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September 4th, 2010
Die erste steife Herbstbrise hatte Berlin voll im Griff. Kadir schlenderte durch die deutsche Hauptstadt, den Schal dicht ins Gesicht gezogen. Er war auf den Tag genau vor 35 Jahren, am 30. August 2010, geboren worden. Er lächelte über die Ironie, die die Geschichte manchmal bereithält. Er dachte zurück an seine Kindheit, als er auf dem Schoß seines Vaters saß und der ihm davon erzählte, wie alles mit einem einfachen Buch begann. Er sah die Tränen seines Vaters, der für seine Kinder das Leben in Anatolien aufgegeben hatte, damit Kadir und seine Geschwister es einmal besser haben würden. In Deutschland waren seine Eltern willkommen, galten sie doch als günstige Arbeitskräfte. Morgens wurden sie in die Fabriken transportiert, am Abend und am Wochenende sich selbst überlassen. Bis zu jenem Buch, das Deutschland und die Menschen veränderte. Kadir kaufte sich am Kiosk ein Croissant, achtete darauf, nicht sein Gesicht zu zeigen und sich mit perfektem Deutsch zu bedanken. Zu gefährlich war es für Menschen wie ihn, sich öffentlich zu zeigen.
[...]
(Quelle: F!XMBR – Ein Vorbild deutscher Integrationspolitik)
Dieser Text ist ein Glanzstück zum Thema Migration und der Diskussion derzeit!
Ich kann nur Empfehlen, sich diesen Text auf der “F!XMBR-Seite” komplett durchzulesen.
Ich danke Christian Sickendieck, dem Autor für diesen tollen Text.
September 3rd, 2010
Ich kann aufatmen!
Ich bin doch nicht schuld an die Spamflut der Piratenpartei Sachsen-Anhalt.
Wenn man die Reaktionen der Vergangenheit mal betrachtet bin ich auf Grund meines Artikels gestern sozusagen mit Reaktionen überflutet worden. 
Ich war/bin begeistert!
Was war geschehen?
Ich habe dem Herrn Z. ja geantwortet und hatte auch später noch über die beanstandete Mailadresse eine Mitteilung (mit Link auf den Artikel) zugesendet, das mich eben Herr Z. in dieser Sache angemailt hatte.
Nun, am späten Nachmittag hat mich Herr Z. dann angemailt und kurz vor Mitternacht noch eine Mail von einem Herrn S. von einer Mailadresse der Piratenpartei-Domain. Das dann die Lesebestätigung meiner Mail an den “Vorstand@…” noch nach Mitternacht von einem Dritten Piraten ankam, hat mich heute Morgen zu Freudentänzen gebracht.
Mal kurz was Allgemeines zu dem Thema
Ich werde auf die Mails später noch eingehen (besonders auf die von Herrn S.). Es ist in beiden Mails darauf hingewiesen worden, das man natürlich nie Behaupten würde, das ich die Schuld an die “jede Menge SPAM” habe.
Als ich Freunden von meinem Artikel erzählte, habe ich folgende Bemerkung dazu geschrieben: “Jetzt bin ich mal gespannt, ob ich endlich mal eine Reaktion von denen bekomme.”
Also, ganz einfach “Aktion” und “Reaktion”.
Ich habe einen Artikel bewusst Provokativ verfasst und habe damit eine Reaktion hervorrufen wollen. Mein Ziel habe ich erreicht.
Die Frage war, was Herr Z. mit der Art, wie er die Mail verfasst hat (=Aktion) erreichen (= Reaktion) erreichen wollte?
Der Grund der Mail war eigentlich ganz einfach:
Die Mailadresse wird mit Spam überflutet und man versucht, die Flut durch Gegenmaßnahmen einzudämmen. Also schaut man nach, wo die Mailadresse in Realform aufgeführt ist und bittet um Änderung.
Also “Aktion = Bitte” und “Reaktion = Erfüllung der Bitte oder eben nicht” (je nach dem wir der Gebetene drauf ist)
Das war scheinbar dem Herrn Z. nicht ausreichend. Er wollte mit entsprechenden Hinweisen die Dringlichkeit oder den Druck auf dem Gegenüber erhöhen. Das kann man natürlich versuchen. Man sollte sich aber vorher darüber Informieren, an wen man sich diesbezüglich wendet. Bei mir ist es dabei eher so, das ich, wenn meine Analyse der Situation dazu führt, dass man mich direkt oder indirekt (unberechtigt) unter Druck setzen will, eine entsprechende Gegenreaktion bekommt.
Statt mir indirekt das Gefühl vermitteln wollen, das ich zumindest nicht unerheblich schuld an das Spamproblem des Landesverbandes sei, wäre hier eine einfache Anfrage eine angemessene Reaktion gewesen. Wenn man sich die Mühe gemacht hätte, den Artikel, in dem die Mailadresse aufgeführt war auch durchzulesen, hätte man schnell feststellen können, wie ich es Aufnehmen muss, wenn man mir von dem Landesverband so mit einer “Bitte” kommt, wo der Landesverband es bis Heute nicht geschafft hat, mein Recht auf Auskunft zu erfüllen.
Sprich, auf eine Aktion ist die Reaktion auch geleitet von der Position zu dem Bittsteller.
So viel zu der Theorie.
Die Mails
Herr Z. schrieb mir:
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren ausführlichen Blogbeitrag. Mir ist
durchaus bewusst, dass die Adresse derzeit auch auf zahlreichen Seiten, die
von der Piratenpartei betrieben werden, zu finden ist. Auch dort habe ich die
entsprechenden Admins angeschrieben.
Zu Ihrem Blogeintrag: Niemand hat behauptet, dass “Sie schuld sind”.
Viele Grüße,
Axxxxx Zxxxx
Wenn Ihnen, Herr Z. bewusst ist, das die Mailadresse auch auf vielen anderen Seiten (u.A. auch auf Pirateneigenen Seiten) zu finden ist, warum schreiben Sie mich dann so an das der Eindruck entstehen könnte, als sei meine Nennung Isoliert das Problem. Anders kann ich den Google-Link, in dem die Suchanfrage so gestaltet war, das ausschließlich meine Seite als Ergebnis kommen konnte nicht interpretieren. Über das Thema “Aktion und Reaktion” habe ich mich ja schon ausgelassen.
Die Mail von Herrn S. war dagegen Umfangreicher:
Sehr geehrter Herr Slobodzian,
Herr Z. hat in der Tat von mir den Auftrag erhalten, mit google nach
unserer Vorstandsadresse zu suchen, um dann die Seitenbesitzer zu
_bitten_ die Adresse zu verändern. Genau das wird er gemacht haben.
Anschuldigungen an Sie kann ich aus seiner Mail nicht erkennen.
Da lesen Sie zwischen den Zeilen Dinge, die nicht vorhanden sind.
Trotzdem ist mir bewusst, das wir da ein Fettnäpfchen erwischt haben, da
Sie in der Vergangenheit durch einen SPAM-Service der Piraten-lsa
belästigt wurden.
Nun kann ich nur sagen, dass ich einen solchen “Service” nicht
befürwortet hätte, da ich ihn genauso kritisch wie Sie sehe.
Mit dem Link sollte sicher kein falscher Anschein erweckt werden,
sondern nur sichtbar gemacht werden, dass der google-crawler die Adresse
auf Ihrer Webseite findet, ohne das man erst in der Trefferliste suchen
muss.
Ohne die Erweiterung “site:ichbinterrorist.de” findet man die
Mailadresse ja auch.
Die Tatsache, dass auf unseren eigenen Seiten die Adresse noch zu finden
ist, bedeutet nur, dass die dafür verantwortlichen vermutlich nicht so
schnell reagieren wie Sie es erfreulicherweise tun.
Ich wiederhole noch mal:
Ich mache Sie nicht verantwortlich für die bei uns eingehenden SPAMs.
Mir ist völlig klar, das alle im Netz stehenden Adressen von Crawlern
gefunden und für Spamversender von Interesse sind.
Deshalb habe ich nur gebeten, diese wenn möglich zu
entfernen/modifizieren, da ich davon ausgehe, dass die Adresse nicht mit
der Absicht, SPAM-Futter zu werden auf die betreffende Webseite gestellt
wird. Ich weiß auch, dass viele solcher modifizierten Mailadressen von
Scannern trotzdem erkannt werden können und setze ein bischen auf die
Erfahrung der Betreiber, dem zuvorzukommen.
Bezüglich Ihrer Auskunftsanfrage:
Mir ist nicht bekannt, das der Verband eine Adressdatenbank zum Zwecke
der Werbung betreibt. Nach meiner Kenntnis verwalten wir ausschliesslich
unsere eigenen Mitgliedsdaten. Sollten Sie einen Verdacht haben, dass
das nicht stimmt, bitte ich um entsprechende Hinweise an mich.
Für weitere Anfragen diesbezüglich stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jxxxx Sxxxxxxx
Als erstes ist festzuhalten, das Herr S. in seinem Text auch im original “Herr Z.” geschrieben hat, obwohl ich den Namen voll (Vor- und Nachnahme) in meiner Mitteilungsmail ausgeschrieben habe. Hier sieht man ein gutes Beispiel von Aktion und Reaktion. Ich gehe davon Aus, das Herr S. sich meinen Artikel (und vielleicht auch die weiteren Verlinkten älteren Artikel) durchgelesen hat und so vermuten konnte, das ich die Mail evtl. veröffentliche und hat schon selbst (ob bewusst oder unbewusst) den Namen entsprechend gekürzt.
Auch ist ansonsten das Schreiben sachlich und mit einer beschwichtigenden leichten Selbstkritik. An dieser Stelle einfach für den Teil der Mail ein schlichtes Danke für die Erläuterungen. Auch wenn ich nicht mit allen Erläuterungen übereinstimme (habe mich ja schon bezüglich der “Aktion” ausgelassen).
Der 2. Teil ist dagegen schon rein von meinem Auskunftsersuchen gegenüber dem Landesverband Falsch und ablenkend.
Diesbezüglich diesen teil der Mail nochmals isoliert als Zitat:
Bezüglich Ihrer Auskunftsanfrage:
Mir ist nicht bekannt, das der Verband eine Adressdatenbank zum Zwecke
der Werbung betreibt. Nach meiner Kenntnis verwalten wir ausschliesslich
unsere eigenen Mitgliedsdaten. Sollten Sie einen Verdacht haben, dass
das nicht stimmt, bitte ich um entsprechende Hinweise an mich.
Für weitere Anfragen diesbezüglich stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Hier scheint man sich weder mit meiner Anfrage, bzw. Auskunftersuchen wirklich beschäftigt zu haben, noch die Problematik erfasst haben oder wollten.
Es geht hier um 2 verschiedene Dinge.
1.
Das der Landesverband vor der Bundestagswahlen über Ihren Mailserver an Dritte Werbung gesendet hat. Das zuerst einmal zu dem Thema Spam. Dazu habe ich in 2 früheren Artikeln ausführlich Stellung genommen.
2.
Da die Mailaktion über den Mailserver der Domain “ichbinpirat.de”, für die sich laut Impressum die Piratenpartei Sachsen-Anhalt verantwortlich zeichnet. Mein Auskunftsersuchen diesbezüglich war gegenüber der Piratenpartei (eben über die hier behandelte Mailadresse) sehr eindeutig.
Noch mal zur Erinnerung der entsprechende Teil des “offenen Briefes”:
Als Empfänger einer solchen Mail, somit auch mit einem Berechtigten Interesse, was mit meinen Daten passiert, fordere ich Sie auf mir umgehend Auskunft zu erteilen.
Ich möchte als erstes Ihr Verfahrensverzeichnis haben. Weiter will ich gemäß § 34 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) von Ihnen Auskunft, was, wo und wie sie die Daten von mir, hier explizit die Mailadresse „xxxxx@xxxxxxxxxxxx.de“ gespeichert und erfasst haben.
Auf welcher Gesetzlichen Grundlage diese Speicherung erfolgte.
Des weiteren Fordere ich Sie auf, da ich hier keine gesetzlich vorgegebenen Gründe für die Speicherung sehe, all diese Daten vollständig zu löschen.
Zudem erwarte ich eine Erklärung, wie sie in Zukunft verhindern wollen, dass Personen durch Ihren Dienst nicht ungewollt belästigt werden.
Ich sehe es so, dass Sie notfalls diese Werbemasche entfernen müssen, wenn sie nicht in der Lage sind die gesetzlichen Bestimmungen für Mailwerbung einzuhalten.
Eine Meldung an die entsprechende Datenschutzbehörde behalte ich mir vor. Ebenso, wie die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruches.
In Ihrer kurzen Antwort, Herr S. sind sie weder auf diesen Tatbestand eingegangen, noch entspricht die Antwort den gesetzlichen Rahmen. Weder wurde mir bis Heute erläutert, wie mit den Daten, die Dritte über Ihren Mailserver versenden konnten behandelt wurde und wer auf diese Daten zugriff hat, noch wurde mir Bestätigt, das man meine Daten gelöscht hat und mir fehlt bis Heute die Bestätigung, das man jede weitere Werbemaßnahme mir gegenüber unterlassen wird.
Was Sie für Adressdaten in irgendwelchen Adressdatenbanken haben ist für mich nur so weit interessant, als das sich auch meine evtl. in solch einer Datenbank befinden oder befunden haben. Mir fehlt wie gesagt immer noch die Erklärung, was mit den Daten, die über Ihrem Mailserver gegangen sind und somit auf der Datenbank Ihres Mailservers sind geschieht.
In dem Zusammenhang empfehle ich Ihnen an dieser Stelle Ihre eigenen Schriften, speziell zum Thema der „informelle Selbstbestimmung“ zu lesen. Auf Ihrer eigenen Seite des Landesverband findet man unter dem Menüpunkt “Programm” an erster Stelle direkt einen Absatz über die “informelle Selbstbestimmung”. Hier mal zum einfachen auffinden diese als Zitat:
Informationelle Selbstbestimmung
Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.
(Quelle: Piratenpartei Sachsen-Anhalt – Programm –> Unsere Ziele)
Nun, neben dem von mir unterstrichenen Teil ist auch der Teil bezüglich des Datenschutzbeauftragten interessant. Ich habe heute Morgen vergeblich versucht auf Ihrer Webseite “www.piraten-lsa.de” Informationen zum Datenschutz Ihrer Partei zu finden. Man kann zwar einige Berichte über den Datenschutz und wie Wichtig das Thema für Sie ist finden, aber trotz aller Mühe habe ich weder eine Datenschutzerklärung, noch einen Datenschutzbeauftragten, noch ein “Verfahrensverzeichnis” in Bezug auf Ihre Partei/Landesverband finden. Vielleicht bin ich ja einfach nur zu doof, um auf Ihrer Seite entsprechendes für ein Thema, das ansonsten für Ihre Partei so wichtig ist zu finden. Gerne nehme ich entsprechende anders lautende Hinweise dazu entgegen. Nur der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, das auch auf der Webseite “www.ichbinpirat.de” keine entsprechende Infos zu finden sind, obwohl von dieser die Spam-Aktion ausging.
Ich denke, das ich den Anspruch der Piratenpartei jetzt mal “juristisch” Korrekt überprüfen werde.
Damit steht die Partei mit dem Energieversorger “EnBW” und der “IHK-Stuttgart” in würdiger Gesellschaft. Unter anderem gegen diese stellt mein Anwalt gerade Klage wegen der Missachtung meines Auskunftsersuchen (ich werde noch berichten).
Links:
- Ich bin Terrorist: Die Piratenpartei fordert zum Spam auf …
- Ich bin Terrorist: Offener Brief an die Piraten Sachsen-Anhalt wegen “Spam-Service”
- Ich bin Terrorist: Ich bin Schuld: Piratenpartei Sachsen-Anhalt versinkt in “jede Menge SPAM”
September 2nd, 2010
Gerade aus dem Urlaub zurück, teilte mir gerade mein Anwalt mit, das der Inhaber von “GermanOffice”, Michael K. wegen Internetbetrug verurteilt wurde.
Ein kurze Suche im Internet ließ mich dann einen entsprechenden Artikel auf dem Internetauftritt von den Aachener Nachrichten finden:
Fünfeinhalb Jahre Haft für 2000-fachen Internetbetrug
Bonn. Wegen Internetbetrugs in 2031 Fällen hat das Bonner Landgericht am Freitag einen Mann zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
[...]
Als er dem Fiskus die Millionen nachzahlen musste, fing er im November 2009 an, die Kunden zu betrügen.
[...]
Wegen des Vorwurfs der Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 7,7 Millionen Euro muss sich der Angeklagte noch in einem gesonderten Verfahren verantworten.
(Quelle: Aachener Nachrichten online.de – “Fünfeinhalb Jahre Haft für 2000-fachen Internetbetrug”)
Also neben der Verurteilung wegen Internetbetrug wird es noch ein weiteres verfahren wegen Steuerhinterziehung geben. Da sind die Gerichte Empfindlich, wenn man keinen politischen Rückhalt hat. Deswegen kann man davon ausgehen, das Micheal K. die nächsten Jahre keine Wohnungsprobleme haben wird.
Vor allem, wenn man bedenkt, das Michael K. lt. WDR “bereits vor Jahren eine secheinhalbjährige Haftstrafe wegen Betrugs abgesessen” hat.
Mein Mitleid hält sich ehrlich gesagt in Grenzen. Ich hoffe, das dier Mensch nicht noch mal eine Chance bekommt, ein Gewerbe auszuführen. Er hat sich in meinen Augen das recht darauf verspielt.
Links:
- Aachener Nachrichten online.de: Fünfeinhalb Jahre Haft für 2000-fachen Internetbetrug
- WDR.de: Internetbetrug: Kunden in 2036 Fällen abgezockt
- Express.de: Online-Shop | 730.000 Euro bei Kunden abgezockt
- Ich bin Terrorist: GermanOffice Insolvenz – Gewährleistung vs. Garantie – Und die Frage, wann man besser auf sein Recht verzichtet
- Ich bin Terrorist: [Update] GermanOffice Insolvenz – “Rheinbacher Internet-Händler richtet Millionenschaden an” (GA Bonn)
September 2nd, 2010
Ja wohl richtig gelesen:
ICH BIN SCHULD
Jedenfalls, wenn ich der Mail des “i. A. des Generalsekretärs” glauben darf.
Hintergrund
Vor gut einem Jahr habe ich auf die Praxis der Piratenpartei Sachsen-Anhalt hingewiesen, wo diese Ihre Anhänger aufforderte Dritte mit Spam über einen Mailsever der Piratenpartei zu “beglücken” (ich berichtete darüber hier: Die Piratenpartei fordert zum Spam auf …). Ich habe der Piratenpartei Sachsen-Anhalt ein paar Tage später einen “offenen Brief” geschrieben und um Stellungsnahme gebeten (Siehe hier: Offener Brief an die Piraten Sachsen-Anhalt wegen “Spam-Service”).
In dem offenen Brief habe ich auch die Mailadresse, an die der “offene Brief” gesendet wurde aufgeführt. Diese war in Schriftform mit den “@” und “.de” aufgeführt. Eine Hyperfunktion (also anklickbar) war nicht eingebunden.
In dem Aufführen dieses Links einmalig in dem Fließtext meines Artikels sah man wohl den Grund für den Erhalt “jede Menge SPAM” auf diese Adresse.
An sich kein Drama, aber die Mail weist einen Anspruch und eine Beweisführung auf, die mich dazu veranlasst doch noch mal Stellung zu dieser Partei und spetiell dem Verband Sachsen-Anhalt zu nehmen.
Das ich bis Heute sowohl auf eine Stellungnahme bezüglich meines “offenen Briefes” und einem Auskunftsersuchen gemäß BDSG vergeblich warte sei hier nur am Rande erwähnt.
Anmerkung:
Ich habe die Mailadresse trotz dieser abenteuerlichen Behauptungen natürlich entsp. Bearbeitet.
Die Situation
Ich habe mir die Mail nun einige male durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, das der Inhalt weder Vertraulich ist, noch die Veröffentlichung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, wenn ich die Mail wortwörtlich (außer den Namen des Verfassers) veröffentliche. Das allgemeine Interesse über das Handeln einer politischen Partei sehe ich als höher an.
Dementsprechend hier die Mail:
Betreff: Website ichbinterrorist.de
Sehr geehrter Herr Slobodzian,
laut Impressum sind Sie der Betreiber der Website “ichbinterrorist.de”.
Auf der Seite http://ichbinterrorist.de/?p=410 ist die
Mail-Adresse “vorstand[klammeraffe]piraten-lsa[dot]de” zu finden. Siehe auch
http://www.google.de/search?q=”vorstand%40piraten-lsa.de”+site:ichbinterrorist.de
Könnten Sie bitte diese Adresse durch etwas *nicht maschinenlesbares*, etwa in
der Form “vorstand (an) piraten-lsa (punkt) de” ersetzen?
Hintergrund ist, dass auf der genannten Adresse jede Menge SPAM ankommt.
Bitte um Bestätigung! Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße,
Axxxxx Zxxxxx
i. A. des Generalsekretärs
Piratenpartei Sachsen-Anhalt
(Quelle: Mail an meine Mailadresse aus dem Impressum. Anmerkung: Die Mailadresse von der Piratenpartei im Zitat wurde von mir entsprechend bearbeitet, damit diese nicht “maschinenlesbar” ist)
Die Antwort darauf an dieser Stelle
Herr Z., ich hätte jetzt zuerst einmal fordern können, das sie sich als wirklicher “i. A. des Generalsekretärs” verifizieren, da die Mailadresse nicht auf eine Mail der Piratenpartei Sachsen-Anhalt schließen konnte. Aber da ich mich im vorigen Jahr recht intensiv mit der Piratenpartei beschäftigt habe, siht diese Mail dem Verständnis der Partei so ähnlich, das ich die Richtigkeit der Herkunft mit 99%iger Sicherheit annehmen kann.
Fangen wir doch mal von vorne an.
Herr Z., ich bin nicht nur laut Impressum der Betreiber der Seite, ich stehe sogar für alle Einträge gerade. Da Kommentare erst nach meiner Freigabe veröffentlicht werden, sogar für die Kommentare Dritter auf meiner Seite.
Es war richtig, das in dem aufgeführten Link die Mailadresse im Fließtext zu finden war. Da ich selbst gegen Spam kämpfe, habe ich die Mailadresse natürlich umgehend geändert. Wobei man sich im klaren sein sollte, das der Vorschlag der Änderung nicht immer hilft, das die Such-Robots inzwischen Filter haben, die die üblichen Spam-Gegenmaßnahmen auch Filtern können.
Jetzt wird es Spannend:
Ich soll auch die Google Suchanfrage beachten!
Schauen wir uns den angegebenen Link mal an und beachten was da abgefragt wird:

Man hat also nach der Mailadresse und meiner Webseite gesucht, bzw. nur nach Ergebnisse auf meiner Seite. Das man sich nicht schämt, solche “Beweise” aufzuführen. Frei nach dem Motto “Ich traue nur Unterlagen, die ich selbst gefälscht habe”.
Sucht man “nur” nach der Mailadresse sieht das Ganze schon anders aus. Google hat da 19 Treffer gefunden und davon sind allein 11 Treffer von Parteieigenen Webseiten.
Das man mich dann bittet, das ich die Mailadresse “durch etwas *nicht maschinenlesbares*” ersetze, bzw. verändere mag ein berechtigter Wunsch sein. Das aber im Zusammenhang auf den “Google-Suchergebnishinweis” und der anschließenden Erklärung, dass der (Hinter-) Grund “jede Menge SPAM” sei ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit!
Wir wollen mal Festhalten, das der Landesverband, dessen “i. A. des Generalsekretärs” mich angeschrieben hat und behauptet, ich sei Schuld an “jede Menge SPAM” der Landesverband ist, der im Internet vor der Bundestagswahl aufgefordert hat, über Ihren Mailsever Dritte mit Spam zu belästigen.
Man scheint hier mit sehr verschiedenen Messlatten zu messen.
Meine “persönliche Meinung” dazu
Ich hatte vor etlichen Jahren mal Hoffnung in die Grünen, bzw. den Vorgängern (GAL usw.) gelegt und auf eine “ehrliche Politik” gehofft. Diese haben dann ein gutes Jahrzehnt gebraucht, um nicht mehr von den anderen Parteien in Ihrem Verhalten unterscheidbar zu sein (sowohl in der Kölner Kommunalpolitik, wie auch überregional – Land und Bund-), ja sogar noch schneller, als die SPD Ihre Grundwerte verratend.
Dann tauchten die Piraten auf. Auch hier dachte ich, das dies vielleicht eine Bewegung sein könnte, die “ehrliche Politik” betreiben könnte. Aber diese schafften es schneller als in einem 10tel der Zeit die die Grünen gebraucht haben, sich auf das Nivau der anderen Parteien zu begeben.
Wer sich die Mühe macht, die Äußerungen vor der Bundestagswahl durch zuschauen wird schnell feststellen, das nicht Politische Ziele wichtig waren, sondern das man so viele Stimmen bekommt, das man es über der Wahlkampferstattungsgrenze schafft. Politische Ziele Durchsetzen? Fehlanzeige. Im Gegenteil, alle Äußerungen, die dieses Ziel gefährden konnten wurden mit einer Brutalität entgegnet, das es unter dem Niveau der “Blöd” war.
Mir scheint, das kaum einer der Parteiangehörigen Ihr eigenes Wahlprogramm selbst gelesen haben. Ansonsten ist ein solches Verhalten nicht zu verstehen und vor allem auch die Spamaktion hätte es nie geben dürfen.
Wie ich in dem offenen Brief aufgezeigt habe, hat die Partei auf Papier die Persönlichkeitsrechte sehr hoch angesetzt. Trotzdem sah man sich offensichtlich bis Heute nicht in der Lage meine Persönlichkeitsrechte (unter anderem auch das recht an den eigenen Daten) zu beachten.
Weder hat man sich dahingehend erklärt, mich in Zukunft nicht zu belästigen, noch was mit meinen Daten (Mailadresse) geschehen ist, auf dem der Spam dieser Partei bei mir gesendet wurde.
Anmerkung:
Jeder kann Fehler machen. Dies ist nur Menschlich. Aber wenn man auf Fehler und Widersprüche hingewiesen wird, sollte man sich Gedanken darüber machen, ob an diesen hinweisen nicht etwas dran ist. Zudem sollte man die Rechte anderer ebenso Achten, wie man Sie für sich einfordert.
Auch ich habe meine Fehler gemacht. So habe ich z.B. entgegen meinen eigenen Grundsätzen hier in dem Forum Namen von Personen ausgeschrieben. Dies habe ich dann behoben, wobei ich die weiteren inhaltlichen Forderungen nach Prüfungen abgelehnt habe und dies auch begründet habe.
Ein solches Verhalten vermisse ich bei dieser Partei. Man stellt sich über das recht des Einzelnen.
Abschluss
ich habe dem Verfasser der Mail natürlich auch geantwortet. Ebenso wie seine Mail veröffentliche ich hier auch meine Antworten:
Betreff: Re: Website ichbinterrorist.de
Hallo,
schon interessant, das man auf der einen Seite selbst Spam (unerwünschte Mails) an Dritte als Modell der Wahlwerbung nutzt und sich über die eigene Belästigung beschwert.
Ich vermisse bis Heute eine Antwort, sowohl auf meine Anfrage in dem angegebenen Link, sowie auch eine befriedigende Antwort auf mein Auskunftsersuchen gemäß des BDSG.
Und hier bitten Sie um “Bestätigung”!
Interessant finde ich Auch Ihren Verweis auf das Google-Suchergebnis, wenn man nach der Mailadresse und der URL meiner Webseite fragt. Fragt man einfach nur nach der Mailadresse, so findet man allein auf eigene Piratenseiten die Mailadresse insgesamt an 11 Stellen (die von google gefunden wurde). Und das von 19 Ergebnissen insgesamt.
Auch halte ich es unter diesem Gesichtspunkt für Abenteuerlich, Ihr großes Spamaufkommen allein durch die einmalige Nennung der E-Mailadresse in meinem Artikel zu begründen. Dazu sind meine Besucherzahlen und Trafik nun wirklich nicht geeignet.
Natürlich werde ich trotzdem, das ich doch verwundert bin, mit welchen unterschiedlichen Messlatten Ihre Partei handelt die Meiladresse entsp. ändern.
Wünschenswert fände ich es aber, wenn Ihre Partei endlich mal Stellung zu meinem Schreiben nimmt.
Georg Slobodzian
Dies war meine spontane Antwort, nachdem ich heute die Mail von dem “i. A. des Generalsekretärs” gelesen habe.
Danach habe ich in einer 2. Mail darauf hingewiesen, das ich die Auffassungen der Partei öffentlich aufzeigen werde:
Betreff: Nachtrag zur vorherigen Mail
Hallo,
Sie werden ja bestimmt verstehen, das ich Ihre unterschiedlichen Auffassungen von Persönlichkeitsrechten und Spamschutz in einem Artikel aufarbeiten werde.
Auch ich mach manchmal Fehler. Aber wenn mich einer auf vermeintliche Fehler oder Widersprüche aufmerksam macht, dann stelle ich mich zuerst ein mal in Frage. Sollte ich dann zu dem Ergebnis kommen, das ich von anderen mehr verlange, als ich selbst handle, dann ändere ich zuerst einmal mein Handeln und versuche dann ehrlich Stellung dazu zu nehmen. Als Einzelperson ist dies eigentlich schwieriger als für eine Organisation, die die Möglichkeit hat, mit mehreren Personen Ihr eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen.
Georg Slobodzian
Ob man nun vielleicht mal seinem eigenen Anspruch gerecht wird?
Wenn ich Ehrlich bin, ich habe da so meine Zweifel.
Links:
- Ich bin Terrorist: Die Piratenpartei fordert zum Spam auf …
- Ich bin Terrorist: Offener Brief an die Piraten Sachsen-Anhalt wegen “Spam-Service”
August 7th, 2010
Auf meinen letzten Beitrag, bei dem es um die eingestellte Strafanzeige gegen Oliver N. ging, haben mich ein paar Mails erreicht.
Diese Mails machen deutlich, wie wichtig es ist, sich selbst über einen Vorgang und der zeitlichen Abfolge klar zu werden.
Hallo Gaston,
besten Dank für deinen Artikel bzgl. lovebuy.de, der mir wirklich eine paar neue Aspekte gezeigt hat!
(Quelle: Mail an den Blog “Ich bin Terrorist.de”)
Sie schreiben auf http://ichbinterrorist.de/index.php?s=lovebuy&x=0&y=0
“Angeblich sei ja durch meine Rückbuchung kein Schaden entstanden”
Dieser Satz hat mich auf eine Idee gebracht,…
(Quelle: Weitere Mail an den Blog “Ich bin Terrorist.de”)
Von daher habe ich schon mal ein Ziel erreicht. Ich will (und darf auch) nicht einzelnen Helfen oder einen Rat geben. Wichtig ist es, das man für sich Ansätze findet und auch in den ganzen Informationen für sich die Queerverbindungen findet.
Die Besonderheit hier zu den meisten Abzockern ist, das die Betroffenen der Forderungen sich irgendwann einmal dort angemeldet haben und auch dafür die “Anmeldegebühr” bezahlt haben. Mit einem, wie ich der Meinung bin, Verwirrspiel wurde dann die AGB geändert. Das dies auch in einigen der von der Firma “VMA Management GmbH” im Internet veröffentlichten Urteilen der Knackpunkt war, hatte ich in einen der früheren Artikel (siehe die anderen Artikel unten unter Links) schon aufgezeigt. Wegen diesen “Besonderheiten” weicht hier auch das Muster etwas von den üblichen Abzocker ab.
Der 2. hier zitierte Mailschreiber hat da z.B. einen interessanten Aspekt einfließen lassen, den ich hier mal aufgreifen will, weil dieser in einer der Argumentation der Betreiber je nach Lauf der Geschichte einen Riss geben kann.
Dazu nehme ich noch mal einen Teil aus dem Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg heran:
Der Beschuldigte hat vorgetragen, dass die Teilnahme an den Auktionen zunächst einzeln abgerechnet werden sollte und lediglich eine einmalige Registrierungsgebühr von 5,00 bzw. 9.95 € bei der Anmeldung zu zahlen war. Mit dieser Bedingung musste sich der Angemeldete Einverstanden erklären, um Zugriff auf die Seiten zu bekommen. Voraussetzung war auch, dass sich der Nutzer mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden erklärte und seine Kontodaten mitteilte. Ab dem 15.08.2007 seien die AGB dahingehend geändert worden, dass nunmehr eine Jahresgebühr von 99,00 € fällig sei. Diese Änderung sei an alle registrierten Mitglieder per e-mail versandt worden. Beim ersten Einloggen nach dem 15.08.2007 habe jeder Nutzer explizit bestätigen müssen, dass er mit den neuen AGB einverstanden ist, um weiter an Auktionen teilnehmen zu können. Es habe nur die Möglichkeit der Bestätigung oder der Kündigung gegeben.
(Quelle: BooCompany: www.lovebuy.de – Teil III – Postings ab 09.06.2010; Posting Screen StA Oldenburg)
Wie man an diesem Abschnitt aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft ersehen kann, hat Oliver N. beschrieben, das Sie bei der Anmeldung auch die Bankverbindung abgefragt haben.
Hier tritt nun wieder der 2. Mailschreiber oben in Aktion.
Dieser hatte sich noch bei “Signs21″ angemeldet und die “Anmeldegebühr” abbuchen lassen.
Weiter berichtetet er mir, das Ihm auf sein Widerspruchsschreiben zu einer Mahnung im letzten Jahr geantwortet wurde, das er die AGB-Änderung und und den neuen Vertrag ja schon zugestimmt hätte, weil er das 1. Abojahr bereits “anstandslos” gezahlt hätte.
Da sich der Mailschreiber nicht an eine Zahlung erinnern konnte, hat er seine Bankunterlagen durchgesehen.
Dabei entdeckte er, das Ihm von seinem Konto eben diese 99,– Euro abgebucht worden sind. Dies war Ihm vorher nicht aufgefallen.
Das ist von daher interessant, da sich dadurch mehrere Fragen aufwerfen.
1.
Wie sah die Lastschrifterlaubnis genau aus?
Wurde eine allgemeine Lastschrifterlaubnis gegeben, oder nur für das Einziehen der “Anmeldegebühr”, mit der ja gleichzeitig der User ratifiziert werden sollte, so wie ich es verstanden habe? Weiter müsste man es juristisch klären lassen, ob eine Lastschrift auch für einen neuen Vertrag gilt. Vorsichtshalber sollte man noch klären, ob Lastschrifterlaubnisse auch beim Verkauf einer Firma, Plattform übertragbar ist. Hier ist sowieso die Frage, ob bei einer Übernahme der Plattform ein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Übernahme der Plattform ist ja, soweit ich es bisher nachvollziehen kann nirgendwo den Nutzern mitgeteilt worden. Erst mit dem das diese plötzlich Mahnungen von einer Firma “VMA Management GmbH”, statt der “Signs21″ erhalten haben, wurde diese als neuer Inhaber der Plattform den Nutzern bekannt.
Also schon wieder einige Fragen, die da geklärt werden müssten.
2.
Was bedeutet dieses “anstandslose” Zahlen?
Das ist eine gute Frage. Erheblich ist in meinen Augen, ob man diese Abbuchungen bemerkt hat oder nicht. Eine Abbuchung, die man nicht unbedingt erwarten kann als “Beweis” eines Einverständnis eines Vertrages herzunehmen, halte ich für abenteuerlich.
Deswegen ist dann eher die Frage, ob man das Geld nicht zurückverlangen sollte. Das ist aber ein Zivilrechtlicher Vorgang, dessen Kostenrisiko dann bei einem selbst liegt.
Den Beweis eines Einverständnisses sehe ich auf Grund einer mit Lastschrift eingezogenen Summe nicht.
3.
Wie es bei den anderen Betroffenen aussieht.
Ich halte es nicht für Wahrscheinlich, das nur der Mailschreiber durch eine Lastschrift um sein Geld erleichtert wurde. Gier sollten alle, die nun von Mahnungen betroffen sind Ihre alten Bankunterlagen mal durchschauen.
Mir macht es wieder mal deutlich, das man gerne mit allem möglichen Argumentiert, um an das Geld der anderen zu kommen.
Solange man sich von solchen Dingen verunsichern lässt, ist ein Abzocker immer im Vorteil.
Deswegen kann ich mich nur wiederholen und allen Betroffenen (nicht nur von Lovebuy) empfehlen, sich erst einmal in Ruhe über Ihre Angelegenheit ein umfassende Übersicht zu verschaffen und notfalls auch ein Fallablauf nieder zu schreiben.
Die Frage, die sich dann noch stellte, bezog sich auf meinen Hinweis mit meiner Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft.
Angeblich sei ja durch meine Rückbuchung kein Schaden entstanden und der Vorgang der Lastschriften sei ein Automatismus, der zu Fehlern führen könne.
(Quelle: Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de)
Der Mailschreiber meinte, das Ihm ja durch dem übersehen der Lastschrift sehr wohl ein Schaden erstanden ist.
Der Gedankengang ist nicht uninteressant.
Mal abgesehen davon, das ich auch einen Schaden habe, wenn ich das Geld zurück buchen lasse ist hier die Frage, in wie weit bestand ein Lastschriftrecht.
Wie ich schon unter Punkt 1. beschrieben habe ist eben die Frage, wie weit die Lastschrifterlaubnis gefasst war und durch wen die Lastschrift durchgeführt wurde (stimmt dieser mit demjenigen überein, dem die Lastschrift gewährt wurde?). Ist der Abbucher nicht mit demjenigen identisch dem eine Lastschrift gewährt wurde, dann kann sich die Bank auch nicht auf Ihre berühmte 6-Wochenfrist berufen.
Mehr dazu hier in dem Wiki-Artikel von “Antispam e.V.”: Bankenmärchen über die 6-Wochenfrist
Die Frage, ob nun eine Strafanzeige mehr Erfolg hast, weil ja ein Schaden entstanden ist, kann ich von meiner Erfahrung her eher negativ einschätzen. Die Staatsanwaltschaft wird hier ebenfalls den Betroffenen befragen und auf Grund seiner Aussage einen Erfolg vor Gericht nicht sehen und mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ermittlungen einstellen.
Es sei denn, man hat alle Unterlagen und aus der “Lastschriftberechtigung” geht ganz klar hervor, das diese ausschließlich für die Anmeldegebühr oder für diese und ausschließlich “Auktionsgebühren” besteht. Dann ist das Abbuchen der “Abogebühren” mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtens. Sollte jemand diese Unterlagen noch haben, würde mich das mal allgemein interessieren. Aber den Einzelfall sollte man auf jeden Fall durch einen entsprechenden Fachmann prüfen lassen.
Hinweis:
Ich teile in dem Blog nur meine persönliche Meinung mit. Da man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist oder wie es auch heißt “Wer Gerechtigkeit will, sucht sie nicht bei Gericht”, werde ich keine Prognosen über gerichtliche Erfolge aufstellen. Auch Tips für einzelne Fälle werde und darf (Rechtsberatungsgesetz) nicht geben und dies steht mir als Laie auch nicht zu.
Wer Fragen hat, ist in den diversen Foren besser aufgehoben. Eine der zentralen Stellen zum Thema Lovebuy ist BooCompany. Dort helfen sich die opfer auch untereinander und neue Aspekte können dort Diskutiert werden, was hier nicht so gut möglich ist, da ich aus Haftungs- und Spamgründen Kommentare händig frei gebe.
Links
“Lovebuy.de”
- BooCompany: www.lovebuy.de – Teil III – Postings ab 09.06.2010; Posting Screen StA Oldenburg Das Posting, wo das Schreiben der StA Oldenburg eingestellt wurde.
- BooCompany: LOVEBUY: Zeugen-Prozeßopfer und gewonnene Prozesse gesucht! (Aufruf für die Mithilfe zur Selbsthilfe)
- BooCompany: Forumteil zum Thema Lovebuy
- Rechtanwaltsblog.blog: Neue Schlappe für “lovebuy.de” (Über das anfänglich gewonnene und nun aufgehobene Urteil beim AG Wuppertal)
- Rechtanwaltsblog.blog: VMA Management GmbH gewinnt Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg – Neue Flut von Zahlungsaufforderungen Sachen “lovebuy.de”
Eigene Artikel zum Thema:
- Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
- BooCompany wird Angegriffen – Trotz DDOS weiterhin erreichbar!
- [UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
- [Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
- [Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
- [Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
- Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de
Allgemeines
- Antispam: Wiki-Artikel “Strafanzeige”
- Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)
Eigene Artikel zum Thema:
- Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
- Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht
- [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International
August 4th, 2010
Neues zum Thema GermanOffice.
Der “Rheinbacher Unternehmer” steht wegen Betrug vor Gericht.
Wie der Generalanzeiger Bonn heute (4.8.2010) berichtet, muss sich der “Rheinbacher Unternehmer”, der sein Unternehmen weiter laufen ließ, obwohl die Insolvenz schon lange sicher war (gemeint ist “GermanOffice”), wegen Betrug in 2036 Fällen vor dem Landgericht Bonn verantworten.
Schon zu beginn der Verhandlung hat dieser ein Geständnis abgelegt. Wobei dieses Geständnis von dem Generalanzeiger Bonn wie folgt dargelegt wurde:
Die Chancen abzustreiten, was er angerichtet hat, tendieren allerdings auch gegen Null.
(Quelle: Generalanzeiger Bonn Online – “Rheinbacher Internet-Händler richtet Millionenschaden an”)
Der Angeklagte ist nicht das erste mal wegen Betrug vor Gericht. Er hat nach Angaben des Generalanzeigers bereit mehr als 6 Jahre Haft hinter sich, wegen ähnlicher Vorwürfe.
Bei der Verhandlung geht es “nur” um den Betrug, der dem “Unternehmer” vorgeworfen wird:
Das Finanzloch wurde immer größer, immer mehr Kunden erhielten nichts mehr für ihr Geld, zeigten den Internet-Betrüger an, und die Steuerbehörden schickten weitere Forderungen. Der 39-Jährige aber beruhigte seine Mitarbeiter, ließ sie weiterarbeiten, bis im Januar die Insolvenz bekannt wurde. Mittlerweile soll sich der Umsatzsteuerschaden auf sieben Millionen Euro belaufen. Ein diesbezügliches Strafverfahren läuft in Köln, in Bonn geht es nur um den Betrug.
(Quelle: Generalanzeiger Bonn Online – “Rheinbacher Internet-Händler richtet Millionenschaden an”)
Da kann ich nur froh sein, dass ich meine Gewährleistung so schnell und auch mit allen Mitteln durchgesetzt habe, sonst wäre ich auch einer der Insolvenzopfer geworden (ich berichtete).
Ein besonderer Dank gilt hier meinem Anwalt (und Freund), der meine Forderung zügig durchgesetzt hat und mich auch vor größerem Schaden nach der Insolvenz bewahrt hat. Er hat mich auch auf diesen Artikel aufmerksam gemacht.
Links:
- Generalanzeiger Bonn Online: “Rheinbacher Internet-Händler richtet Millionenschaden an” (Der gesamte Artikel)
- Ich bin Terrorist: GermanOffice Insolvenz – Gewährleistung vs. Garantie – Und die Frage, wann man besser auf sein Recht verzichtet
August 2nd, 2010
oder die Realität über die “Gewaltenteilung” in Deutschland
Diese Tage scheint mich die Frage der politischen und Gesellschaftlichen Grundpfeiler unseres Staates zu verfolgen. Habe ich mich zum einen über die Arbeit und die Fehler innerhalb der Justiz im Rahmen der Pressekonferenz von Amnesty International wegen den Menschenrechtsverletzungen in Deutschland beschäftigt (ich berichtete: [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International). So landete ich dieses Wochenende auch noch im neuen c’t auf einen Artikel, der sich mit den “Web-Neppern” und den verschiedenen Gerichtsbarkeiten. Es ging speziell um die unterschiedlichen Urteile um Umgang mit den “Web-Neppern” (ich finde übrigens, das c’t da ein gutes Wort für gefunden hat) im Zivil und Strafrecht. (Ich berichtete: Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht)
Zu guter Letzt stoße ich im Forum von “BooCompany” auf einen Screen über die Einstellung einer Strafanzeige gegen den damaligen Betreiber von Lovebuy.de durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Eigentlich nichts besonderes. Aber die Begründung der Staatsanwaltschaft ist schon beachtenswert.
Dazu möchte ich aber vorher mal das Justizsystem als solches Betrachten.
Wie haben in Deutschland die sogenannte Gewaltenteilung. Das bedeutet, das die Politik als Gesetzgeber eine der drei Gewalten ist (= Legislative). Dann gibt es die Gerichte und Entscheidungsgremien, die entscheiden, ob die Handlungen den Gesetzen entsprechen und im Rahmen des Verfassungsgerichtes sogar, ob die Gesetze die die Politik erlässt den Deutschen Grundrecht, unserer Verfassung entsprechen (=Judikative). Schließlich die ausführenden Organe, also jene Menschen, die die Gesetze ausführen und Durchsetzen sollen (=Exekutive). Da sind in erster Linie die Polizei und die Staatsanwaltschaft zu nennen, aber auch das Finanzamt gehört neben ein paar anderen Behörden dazu). (Siehe dazu auch “Gewaltenteilung” im Wikipedia)
Nach der Machtwillkür des Dritten Reiches in allen Bereichen sollte diese strikte Gewaltenteilung ein Schutz der Gesellschaft vor der Willkür des Staatsapparates, sei es als Bürokratie, Politik oder einzelnen Machthabern sein.
Um mich selbst zu zitieren (aus dem Artikel zur Pressekonferenz von Amnesty International):
…
Das liegt aber daran, das seit der Verfassungsgebung eine Zersetzung des geistigen Inhaltes der Verfassung fortschreitet.
So wurden Ende der 60er bis in die 80er mit dem Argument “RAF” (also mit den Argument Terrorismus) die Rechte der Bürger beschnitten. Eine Rücknahme dieser “Notstandsgesetze” nach Beendigung der behaupteten akuten Gefahr wurde nicht vorgenommen. Mit der neuen angeblichen Internationalen akuten Gefahr wird nun versucht neben der Rechtbeschneidung der Bürger, sollen diese nun auch noch Überwacht werden.
Zu was solch eine Entrechtung und Bespitzelung führen kann, hat Deutschland in der jüngsten Geschichte nun schon 2 Mal erlebt.
…
(Quelle: [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International / Kommentare)
Das diese eigentlich sinnvolle Gewaltenteilung in Deutschland nicht mehr funktioniert, zeigt sich nicht nur in der großen politik, sondern auch in dem kleinen gesellschaftlichen Leben. Vor allem auch die jüngste Zeit im Rahmen der Strafanzeigen des gesellschaftlich erbärmlichsten Übel, dem Betrug und Abzocken von Menschen.
Um im Vorfeld zu lovebuy.de mal ein anderes Beispiel zu nehmen, berichte ich mal aus meiner eigenen Erfahrung.
Lastschriften sind bequem und man kommt nicht in Zahlungsverzug. Was aber immer mehr zu beobachten ist, bzw. war, sind unerlaubte Abbuchungen von Konten. Die Banken machen es sich da sehr einfach.
In 2 Fällen, die ich selbst erlebt habe, war umgehend von mir eine Strafanzeige erfolgt. Beide Strafanzeigen waren gegen unterschiedliche Firmen und bei ganz unterschiedlichen Staatsanwaltschaften erfolgt.
Beide haben die Ermittlungen mit fast identischer Erklärung eingestellt.
Angeblich sei ja durch meine Rückbuchung kein Schaden entstanden und der Vorgang der Lastschriften sei ein Automatismus, der zu Fehlern führen könne.
Die Staatsanwaltschaft hat mir damit also mitgeteilt, das jemand, der mir eine Geldbörse klaut, den ich dabei Erwische und Anzeige kein Dieb ist, weil ich ja mein Geld wieder habe (in dem Fall sogar inkl. der Geldbörse und was da noch drin sein könnte). Da diese Person mit seiner Fingerfertigkeit auch in Varietés auftritt, kann man hier sowieso von einem “Automatismus” sprechen. Gegen beide Einstellungen habe ich Widerspruch eingelegt. Das diese abgelehnt wurden, dürfte den Kenner klar sein. Im ersteren Fall, der sehr speziell war, weil eben ein “Automatismus, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet beweisbar nicht vorliegen konnte, habe ich dann beim Gericht Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Dieses Mittel steht einem direkt Betroffenen zu (wäre ich nicht betroffen, dann wäre mit dem Widerspruch sense gewesen). Als Hürde besteht da Anwaltspflicht. Also nicht ich als Bürger darf die Beschwerde durchführen, sondern diese muss über einen Anwalt eingereicht werden. Da ich in der Materie drin war, habe ich die Sachlage für das Gericht nochmals genau dargelegt.
Das Gericht hat die Beschwerde abgelehnt, weil mein Anwalt meine Begründung beigefügt hatte und nicht diese abgeschrieben hat und als seine Begründung eingesendet hat. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Gericht lehnt eine Beschwerde ab, weil der Anwalt, der die Beschwerde einreichen muss ehrlicher weise die Beschreibung des Hergangs von dem Beifügt, der es eigentlich nur so umfassend kennen kann. Mit der Sachlage hat das Gericht nicht beschäftigt.
Was lernen wir daraus. Das nächste mal wird das Ganze als Datei an den Anwalt gemailt und dieser kann den Text dann auf seinen Briefkopf ausdrucken. Bei dem zweiten Fall habe ich auf eine Beschwerde bei Gericht verzichtet.
Zurück zu der allgemeinen Betrachtung des Rechtssystem.
Die Staatsanwaltschaft ist also unter anderem ein “vollziehenden” Teil der Exekutive. Dies bedeutet, das diese die Ermittlungen bei Straftaten koordinieren und durchführen sollen. Das Ergebnis dieser Ermittlungen soll dann die “Entscheidungsgremien”, also Gerichte, bzw. die “Judikative” helfen eine Entscheidung zu treffen.
Um diesen Apparat nicht aufzubauschen, hat die Staatsanwaltschaft einen gewissen Spielraum, der sie Berechtigt Ermittlungen einzustellen und kleine Vergehen gegen Auflagen und Zahlungen von Bußgeldern einzustellen. Hier muss man sich die Frage stellen, ob die Staatsanwaltschaften diese Mittel zum Schaden der Gesellschaft und dessen Sicherheit im täglichen Leben nicht Missbraucht?
Inzwischen scheint es mir so, als ob gerade im Bereich der Grundübel der Gesellschaft, bei den (wie sagte Zimmermann früher so schön) “Nepper, Schlepper und Bauernfänger” Ihren Spielraum erheblich missbrauchen. Ich persönlich bin der Meinung, das in dem Ganzen Bereich dieses übel, von den Tätern bis zur Ahndung die Politik mit klaren Rechtsvorschriften gefragt ist. Durch solche gesellschaftlichen Parasiten, wie Aboabzocker und ähnlichem entsteht der Gesellschaft (unter anderem) ein erheblicher materieller Schaden.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das (eingestellte) Ermittlungsverfahren gegen Oliver N. (lovebuy.de)
Vorweg nehmend möchte ich erwähnen, das ich mich hier nur auf das veröffentlichte Schreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg beziehen kann. Ich werde Versuchen, ob ich den Inhalt der Strafanzeige in diesem speziellen Fall noch bekommen kann, um mir noch ein Besseres Bild machen zu können.
Ich weiß z.B. nicht, ob nun Strafanzeige wegen “versuchtem Betrug” gestellt wurde oder (wie ich es Empfehlen würde) wegen “alle in Betracht kommenden Delikte”. Die Ausgebildeten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sollten selbst besser wissen, welche Straftaten bei der Beschreibung des Tatherganges greifen. Natürlich stelle ich im Text dann Vermutungen an, welche Straftaten hier eventuell greifen können. Leider ist es eine bittere Erfahrung, das sonst die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht in die entsp. Richtung (obwohl ja eigentlich verpflichtet, alle Möglichkeiten zu prüfen) gehen könnten.
Dazu noch mal kurz zur Strafanzeige selbst.
Eine Strafanzeige ist nicht die Anschuldigung einer Person, das sie eine bestimmte Tat begangen hat. Es ist eher die Aussage eines Menschen, das er in der tat eines Menschen eine Straftat vermutet. Diese Vermutung braucht der Anzeigende nicht zu Beweisen. Dafür sind dann die ermittelnden Behörden zuständig. Viele Menschen haben deswegen eine Scheu davor, weil sie meinen, eine Tat auch beweisen zu müssen. Dies ist aber grundsätzlich falsch.
Zu dem Text der Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Nach dem einleitenden Satz kommt ein wichtiger und auch Grundsätzlicher Satz:
Wegen einer Straftat kann nur verurteilt werden, wem diese Tat zweifelsfrei nachgewiesen wird. Bleiben nach Abschluss der Ermittlungen Zweifel, seien sie auch gering, so darf eine Verurteilung nicht erfolgen.
Schöne und wichtige Worte. Sie zeigen aber auch, was hier missachtet wurde. “Verurteilen” kann nur die “Judikative”. Von daher sind diese zwei Sätze aus der Feder der “Exekutive” sehr wohl richtig, aber mit der Einstellung der Ermittlungen verhindert diese die oben aufgeführten Entscheidung.
Weiter heißt es dort:
In solchen Fällen wird auch keine Anklage erhoben.
Dies ist falsch! Besteht bei der Staatsanwaltschaft “zweifel”, so haben diese entweder Ihre Ermittlungen weiter zu führen oder die “Judikative” entscheiden zu lassen, ob sich diese Zweifel auflösen lassen.
Dies ist genau der Punkt, wo man sich fragt, ob hier nicht der Ermessungsspielraum der Staatsanwaltschaft missbraucht wird?
Weiter:
Beim Vorwurf des Betruges ist bei Vertragsverhältnissen der Nachweis erforderlich, dass der Täter bereits bei Abschluss des Vertrages vorhatte, seinen Geschäftspartner durch die Behauptung falscher Tatsachen oder durch Verschweigen wichtiger Informationen zu täuschen und dadurch einen Vermögensschaden herbeizuführen.
Hier behauptet also die Staatsanwaltschaft, dass jemand, der sich irgendwann einmal (als Beispiel) überlegt, einfach eine Summe 2 mal zu fordern, weil es vielleicht niemanden auffällt, das dieser keine Straftat begeht, weil er diese Absicht ja nicht vor dem Vertragsabschluss hatte, der evtl. schon Jahre zurück liegt (bei einem Abo zum Beispiel). Interessante Rechtsauffassung. Ob diese auch geteilt wird, wenn einem Mörder nicht nachgewiesen werden kann, das er beim Kauf eines Messers und/oder bei der ersten Begegnung mit dem Opfer noch nicht vor hatte diesen zu ermorden?
Ich dachte bisher immer, das Betrug oder ein versuchter Betrug dann vorliegt, wenn der Täter sich entschließt, durch geeignete Mittel, dem Opfer ein Vermögensschaden zuzufügen. Dabei ist es unerheblich, ob dieses Vorhaben erst kurz vor der Handlung oder schon beim Vertragsschluss bestanden hat (um mal bei lovebuy.de zu bleiben).
Hier deckt sich eigentlich meine Erfahrung mit anderen Seiten. So hat “Azubo” nach dem nachlassend es anfänglichen (auch durch Medien gepushten) Erfolgs und dem Ausbleiben des Wirtschaftlichen Erfolgs, seine User mit sogenannten “Partnerangeboten” beglückt. Dazu wurde das Profil des Users auf die Option, das man Werbe-Emails erhalten möchte oder nicht erweitert und ohne eine nachfrage auf “ja” eingestellt. Dies ist mir als User der ersten Stunde selbst damals passiert.
Auch hier scheint der erhoffte finanzielle Erfolg ausgeblieben und man suchte nach anderen Lösungen den erhofften finanziellen Erfolg zu erlangen.
Da man sich hier in einem Bereich bewegt, der eher Öffentlichkeitsscheu behandelt wird, scheint man sich mit einer AGB-Umstellung auf ein kostenpflichtiges Angebot, einen entsprechenden finanziellen Erfolg versprochen zu haben.
Geschieht solch eine Vertragsänderung einseitig, dann muss der andere Vertragspartner dieser Änderung zustimmen. Geschieht dies nicht, ist nur noch die Frage, ob der Vertrag dann aufgelöst wird oder ob die alten Bedingungen weiter gelten. Das ist auch eine Frage der vorherigen Vertragsvereinbarung.
Versucht dagegen ein Vertragspartner dem anderen neue Bedingungen unter zu jubeln, dann kann diese Handlung durchaus ein versuchter Betrug oder sogar Betrug sein (bei Erfolg des “Unterjubelns”). Dies müsste die Staatsanwaltschaft prüfen.
Schauen wir uns also an, wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg dies geprüft hat:
Der Beschuldigte hat vorgetragen, dass die Teilnahme an den Auktionen zunächst einzeln abgerechnet werden sollte und lediglich eine einmalige Registrierungsgebühr von 5,00 bzw. 9.95 € bei der Anmeldung zu zahlen war. Mit dieser Bedingung musste sich der Angemeldete Einverstanden erklären, um Zugriff auf die Seiten zu bekommen. Voraussetzung war auch, dass sich der Nutzer mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden erklärte und seine Kontodaten mitteilte. Ab dem 15.08.2007 seien die AGB dahingehend geändert worden, dass nunmehr eine Jahresgebühr von 99,00 € fällig sei. Diese Änderung sei an alle registrierten Mitglieder per e-mail versandt worden. Beim ersten Einloggen nach dem 15.08.2007 habe jeder Nutzer explizit bestätigen müssen, dass er mit den neuen AGB einverstanden ist, um weiter an Auktionen teilnehmen zu können. Es habe nur die Möglichkeit der Bestätigung oder der Kündigung gegeben.
Soweit dieser Abschnitt im Wortlaut. Hier bestätigt also die Staatsanwaltschaft Oldenburg, das sie nach “2 Jahren” Ermittlungen Ihre Entscheidung und damit vermutlich auch den Umfang der Ermittlungen auf eine Aussage des Beschuldigten stützt. Weder findet man einen Hinweis auf Beweise diesers “Vortrag” des beschuldigten, noch sehe ich hier, das zumindest der Anzeigenerstatter als Zeuge befragt wurde. Da es ja bekannt ist, das von mehreren “Opfern” unabhängig von einander Anzeige erstattet wurde, hätte die Staatsanwaltschaft mit einer Befragung der Zeugen und der Bitte um zu Verfügungsstellung der Unterlagen (hier vor allem “e-mails”) ein von dem beschuldigten unabhängiges Bild machen können. Wenn man bedenkt, wie in wenig Tagen im Forum von “BooCompany” belege zusammen getragen wurden, die auch Zeugenaussagen bei den so massiv auf der Firmanseite veröffentlichten Urteilen in ein ganz anderes Licht erscheinen lassen. (Siehe unter Links)
Unabhängig davon stehen hier nun erst einmal die Aussage des Anzeigenerstatters gegen die Aussage des Beschuldigten. Wieso daraufhin nicht weiterführende Ermittlungen in den “2 Jahren” erfolgt sind, weiß wohl nur die Staatsanwaltschaft Oldenburg selbst.
Wie wackelig die “Ermittlungen” der StA Oldenburg zu sein scheinen, weiß diese wohl selbst am besten. Wie schreibt diese so schön:
Wenn diese Einlassung so zutrifft, dann ist ihm ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht zu beweisen.
Nun, ich dachte immer, genau dies zu prüfen, das die Aussage (“Einlassung”) des Beschuldigten nun zutreffen oder nicht.
Um beim Beispiel des Mörders zu bleiben. Ein Bürger Zeigt einen anderen an, in dem er dabei Aussagt, er habe gesehen, das dieser eine dritte Person mit einem Messer erstochen hat. Der vermeintliche Mörder sagt dem Staatsanwalt dann, “nöö, habe ich nicht und meine Messer sind alle so Stumpf, damit kann ich nicht mal in ein frisches Laib Brot stechen”. Nun dann sagt wohl zumindest die Staatsanwaltschaft Oldenburg: “Entschuldigung, tut mir Leid, aber wenn die “Einlassungen so zutreffen”, dann gibt es keinen Mörder”?
Ob er tatsächlich bereits zur Zeit Ihrer Registrierung vorhatte, später mit unlauteren Mitteln Geld zu verdienen, ist nicht feststellbar.
Hier sind wir wieder bei dem Thema, ob ein Mörder ein Mörder ist oder, weil er beim Kauf des Messers und der ersten Begegnung mit dem Opfer diese Tat noch nicht vor hatte, eben nicht. Die StA Oldenburg sollte sich Ihre eigene Argumentation mal durchlesen. ich kann bei solchen Erläuterungen bezüglich des Strafrechtes nur den Kopf schütteln.
In dem restlichen Text des Abschnittes wird über das übliche Verhalten von e-mail-Empfängern philosophiert und was sich beweisen lässt oder nicht.
Nun wenn man sich in seiner Bewertung “nur” auf die Aussage (“Einlassungen”) des “Beschuldigten” stützt, der ja als Beschuldigter sogar das Recht hat, zu lügen, dann wundert mich die Ausführungen des StA Oldenburg über die Beweisbarkeit nicht. Was mir da nur in den Sinn kommt, wie es in Deutschland zum einen überhaupt zu Verurteilungen kommen kann und vor allem zu der nun nicht gerade geringen Anzahl von Urteilen gegen Beschuldigte nach einem sogenannten “Indizien-Prozess”. So etwas dürfte es doch nach dieser Argumentation der StA Oldenburg gar nicht geben. Vielleicht sollte die “Exekutive” das Urteil denen Überlassen, die dafür zuständig sind, und das ist nun mal in der deutschen Gewaltenteilung die “Judikative”.
Bei dieser Beweislage ist nicht mit einer Verurteilung zu rechnen. Weitere Ermittlungsansätze sehe ich nicht. Ich habe das Verfahren deshalb eingestellt.
Beweislage? Welche Beweise? So weit ich den Text verstehe, wurde nicht ein einziger Beweis gesucht. Wenn man die Antwort so liest, hat man eher den Eindruck, das man die Anzeigen (man sollte nicht vergessen, das diese Anzeige, auf die sich die StA bezieht kein Einzelfall ist, sondern eine von mehreren) in die Schublade gelegt hat, nach Monaten heraus geholt hat, den Beschuldigten befragt, was er dazu sagt und nach wieder ein paar Monaten diese Einstellung geschrieben, das möglichst alle möglichen Unterlagen zur Ermittlung einer “Beweislage” weg sind und man nicht noch mehr Arbeit damit hat.
Ich denke nur eine gezielte Nachfrage bei den Anzeigern hätte etliches an “Ermittlungsansätzen” geliefert, die das Verfahren nicht so einfach und klar erscheinen lässt, wie es die StA Oldenburg hier der Gesellschaft glauben machen will.
Nur gut, das bei den StA es für solche Briefe zum einen den Textblock wegen der Widerspruchsfrist gibt und auf der anderen Seite den Textblock mit dem Hinweis, das diese Einstellung keine Entscheidung einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist.
Vielleicht liegt hier auch begründet, warum die VMA mit dieser Einstellung auf Ihrer Seite nicht Werbung macht, wie Sie es mit zweifelhaften Urteilen tätigt.
Als Fazit halte ich fest, das dies weder eine ermittlerische Glanzleistung, wie auch eine Glanzleistung der Begründung durch die StA Oldenburg darstellt. Mir wäre dieses Schreiben als “Oberstaatsanwältin” peinlich und ich würde unter solch ein Machtwerk nicht meine Unterschrift setzen.
Aber leider sagt mir meine Erfahrung, das solche Abwicklungen von Strafanzeigen kein Einzelfall ist. Quer durch Deutschland lässt sich die Tendenz der Staatsanwaltschaften erkennen, das man nicht bereit ist den Dienst für die Gesellschaft auch im kleinen zu erfüllen. Lieber wälzt man die unliebsame Arbeit mit ein paar Phrasen ab.
Hinweis:
Alle Zitate sind Ausschnitte aus dem Schreiben einer Oberstaatsanwältin der StA Oldenburg, das im Forum von “BooCompany” veröffentlicht wurde.
Links
Die Links sind nach den Themen “Lovebuy.de” und “Recht und Gerechtigkeit” sortiert. Während die Links des Bereich “Lovebuy.de” sich mit der Thematik “Web-Nepper” allgemein und dem aktuellen Thema “Lovebuy.de” im speziellen beschäftigen. Bei “Recht und Gerechtigkeit” geht es um das Thema Gewaltenteilung, Justiz, Politik und Staatsanwaltschaft im allgemeinen.
“Lovebuy.de”
- BooCompany: www.lovebuy.de – Teil III – Postings ab 09.06.2010; Posting Screen StA Oldenburg Das Posting, wo das Schreiben der StA Oldenburg eingestellt wurde.
- BooCompany: LOVEBUY: Zeugen-Prozeßopfer und gewonnene Prozesse gesucht! (Aufruf für die Mithilfe zur Selbsthilfe)
- BooCompany: Forumteil zum Thema Lovebuy
- Rechtanwaltsblog.blog: Neue Schlappe für “lovebuy.de” (Über das anfänglich gewonnene und nun aufgehobene Urteil beim AG Wuppertal)
- Rechtanwaltsblog.blog: VMA Management GmbH gewinnt Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg – Neue Flut von Zahlungsaufforderungen Sachen “lovebuy.de”
Eigene Artikel zum Thema:
- Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
- BooCompany wird Angegriffen – Trotz DDOS weiterhin erreichbar!
- [UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
- [Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
- [Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
- [Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
“Recht und Gerechtigkeit”
- Wikipedia: Artikel: Gewaltenteilung
- Wikipedia: Kategorie: Gewaltenteilung (Dort sind weitere Links zu Artikeln zum Thema Gewaltenteilung zu finden)
- Antispam: Wiki-Artikel “Strafanzeige”
- Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)
Eigene Artikel zum Thema:
- Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
- Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht
- [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International
(Zum Thema “Recht und Gerechtigkeit” gibt es sowohl im Netz, wie auch im Buchhandel viele interessante Artikel und Bücher, die nicht so trocken sind, wie sich viele Staatskunde und Jura vorstellen. Suchen und lesen lohnt sich und kann sogar Spaß machen! Also suchen und lesen.)
August 1st, 2010
Schon vor Monaten habe ich einen Artikel zu diesem Thema geschrieben. Dabei ging es um zwei Vorgänge, die fast Zeitgleich geschehen waren. Zum einen das Urteil eines Zivilgericht auf Kostenerstattung gegen die Abwehrung unberechtigter Forderungen durch eine Abofalle, auf der anderen Seite die Einstellung eines Strafverfahrens gegen eine Aboabzocke durch die Staatsanwaltschaft.
Siehe dazu hier: Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
Nun, ist in der neusten c’t gibt es einen Artikel über das Thema. Ein Grund für mich, das Thema mal wieder aufzunehmen.
Dort wird meine Meinung bestätigt, das die Justiz sich beim Strafrecht in Bezug auf die Abofallen schwerer tun, als die Zivilgerichte.
In dem Artikel “Web-Nepper auf dünnem Eis” wird auf der einen Seite die Tendenz im Zivilgericht zu Gunsten der angeblichen Schuldnern eingegangen, wie auch die Schwierigkeiten im Strafrecht zu einem Abschluss zu gelangen. Bis auf sehr wenigen Ausnahmen wurden Strafanzeigen, selten mit Auflagen, eingestellt.
Das Problem des Strafrechtes ist der Nachweis, das ein Betrug oder eine arglistige Täuschung vorliegt. Also die bewusste Absicht. Es ist wie bei einem vermeintlichen Ladendieb. Wenn dieser Ware in eine Tasche steckt und diese an der Kasse aus der Tasche nimmt und bezahlt, dann kann man zwar vermuten, das es eine Diebstahlabsicht gab (z.B. weil man sich selbst so ungeschickt benommen hat, das der vermeintliche Dieb einen wahrgenommen hat), aber wie will man dies beweisen?
Von dieser Seite habe ich Verständnis für die Justiz.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Aber dieser hat ja Angst, das er seine Pizza nicht mehr per Telefon bestellen kann. Muss erst so viel passieren, wie damals mit den Dealer-Schadsoftware, bis der Gesetzgeber tätig wird und sich nicht mehr von den “Interessenverbänden” und Schmiergeldzahlern bezirzen lassen?
Die ganz einfache Forderung, das ein Vertrag schriftlich zu erfolgen hat, würde dem Ganzen (und nicht nur bei den Abo-Abzockern) sehr schnell ein Riegel vorschieben.
Die ehemalige Justizverarscherin Zypries würde auch weiterhin Ihre Pizza bestellen können. Was würde anders sein?
Ich bestelle eine Pizza und wenn diese geliefert wird zahle ich diese. Habe ich keine bestellt und an meiner Tür klingelt ein Pizzabote, dann würde ich auch Heute schon diesen wieder wegschicken und auf gar keinen Fall die Pizza bezahlen. Das Risiko des Pizzadienstes würde sich nicht ändern. Die Rechtslage auch nicht, da es sich hier um einen direkten Bar-Kauf handelt, also Ware gegen Geld.
(Ich liebe dieses Beispiel, das die Zypriese als Beispiel herangenommen hat, das dieses Thema juristisch nicht so einfach sei. )
Nun ist die Rechtslage nun mal so, das man derzeit recht guten Erfolg im Zivilrecht gegen die Forderungen der “Wab-Nepper”, hat, wogegen das Strafrecht sich schwer tut.
Bei c’t kann man dazu ausschnittsweise folgendes lesen:
Web-Nepper auf dünnem Eis
Neues von der juristischen Front in Sachen Vertragsfallen
Im Umgang mit Abofallenbetreibern und anderen Online-Abzockern lassen Zivilgerichte eine verschärfte Gangart erkennen. Nur Strafrechtlich bleiben die schwarzen Schafe des E-Commerce nach wie vor weitgehend ungeschoren.
…
Trendwende in der Betrugsfrage?
Während Zivilgerichte also eine wünschenswerte klare vertrags- und wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Abofallen geliefert haben, ist die strafrechtliche Situation nach wie vor unbefriedigend: Es bleibt umstritten, ob das Geltendmachen einer nicht begründeten Forderung einen (versuchten) Betrug im Sinne von § 263 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) darstellt oder nicht.
Das Anḿtsgericht (AG) Wiesbaden beispielweise ist nicht dieser Ausfassung [10].
…
Dieses Urteil (Anm.: des AG Wiesbaden) spiegelt eine Rechtsprechung wider, die bis vor einiger Zeit noch vorherrschend war [11]. Mittlerweile deutet sich indessen eine Trendwende an, die auf eine Entscheidung des AG Karlsruhe vom August 2009 zurückgeht [12].
…
Zögerliche Strafverfolger
Die Tendenz, Vertragsfallen im Internet endlich als das zu würdigen, was sie im Empfinden des gewöhnlichen Websurfer schon immer gewesen sind, mag erfreuen. Bei all dem sollte man jedoch nicht übersehen, dass es sich nicht um die Rechtsauffassung von Staatsanwälten oder Strafrichtern handelt.
…
(Quelle: Zeitschrift c’t, Ausgabe 17/2010, Seite134 ff., “Web-Nepper auf dünnem Eis”)
Quellenangaben in den zitierten Textteilen (die Ziffern in den eckigen Klammern):
[10] AG Wiesbaden, Urteil vom 4.8.2008, Az. 93 C 619/08
[11] etwa AG Peine, Urteil vom 19.12.2007, Az. 18 C 135/07; AG Recklinghausen, Urteil vom 5.3.2008, Az 14 C 372/07; AG Groß-Gerau, urteil vom 13.3.2008, Az. 65 C 65/07 (71)
[12] AG Karlsruhe, Urteil vom 12.8.2009, Az. 9 C 93/09
(Quelle: Zeitschrift c’t, Ausgabe 17/2010, Seite137, “Web-Nepper auf dünnem Eis” – Literatur)
Gerade der Verweis auf recht viele Urteile und weiterführende Literatur zum Thema machen den Artikel noch wertvoller.
Der Artikel ist lesenswert, wenn ich persönlich auch die etwas pauschale Verurteilung der strafrechtlichen Seite nicht ganz zustimmen kann.
Links:
- c’t-Zeitschrift: Screen des Artikels “Web-Nepper auf dünnem Eis” (ct-Inhalt, es ist in einer Auflösung, die den Artikel nicht lesbar macht. Dazu muss man sich die Zeitschrift besorgen)
- c’t-Zeitschrift: Links zum Artikel “Web-Nepper auf dünnem Eis”
- Ich bin Terrorist: Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
Juli 3rd, 2010
Ich bin es ja gewohnt, das ich bedroht werde und das manches davon eher lustig, denn ernst zu nehmen ist.
Sei es nach meinem Artikel “Christliche Mitte – Christliche Fundamentalisten wollen einen Deutschen Gottesstaat?”, wo man mir über meine anonyme Mailbox angekündigt hat, dass man die Glaubensbrüder in Stuttgart schon gebeten hat, mich mit geweihtem Wasser zu besprühen, um mein teuflisches Wesen zu offenbaren. Seit dem warte ich sehnsüchtig (gerade jetzt, bei der Hitze) auf die Abkühlung. 
Sei es der Betreiber der Seite “inside-megadownloads.blogspot.com”, der meint andere Menschen mit angeblichen Aufdeckungen und persönlichen und rechtlichen Drohungen, sowie im Zusammenhang mit deren Privatleben zu bedrohen. Warum? Weil sie sich nicht seiner Meinung anschließen und anderer Meinung sind. Das dieser Typ mir scheißegal ist und ich seine Rolle als so unwichtig ansehe, kann man daran erkennen, das ich meine anfängliche Empfehlungen immer noch im Blog stehen habe und auch nicht weiter auf seine Drohungen eingehe. Ich denke letztendlich wird die Justiz dem Trauerspiel ein Ende bereiten.
Im Zusammenhang mit den Piraten kamen auch manche nette “Entersprüche” bei mir an. Bei diesen Parteimitgliedern, braucht diese Partei keine Feinde mehr.
Das die rechte Ecke da auch nicht untätig war, kann sich der Leser bei manch einen meiner Artikel (z.B. nach dem Artikel “Inkonsequenz und faschistische Hetze, dein Name ist “Pro Köln””) bestimmt auch vorstellen.
Nun, es gibt auch Organisationen, bei denen ich mir Frage, was diese im Endeffekt wirklich wollen.
Unter anderem habe ich mich bei dem Verein “Nicht-Abziocken e.V. gefragt, was diese eigentlich letztendlich bewirken will oder was die wirkliche Triebfeder ist. Das interessierte mich unter anderem auch, weil dies ein Verein ist, der von sich behauptet gemeinnützig zu sein und somit schon durch seine Steuerbefreiung von uns allen Finanziert wird.
Der Grund mich mit dem Verein selbst näher zu befassen war der seltsame Artikel bei Rotglut.org. Ich habe dieses Thema in den Artikel ““Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org”” und einigen Nachfolgeartikel behandelt. Wie es in dem Blog damals hieß wurde dieser von dem Betreiber (illegal?) übernommen und nun scheinbar für Falschmeldungen missbraucht.
In diesem Zusammenhang kam es immer wieder zu Informationen, dass der Betreiber der Seite die Logdaten während einem “unfreiwilligen Urlaubsaufenthalt” an den “Cheffe” des Vereins “Nicht-Abzocken e.V.” übermittelt habe, damit jener im Namen des Betreibers während des “Urlaubs” in seinem Namen Artikel einstellen solle.
Dies wird von “Cheffe” auf der Seite des Vereins verneint.
Unabhängig, ob diese “Informationen” der Wahrheit entsprechen und der ehemalige Betreiber des Seite danach keinen Zugriff mehr auf die Seite hatte, tauchte neben dem in dem oben erwähnten Artikel auch auf der Seite des Vereins ein Artikel auf, der die Rechtmäßigkeit der Forderungen von Nachbarschaft24.net zum Thema hatte.
Zudem wird von den Mitgliedern des Vereins in einem (inzwischen gelöschten Thread) zugegeben, das man juristische Einzelberatung vorgenommen hat.
Dies alles hat mich bewogen, mich einfach mal mit dem Verein auseinander zu setzen und die Frage aufzuwerfen, ob dieser Verein wirklich “Gemeinnützig” ist.
Eben diese Gemeinnützigkeit ist für mich das Recht, den Verein zu hinterfragen, da die Gemeinnützigkeit eine Bevorteilung einer Gruppe ist, weil diese eben für die “Gemeinschaft” nützlich sind. Dies musste ich nach dem, was ich da mitbekommen habe bezweifeln.
Dies scheint manchen nicht passen und man hat schon verschiedentlich versucht, mich auch in diesem Zusammenhang zu drohen.
Warum mache ich mir nun in diesem Fall die Mühe, auf eine weitere Drohung einzugehen?
Nun, es hat in den letzten Tagen mal wieder Merkwürdigkeiten gegeben, die bei mir die Frage aufwirft, was hat dieser Verein vor?
Was ist passiert?
Mit der Blogsoftware kann man erkennen, was auf der Seite so abläuft. So viel mir auf, dass seit einiger Zeit vermehrt wieder nach Seiten um den Verein “Nicht-Abzocken e.V.” gesucht wurde, mit entsprechenden Suchbegriffen und immer wieder. Weiter wurde seit Mitte/Ende der Kalenderwoche 25 (also vor ca. 1 1/2 Wochen) versucht, mein Admin-Account des Blogs zu Hacken. Dies geschah durch verschiedene Proxis, die mein Host-Anbieter dann geerdet hatte. Am 29..6.2010 habe ich dann den “Admin-Bereich” noch zusätzlich gesichert, so das man beim Hacken zuerst diese Hürde überwinden müsste, um überhaupt die Möglichkeit zu haben, meinen Admin-Account zu hacken.
Lieber Hacker,
ich weiß ja nicht wie du versuchst in meinen Admin-Bereich zu kommen. Aber wenn Du denkst, das ich so blöd bin, und den bei der Software-Installation eingerichtete Account “Admin” nutze oder etwa den Account “Gaston” mit Adminrechte versehen habe, tust Du mir leid. Ein kleiner Tip, den Account “Admin” gibt es seit dem ersten Tag nicht mehr und der Account “Gaston” (und “Gaston-Admin”, mit dem ein Beitrag geschrieben wurde) haben keinerlei rechte. Auch der Account “Gaston” bekommt nur Schreibrechte, wenn ich einen Artikel schreibe, ansonsten wird dieser wieder auf “nur Leserechte” geschaltet. Also erschwerte Bedingungen. Nicht nur das man das Passwort herausbekommen müsste (das ich natürlich regelmäßig ändere), sondern auch noch den richtigen Accountnamen und der ist nirgendwo im offenen Bereich zu finden.
Nun, kommt genau nach dieser Aktion eine Mail, angeblich von dem Schatzmeister des Vereines “Nicht-Abzocken e.V.”!
Ob es da ein Zusammenhang gibt, kann ich natürlich nicht sagen.
Was ich nur bemerken kann ist, dass die Suchanfragen wieder in einem normalen Rahmen sind.
Die wesentliche Frage, die ich mir stelle ist, was will der Mensch der die Mail an mich geschickt hat eigentlich von mir?
Mein Anwalt, dem ich die Mail erst mal Kommentarlos zugeschickt hat stellte sich wohl die selbe Frage. Als ich Ihn dann angerufen habe, war das erste was er sagte “Was will der eigentlich?”.
Gut in der Woche hatte ich weit aus besseres zu tun, als mich mit dieser Mail zu beschäftigen.
Die erste Frage die ich mir stellte war, ob ich diese Mail, die von einer “@hotmail.de” bei mir aufschlug überhaupt als echt ansehen muss. Nun, zweifel an die Echtheit kann man auch weiterhin haben, aber es gab da parallelen zu der telefonischen Belästigung des “Cheffe” des Vereins, das ich erst mal davon ausgehe, das der Absender der Mail wirklich der Schatzmeister zu sein scheint.
Was ich bei meinem Artikel “Wer meinen Host-Anbieter in die Verantwortung für meine Beiträge setzen will oder was sind wahre Angaben?” nicht erwähnt hatte, war, dass es sich bei dem Anrufer, der meinen Host-Anbieter an Heiligabend telefonisch belästigt hatte der sogenannte “Cheffe” oder auch “Präsident” des Vereins “Nicht-Abzocken e.V.” -Thorsten T.- war. Schon damals war es nicht richtig ersichtlich, as diesen dazu bewegt hat, meinen Hostanbieter zu belästigen und solch seltsame Drohungen von sich zu lassen. Als Beispiel sei hier nur die Info, das man den “Verfassungsschutz” auf mich angesetzt habe. Den Rest (wobei ich aus Rücksicht nicht alles veröffentlicht habe, was da am Telefon gesagt wurde) kann man in obigen Artikel nachlesen.
Eben das geblubber um das angeblich nicht vorhandene Impressum, das sich nun auch wiedermal in der oben erwähnten Mail auftaucht lässt die Vermutung, das es sich bei dem Schreiber der Mail tatsächlich um den Schatzmeister handelt, als recht wahrscheinlich erscheinen.
Nun, man hat dann scheinbar am 30.6.2010 endlich mein Impressum gefunden. In der Mail zeigt sich dies durch diesen Abschnitt am Anfang der Mail:

(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)
Man sieht, das hier der Schreib-Account-Name “Gaston” gelb hervorgehoben ist, was vermuten lässt, das man diesen Teil von der Webseite nach der Nutzung der Suchfunktion in die Mail rein kopiert hat. Auch das Format lässt dies vermuten. Unten in der Anrede sieht man dann ja, welches die normale Schrift des Mailprogramms ist.
In der Mail selbst behauptet der “Zahlmeister”:
Seinerzeit hatten Sie kein Impressum.
Ich wurde mittlerweile auf dieses aufmerksam gemach, weil ich ihren Blog nicht verfolge.
Es gibt bessere und besser lesbare (SEO lässt grüßen! )
(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)
Nun, wenn er lesen würde, dann hätte er bestimmt auch das Datum des Impressum gesehen, das er in die Mail rein kopiert hat: “Mai 23rd, 2009″.
Also, das am 11. Dezember 2009 (die Veröffentlichung des beanstandeten Artikels) nicht bestehende Impressum wurde am 23 Mai 2009 eingestellt! Lustig finde ich auch den “SEO”-Hinweis.
Da fällt mir nur der Spruch “Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen” ein.
Das Impressum des Vereins im Dez 2009:

Mein Impressum, wie es sich auch im Dezember 2009 auf der Seite zeigt:

Es ist natürlich schwierig ein Impressum auf einer Seite zu suchen, die rechts eine Menüspalte hat. Wer kommt schon auf die Idee, das diese dort zu finden ist. ich selbst habe auch bei der Seite des Vereins “Nicht-Abzocken e.V.” jetzt gut 6 Stunden gebraucht, um das Impressum zu finden, da ich es nicht für Möglich hielt diesen oben in der Menüleiste der Seite zu finden (SEO lässt grüßen!). Also, wer den Hyperlink zum Impressum des Vereins nicht gefunden hat, in dem Screenshot oben sollte noch mal suchen!
Nur für den Fall, das man nun auf die Idee kommt, das der Hyperlink zum Impressum auf meiner Seite leer war, hat die Blogsoftware eine schöne Funktion. Ähnlich wie bei einem Wiki, kann man hier die verschiedenen Versionen nebeneinander stellen. Die Seite wurde am 23. Mai 2009 ins Netz gestellt. Automatisch mit dem installieren er Software wird in der Menüleiste unter dem Bereich “Seiten” eine Seite mit dem Titel Impressum eingerichtet. In dieser kann man dann folgendes lesen:
Revision for “Impressum” created on 23.05.2009 12:20
Titel
Impressum
Inhalt
Dies ist eine WordPress-Seite, Sie können hier Informationen über diese Website oder sich selbst einfügen. Sie können beliebig viele solcher Seiten und Unterseiten mit WordPress erstellen.
Hier kann man erkennen, das die Software am 23.5.2009 um 12:20 Uhr aufgesetzt worden ist.
Und am selben Tag um 13:35 Uhr war die erste Version des Impressum eingestellt:
Revision for “Impressum” created on 23.05.2009 13:35
Titel
Impressum
Inhalt
Diesr Blog ist eine rein private Seite, ohne jedwelche Kommerzielle interessen.
Der Blog gehört:
Gerog Slobodzian
Geislinger Str. 61F
70327 Stuttgart
Kontakt: blog [klammeraffe] meinungsaeusserungen.de
([klammeraffe] und Leerzeichen durch das bekannte “@” ersetzen. Ein kl. Schutz vor Spam]
Das an dieser Stelle Namen, Adresse und Mailfach veröffentlicht sind, berechtigt nicht dazu, diese für Werbung zu nutzen oder ein “mutmaßliche Einwilligung” her zu leiten. Gemäß dem BDSG wiederspreche ich jedwelche Nutzung dieser Daten. Diese dienen nur dazu, mich wegen Inhalten dieses Blogs zu kontaktieren. Es ist den Besuchern des Blogs erlaubt Kommentare einzustellen. Diese werden möglichst Zeitnah auf dessen Inhalt, besonders Links und Grafiken überprüft. Da es mir nicht möglich ist, dies 24 Std. zeitnah durchzuführen und auch ich nicht ohne Fehler bin, bitte ich Unregelmäßigkeiten mir über die obige Mailadresse mitzuteilen. Mir ist das Persönlichkeits-, sowie Privatrecht und als kreativ arbeitender Mensch auch das Urheberrecht wichtig. Ich werde keine Missachtung dieser Rechte dulden.
Die heute zu sehende Version (am 03.07.2010) wurde nachweislich am 6.12.2009 um 18:29 Uhr erstellt. Also vor dem besagten Artikel und vor allem vor “Heiligabend”, als “Cheffe” ebenso behauptete, das es kein Impressum geben würde.
Danach stellt der Schatzmeister fest, das ich wohl der Autor des Artikels “Nicht Abzocken e.V. und was wem was angeht” sei:
Ich gehe davon aus, das Sie der Verfasser des Beitrags sind.
(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)
Nun er sieht meinen Blog als “Schmähblog” an und droht mit einer Veröffentlichung eines Artikels “Du bist ein dummer Terrorist”.
Das liest sich dann so:
Unseren Vereinsmitgliedern steht die Antwort auf ihren Beitrag seit geraumer Zeit zur Verfügung.
Bevor ich diesen öffentlich mache,
möchte ich Sie doch mal auf folgenden Beitrag/Webauftritt hinweisen
http://www.vereinsbesteuerung.info/
Ich kann Ihrem Schmähblog entnehmen, das Ihnen „Vereine“ ein Buch mit sieben Siegeln darstellt.
Bevor ich die „Antwort „Du bist ein dummer Terrorist“ freischalte,
gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich auf der angegebenen Seite vielleicht
etwas Wissen anzueignen.
Peinlich wird es für Sie, nicht für uns.
(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)
Nun, auf die Antwort bin ich gespannt!
Ob Vereine für mich ein Buch mit sieben Siegeln ist, mag der Zahlmeister gerne annehmen.
Aber das ist noch nicht alles. Nachdem “Cheffe” mir ja schon den Verfassungsschutz auf den Hals gehetzt hatte, werden nun auch noch die Kommentatoren des Artikels “strafrechtlich verfolgt”!
Ihre Kommentatoren des Beitrags sind mittlerweile auch enttarnt worden und
sind bereits mit Strafanträgen konfrontiert worden bzw. werden damit konfrontiert werden.
(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)
Nun, es kann ja jeder die Kommentare zu dem Artikel lesen und vielleicht erkennt ja jemand, was es da an strafrechtlich relevante Inhalte zu finden sind? Ich denke, dass da sich die entsp. Staatsanwaltschaft, die sich mit solch einer Strafanzeige wegen den Kommentaren befassen muss verarscht vorkommt. Aber wie gesagt, nur eine Vermutung, es soll ja die merkwürdigsten Staatsanwälte geben. 
Also wer was strafrechtlich relevantes bei den Kommentaren findet, bitte sofort melden, damit ich endlich weiß, was für gefährlichen Inhalt ich da auf meiner Seite habe.
Die Inhalte unserer Webseite sind unser Eigentum, also die Screenshots sind unbedingt von Ihrem Blog zu entfernen.
Nun, dann dürfte es ja keine Schwierigkeit sein, eine entsprechende “einstweilige Verfügung” zu bekommen.
Wenn man nicht will, das man an seine Worte gemessen wird und diese dann zu Beweiszwecke zitiert werden, sollte damit nicht in die Öffentlichkeit gehen. Ich habe ganz korrekt die Herkunft des Screenshot angegeben und habe mir den Inhalt nie zu eigen gemacht oder behauptet, das ich der Eigentümer dieser Seite sei. Ich habe nur ein Abbild (=Screenshot”) einer öffentlich zugänglichen Seite gemacht, um den Hintergrund meines Artikels aufzuzeigen (= Dokumentation). Dieser Artikel war durch seinen Inhalt von öffentlichem Interesse und hat in einem bestimmten Bereich der Internet für aufsehen gesorgt, so das ich das allgemeine Interesse vor den Interessen einer “juristischen Person” sehe. Vor allem mit Blick darauf, das diese den Anspruch hat für die “Gemeinschaft” nützlich zu sein.
Gerade die in dem Screenshot angesprochenen Verstrickungen von Domains und Domain-Besitzern ist im Blick mit der Glaubwürdigkeit des Vereins von öffentlichen Interesse.
Das mein Interesse nicht war, einen Verein, der gegen Abzocke kämpft zu schädigen wird auch im Artikel selbst deutlich.
Dort heißt es von mir:
Bei mir haben die Antworten nur Verwirrung erzeugt, das Gefühl verarscht zu werden und weit aus mehr Fragen aufgeworfen, als das diese (ebenso wie das “Wort zum Sonntag”) ein wenig Aufklärung gebracht haben.
In diesem Sinne, werde ich Aktivitäten dieses Vereins mit noch höherer Vorsicht und einer enormen Portion Skepsis begegnen. Für die “Sache” Verbraucherschutz würde ich mich natürlich freuen, wenn sich meine Befürchtungen und die Aufgezeigten Unstimmigkeiten positiv auflösen, nur fehlt mir (leider) der Glaube.
Ansonsten kann von mir aus der Verein intern machen was er will, nur wenn ich mitbekommen werde, dass er “Verbraucher” merkwürdig “berät”, werde ich mich dazu wieder zu Wort melden.
(Quelle: Nicht Abzocken e.V. und was wem was angeht)
Also, wie gesagt “Für die “Sache” Verbraucherschutz würde ich mich natürlich freuen, wenn sich meine Befürchtungen und die Aufgezeigten Unstimmigkeiten positiv auflösen…”. Nur hat sich in meinen Augen meine Befürchtung “…, nur fehlt mir (leider) der Glaube.” bewahrheitet.
Nicht nur das, man versucht (wie schon andere) die Vergangenheit und Fragen aus dem Netz verschwinden zu lassen. Ich bin auch scheinbar nicht der einzige, der in der letzten Zeit eine Mitteilung von dem Zahlmeister bekommen hat.
Also wie gesagt, was ich mich Frage ist immer noch, was bezweckt der Verein mit dem Versuch, die für sie unangenehme Vergangenheit verschwinden zu lassen. Wieder mal solch eine “juristische Einschätzung”, wie sie schon bei “Nachbarschaft24.net” auf der Seite erfolgt ist?
Statt durch klare Aussagen und deutlichen Erklärungen, wie auch Transparenz wieder das Vertrauen der mit Verbraucherschutz befassenden Internetteilnehmer setzt man wohl mehr auf “verschwinden lassen”.
Das ich mein Artikel verschwinden lasse, wie von “Cheffe” an Heiligabend von meinem Hoster verlangt, kommt nicht in Frage.
Sollte trotz Info über Vereinsbesteuerung etc. keine Korrektur des Beitrages erfolgen,
wird die normale Prozedur in solchen Fällen Anwendung finden,
Sie verstehen sicherlich, das dieses Schreiben noch eine „Goodwill“ Aktion darstellt.
(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)
“Goodwill” Aktion?
Es ist also eine “Goodwill-Aktion”, wenn man mich auffordert meine persönliche Meinung zum Thema “Gemeinnützigkeit” gefälligst nicht zu äußern?
Das zeigt schon mal, was zumindest der “Schatzmeister” des Vereins von “Meinungsfreiheut” hält.
Dazu habe ich mal das Wort “Steuer” in meinem Artikel suchen lassen und kam nur auf ein Zitat, wo dies erwähnt wurde. Dieses und auch die Quelle ist als Zitat deutlich gekennzeichnet. Ich selbst habe nur über die Gemeinnützigkeit geschrieben und an einer Stelle deine “Frage” aufgeworfen:
Nun haben die Auswüchse und das Verhalten des Vereins und besonders des “Präsidenten” im Forum “Cheffe” genannt, sowie seinem “Schatzmeister” (User “Mix241157″) Dimensionen angenommen, die mich die Frage nach der Berechtigung der Gemeinnützigkeit stellen lassen.
(Quelle: Nicht Abzocken e.V. und was wem was angeht)
Diese Frage stellt sich mir immer noch und dazu stehe ich auch! Weil ich mir, bei meinen Tätigkeiten im Netz (wie z.B. diesem Blog hier) die selbe Frage stelle, mache ich dies nicht in einem Verein und finanziere dies auch alles von meinem eigenem Geld. Ich will meine Unabhängigkeit nicht mal mit Werbung auf der Seite einschränken.
Zuletzt heißt es in der Mail:
Ich werde aber nicht zögern rechtliche Schritte einzuleiten, sollten Namen Anschriftern etc. nicht gesternt, eingekürzt etc. werden.
Sie verletzen Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte etc. etc.
Ihre Entscheidung
(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)
1. In meinem Artikel wurden keinerlei “Adressen” veröffentlicht! Man sollte schon Lesen, worüber man sich beschwert!
2. Ja es sind Namen in dem Artikel. Diese sind aber 1 zu 1 von dem zu diesem Zeitpunkt öffentlich zugänglichen Thread “Ein bisschen mehr Aufklärung?” entnommen. Da der “Schatzmeister” selbst in dem Eröffnungsposting von dem User “Tantalas” editiert hat und die Namen aber hat so stehen gelassen, waren Ihm die Persönlichkeitsrechte der Genannten zu diesem Zeitpunkt wohl scheißegal?!
Nicht nur das, er selbst hat in seiner Antwort, die er in das Posting des Users “Tantalas” rein editiert hat die Namen voll ausgeschrieben. Soviel zu der Achtung der Persönlichkeitsrechte des “Zahlmeisters”

(Das ist die Editierungsbemerkung zu dem Eröffnungsposter in dem Screenshot des Threads, der im Artikel “Nicht Abzocken e.V. und was wem was angeht” behandelt wird)
Da ich selbst aber keinen Grund sehe, mich gegen meinen Grundsatz, das jeder selbst das Recht hat zu entscheiden, was mit seinen persönlichen Daten geschieht, werde ich die Namen soweit editieren und das Srceenshot entsprechend bearbeiten. Dies, obwohl außer den Zahlmeister des Vereins bei mir keine Beschwerde der anderen Personen eingegangen sind. Eine dauerhafte Entfernung des Screenshots kommt aber nicht in Frage. Dann soll der “Schatzmeister” dagegen Klagen!
Der Schatzmeister wird es sich nun aber gefallen lassen müssen, sich nach seinen eigenen Anforderungen messen zu lassen. Das könnte nach hinten los gehen. Nur ein kurzer Blick (gerade eben 2 Minuten) in das Forum des Vereins und ich habe 3 Verstöße gegen seine Forderung nach Persönlichkeitsrechten von Ihm in seinen eigenen Postings gefunden. Dort werden Namen ebenso nicht “gesternt” von Ihm selbst ausgeschrieben (Keine Angst, ich werde vor Veröffentlichung dieses Artikels ein paar Beispiele als “Screenshot” sichern ). Er arbeitet scheinbar ganz nach dem Motto, mein gutes Recht ist noch lange nicht das Recht anderer!
Also, ich warte auf den Artikel, der für mich Peinlich wird und natürlich immer noch auf die GSG9 und die ganzen Strafanzeigen gegenüber meiner Person!
Zwei Bitten habe ich noch:
1. Bitte die nächste Mail nur als Text versenden. Diese Formatierungen sind einfach grässlich!
2. Bitte eine Mitteilung, wenn der für mich peinliche Artikel online ist, damit ich Ihn auch nicht verpasse, schließlich war ich nun seit Dez. 09 das erste mal wieder auf Eurer Vereinsseite (und bin persönlich der Meinung, das ich nichts verpasst habe) und würde meine Peinlichkeit doch glatt übersehen.
Links:
- Ich bin Terrorist: Nicht Abzocken e.V. und was wem was angeht
- Ich bin Terrorist: Wer meinen Host-Anbieter in die Verantwortung für meine Beiträge setzen will oder was sind wahre Angaben?
- Ich bin Terrorist: “Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org” (In Bezug auf dieses Thema auch die weiterführenden Artikel beachten)
- BooCompany: nicht-abzocken.eu (hier stammt das Zitat um die “Steuer” her)
Juni 24th, 2010
Wie es sich zeigt, ist für die meisten Betroffenen der derzeitigen Mahnwelle der Punkt der Betriebsübernahme von lovebuy.de durch die “VMA Management GmbH”, sowie die Änderung der AGB von einem kostenlosen Dienst auf ein kostenpflichtigen Dienst.
Gerade die Änderung der AGB ist dabei von großem Interesse.
Wie schon in dem Artikel “[Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf” aufgezeigt ist da das Datum 15.08.2007 als der Wendepunkt zu sehen.
Bei den Urteilen wird in den Begründungen der RichterInnen immer wieder auf angebliche Mails, in denen auf die AGB-Änderung informiert wurde und eine angebliche “Neuaktivierung” beim nächsten Besuch der Seite Lovebuy.de.
Dieser Zeitraum bedarf meiner Meinung nach eine etwas nähere Betrachtung.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Betroffenen der Mahnwelle bedanken, die mir aus Ihrem Mailarchiv die Mails der “Lovebuy.de”, “Sign21 GmbH” und “VMA Management GmbH” zu Verfügung gestellt haben.
Es wird von eigentlich allen betroffenen Usern in den Foren darüber berichtet, das sie weder eine Mail über die geänderte AGB erhalten hätten, noch eine “Neuaktivierung” zur Anerkennung der geänderten AGB durchführen mussten. Dazu kommt, das auch User, die versichern, die Seite nach der AGB-Änderung nicht mehr besucht haben, von den Rechnungen betroffen sind.
Was dagegen auffällt ist das um den Zeitraum der AGB-Änderung bei den Usern, die mir Ihre Mail-Sammlung zur Ansicht unabhängig voneinander zu Verfügung stellten eine Mail ohne Inhalt und Betreff angekommen waren.
Außer dem Absender, Datum und Empfänger war nur noch der Disclaimer des Firma “Sign21GmbH” Inhalt der Mail.
Ein Beispiel sieht man hier:

Nun, jetzt ist die Frage, ob die Firma “Sign21GmbH”, bzw, die Nachfolgefirma “VMA Management GmbH” vor Gericht wirklich eine angebliche Infomail über die AGB-Änderung an den jeweiligen Beklagten vorweisen konnte, oder ob es “nur” eine, bzw. mehrere Adressprotokolle vorgewiesen wurden (da man offensichtlich auch zu anderen Datum um den 15.8.2007 leere Mails versendet hat) und ein angeblicher Ausdruck einer Belegmail.
Das zu diesem Zeitpunkt Mails ohne Inhalt versendet wurden, ist zumindest äußerst Merkwürdig. Besonders, wenn man den einhelligen Äußerungen der betroffenen Usern glauben schenkt, das diese nichts von einer Mail mit mit der Info über die AGB-Änderung wussten. Mir liegen mehrere dieser leeren Mails mit unterschiedlichen Datum vor. Ein weiteres Beispiel, kann man bei BooCompany lesen: Lovebuy.de, leere Mail vom 15.8.2007, wie auch der User des nachfolgenden Posting den Empfang einer solchen leeren Mail bestätigt.
Wie schon so oft bei diesem Thema frage ich mich, ob die Gerichte bei diesen Beweisen und den Aussagen von anderen Betroffenen immer noch zu den Entscheidungen gekommen wären, die Sie in ein paar Fällen getroffen haben.
Weiter wird in den Urteilen immer wieder von einer “Neuaktivierung” gesprochen, die die Beklagten angeblich hätten durchlaufen müssen, um den Dienst überhaupt wieder nutzen zu können. Auch diese Behauptung stimmt nicht mit den Erläuterungen der betroffenen User in den Foren überein.
Was auffällt ist auch hier wieder, das einige User über eine seltsame Mail berichten, in dem von “Einloggproblemen von Usern berichtet wird, wie auch die Aufforderung, über einen eigenen Link sein Konto wieder zu “aktivieren”. Nicht nur, das es seltsam ist, das man scheinbar nicht in der Lage war, nur die Betroffenen zu benachrichtigen, da ja die Sperrung und die angebliche Freigabe ja auch individuell geschieht und nicht global alle User betrifft. Zudem wird in dieser Mail der entsprechende Empfänger direkt mit seinem Account-Namen angesprochen. Das diese Mail mit den Einlogproblemen kurz nach der leeren Mail und nach der AGB-Änderung verschickt wurde, kann einem zu unliebsamen Vermutungen verleiten.
Die Mail hatte folgenden Inhalt:
Hallo Xxxxxxxxx,
es erreichen uns zahlreiche Mails von Usern, die sich nicht einloggen können mit dem Hinweis: Konto gesperrt.
Bitte betätigen Sie in diesem Fall folgenden Link:
h**p://validate.lovebuy.de
Dieses betrifft User, die aufgrund einer Rücklastschrift der Anmeldegbühr gesperrt worden sind. Nach Zahlungseingang der Anmeldegbühr wurde eine Zahlungseingangsbestätigung mit dem oben genannten Link zum erneuten Validieren gesendet. Die Sperrung kann nur durch Anklicken dieses Links aufgehoben werden, was bisher versäumt wurde.
Nach Eingabe des oben genannten Links können Sie Ihre Daten korrigieren und an unserer Auktionsplattform teilnehmen. Sofern Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, nutzen Sie bitte den dafür vorgesehenen Button in Ihrem persönlichen Profil, Unterpunkt Optionen.
Weiterhin viel Spass wünscht Euch
Lovebuy.de
(Auf die Werbung und den bereits von dem Bild oben bekannten Disclaimer verzichte ich hier)
Diese Mail, die wie gesagt auch Personen bekommen haben, die bereits länger Mitglied waren und so keine Anmeldegebühr mehr zu Zahlen haben. Bemerkenswert ist bei dieser Mail ist, das diese kurz nach der AGB-Änderung versendet wurde und die Notwendigkeit der Bestätigung der neuen AGB mit keinem Wort erwähnt wurde. Im Gegenteil, es ist nur von der “Anmeldegebühr” die Rede. Zudem wird da behauptet, das eine Zahlungseingangsbestätigung an diese User mit dem oben erwähnten Link gesendet wurde. Also ein weiterer Grund sich zu Fragen, warum diese Mail auch an Personen gegangen sind, die davon nicht betroffen sein konnten. Wer sich im Jahr 2006 (um mal ein Beispiel zu nennen, angemeldet hat, hat bereist zu diesem Zeitpunkt seine Anmeldegebühr gezahlt und ist nicht die Zielgruppe dieser Mail.
Weiter halte ich die Behauptungen der angeblichen Techniker der Firma, die so Detailgenau erläuterten, wie die “Neuaktivierung” der Beklagten in den Prozessen vor sich gegangen sei für unglaubwürdig, wenn man sich bei solch einem einfachen Vorgang nicht mal in der Lage sieht die Accounts von Zahlungsrückgängen nach erfolgter Zahlung individuell frei zu schalten.
Aber das ist nur meine bescheidene Meinung. Also eines Web-Design-DAU, der sich immer wundert, das es diese Möglichkeit selbst bei Freier Foren- und Blogsoftware standardmäßig gibt. Jedenfalls bei den 3 Forensoftwaren und der einen Blogsoftware, die ich als Nutzer kenne.
Natürlich war ich nicht faul und habe mir diesen Link mal angeschaut und tatsächlich, er war noch zu erreichen. Der Link ist sehr aufschlussreich, da man eine Maske sieht, wo man auch keinerlei Infos lesen kann und aufgefordert wird nach dem eintragen von Account-Namen und Passwort einzutragen, um die Funktion “Konto aktivieren” nutzen zu können. Ob dies bereits erfolgt ist, wenn man unten drunter auf “Login” gedrückt hat, ist nicht ersichtlich, aber es wäre doch schon seltsam, wenn man sich plötzlich einloggen kann, wenn es vorher nicht funktioniert haben sollte.
Das Ganze sieht so aus:

Jetzt kann man natürlich sagen, das dies alles Zufälle sind und die User lügen. Aber mir liegen PDFs, Screenshots und HTML-Dateien mit diversen Mails vor, die unabhängig voneinander die hier geschilderten Begebenheiten und zeitlichen Abfolgen bestätigen. Ich kann mir nicht vorstellen, das diese User und die Betroffenen in den diversen Foren alle zusammengeschlossen haben, um die “VMA Management GmbH” mit Falschaussagen zu schädigen.
Schaut man sich diese Infos an, die ich hier zusammen getragen habe, dann drängt sich mir die Frage auf, ob nun versucht wurde mit der letzten Abmahnwelle User, die sich bisher geweigert haben zu zahlen zu Zahlungen zu bewegen.
Festzuhalten ist, das die Fristen der Mahnwelle seit Ende der Kalenderwoche 23 (also ab ca. 12/13.6.2010) enden. Die User, die zu den ersten gehören, dessen Fristen früh geendet sind, sagen aus, das es bis Heute keine weiteren Maßnahmen gegeben habe.
Gut, es bleibt noch abzuwarten, ob “gerichtliche Mahnbescheide” ankommen oder direkt Klage auf Zahlung gestellt werden. Diese dauern etwas, wenn diese tatsächlich Unterwegs sind. Allein fehlt mir derzeit der Glaube.
Wichtig ist es immer wieder darauf hinzuweisen, das man den besten Erfolg hat, wenn man sich gemeinsam gegen diese Firma wehrt. Deswegen ist es weiterhin wichtig, sich zusammen zu tun und sich gegenseitig zu unterstützen.
Wie in den vorherigen Artikeln, weise ich auch hier wieder darauf hin, das die Betroffenen bei BooCompany eine Plattform gefunden haben, wo sie sich Austauschen können und sich Organisieren können.
An dieser Stelle nochmals das “Mantra”, das ich für dieses Thema gesetzt habe :
Ein Stäbchen ist leicht zerbrechen,
viele Stäbchen sind nicht zu brechen.
Links:
- BooCompany: www.lovebuy.de – Teil III – Postings ab 09.06.2010 Sammelthread für die Opfer von Lovebuy.de
- BooCopmpany: LOVEBUY: Zeugen-Prozeßopfer und gewonnene Prozesse gesucht! (Aufruf für die Mithilfe zur Selbsthilfe)
- Computerbetrug: Antiscammer: Die Trophäenurteile der Nutzlosbranche (Ein guter Grundsatzartikel zur Bewertung von Urteilen, die die Nutzlosbranche gerne Veröffentlicht)
- Rechtanwaltsblog.blog: Neue Schlappe für “lovebuy.de” (Über das anfänglich gewonnene und nun aufgehobene Urteil beim AG Wuppertal)
- Rechtanwaltsblog.blog: VMA Management GmbH gewinnt Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg – Neue Flut von Zahlungsaufforderungen Sachen “lovebuy.de”
Eigene Artikel zum Thema:
- Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
- BooCompany wird Angegriffen – Trotz DDOS weiterhin erreichbar!
- [UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
- [Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
- [Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
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