem Zusammenhang ist auch die Beantwortung von “Fragen”, die angeblich an die Microsoft Schweiz herangetragen wurden. Ich picke hier mal ein schönes Exemplar heraus:
Wieso gibt es Ausschreibungen zur Beschaffung von Schulinformatik, welche Microsoft Windows vorgeben?
Microsoft Lösungen bestehen vornehmlich aus interoperablen und auf offenen Standards beruhenden Produkten auf Client- und Serverseite. Trotz der Möglichkeit verschiedene Technologien von verschiedenen Herstellern kombinieren zu können, verringern sich die totalen Betriebskosten (TCO) bei einem Kauf beim selben Hersteller beträchtlich. Zudem bietet Microsoft oft auch innovative Dienste an, welche bei Mitbewerbern nicht vorhanden sind. Schulen, die auf Microsoft ausbilden, treffen zudem den Anspruch der Industrie und geben ihren Abgängern gute Chancen auf einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben mit.
Aus all diesen Gründen wünschen viele unserer Kunden explizit die (Wieder-)Beschaffung von Microsoft Produkten.
(Quelle: Microsoft “Information zu den Microsoft Konditionen für Schulen 2010″)
So, so, weil es “billiger” ist, wenn die Produkte nur von einem Anbieter kommen? Na, dann kann der Kunde sich ja die Produkte bei einem Anbieter holen, oder nicht?
Microsoft weiß auch, was die Kunden wünschen! Sie wünschen “explizit die (Wieder-)Beschaffung von Microsoft Produkten”. Einfach Genial und weil der Kunde das (gefälligst) zu wünschen hat, muss man Ihn Vertraglich dazu zwingen? Nun, bei mir ist es so das ich, wenn ich mit einem Produkt zufrieden bin “freiwillig” wieder zu diesem Anbieter komme, ganz ohne Knebelvertrag. Ich würde eher sagen, dass hier Schüler und Lehrer gehindert werden sollen, sich mit Alternativen zu beschäftigen zu dürfen. Warum sonst ein Konkurrenz-Verbot?
Was ich mich nun Frage ist, ob es ähnliche Bestrebungen auch in Deutschland gibt?
HINWEIS für Schulen, Lehrer und Schüler:
Ich benutze als Betriebssystem Ubuntu (weil ich auch zu Faul bin, mir alles zusammenzustellen). Wie man auf der deutschen Ubuntu-User-Seite entdecken kann, hat die Ubuntu-Community speziell für Bildungszwecke ein angepasstes Betriebssystem entwickelt, das “Edubuntu”. Und ich muss sagen, meine Nutzungsvielfalt hat sich seit der Nutzung von Ubuntu stark erweitert. Es gibt natürlich gerade im Linux und Unix-Bereich noch viele andere Alternativen. Mehr als Microsoft jemals anbieten kann.
Ich kann nur empfehlen, sich mal einen leeren Rechner zu schnappen und einfach mal das eine oder andere freie Betriebssystem aufzuspielen und ein wenig zu testen.
Links:
- Heise Online: “Empfehlung: Schweizer Schulen sollen Windows-frei werden”
- Microsoft Schweiz: “Information zu den Microsoft Konditionen für Schulen 2010″
Download:
- Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen: Empfehlung MS School Agreement und Live@edu (ZIP-Datei -453 KB- mit den Empfehlungen und Informationen rund um das Microsoft-Angebot für Schulen)
März 6th, 2010
Eigentlich ist der Titel falsch. Es müsste richtiger Weise heißen: “Ab 1.2.2010: Heimliche Vaterschaftstests jetzt bestrafbar”.
Heimliche Vaterschaftstest waren schon vorher verboten, es gab nur keine Handhabe, diese zu bestrafen. Jedenfalls nicht mit dem Strafrecht. Personen, deren Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre durch solch einen heimlichen Vaterschaftstest verletzt wurde mussten sich früher Zivilrechtlich dagegen wehren.
Weswegen solche Firmen wie z.B. Delphitest auch auf Ihrer Webseite mit dem Hinweis werben konnten:
Dank eines neuen Gesetzes der Bundesregierung sollen heimliche Vaterschaftstests ab Anfang 2010 bestraft werden. Das bedeutet für Sie: ein heimlicher Test ist derzeit noch straffrei!
Oder in Ihren eBay-Auktionen:
Hinweis zur Rechtslage: in Deutschland sind heimliche Vaterschaftstests verboten. Allerdings gibt es bisher keine Strafen für heimliche Tests und auch keine Regelungen, wie die Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren sei.
(Screenshot vorhanden)
Das diese Firma dabei es unterlassen hat, zu erwähnen das zwischen Straffrei (also belangen nach Strafrecht) und ohne Konsequenzen (also z.B. Zivilklagen von Betroffenen) ein riesen Unterschied ist und man damit nicht unbedingt ohne eine “Verurteilung” (wenn auch “nur” nach Zivilrecht) davonkommt, sei nur am Rande bemerkt. Dann ist auch noch sehr interessant was Delphitest damals in den zweiten Satz des “Hinweises” der eBay-Auktionen geschrieben hat: “… und auch keine Regelungen, wie die Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren sei.”
Sie meinen also, das heimliche Vaterschaftstest außerhalb des Datenschutzgesetzes standen?
Von daher würde ich selbst die Aussage der Firma, die ich bereits in einem früheren Artikel zitiert hatte, so meine persönliche Meinung, als Hohn betrachten:
Wie hoch ist die Datensicherheit?
Alle während des Tests anfallenden Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und weder von uns für andere Zwecke als den Test eingesetzt noch an Dritte weitergegeben. Die Analysen finden in unserem hauseigenen Labor statt. Die Proben verlassen unser Labor nach postalischem Eingang nicht mehr, ebenso werden alle Analyseergebnisse ausschließlich auf lokalen Rechnern in gesicherten Räumen gespeichert. Auf Wunsch werden Ihre Daten sofort nach Bekanntgabe des Testergebnisses vernichtet.
Dies ist inzwischen geändert (schließlich gibt es ja jetzt klare Regelungen. Scheinbar galt das Bundesdatenschutzgesetz für die Firma vorher nicht?):
Wie hoch ist die Datensicherheit?
Alle während des Tests anfallenden Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und weder von uns für nicht vereinbarte Zwecke verwendet noch an Dritte weitergegeben. Die Analysen finden in unserem Regensburger Labor statt. Die Proben verlassen unser Labor nach postalischem Eingang nicht mehr. Alle Analyseergebnisse werden ausschließlich auf lokalen Rechnern in gesicherten Räumen gespeichert. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden die Proben nach Abschluss des Tests vernichtet. Die Analysedaten werden gesetzesgemäß 30 Jahre gespeichert und anschließend gelöscht
.
Das der Betroffene seine Einwilligung und damit die Speicherung der Analyseergebnisse nach §8 des GenDG “jederzeit” widerrufen kann, das wird hier auch nicht erwähnt!
Da man ja schon vor dem Gesetz “verbotene” (nur eben nicht Bestrafbare) Dienste angeboten hat, darf man sich wohl die Frage stellen, in wie weit sich diese Firma überhaupt an Gesetze halten will?
So heißt es im §8 des GenDG eindeutig:
§ 8 Einwilligung
(1) Eine genetische Untersuchung oder Analyse darf nur vorgenommen und eine dafür erforderliche genetische Probe nur gewonnen werden, wenn die betroffene Person in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe ausdrücklich und schriftlich gegenüber der verantwortlichen ärztlichen Person eingewilligt hat.
…
Nun bietet diese Firma auf Ihrer Homeseite folgende Dienstleistung an:
DNA-Spurentest (“Treuetest”) und
Enzymatsicher Sperma-Nachweis
…
DNA findet sich an vielen Gegenständen des Alltags, so z.B. in Textilien (Unterwäsche), an Zigarettenkippen, Zahnbürsten, Trinkgläsern, Eisstielen, Flaschen etc.
…
Folgendes Beispiel beschreibt eine typische Anwendung eines solchen Tests: Im Slip Ihrer Partnerin finden Sie verdächtige Flecken. Sie schicken uns den Slip zur Untersuchung. Unsere Analysen zeigen eindeutig, ob die Flecken von einer Frau oder einem Mann stammen (oder ein Gemisch vorliegt). Außerdem könnte mithilfe einer Vergleichsprobe von Ihnen selbst festgestellt werden, ob das gefundene DNA-Profil mit Ihnen übereinstimmt.
Hier wird also aufgefordert, wenn man “verdächtige” Flecken sieht, diese einzuschicken, in dem Beispiel ein Slip.
Diese Aufforderung ist schon meiner Meinung nach ein Verstoß gegen den §8 des GenDG, von den Persönlichkeitsrechten der Partnerin (um bei dem Beispiel zu bleiben) mal ganz abgesehen.
So heißt es dann auch in dem weiteren Text:
Bei einem derartigen Test muss jedoch peinlich genau darauf geachtet werden, dass nicht gegen bestehende Datenschutzgesetze oder das Gendiagnostik-Gesetz verstoßen wird. In Deutschland dürfen – im Gegensatz zu Österreich – keine genetischen Daten einer Person erhoben werden, deren Einwilligung nicht vorliegt. Bei Verstößen sind in Deutschland empfindliche Geldstrafen vorgesehen.
Verboten wäre es beispielsweise das DNA-Profil der Partnerin ohne deren Wissen erstellen zu lassen. Ebenfalls verboten wäre es, heimlich eine Referenzprobe eines “Verdächtigen” als Vergleich einzureichen.
Somit darf ein genetischer Spurentest nur durchgeführt werden, wenn keinerlei genetische Daten von Personen gewonnen werden, deren schriftliches Einverständnis nicht nachgewiesen werden kann. Die Untersuchung eines Gegenstandes (z.B. des Slips) an sich ist nicht strafbar. Erst die Verknüpfung der genetischen Daten mit den persönlichen Daten eines Dritten wäre strafbar.
Besonders der letzte Abschnitt dieser Erläuterung ist interessant!
Dort heißt es “Die Untersuchung eines Gegenstandes (z.B. des Slips) an sich ist nicht strafbar.” (wobei ich jetzt auch mal das Zivilrecht außen vor lasse). Die Frage ist nur was Untersucht wird? Der Gegenstand, wie es hier steht, also ein Slip, ob dieser wirklich, wie angegeben aus Baumwolle besteht oder ob es sich überhaupt um einen Slip handelt? Oder ob aus dem Slip Material entnommen wird, um eine DNA/Gen.Probe zu analysieren? Zweiteres halte ich für nicht rechtens, da sich §8 dazu eindeutig positioniert. Und ich muss ehrlich sagen, dass ich hoffe, dass ein opfer solch einer Untersuchung vor Gericht geht und dass somit die Tendenz sichtbar wird, wie ernst es dem Gesetzgeber und dem Gericht mit der Einwilligung ist! Und ich persönlich hoffe, das dann auch alle Firmen, die solche Missachtungen von meiner Meinung nach grundlegenden Persönlichkeitsrechten unterstützen ebenso empfindlich bestraft werden.
Weiter heiß es im nächsten Satz: “Erst die Verknüpfung der genetischen Daten mit den persönlichen Daten eines Dritten wäre strafbar.”
Auch das sehe ich etwas anders und bin der Meinung, das schon allein die DNA/das Gen-Profil “persönliche Daten” sind und somit keinerlei Berechtigung Dritter gibt, diese zu analysieren.
Dazu heißt es im GenDG:
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes
1. ist genetische Untersuchung eine auf den Untersuchungszweck gerichtete
a) genetische Analyse zur Feststellung genetischer Eigenschaften oder
b) vorgeburtliche Risikoabklärung
einschließlich der Beurteilung der jeweiligen Ergebnisse,
Bei der Dienstleistung durch diese Firma Delphitest soll eine “Eigenschaft” mit der Untersuchung bezweckt werden. Nämlich, ob die “verdächtigen” Flecken von einem selbst stammen oder nicht. Schon allein, dass man bereit ist eine Bestimmung von Geschlechtern der Probe zu machen, ist in meinen Augen gesetzwidrig.
Was ich von erbärmlichen Menschen halte, die meinen, wenn man den oben zitierten Abschnitt des Beispiels folgen will, einer Partnerin einen Slip klauen zu müssen, um festzustellen, ob diese evtl. Fremd gegangen ist, behalte ich mal lieber für mich.
Vor allem sollte man sich mal vor Augen halten, was dies bedeutet. Was ist beim nächsten “verdächtigen” Fleck? Wer solche Gedanken hegt und nicht offen mit seinem Partner umgehen kann, sollte sich Fragen, ob er überhaupt für diese Beziehung geeignet ist.
Nun, noch letztes Jahr hat die Firma Delphitest noch großspurig auf Ihrer Webseite folgendes angeboten:
“Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt (vermutlich zum 01.10.2009), können die Auftraggeber von heimlichen Vaterschaftstests mit bis zu 5.000 EUR Ordnungsgeld bestraft werden. Da auch für die Labore angeblich Strafen vorgesehen sind, werden heimliche Tests im Inland dann unmöglich sein.
…
Die Delphitest GmbH wird für ihre Kunden eine Möglichkeit finden, heimliche Tests an eine verlässliche Partnerfirma in Österreich zu vermitteln, denn dort ist der heimliche Test weiterhin möglich.”
Nun inzwischen wissen wir, dass das Gesetz am 1.2. in Kraft getreten ist. Aber es war spannend, das Delphitest sozusagen eine Vermittlerrolle für Gesetzesbrecher (also Menschen, die weiterhin nach dem 1.2. heimliche Vaterschaftstests machen wollen) anbieten wollte. Dabei lassen wir mal außer Acht, dass auch vorher Gesetze gebrochen wurden, es war halt nur nicht strafbar.
Ich hatte damals dazu folgendes geschrieben:
Wenn das neue Gesetz in Kraft ist, bin ich mal gespannt, wie die Justiz das Angebot von der DelphiTest GmbH beurteilt, wo sie den Interessenten von “heimlichen Test” anbietet, das deutsche Recht zu umgehen?
Nun, dieses Angebot ist verschwunden?
Man kann sich nun Fragen warum, auch warum die Fa. so darauf bedacht ist, keine heimlichen Vaterschaftstest mehr anzubieten (inwieweit sie einen Missbrauch aber aktiv verhindern, sei auch noch mal dahin gestellt). Nun das mag an dem neuen GenDG liegen. In den Medien wird meist zu dem Gesetz darauf hingewiesen, dass ein Verstoß den Auftraggeber solcher Tests bis zu 5000 Euro strafe kosten kann. Das aber (was ich persönlich gut finde) die Labors, die solche Tests durchführen Da schauen wir doch mal ins GenDG:
§ 25 Strafvorschriften
…
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Anderen zu bereichern oder einen Anderen zu schädigen.
Aha, hier geht es jetzt also auch um die Kohle und die Bestrafung der Handelnden, also auch der Labore oder im Beispiel der Vermittlung, der Vermittler!
Wenn es also um die eigene Geldbörse und Freiheit geht, wird man also vorsichtig. Und in der Bußgeldvorschrift, sind Bußgelder für Labore bis zu 300.000 Euro vorgesehen.
Aber in einer Nische geht Delphitest weiterhin auf Kundenfang für heimliche Vaterschaftstests. Dies obwohl diese seit dem 1.2.2010 bestraft werden. Und zwar bei eBay!
eBay scheint dies nicht zu stören. Auf eine Beschwerde von mir Mitte Februar (genauer gesagt am 16.2.2010), also nach in Kraft treten des Gesetzes geschah nichts. Im Gegenteil, noch immer ist diese Auktion bei eBay zu finden:

(Quelle: eBay-Auktion Nr.: 130328778420 “DNA-Vaterschaftstest mit Abstammungsgutachten”)
Dort heißt es nach der derzeitigen Gesetzeslage völlig falsch:
Hinweis zur Rechtslage: in Deutschland sind heimliche Vaterschaftstests verboten. Allerdings gibt es bisher keine Strafen für heimliche Tests und auch keine Regelungen, wie die Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren sei. Wir lassen uns deshalb von allen Kunden schriftlich versichern, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und alle Beteiligten bzw. deren Vertreter einverstanden sind. Eine Bestrafung heimlicher Tests ist vermutlich erst für März oder April 2010 vorgesehen, wir achten jedoch schon heute auf Einhaltung des Datenschutzes.
Das bedeutet, auf Grund dieser “eBay-Auktion” gehen die Kunden immer noch davon aus, das ein heimlicher Vaterschaftstest Straffrei sei.
Dies und das Angebot der Firma, Gen-Untersuchungen von “verdächtigen” Flecken, z.B. in Slips (den Sogenannten Treuetest) zu machen, halte ich nach der jetzigen Gesetzeslage für eine Straftat. Da ich mich unter Umständen als Betroffener sehen muss (wer weiß, welche Slips dort landen?), werde ich mich an die entsprechende Staatsanwaltschaft diesbezüglich wenden.
Mal sehen, was diese dazu sagen.
Da ich weiß, das Herr P. sich regelmäßig anschaut, ob ich auf Grund seiner Drohungen die Artikel über seine Geschäftspraktiken entferne, bin ich mal gespannt, wie lange nun das eBay-Angebot noch zu finden ist. 
Ich bin persönlich, unabhängig von dem Strafrecht der Meinung, das es erbärmlich ist mit solchen Argumenten wie “Kuckuckskinder” und diffusen Verdächtigungen, Geld mit heimlichen Vaterschaftstest zu verdienen.
Links:
- Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Genetische Daten – wer darf sie kennen und wie ist mit ihnen umzugehen?
- Hamburger Abendblatt: Gesetz zur Gendiagnose sichert Selbstbestimmung des Einzelnen
- Welt online: Heimliche Vaterschaftstests sind ab heute verboten
Eigene Artikel dazu:
- Cyber-Stalking, Identitätsmissbrauch, DelphiTest GmbH und die Frage, wer da das Opfer ist
- [UPDATE] Cyber-Stalking, Identitätsmissbrauch, DelphiTest GmbH und die Frage, wer da das Opfer ist
Februar 11th, 2010
Wieder haben die Betreiber von outlets.de eine gerichtliche Schlappe einstecken müssen. Das Amtsgericht Leipzig hat beschlossen, dass Outlets.de die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen einer einstweiligen Verfügung tragen muss.
Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort.de hatte ein weiteres Kostenfallenopfer gerichtlich vertreten und dessen Ansprüche
(Quelle: Konsumer.info: “Und wieder eine Schlappe für die Nutzlosanbieter: outlets.de”)
Titel und die obrige Einleitung sind nicht von mir, sondern von dem Verbraucherschutzblog “Konsumer.info”
Lesenswert ist die Urteilsbegründung, die man sich als pdf-file ansehen kann.
Es zeigt zum einen, das es Richter gibt, die Sachverstand haben und auch bereit sind sich mit weiteren Zusammenhängen zu befassen und das dem Gericht die Persönlichkeitsrechte der Menschen wichtig sind.
Auch das die Kosten von der Nutzlosfirma übernommen werden muss ist gut und positiv. Eines habe ich in den Jahren, in denen ich mich mit solchen Erscheinungen beschäftige gelernt: Was diesen Abzockern richtig weh tut ist, wenn Sie Geld abgeben müssen. Sie wollen schnell Geld von anderen absahnen, aber nicht selbst was hergeben. Also treffen wir sie dort wo es Ihnen schmerzt, beim Geld.
Links:
- Konsumer.Info: “Und wieder eine Schlappe für die Nutzlosanbieter: outlets.de”
- Urteil als PDF-file: Urteil AG Leipzig AZ: 118 C 10105/09 (Quelle: “Konsumer.info”)
- Antispam e.V.: Outlets.de darf nicht mit Schufa-Eintrag drohen – einstweilige Verfügung (der vorherige Fall, den Outlets.de verloren hatte)
Februar 10th, 2010
Wer kennt sie nicht, diese Download-Anbieter, bei denen man ein kostenpflichtiges Abo eingehen soll, wenn man sich von dort zu den Downloadseiten weiterleiten lässt, auf denen man die Freie Software auch ohne diese Dienste hätte ganz kostenlos bekommen können.
Und wer kennt MyHammer nicht? Das eBay für Arbeitsleistung.
Auch inzwischen Bekannt als “Abo-Falle” für Arbeitskraft-Anbieter: BooCompany: My Hammer eine Abofalle für Handwerker und Firmen?; Presse-Kostenlos.de: Finger weg von “MyHammer”! Als Auftragnehmer könnten Sie in eine Abofalle gelangen.).
Ein neuer Titel könnte sein “Steigbügelhalter für Abzocker”.
Unter der “Auktion” “Downloadportal – CMS Basis” findet man bei MyHammer gerade diese Arbeitsanfrage:
Suchen Programmierer der uns ein Download Portal ähnlich wie: online-downloaden.de und mega-downloads.de erstellt!!!!
Programmierer erstellt das Script auf seinem eigenen Webspace, nach unserer Abnahme, sprich Ansicht des Scriptes erfolgt die Bezahlung!
— DRINGEND —
Design ist nicht relevant nur das Script an Sich!!!
Bei Interesse bitte melden!
Wer stellt Material?: Auftragnehmer
(Eingestellt am: 09.02.2010 22:47:24)
Spannend ist dazu, das es bereits nach einem Tag zwei Anbieter gibt. Beide bieten die “Dienstleistung” für 500 Euro an. Der Auftraggeber stellt sich dagegen eher 250 Euro vor.
Ich bin mal gespannt, ob seine Preisvorstellung erreicht wird oder ob “MyHammer” vorher die Notbremse zieht, bevor die Presse noch negativer wird für Sie.
Da ich davon ausgehe, dass man auch hier nach dem Motto arbeitet, was man nicht mehr sieht, gibt es nicht (das Motto eines Labors, das gerne Vaterschaftstests verkauft ) habe ich die Auktion natürlich gesichert und wenn der obige Link ins Nirwana fürhrt, kann man sich hier ein Bild von den wünschen der Nachwuchsabzocker machen:

Links:
Thema MyHammer:
- BooCompany: My Hammer eine Abofalle für Handwerker und Firmen?
- Presse-Kostenlos.de: Finger weg von “MyHammer”! Als Auftragnehmer könnten Sie in eine Abofalle gelangen.
- gutefrage.net (Diskussion): Welche Erfahrungen habt ihr mit “my hammer” gemacht?
- webnews.de: Viele My-Hammer-Auftragnehmer haben es satt!
- javarea.de – Forum Javboard: Erfahrung mit my-hammer.de
Thema “Abzocke Download”:
- Abzocknews.de: Meldungen zum Thema Download-Abzocke (aktuelle Warnungen und Mitteilungen)
- BooCompany: Rubrik “Top-of-Software und andere: Die Download-Abzockerbanden” (viele Infos und Hilfen)
Januar 23rd, 2010
Nachdem ich mich vor gut 1 1/2 Jahren mit den Jobangeboten auf der Jobbörse der “Agentur für Arbeit” unter dem Gesichtspunkt des Werbeverbot von Glücksspielen mit elektronischen Kommunikationsmitteln (Telefon, TV, Internet, etc.) beschäftigt habe (Ich berichtete: “Agentur für Arbeit” Handlanger für illegale Cold-Caller?), hatte ich in der letzten Zeit mich aus verschiedenen Gründen noch 2 Mal mit der “Agentur für Arbeit” und deren Jobbörse beschäftigt. Das erste mal, eben in dem oben erwähnten Artikel, weil ich mir anschauen wollte, wie es denn inzwischen mit der Sorgfalt des Plattformbetreibers der Jobbörse her ist, nachdem wir (Ich für den Verbraucherschutzverein Antispam e. V.) diesen am Beispiel des Glücksspiels und die Suche nach Outbound-Call-Center-Agenten auf der Jobbörse aufgezeigt haben, das diese Plattform für gesetzwidrige Tätigkeiten missbraucht wurde. Das Ergebnis dieser Prüfung hat ergeben, dass ich schon durch alleinige Anschauung der ersten 10 Jobangebote in der Übersicht nicht nur fündig wurde, nein sogar beim anschauen eines Jobangebotes eindeutige Hinweise auf klare Verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mehr dazu kann man in diesem Artikel von mir nachlesen: “Agentur für Arbeit” Handlanger für illegale Cold-Caller?.
Gut, dann nicht einmal einen Monat später konnte ich einen Artikel lesen, in dem es hieß, dass die “Agentur für Arbeit” sein Jobportal aufräumt. Der Hintergrund war wohl eine Rüge, die Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte ausgesprochen hatte. Im Titel des Artikels habe ich dann die Frage aufgeworfen, ob die Aussage, dass die “Agentur für Arbeit” nun die Jobbörse aufräumt “Tatsache” sei oder eher ein PR-Gag, um auf die Rüge zu antworten. Die Analyse der Jobbörse in meinem (aus Blick des Verbraucherschutzinteressierten) Bereich der Call-Center-Agenten war auf jeden Fall vernichtend. Mehr dazu hier: “Agentur für Arbeit” räumt seinen Miststall (= Jobbörse) auf? Tatsache oder PR-Gag wegen Rüge von dem Bundesdatenschutzbeauftragten?
Nun gut, jetzt dachte ich, dass es vielleicht auch daran lag, dass man mit dem Aufräumen des “Saustalls” kurz vor den ganzen Feiertagen angefangen hat (Weihnachten, Neujahr und je nach Bundesland 3 hl. Könige).
Also habe ich mich hingesetzt und ende dieser Woche noch mal in die Jobbörse geschaut. Nun, inzwischen ist mein persönliches Fazit, bezüglich der Meldung der “Agentur für Arbeit” fest: Ich halte diese Meldung, dass die “Agentur für Arbeit” Ihren Saustall aufräumt für einen riesigen PR-Gag und einer riesigen Verarschung!
Dazu erläutere ich mal, was ich gefunden habe.
Wie gewohnt habe ich mir die Jobangebote für “Call-Center-Agenten/in” anzeigen lassen.
Schauen wir uns die erste Seite mal an:

Wie man sehen kann, ist dies die erste von 200 Seiten, die angezeigt wird, wenn man nach Jobs für Call-Center-Agenten sucht. Was auffällt, das die ersten 6 Angebote von der “Arbeitsagentur” selbst eingepflegt wurde. Also hier zieht nicht das Argument, dass man nicht für die Angebote anderer Einsteller Verantwortlich sei (soweit dieses Argument überhaupt bestand hat). Von diesen ersten 6 Angeboten, habe ich ohen viel suchen schon wieder 3 Angebote gefunden, die zumindest ein Nachfragen, bzw. eine genauere Überprüfung bedurften!
!!! Nicht vergessen, es sind Angebote, die durch die “Agentur für Arbeit” selbst eingestellt wurden. !!!
So nun betrachten wir und die drei von mir erwähnten Jobangebote mal an:
1. Jobangebot

Wie heißt es so schön in diesem von der “Agentur für Arbeit” eingestellten Jobangebot:
Für die Akquirierung neuer Anzeigenkunden erhalten Sie Listen potentieller Kunden und vereinbaren mit diesen Termine für einen unserer Außendienstmitarbeiter.
(Hervorhebung durch meine Wenigkeit)
Die Sprache ist also von “neue Anzeigenkunden”. Es besteht also keine Geschäftliche Beziehung mit den Angerufenen. Dies wird auch noch durch den Hinweis, das es sich um “potentielle Kunden” handelt unterstützt. Das man diese Menschen auch noch auf Grund von “Listen” belästigen soll, zeigt auf, dass hier sowohl gegen das “UWG” (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), wie auch gegen die “Gesetzesänderungen zum Schutz des Verbrauchers” verstoßen wird. Wie etliche Urteile aufzeigen, hat auch ein Unternehmer oder Gewerbetreibender ein Recht auf “keine Belästigung”. Die Gerichte stellen Firmen und Gewerbetreibende in diesem Fall meist einem Privatmenschen gleich.
Trotzdem scheint die “Agentur für Arbeit” kein Problem zu haben, dieses Jobangebot selbst einzustellen! Scheinbar ist es der “Agentur für Arbeit” egal, wie sie die Arbeitslosen los werden und ob dies auf Dauer bestand hat. Statistik ist scheinbar wichtiger, als der Sinn der Sozialgesetzbücher!
2. Jobangebot

Dort heißt es:
Aufgaben:
…
2. Outbound
…
…
Anforderungen:
…
3. Affinität zum Vertrieb / Verkauf
(Hier habe ich nur mal die Reizwörter aufgezeigt)
Also, zuerst einmal sollte jeder Arbeitsvermittler mit guter Fortbildung in diesem Bereich wissen, dass bei der Anforderung “Outbound”, also aktiv andere Menschen anzurufen/belästigen, aller höchste Vorsicht geboten ist. Da sollten die Alarmglocken laut losschlagen. Aber spätestens die Kombination “Outbound” und “Verkauf” muss zu konkreten Nachfragen führen und einer konkreteren Stellenbeschreibung.
Mich würde interessieren, ob mir einer einen Fall/Arbeitsplatz (dazu noch in “Vollzeit” und insg. 3 Stellen) aufzeigen kann, in dem Outbound und Verkauf nicht zu einem Konflikt mit dem geltenden Recht führt. Nicht erst seit den “Gesetzesänderungen zum Schutz des Verbrauchers” im Aug. 09 ist es nicht so, dass man einfach Menschen anrufen kann, um denen etwas zu verkaufen. Auch davor haben Gerichte dies auch Firmen untersagt, die wegen sogenannten anderen Tarifangeboten bei “Kunden” angerufen haben (nicht das es diese Firmen gestört hätte).
3. Jobangebot

Dort liest man folgendes:
Einsatzmöglichkeiten:
- Anzeigenberatung/Anzeigenverkauf Geschäftskundenbereich B2B (Vollzeit, Büroarbeitszeiten, Backofficetätigkeiten, vertriebliche Komponenten)
- Vertrieb/Bedarfsermittlung Telekommunikation oder Verlagspublikationen Privatkundenbereich B2C (30h/Woche bzw. Vollzeit)
- Bestandskundenbetreuung und Neukundenakquirierung
- kompetente Kundenberatung und Anzeigengestaltung
Mal abgesehen davon, dass statt einer Stellenbeschreibung nur eine Liste von “Einsatzmöglichkeiten” aufgelistet werden. Welche sind den nicht aufgelistet? Das man evtl. (als weibliche Mitarbeiterin) des Betthäschen des Chefs ist?
Ich weiß, es ist recht Platt, soll aber die Aussagekraft einer Arbeitsbeschreibung dieser Art aufzeigen. Ansonsten sind hier die Selben Fragen zu stellen, wie bei dem Stellenangebot #2.
Auch diese Aufstellung zeigt mal wieder, dass es nicht weit her ist, mit dem Aufräumen der Plattform.
LIEBE “AGENTUR FÜR ARBEIT”,
um den Dreck, der sich Jahrelang in jede Ritze gesetzt hat los zu werden, reicht es nicht, mit dem Staubwedel einmal darüber zu gehen und zu meinen, dass man so die nächsten Jahre Ruhe hat.
Aktualisierung:
Nur mal so als Schmankerl zum Schluss, die Übersicht für den Beruf “Call-Center-Agent/in” vom 23.1.2010 um ca. 17:15 Uhr, sowie 2 Jobangebote aus dieser ersten Seite:

Nun zuerst einmal sind dort nun alle Jobangebote durch die Arbeitsagentur eingestellt worden. Bei dem 1. (Bild in der Mitte) der Beiden aufgezeigten Angeboten widerspricht sich. Auf der einen Seite soll man Kunden betreuen und Termine Vereinbaren, auf der anderen Seite soll man im Outboundbereich arbeiten? Sollen da etwa “Kunden” durch aktive Anrufe zu ihren “zweifelhaften Glück” aktiv angerufen werden?
Noch schöner ist das 2. Angebot, dort soll ein Arbeitsplatz besetzt werden, wo “Kunden” telefonisch belästigt werden sollen, die schon länger nichts mehr bestellt haben. Der Auftraggeber scheint nicht viel von der freien Entscheidung der “Kunden” zu halten, selbst zu entscheiden, ob er was bei seinem Unternehmen kaufen will. Dabei sagt das UWG eindeutig, dass eine Belästigung nur für bestimmte Sachlagen zulässt. Nicht Bestellung gehört dazu bestimmt nicht (vergl. dazu §7, Abs. 2, Punkt 2. des UWG). Neben diesem Punkt finde ich es bemerkenswert, wie hier scheinbar ein Unternehmen im Verkaufsbereich seine Kunden entmündigen will!
Zum Schluss noch 2 kurze Geschichten:
1. Geschichte
Meine Mutter hat vor einigen Jahren (es waren so ca. 18 Jährchen) ein kurzes Stelldichein beim Arbeitsamt. Dieses hat meiner Mutter nicht ein Jobangebot gemacht. Als sie nach kurzer Arbeitslosigkeit auf Grund ihrer eigenen Initiative einen Job gefunden hatte, sollte Sie einen Fragebogen ausfüllen, in dem man mehrere Möglichkeiten hatte, wie man wieder zu Arbeit und Brot gekommen ist. Wem erstaunt es, dass alle Möglichkeiten nur in Verbindung mit dem Arbeitsamt waren? Mich nicht.
2. Geschichte
Auch ich war in den letzten Jahren (naja, den letzten 10 Jahren) 3 mal für kurze Zeit Arbeitslos (1x 2,5 Monate, 1 x 0,5 Monate und 1x 4,5 Monate). Bei einem der Arbeitslosigkeit wurde ich von der “Arbeitsvermittlerin” eingeladen. Diese hat mir dann ein Angebot in die Hand gedrückt und ich habe Ihr dann gesagt, dass ich mich bei dieser Firma schon längst beworben hatte. Bei dem 2. Angebot das gleiche. Also ich die Antwort auch zum 3. Angebot von mir gab, hat sie ärgerlich gesagt, das es Ihr egal sei, ich sei nun verpflichtet, mich dort zu bewerben und wenn ich es schon gemacht hätte, habe ich halt Glück gehabt.
(Hinweis für die Rechtsabteilung der “Agentur für Arbeit”: Falls Sie sich gegen diese Geschichte wehren wollen, weil dies den Ruf der Arbeitsagentur abträglich ist. Ich freue mich, die entsp. Unterlagen – ja, die habe ich komplett aufgehoben – mal als Beweis vor ein Gericht zu stellen. Bis jetzt hat ja die Agentur jede richterliche Entscheidung mit mir vermieden und vorher den …, äh einen Rückzieher gemacht. )
Januar 22nd, 2010
Mit dieser Entscheidung dürfte das Verwaltungsgericht Lüneburg diesem Elend ein Ende bereitet haben.
Das Inkasso-Team Moskau (= ITM) zeichnete sich durch ein aggressives Image aus. Gerne sind mehrere mit Muskeln aufgepumpte “Eintreiber” Werbewirksam vor angeblichen Schuldnern aufgetaucht und haben diese mehr oder weniger indirekt bedroht.
Ob der Erfolg auch so groß gewesen wäre, wenn sich die deutschen TV-Sender nicht darum geprügelt hätten diese bei Ihrer Eintreiberarbeit zu begleiten. Fraglich ist es auch in meinen Augen, ob diese Firma dann je so einen Zulauf bekommen hätte.
Geradezu lächerlich und meiner Meinung nach Fahrlässig haben die TV-Sender über das ITM (Inkasso-Team Moskau) berichtet. Ganz nach der Manie amerikanischer Vorbilder. Dabei wurden (immer noch meiner Meinung nach) Methoden aufgezeigt, die neben Nötigung auch Hausfriedensbruch zeigten.
In den Beiträgen wurde oft der Eindruck erweckt, das diese Methoden durchaus berechtigt seien und so den Opfern dieser ITM zusätzlich angst gemacht.
Das dann die Auftragsgeber selbst Opfer ihrer Duldung, ja ihres Wunsches, das ihre Forderungen mit solchen Methoden eingefordert werden wurden, findet bei mir kein Mitleid!
Die Firmenpolitik des ITM war simpel und effektiv.
Man sorgt für spektakuläre Presse (und das noch als Werbung ganz kostenlos!), behauptet auf den eigenen Seiten eine Erfolgsquote, die man scheinbar nie erfüllt hat und bindet die Gläubiger mit einem “Mitgliedsbeitrag”, statt einem Erfüllungsvertrag an sich. So muss man für eine gewisse Zeit eine Mitgliedschaft bei denen Eingehen, um deren Dienste nutzen zu können. Eine Erfolgskontrolle oder Garantie gabs nicht.
Eigentlich genial, oder?
Naja, auch andere versuchen sich immer wieder mit solchen Modellen zu bereichern.
Es bleibt nur zu hoffen, das beim nächsten Versuch, solch ein Eintreibungsmodell in Deutschland zu Unterhalten, erst gar nicht so weit kommt.
Erfreulich ist es auch, dass es unter den Trittbrettfahrern, nach dem TV-Erfolg des ITM, sehr ruhig geworden ist. Knast kann scheinbar doch ab und an abschrecken.
Links:
N-TV: Aus für Inkasso Moskau
- Abendblatt.de: Inkasso-Team Moskau darf kein Geld mehr eintreiben
Januar 21st, 2010
Nachdem es im November ’09 noch heiß her ging um die Abmahnungen, die im Auftrag der “Sunset Handelsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)” herausgegangen sind, ist es seit dem 10.12.09 sehr ruhig um die Firma geworden.
Auf Nachfrage hat mir die “Rechtsanwaltskanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen”, die die Seite “Internetrecht-Rostock” betreibt bestätigt, dass auch sie seit ihrem letzten Update auf der Webseite bzgl. der “Sunset Handelsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)” nichts neues zu berichten haben. Sie haben mir zugesagt, das Sie Neuigkeiten umgehend veröffentlichen werden.
Auch auf der Seite der “Anwaltskanzlei Weiß & Partner”, dessen Infoseite zu Sunset hier in einem Kommentar erwähnt wurde (“Abmahnung der Firma Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt, Birgit Richtsteig, Sonthofen”) hat keine Neuigkeiten zu bieten.
Auch der entsp. eBay-Thread weist neben einigen Geplänkel keine neuen Hinweise oder Informationen auf
Ich frage mich nun, wie lange es die “Sunset Handelsgesellschaft UG” überhaupt noch geben wird und ob diese wirklich noch real existiert (bzw. so richtig je real existiert hat)?
Mal sehen was passiert, wenn die ersten Erstattungsforderungen wegen der Abmahnungen (schließlich musste man sich Anwaltlich zumindest beraten lassen, wenn man nicht sogar einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt hat) bei der Firma eintrudeln. Ich denke, spätestens dann ist Schluss mit der “UG”.
Man kann also gespannt sein, was noch passiert. Und dann wird nur noch die Frage sein, in wie weit eine persönliche Haftung der Geschäftsführung und/oder der Gesellschafter greifen kann. Dazu müsste diesen ein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden, soweit ich dies in meinem Laienhaften Wissen meine. Das ist leider nicht so einfach.
Links:
Internetrecht-Rostock: Sunset Handelsgesellschaft UG mahnt private eBay-Händler ab
BooCompany: Sunset Handelsges. UG mahnt bundesweit private eBay’ler ab
Anwaltskanzlei Weiß & Partner: “Abmahnung der Firma Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt, Birgit Richtsteig, Sonthofen”
eBay: Unterlassungsklage- und Schadenersatzanspruchsklage (Thread im Forum von eBay zu dem Thema)
Ich bin Terrorist:
- [Update-2] Sunset Handelsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) macht wieder einen Rückzieher!
- [Update] Der Schlussstrich? Abmahnungen bei eBay durch die “Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt” – Teil 3
- [Update] Abmahnungen bei eBay durch die “Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt” – Teil 2
- Abmahnungen bei eBay durch die “Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt” | “UG haftungsbeschränkt”, was ist das denn?
Dezember 30th, 2009
Vor ein paar Tagen las ich bei Heise Online den Artikel “Bundesagentur für Arbeit: Reinemachen in der Datenbank”.
Schön dachte ich, vielleicht schafft es die “Agentur für Arbeit” endlich, Ihre Internetpräsenz auf einen qualitativen Level zu setzen, den man bei den Kosten der Gestaltung der Seiten (Wer erinnert sich noch, an das Millionen-Projekt, das bis heute nicht richtig funktioniert? Das ja letztendlich von uns Steuerzahlern bezahlt wurde) auch erwarten könnte.
Erst vor kurzer Zeit habe ich nach der Aktion wegen gesetzwidriger Jobannoncen vor über einem Jahr im Auftrag des Verbraucherschutzverein “Antispam e.V.” ein Resümee gezogen, das nicht besonders gut ausgefallen ist. Dabei habe ich mir nicht mal sehr viel Mühe gemacht. Also einen Aufwand, den ich ebenso von der “Agentur für Arbeit” erwarten kann. Darüber habe ich hier im Blog berichtet: ““Agentur für Arbeit” Handlanger für illegale Cold-Caller?“, vom 6.12.09
Nun habe ich versprochen, das ich über die Feiertage mich am PC etwas zurückhalte, weswegen ich vorgestern (also am 28.12.09) mir mal die Jobbörse bei der Agentur für Arbeit angesehen habe. Natürlich wieder den Bereich für “Call Center Agenten/in”. Dabei handelt es sich um einen Bereich, der eigentlich schon immer, wegen klaren Gesetzen, bzw. Verordnungen (z.B. Werbeverbot für Glücksspiele und Lotterien) und nach der (angeblichen) Verschärfung der Gesetze zum Schutz der Verbraucher (ich berichtete: “Seit gestern Gesetze zum Schutz der Verbraucher bzgl. ColdCall in Kraft – Und?” und “Telefonspam – Werbeanrufe ohne Rufnummernanzeige, das ist doch inzwischen verboten! Oder? Will man uns für Dumm verkaufen?”) ganz klar eine sensible juristische Kontrolle benötigt.
Nun, mein persönliches Fazit ist erschreckend.
Die Übersicht der ersten 10 Angebote sind ernüchternd:

9 von 10 Angebote laufen über Zeitarbeitsfirmen, so das eine Kontrolle über die Tatsächliche Tätigkeit gar nicht möglich ist. Aber schon bei den Stellenbeschreibungen sollten die Alarmglocken läuten. So ist die Aufgabe “Kundengewinnung” und “Kundenbefragung” sehr verdächtig und erfordert meiner Meinung nach nähere Betrachtung:

Wie überhaupt die Stellenbeschreibungen einiges zu wünschen übrig lassen. Hier noch ein paar Beispiele, wo eigentlich meiner Meinung nach eine nähere Betrachtung durch den Plattformbetreiber von Nöten ist:

Arbeitsaufgaben, wie “Verkauf von Produkten und Dienstleistungen” oder “Outbund bei XXXX” (diversen Telefon- und Kabelanbietern) sollten elektrisieren und der Arbeitgeber sollte den Aufgabenbereich entsprechend genauer erläutern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Telefonvermarktung dieser Produkte per Telefon nach dem angeblich nun “Verbraucherfreundlicheren” Gesetzen möglich ist, da für jede Firma eine eindeutige Einwilligung zum Anruf für Werbezwecke vorliegen muss.
Vor allem, da man nicht weiß, wer der eigentliche Auftraggeber ist (da man über Zeitarbeitsfirmen agiert) ist es auch schlicht unmöglich zu prüfen, ob die Arbeitgeber (bzw. CallCenter-Betreiber) nicht die üblich Verdächtigen sind, von denen dann die “Auftraggeber” (z.B. Telefonanbieter) dann immer sagen, dass man diese “ja nur beauftragt habe und selbst nichts dafür könne” (wer es glaubt!).
Aber auch heute habe ich mal reingeschaut bei den Jobs für “Call-Center-Agenten/in” und siehe da, wirklich interessantes.
Zuerst weiterhin fast nur Zeitarbeitsfirmen (ich würde diese ja als die modernen Sklavenhändler bezeichnen) und es gibt so schöne Angebote, wie:
- “Einladung zu der Info-Veranstaltung “Welcome-Day” 08.12.2009 (Call-Center-Agent/in)” mit dem netten Angebot “Bei Interesse können Probearbeitstage im Unternehmen vereinbart werden.”
- “Callagent (m/w) Outbound (Call-Center-Agent/in)” mit der Aufgabe “Telefonischer Verkauf von Firmeneinträgen an kleine und mittlere Unternehmen” (Anm.: Auch Firmen dürfen nicht einfach telefonisch belästigt werden, wie es eindeutige Urteile bestätigen)
- “Mitarbeiter im Vertrieb (m/w) für Neukundengewinnung (Call-Center-Agent/in)” mit der netten Stellenbeschreibung “Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum 01.10.2009 zwei Mitarbeiter/innen für die Akquise von Neukunden und Koordination bzw. Abwicklung unserer Produkte.” und der Aufgabenbeschreibung: “Sie nehmen zunächst telefonisch ersten Kontakt zu unseren Kunden auf, nachdem diesen unsere Broschüre mit einer Auflistung unserer Dienstleistungen zugegangen ist. Während dieses Prozesses sind Sie entscheidend gefordert und repräsentieren unsere Firma nach außen.”.
Gerade im letzten Beispiel wird mal wieder die Ignoranz der Werbewirtschaft bezüglich der Gesetze deutlich. Es reicht also, jemanden Werbemüll (= Broschüre) zu senden, dass aus jemanden mit Recht auf Privatsphäre ein “Kunde” wird. Der Versand der Broschüre scheint hier schon als Berechtigung angesehen zu werden, diese Personen telefonisch zu belästigen. Dies war auch schon vor der hübschen Verbesserung des Verbraucherschutzes nicht so! Auch berechtigt dies noch lange nicht Firmen mit Anrufen zu belästigen!
Dies sind nur ein paar Beispiele, die ich allein auf Grund der Übersichtsbeschreibung mal angeklickt habe. Und alles Angebote, die trotz des “Reinemachens” immer noch so auf der Jobbörse zu finden sind. Ein wirkliches “Aufräumen” kann ich, zumindest in dem Bereich, den ich mir angeschaut habe nicht finden, im Gegenteil, das Verschleiern der Arbeitsstellen durch Zeitarbeitsfirmen nimmt noch mehr zu.
Aber schon damals, als ich im Auftrag des Verbraucherschutzverein “Antispam e.V.” die Agentur für Arbeit angeschrieben habe, wollte man sich nicht der Verantwortung stellen, statt dessen hieß es in der Antwort:
Sehr geehrter Herr Gaston,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Grundsätzlich handelt es sich bei der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter www.arbeitsagentur.de, um eine selbstbeschreibbare Plattform. Die Verantwortlichkeit für von Arbeitgebern selbst eingestellte Stellenangebote liegt nicht bei der BA, sondern beim registrierten Nutzer, der das Stellenangebot in das Portal arbeitsagentur.de eingestellt hat (vgl. Haftungsausschluss § 6 der Nutzungsbedingungen des Portals arbeitsagentur.de). Eingriffe durch die BA sind zulässig, sofern ein eingestelltes Stellenangebot gegen die Nutzungsbedingungen des Portals arbeitsagentur.de verstößt.
(Quelle: http://www.antispam.de/forum/showpost.php?p=166154&postcount=41 )
Wenn man bedenkt, wie flatterhaft die Rechtsprechung immer noch wegen “anklickbaren Links” auf andere Webseiten in Foren und Blogs ist, bezüglich der Haftung, dann halte ich solche Äußerungen über Inhalte, die auf der eigenen Webseite sind für eine Unverschämtheit und ein schlag ins Gesicht der Arbeitssuchenden.
Mein Fazit zu dem Thema “Reinemachen” ist, ein hübscher PR-GAG, in der man vielleicht das peinlichste entfernt hat, aber dem Übel nicht an die Wurzel geht. Ich werde den Bereich des Telefonmarketing bei der Jobbörse auch weiterhin kritisch beobachten.
Gerne kann mir auch jemand Stellenangebote (auch aus anderen Bereichen) zusenden, in dem er Gesetzes-/Verordnungsverstoße oder Ungereimtheiten vermutet.
Links:
- Heise Online: “Bundesagentur für Arbeit: Reinemachen in der Datenbank”
- Antispam e.V.: Offener Brief an NKL/SKL: unlautere und verbotene Telefonwerbung Thread mit der Antwort der “Agentur für Arbeit” wegen Jobangebote mit eindeutigen Verstoß des “Glückspielvertrages”
Eigene Artikel zum Thema:
- “Agentur für Arbeit” Handlanger für illegale Cold-Caller?
Dezember 6th, 2009
Es ist noch gar nicht so lange her, da habe ich die “Agentur für Arbeit” im Nahmen des Vereins “Antispam e.V.” angeschrieben, genauer gesagt, es war Anfang August 2008.
Dabei ging es darum, das die “Agentur für Arbeit” auf Ihrer Plattform Arbeitsangebote zuließ, die eindeutig gegen geltende Bestimmungen verstießen. Nach “Prüfung” hat die “Agentur für Arbeit” unsere beanstandeten Angebote vom Netz genommen.
Damals haben wir von der Agentur für Arbeit mehr Sorgfalt verlangt.
Heute dachte ich mal, ich schau einfach mal rein in die “Jobbörse” der Agentur für Arbeit”. Was begegnet mir da schon auf der ersten Seite in dem Berufsfeld “Call-Center-Agentin”?
Klar eine Jobanzeige, in der der Anbieter gleich mehrere Verstöße gegen geltendes Recht offen in seiner Jobanzeige zu gibt.
Leider hat die Agentur für Arbeit dafür gesorgt, dass man Ihre Ergebnisseiten nicht als Link setzen kann, aber wer selbst mal sehen will, was die “Agentur für Arbeit” so auf Ihrem Portal Opfer für einen Hungerlohn suchen lässt, der gehe über den Link “http://jobboerse.arbeitsagentur.de/” auf deren Jobbörsen-Hauptseite. Dort etwas runter scrollen und den Berufsbereich “Marketing, Werbung, Public Relations” auswählen. Weiter geht es dann mit der Auswahl “Call-Center, Dialogmarketing” um dann schließlich (und endlich) “Call-Center-Agents” auswählen zu können. Schon hat man die ersten 10 Stellenangebote von (z.b. zur Zeit) etwa 2000 vor sich.
Das ganze sieht dann so aus:

Das Angebot, wo man meine Maus sieht, ist schon sehr interessant gewesen.
Ich habe es mal als Screenshot gesichert:


(ich habe pers. Daten editiert und zudem die Kontaktdaten, damit nicht ncoh jemand über meine Seite zu solchen Arbeitgebern kommt)
Schaut man sich dieses Jobangebot mal an, dann wird mir Übel.
Der größte Hohn dabei ist, dass diese “Arbeitgeber”, der sich einen Scheiß um deutsches Recht kümmert, von dem zukünftigen Arbeitnehmer bei Vertragsunterzeichnung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt!
Als Blog, das über ein korrektes Impressum verfügt und dessen Domain auch über ein korrektes Whois verfügt, hänge ich mich sehr weit raus, in dem ich behaupte, dass sich dieser Arbeitgeber einen “Scheiß um das deutsche Recht kümmert”.
Aber wie sagte mal ein Anwalt von mir: Wenn man solche Behauptungen in die Welt setzt gibt es nur zwei Möglichkeiten.
1. Leugnen
2. Beweisen, das es die Wahrheit ist
Ich plädiere lieber auf den Punkt 2 und werde meine Behauptung hier nun darlegen:
Wie heißt es in der Arbeitsbeschreibung in diesem Jobangebot noch mal:
Aufgabe:
Sie kontaktieren Privatkunden, die zuvor im Internet auf einem Versicherungsportal Online-Versicherungsvergleiche durchgeführt bzw. abgebrochen haben. Die angerufenen Teilnehmer können also in jedem Fall einen Zusammenhang zwischen Internetseite und Anruf herstellen. Bei diesen Kunden bieten Sie weitere Informationen und ggf. die Zusendung von Infomaterial oder Versicherungsangeboten
Was wird da dem Arbeitssuchenden für seine zukünftige Aufgabe mitgeteilt, wenn er die Stelle annimmt?
1. Das er Outbound-Anrufe (das bedeutet, der Call-Center-Agent ruft von sich aus aktiv andere Menschen an und belästigt diese) tätigen muss. Und dies auf illegale weise, da hier freimütig erklärt wird, dass man kein “Einverständnis” zu diesen Anrufen hat.
2. Es werden Daten, die eingegeben wurden entgegen den Datenschutzbestimmungen verwertet und was besonders verwerflich ist, selbst dann wenn der Seitennutzer durch einen Abbruch eines Vorganges auf einer Webseite eindeutig erklärt, dass er hier nicht weiter gehen möchte. Heißt es doch in der Aufgabenbeschreibung: “die zuvor im Internet auf einem Versicherungsportal Online-Versicherungsvergleiche durchgeführt bzw. abgebrochen haben.”
3. Mit der Erläuterung, die es in der Beschreibung zusätzlich noch gibt: “Die angerufenen Teilnehmer können also in jedem Fall einen Zusammenhang zwischen Internetseite und Anruf herstellen.” zeigt sich meiner Meinung nach, wie hinterhältig hier versucht wird, dem Anrufer eine Anrufsberechtigung des Call-Centers vorzugaukeln.
Und wie gesagt, das Ganze zu finden auf Seite 1 der Jobangebote für Call-Center-Agenten der “Agentur für Arbeit”. Wenn ich daran denke, wie man in meiner kurzen Arbeitslosigkeit sich “nur” damit ausgezeichnet hatte, mir präventiv mit allen möglichen finanziellen Konsequenzen zu drohen und ich jedes mal selbst Drohen musste, um mein Recht, dass ich mit jahrzehntelanger Arbeitslosenversicherungseinzahlung erworben habe zu bekommen, dann könnte ich kotzen.
Besonders nachdem wir vor etwas über einem Jahr der “Agentur für Arbeit” deutlich gemacht haben, wie Ihr Portal von solchen Subjekten missbraucht wird, erwarte ich eine höhere Sorgfalt von dieser. Aber weit gefehlt. Diese Jobanzeige zeigt unmissverständlich, dass diese Menschen, die sich einen Scheiß um deutsches Recht kümmern, dies über das Portal der “Agentur für Arbeit” unverblümt verbreiten können.
Mich würde es nicht wundern, dass ein Arbeitsloser, der sich weigert diesen Job anzunehmen sofort seine Arbeitslosenunterstützung gesperrt bekommt und die “Agentur für Arbeit” diesen stolz in Ihre Statistik der erwischten Missbräuche einpflegen würde.
Ich habe zum Inkrafttreten der Gesetze für Verbraucherschutz im Cold-Call-Bereich einen Artikel geschrieben (“Seit gestern Gesetze zum Schutz der Verbraucher bzgl. ColdCall in Kraft – Und?”) und hier zeigt sich, wie recht ich hatte, dass sich dadurch nichts ändert.
Wie auch, solange Institutionen, die durch unsere Steuergelder existieren (und statt zu helfen wie es das SGB -Sozialgesetzbuch- vorsieht, nur versucht einen Geld zu sperren. So jedenfalls meine pers. Erfahrung) nicht dafür Sorge tragen, dass Sie nicht Steigbügelhalter für solche dubiosen Firmen sind. Aber hier ist wohl der “Agentur für Arbeit” die eigene Statistik wichtiger.
Da ich gerade in der Klammer das SGB erwähnt habe, sollte ich wohl mal allen und ganz besonders denen, die es Missbrauchen für Ihre Geldsperr-Politik, den Kernsatz der SGB vor Augen führen.
Wie heißt es da so schön im SGB I zu der Aufgabe des Gesetzes:
SGB I § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Dann im SGB II:
SGB II § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.
(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen
1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
2. zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Das SGB III:
SGB III § 1 Ziele der Arbeitsförderung
(1) Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfolgen. Die Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie ist so auszurichten, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entspricht.
(2) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere
1. die Transparenz auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöhen, die berufliche und regionale Mobilität unterstützen und die zügige Besetzung offener Stellen ermöglichen,
2. die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten fördern,
3. unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und
4. die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden.
(3) Die Bundesregierung soll mit der Bundesagentur zur Durchführung der Arbeitsförderung Rahmenziele vereinbaren. Diese dienen der Umsetzung der Grundsätze dieses Buches. Die Rahmenziele werden spätestens zu Beginn einer Legislaturperiode überprüft.
(Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de)
Wer genau liest, findet immer wieder die Worte “Hilfe” und “Unterstützung” und nicht solche Worte wie “Schikane” und “Unmenschlichkeit”, wie ich sie bei mir (immerhin hatte ich nur eine sehr kurze Arbeitslosigkeit und trotzdem war die bestückt mit Drohungen von Sperren) und im Freundeskreis erlebt habe.
Derzeit bin ich am überlegen, ob es überhaupt Sinn macht, die “Agentur für Arbeit” zu Unterrichten, so wie es sich für mich verhält, wird man evtl. dieses eine kritisierte Angebot entfernen, um dann weiter in der bisherigen Ignoranz weiter zu machen.
Links:
Ich bin Terrorist:
“Seit gestern Gesetze zum Schutz der Verbraucher bzgl. ColdCall in Kraft – Und?”
Telefonspam – Werbeanrufe ohne Rufnummernanzeige, das ist doch inzwischen verboten! Oder? Will man uns für Dumm verkaufen?
[Telefonspam] Neue Verbraucherschutzgesetze – Unterdrückte Rufnummer – Bundesnetzagentur
September 7th, 2009
Dieser Artikel passt Irgendwie gerade gut hier hin, weil ich heute schon diesen eingestellt habe: Hat “Stasi 2.0″ bei der Geldener CDU Schulungen gegeben? !Achtung, Geldener Bürger, die Parteispitze ließt mit!
Auch hier geht es darum, wie man mit Privatsphäre und vor allem dem Datenschutz umgeht.
Wie der Hausanwalt von Heise, Joerg Heidrich in dem Artikel “Urteil: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung” berichtet.
Hier geht darum, dass ein Systemadministrator “in dieser Eigenschaft nahm er unter anderem Zugriff auf die E-Mails eines Geschäftsführers.”
Allein dies ist in meinen Augen Grund genug für eine Kündigung, egal ob es die Mailpost eines Geschäftsführers ist oder die eines kleinen Angestellten. Nun, wäre dies vielleicht nicht das Problem gewesen, wenn es eben ein kleiner Angestellter gewesen wäre und das Ganze zum Vorteil der Geschäftsleitung gewesen sei.
Hier haben sich aber wohl die Führungskräfte (folgerichtig) überlegt, das jemand, der keine Hemmungen hat in der schmutzigen Wäsche der einen Führungsperson zu wühlen, welche Leichen könnte er dann noch bei mir ausgraben? 
Das ist Natürlich nur reine und wilde Spekulation …… Wobei, wenn ich da so an Düsseldorf denke, dann erinnere ich mich daran, wie ein kleiner Angestellter mit Hilfe von IT-Systemmitarbeiter und falschen Behauptungen Entsorgt werden sollte. (vielleicht sollte ich doch eine Spezial-Serie: “Düsseldorf, ick liebe Dir”* Machen
Zurück, dieser Systemadmin hat dann gegen diese fristlose Kündigung geklagt und (dankenswerterweise) verloren. Die Kündigung ist Wirksam und war gerechtfertigt.
Das liest sich bei Joerg Heidrich so:
Der Kläger habe in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, da er unter Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten auf interne Korrespondenz zugegriffen habe. Nach “herrschender Auffassung” rechtfertige der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Insbesondere habe der Admin gezielt den Ordner “gesendete Objekte” des Geschäftsführers geöffnet, um zumindest eine E-Mail auszudrucken.
Als Gegner von (politischen) Berufsverboten, wie sie in den 70ern und Anfang der 80er durchaus noch gab, sehe ich bei solchen Menschen schon ein begründeten Anlass, denen die freie Berufswahl drastisch einzuschränken. Diese sollten keinen Beruf mehr ausüben dürfen, bei denen Sie auf Personendaten zugreifen können. Soll so jemand doch Artikelnummern in Datenbanken einpflegen oder die Lötpin an die Prozessoren anbringen. Auf Arbeitsstellen, wo diese Einblick in fremde Daten haben, haben solche Menschen nichts zu suchen!
Ich hoffe, dass der ehemalige Systemadministrator auch Straf- und Zivilrechtlich eine auf die Nase bekommt. Mir fällt da sofort eine eindeutige Bestimmung im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ein:
§ 5 Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
Wobei dies das Arbeitsgericht in diesem Fall noch enger sah.
Darf ich jetzt meinen Volksvertretern, die täglich meine Mails lesen lassen fristlos Kündigen?
Links:
Heise Online: “Urteil: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung”
Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern: Leitsatz und Urteil im Volltext (als PDF runter ladbar)
* Natürlich Ironisch gemeint. In einem Hobbyforum habe ich im Profil unter “Vorurteil” stehen: “Nur eines? Allein bzgl. Düsseldorf habe ich Hunderte**
** Natürlich nicht auch Ironisch gemeint
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