In der letzten Nacht wurde das Baumhaus geräumt, was von “Robin Wood” symbolisch als “Widerstandsbaumhaus” eingerichtet hat.
Die Räumung, weil zu diesem Zeitpunkt mehr als überflüssig zu sehen hat in meinen Augen auch Symbolcharakter.
Das Symbol ist klar. Es hat ganz offensichtlich nie ein Interesse an ein ernsthaftes Gespräch mit den Kritikern von S21 gegeben. Das man die derzeitigen Arbeiten nicht unterbrechen wollte, gut, da kann man geteilter Meinung sein.
Das die Staatsmacht aber hingeht und einen Baum Räumt, der derzeit gar nicht im Fokus der Arbeiten steht, ist ein klares symbolisches Zeichen.
Ich kann daraus nur herauslesen, dass man alles daran setzen will, vor der nächsten Wahl alles über die Bühne zu bringen und zu hoffen, dass das Wahlvieh inzwischen alles vergessen hat.
Oder um es mit einen Spontispruch zu sagen: Wenn Wahlen etwas ändern würden, sie wären längst verboten!
Aber das ganze kommt mir irgendwie bekannt vor?
Wie war das noch vor der Wende?
Hat da nicht ein Kanzler von den mutigen Volk gesprochen, als die Bürger der damaligen DDR jeden Montag auf die Straße gingen?
War es nicht der selbe Kanzler, der die selben Menschen beschimpft hat, als diese die Stirn hatten wieder auf Montagsdemos zu gehen, weil man sie Belogen hat?
Wurden die Menschen nicht gerade erst von einem Rollstuhlfahrer und Parteienspenden-Kofferträger als Terroristen generalverdächtigt?
Wurden zu Zeiten der anti-AKW-Bewegung die AKW-Gegener wie Kriminelle behandelt?
Was wird gerade hier in Stuttgart gemacht?
Es ist so simpel. Man sorgt dafür, dass die Wahrnehmung eines Grundrechtes so gut wie unmöglich wird. Man sorgt dafür, das der Spielraum so gering ist, das man jede Durchsetzung seines Grundrechtes auf Demonstration als nicht Demokratische, ja kriminelle Aktion hinstellen kann. Das kenne ich aus der Anti-AKW-Bewegung.
Also Räumt man ein Symbol des Widerstandes (anders kann man zu diesem Zeitpunkt das Baumhaus nicht bezeichnen) und heitzt so unnötig die Atmosphäre auf.
Dazu noch ein paar Markige Sprüche über die zunehmende Agression durch die Demonstranten und man hat sie wieder, die Bürgerschecks, die Chaoten, die Brut der kriminellen ’68er.
Nur leider ist es so, das inzwischen die Öffentlichkeit auf öffentlicher geworden ist.
Da kann man die Schuld nicht mehr einfach den angeblichen Chaoten zuschieben.
Das ist schon bei der Demo gegen die Vorratsspeicherung so, wo ein Radfahrer von Polizisten angegriffen wurde.
Auch in dem Fall der Baumhausräumung wird es schwer sein, das Bild vom Chaoten und den armen Polizisten aufrecht zu erhalten. Wie in einem Bericht auf N-TV zu sehen ist, schlägt ein Beamter, ohne sichtbaren physischen Grund seine Hand/Faust in die Richtung des Gesichtes einer Frau:
Das sich die Hüter des Gesetzes nicht sehr gesetzeskonform verhalten, das zeigt auch eine Pressekonferenz von Amnesty International zum Thema “Verstoß gegen die Menschenrechte durch die deutsche Polizei”.
Es wird mit Spannung zu beobachten sein, wie man weiter versucht, die Bürger, die Ihr Demonstrationsrecht ausüben auszugrenzen. Es wird mit Spannung zu beobachten sein, ob sich die Bürger immer noch, wie noch vor einigen Jahrzehnten von korrupten Politikern und der Bildzeitung aufhetzen lassen.
Vor etlichen Jahren hat man dies in Köln auch probiert. Dort wurde damals der Kaiser-Wilhelm-Ring besetzt und versucht die alten Bäume auf diesem Gelände zu erhalten und zu schützen. Leider ist das damals fehlgeschlagen. Aber es wahr erstaunlich, welch ein Polizeiaufgebot damals für uns paar Leutchen, die die Nächte auf dem Platz und einem der kältesten Winter verbracht haben.
Aber es hat alles nicht geholfen. Das Verständnis für die Baumfällungen waren in der Bevölkerung nicht vorhanden. Da hatten alle Lügen durch die Klüngelmafia nichts genutzt.
Die Band “BAP”, die neben den Bläck Föös auf dem Platz ein Konzert gegeben hatten, haben die Ereignisse von damals in ein Lied verarbeitet, dessen Text ich hier mal niederschreibe:
Gröön en Platania
Jestermorje öm vier woot et gröön en Platania -
su gröön, wie mer’t schon sick fünf Johr nitmieh kennt:
Sibbe Hundertschafte un Einsatzkommandos
als Schutz für Kreissäje ‘n Container, wodrenn
och dä letzte Rest Bäum,
die zwei Kreech övverlääv hann,
en Blöck zersääch,
vun he weg dann gebraat,
weil dat letzte Stöck Allee,
die om Kölle’ns janz römmjing,
weet och noch verhunz,
zur Mondlandschaft jemaat.
Refrain
Jestermorje öm vier woot et gröön en Platania –
su gröön, wie mer’t schon sick fünf Johr nitmieh kennt:
Sibbe Hundertschafte un Einsatzkommandos
jäje Lück, die trotz Frost en Baumkrone jepennt.
Zweiunveezich Daach
em käldste Winter sick Johre
hann he Fraue un Männer
un och Kinder kampiert,
die nit jetz eez jeraff hann:
Mer weede bedroore
vun nem Stadtrat, dä em Wärme met “Fakten” jongliert,
dä römmschwafelt un schwärmt
vun ‘nem “Boulevard-Charakter”,
“dringender” U-Bahn-Erweiterung,
Parkhüüser un dämm jottweiswer
‘t och noch affnimmp … un dat ess makaber,
wenn’e em Deens vun Konzerne Sachzwäng simuliert.
Refrain
Dat eins kloor ess:
T’ jeet he nit nur öm die drückzehn Platane,
die jetz nitmieh do
om Kaiser-Wilhelm-Ring stonn.
T’jeet och drömm, dat mer merk,
wie die uns Zukunft verplane,
die Vokable wie “Wachstum” un “Macht” nur verstonn.
Wat dat wohr – vüür fünf Johr -
als et schon ens su gröön wood ?
V’leich erinnert sich wer:
Et Stollwerck wood jeräump,
noh Versprechunge, die schon jenausu jeloore.
Joot ens hin Lück, ich schwöör üch,
ihr denkt, dat ihr dräumpt !
Grün in Platania
Gestern Morgen um vier wurde es grün in Platania –
so grün, wie man es schon seit fünf Jahren nicht mehr kennt:
Sieben Hundertschaften und Einsatzkommandos
als Schutz für Kreissägen und Container,
worin auch der letzte Rest Bäume,
die zwei Kriege überlebt haben,
in Blöcke zersägt,
von hier weg dann gebracht,
weil das letzte Stück Allee,
die um Köln mal ganz herumging,
wird auch noch verhunzt,
zur Mondlandschaft gemacht.
Refrain
Gestern morgen um vier wurde es grün in Platania –
so grün, wie man es schon seit fünf Jahren nicht mehr kennt:
Sieben Hundertschaften und Einsatzkommandos
gegen Leute, die trotz Frost in Baumkronen gepennt.
Zweiundvierzig Tage
im kältesten Winter seit Jahren
haben hier Frauen und Männer
und auch Kinder kampiert,
die nicht jetzt erst gerafft haben:
Wir werden betrogen
von einem Stadtrat, der im Warmen mit “Fakten” jongliert,
der rumschwafelt und schwärmt
von einem “Boulevard-Charakter”,
“dringender” U-Bahn-Erweiterung,
Parkhäuser und dem gottweißwer
es auch noch abnimmt … und das ist makaber,
wenn er im Dienst von Konzernen Sachzwänge simuliert.
Refrain
Das eins klar ist:
Es geht hier nicht nur um die dreizehn Platanen,
die jetzt nicht mehr da
am Kaiser-Wilhelm-Ring stehen.
Es geht auch darum, dass man merkt,
wie die unsere Zukunft verplanen,
die Vokabeln wie “Wachstum” und “Macht” nur verstehen.
Was das war – vor fünf Jahren -
als es schon einmal so grün wurde ?
Vielleicht erinnert sich wer:
Das Stollwerck wurde geräumt,
nach Versprechungen, die schon genauso gelogen.
Geht mal hin Leute, ich schwöre euch,
ihr denkt, daß ihr träumt !
Dies sind die Worte, die ich den Politikern und Lobbyisten für das Projekt S21 zurufe.
Ich weiß, es ist vergebene Liebesmüh. Man wird mir weiterhin das Märchen der kompletten Kontrolle über die Folgen des Eingriffs vorlügen. Man wird weiterhin über die tatsächlichen Gesamtkosten lügen.
“Aufgewachsen auf dem Lande” (frei nach Hannes Wader)
in einem Dorf bei Köln mitten im Bergbaugebiet. Unter dem Ganzen Gebiet hat sich die “EBV” (Eschweiler Bergwerksverein) durchgebuddelt. Sie hatten alles immer im Griff. Die Risse an Häusern und die Ansenkungen von Flächen, das hat nun wirklich niemand vorhersehen können.
Die Steinkohle ist abgebaut, nun kommen die Bagger der Braunkohle. Das zum Teil jahrhunderte alte Gebäude abgerissen werden und alte Menschen seelisch getötet werden, weil man sie aus ihrer angestammten Heimat vertreibt, lässt sich leider nicht verhindern. Das Menschen, die am Rand des Abbaugebietes wohnen keine Ruhe mehr haben, weil der Krach des Tagebaus und das erzittern der Erde Ihnen trotz Schallschutzhügeln keine ruhe gibt und sie zu psychischen Wracks werden, das hat keiner vorhersehen können. Das plötzlich nach 40 Jahren durch die Kellerwänden das Wasser gelaufen kommt, weil das plötzlich das Regenwasser nicht mehr in der Erde versickert, sondern in den durch die Grundwassersenkung ausgetrockneten Erdschichten entlang strömt, das hat doch niemand erahnen können.
Gelebt habe ich die meiste Zeit meines bisherigen Leben in Köln.
Da wurden am Kaiser-Wilhelm-Ring uralte Bäume gefällt, weil man die Bahn in die Erde legen wollte und die Fahrbahn verlegen. Wer konnte auch ahnen, das nach gut 20 Jahre die Bäume immer noch nicht die Pracht der gefällten haben.
Auch hier baut man mitten in der Stadt unterirdisch. Wer konnte auch ahnen, das man beim erstellen eines Versorgungstunnels gerade an einer Kirche vorbei kommt, dessen Turm sich dann neigte? Das sah man doch da unten gar nicht. Wer kann den auch noch auf die Idee kommen, das nur ein paar Hundert Meter weiter, der Boden immer noch so ist, das man nicht voraussagen kann, wie er sich verhält? Das man ein Mehrfaches an Pumpen als erlaubt war installiert hatte und so den Boden in seiner Struktur auch noch mit beeinflusst, wer konnte das denn ahnen? Diese “Ahnungslosigkeit” hat in Köln 2 Menschen das Leben gekostet!
- Ihr wollt mir erzählen, das Ihr genau wisst was geschieht, wenn das Grundwasser abgepumpt wird?
- Ihr wollt mir erzählen, Ihr wisst was Ihr tut, wenn Ihr Stuttgart unterhöhlt?
- Ihr wollt mir erzählen, das Ihr alles unter Kontrolle habt?
- Ihr wollt mir erzählen, das nachher wieder alles so wird, wie vorher?
LÜGT MICH NICHT AN!
- Die Geschichte überall auf der Welt zeigt bis zum heutigen Tag, das Ihr nichts, aber auch gar nichts im Griff habt.
- Die Geschichte hat bis zum heutigen Tag gezeigt, das Ihr gar nichts über die Folgen wisst.
- Die Geschichte hat bis zum heutigen Tag gezeigt, das nicht Ihr die Zeche für Euren Hochmut bezahlen musstet.
Ich verzichte hier auf das zerpflücken von Gutachten und Gegengutachten, da ich bisher noch keine Gelegenheit hatte, selbst eines zu fälschen.
Was passiert oder nicht passiert, das kann ich nicht sagen und ich behaupte, das dies auch keiner der Politiker, Gutachter usw. wirklich seriös sagen können.
Ich kann nur sagen, das bisher eine solch tief greifender Eingriff letztendlich immer zum Nachteil der Umwelt, also Natur, Tiere und Mensch ausgegangen ist.
Ich bin an meinem ersten Arbeitstag nach dem Urlaub durch den Schlosspark geradelt. Mag sein, das eine Ratte, die über den Weg huschte oder weil ich gerade an den Wahnsinn dachte, der in Stuttgart ablaufen soll. Auf jeden Fall musste ich an 2 Lieder denken, die ich von ehemaligen Kölner Bands her kenne.
Das erste ist “Fette Ratten” von “Schröders Roadshow”
und als zweites “Schweine in weissen Westen” von “Dick und Alex”
(Das Banner ist gleichzeitig ein Link zur Web-Seite “Kopfbahnhof 21″)
Ich bin vorgestern aus dem Urlaub zurück gekommen.
Da die Abschussrechnung ebenso, wie schon vorherige Rechnungen der Firma EnBW in meinen Augen nicht korrekt war, habe ich gegen diese Rechnung vor meinem Urlaub “Widerspruch” eingelegt und auch die fehlende Transparenz bemängelt.
Eine Rechnung muss Nachvollziehbar sein. Dies ist für mich bei dem Rechenfaktoren für das Gas nicht erfüllt. Vor allem scheint man selbst keine einheitliche Linie in den Rechenfaktoren zur Ermittlung des Gasverbrauches zu haben. Während in den vorherigen Abrechnungen der Heizwert nach kWh mit einem Brennwert-Faktor errechnet wurde, führt man nun in der Rechnung einen Brennwert und eine “Zustandszahl” auf, die dann zu der Umrechnung auf den Verbrauch in kWh führt. Erstaunlicherweise ist der Wert nicht der selbe, wie der Umrechnungswert in den vorherigen Rechnungen.
Zudem ist in keinen der Unterlagen, die man mir auf Grund meines Widerspruchs gesendet hat, eine klare Antwort, auf welcher Grundlage eben genau diese Werte entstanden sind. Der Angenommene Brennwert-Faktor lässt sich nicht einer der üblichen Klassifizierungen zuordnen, noch wird man über die Klassifizierung des Gases informiert.
Aber immer der Reihe nach.
Wie gesagt, als ich nun aus meinem Urlaub zurück kam, fand ich unter der Post ein Schreiben vom 4.8.2010, in dem man auf meinen Widerspruch eingeht.
Schon die ersten Sätze sind bezeichnend:
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27 Juli 2010.
Ihr Schreiben vom 1. Juni 2010 liegt uns bedauerlicherweise nicht vor. Bitte senden Sie uns eine
Kopie Ihres Schreibens zu. Selbstverständlich werden wir danach die Zählerstände prüfen und
gegebenenfalls die Rechnung korrigieren.
(Quelle: Brief der EnBW an mich vom 4.8.2010)
Was sagt man hier aus?
Ich habe zum einen bemängelt, das der Zählerstand der Abschussrechnung als “rechnerisch ermittelter Zählerstand” markiert war und nicht mit meinen Angaben, die ich der EnBW übermittelt habe übereinstimmte. Ich bin zum 1.6. 2010 sowohl aus dem Strom, wie auch aus dem Gasvertrag ausgeschieden, weil ich mir andere Anbieter gesucht habe (und beim Strom einen Anbieter, der sogenannten ökologischen Strom anbietet). In der Abschuss-Abrechnung wurde dann der Zählerstand des Stroms als “Abgelesen” (und mit dem korrekten Zählerstand) vermerkt. Da ich am 1.6.2010 der Firma EnBW eine Einschreiben mit Rückschein gesendet habe, in dem sowohl die beiden Ablesekarten (für Gas und Strom) enthalten waren, wie auch ein Begleitschreiben, in dem ich sicherheitshalber die Zählerstände nochmals aufgeführt habe, kommt die Frage auf, wieso man nun den Zählerstand des Gases “rechnerisch” ermitteln musste. Weiter wirft dies die Frage auf, wie es sein kann, das man zwar die Ablesekarte für den Strom vorliegen hat (jedenfalls nach dem Vermerk auf der Rechnung), aber das Schreiben und offensichtlich auch die Ablesekarte für das Gas “bedauerlicherweise nicht vor”-liegen?
Mir liegt in in meiner Akte dazu jedenfalls der Rückschein mit dem Empfangsdatum vom 2.6.2010 mit Stempel der EnBW und Unterschrift vor. Schon als es um die nicht unerhebliche Rückzahlung meiner Abschlagszahlung in meiner alten Wohnung ging, glänzte diese Firma mit dem Nichterhalt meiner Briefe.
Das Unternehmen ist dringend angeraten, sich Ihren internen Aktenverlauf einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Evtl. ist auch eine Prüfung der diversen Poststellen keine falsche Maßnahme, da es sich hierbei scheinbar nicht um ein lokales Problem zu handeln scheint, da Schreiben von mir schon an verschiedenen Poststellen der Firma (Biberach, Stuttgart) nicht mehr “vorlagen”.
Wie ich bereits oben schrieb, habe ich der Rechnung widersprochen und nicht akzeptiert. Das Schreiben war auf den 27.7.2010 datiert und ist nachweislich am 29.7. in Empfang genommen worden. Jetzt kommt neben dem Schreiben vom 4.8.2010 die nächste Merkwürdigkeit. Man hat mir, trotz meines Widerspruchs einen Verrechnungsscheck zu gesendet, den ich ebenfalls in den Briefen nach meinem Urlaub vorgefunden habe. Dieser ist am 2.8. ausgestellt worden. Was man mit dieser Maßnahme bezwecken wollte, weiß sehr wahrscheinlich nur die Firma EnBW selbst. Sinn macht diese jedenfalls nicht.
Nun, was das seltsame verschwinden von Schreiben betrifft ist die EnBW in guter Gesellschaft. Die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hatte ein ähnliches Problem, das ich dann mit der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher erledigt habe, nachdem selbst Einschreibebriefe in wundersamer weise verschwunden sind. Ich glaube ja doch, dass durch den Teilchenbeschleuniger in Genf Schwarze Löcher entstehen. Diese halten sich dann wohl mit Vorliebe in den Poststellen diverser Firmen und Institutionen auf.
Die Firma EnBW kann sich auf jeden Fall sicher sein, das ich bei weiteren Auflösungserscheinungen von Schreiben die nächsten ebenso, wie bei der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW per Gerichtsvollzieher zustellen lasse.
Das ich mir den Mehraufwand, der durch das Verhalten dieser Firma entsteht erstatten lasse (auch jetzt schon), sollte eigentlich klar sein.
Es wird spannend sein, wie sich dieser Energiekonzern, auch in meiner Angelegenheit bzgl. der Datenauskunft weiter verhalten wird.
Anmerkung:
Ich weiß, das ich nicht der Einzige bin, der Probleme mit diesem Energiekonzern hat. Gerne kann man Kontakt zu mir aufnehmen (Mailadresse im Impressum) und seine Erfahrungen mitteilen. Aktuell interessiert mich besonders das Thema “Nicht angekommene Briefe” und auch “das Übermitteln von Verbrauchszahlen an Dritte Anbieter beim Anbieterwechsel”.
Bei meinem Wechsel hat die EnBW ganz offensichtlich angebliche “Verbrauchszahlen” an meinen neuen Anbieter übermittelt, die sich weder mit meinem vorherigen Verbrauch oder sonstigen Erkenntnissen in Einklang bringen lassen. Darin dürfte, so meine Vermutung wohl auch der Grund liegen, das man sich bis Heute weigert, mein Auskunftsersuchen zu beantworten. Man setzt sogar auf das ignorieren von Anschreiben meines Anwaltes.
(Eigentlich wollte ich meine “Leidensgeschichte” mit der EnBW chronologisch aufarbeiten. Da mir aber die zeit und die aktuellen Ereignisse da einen Strich durch die Rechnung machen, werde ich dieses Vorhaben aufgeben und die Geschichte im aktuellen Bezug immer mal wieder mit aufarbeiten. Ich habe irgendwie das Gefühl, das dies nicht der letzte Beitrag über meine Erfahrungen mit der EnBW bleiben wird, obwohl ich kein Kunde mehr von Ihnen bin)
Nun, hier werde ich mal kurz darauf eingehen, wie es bisher mit EnBW so abgelaufen ist.
Nach Stuttgart gezogen habe ich einen Zeitvertrag für eine Wohnung bekommen, die nun Grundsaniert wird. Die Wohnungsgesellschaft hat mich dann automatisch bei EnBW für Strom und Gas angemeldet.
So weit so gut. Ich bekam auch eine Übersicht, wo mir die Zählernummern und Zählerstände mitgeteilt wurden. Nach diesem Schreiben musste ich davon ausgehen, das außer meinem Namen nur noch die Adresse bei der Firma gespeichert ist.
Später hatte ich für einen “zweckgebundenen” Rückruf das notieren meiner Telefonnummer erlaubt. Als dieser Rückruf nicht erfolgte, hatte ich in einem Schreiben die sofortige Löschung der Telefonnummer gefordert. Dieses Schreiben enthielt in einer Sache wegen einer Jahresabschlussrechnung eine Frist gesetzt. Zudem hatte ich ausdrücklich und unmissverständlich eine telefonische Kontaktnahme untersagt.
Trotzdem rief auf meinen Anschluss kurz vor ende der Frist eine Mitarbeiterin des Unternehmens an. Man hat also mein Selbstbestimmungsrecht missachtet und sogar einen virtuellen Hausfriedensbruch vorgenommen. Die Aufnahme, die die Mitarbeiterin auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen hat, sowie Datum und Zeitpunkt der Belästigung sind natürlich gesichert.
Aber das ist nicht alles. Nachdem ich wegen meinen Daten nicht locker ließ kam ein Schreiben in dem man die Löschung, bzw. Sperrung (was nun, lies man offen) unter anderem auch meines Geburtsdatum zusagte. Das Geburtsdatum? Da wollte ich natürlich wissen, woher Sie diese Daten überhaupt haben.
Wer meine Beiträge zu diesem Unternehmen gelesen hat, wird sich denken, das die Antwort auf diese Anfrage noch aussteht, ebenso wie die Erklärung was nun gelöscht und was gesperrt wurde und aus welchem Grund.
Darum wird sich aber mein Anwalt kümmern.
Ist der Ruf erst ruiniert …
Aber das ist nicht alles. Gerade noch mit der einen Sache beschäftigt, schon zeichnet sich der nächste Hammer ab.
Nun bin ich umgezogen und die Wohnungsgesellschaft hat mich wieder bei EnBW angemeldet. Soweit so gut. Die EnBW wollte sich da wohl wieder gesundstoßen und hat als Abschlagszahlung mal eben 105 Euro veranschlagt. Wenn man bedenkt, das ich in der vorherigen Wohnung zuletzt 37 Euro Abschlag für Strom und Gas zahlen musste, fragt man sich wie diese auf die Summe kommen.
Nun gut, ich habe dann 50 Euro vorgeschlagen und nachdem ich auch nicht mehr überwiesen ahbe, hat man dieser Abschlagshöhe zugestimmt.
Jetzt bin ich ab Anfang diesen Monat für Gas und Strom bei anderen Anbietern. Gerade bei Strom war es mir persönlich wichtig, dass ich nicht bei einem Anbieter bin, der Strom aus Atomkraft oder anderen Gesundheit- und Umweltschädlichen Gewinnungsarten bezieht oder herstellt. Dieser ist zwar nicht günstiger, wie viele andere, aber das ist für mich nicht das wichtigste Kriterium. Da halte ich es lieber mit Verbrauchsvermeidung.
Zurück zum Thema. EnBW hat nun diesem Stromanbieter eine Prognose meines Stromverbrauches zugesandt, das jenseits von gut und böse ist und vor allem jenseits jedem Verbrauch von mir in den 2 Jahren, die ich nun in Stuttgart lebe. Dies führte dazu, das mein neuer Anbieter einen monatlichen Stromabschlag haben wollte, der über das Doppelte des Abschlages bei der EnBW war, wo doch die kWh vom preis her durchaus mit dem von EnBW vergleichbar ist.
Was EnBW damit bezweckt? Ich kann es nur vermuten. In dem Schreiben, das ich von EnBW zu der Kündigung bekam hieß es sinngemäß, das ich den vertrag gekündigt hätte und man dies “akzeptieren” würde (? Akzeptieren ? da scheinen einige Leute Wahrnehmungsschwierigkeiten zu haben. Das Unternehmen hat nichts zu akzeptieren sondern höchstens bedauernd zur Kenntnis zu nehmen. Kündigen ist mein gutes vertragliches Recht!) Gleichzeitig forderte man mich auf, meinen Entschluss noch mal zu überdenken.
Liegt hier vielleicht der Hund der Prognose begraben? Wollte man die Abschalgszahlungen des neuen Anbieters so in die Höhe treiben, das man lieber bei diesem Unternehmen bleibt?
Was ich mich vor allem frage, auf welcher Grundlage und mit welchem Recht diese Firma eine Prognose über meinen Stromverbrauch erstellt.
Halten wir fest, ich war 1 1/2 Jahre Verbraucher/Kunde in meiner alten Wohnung. Diese war knapp über 51 qm groß und lag über einen Keller, der zum größten Teil übererdig war. Zudem war die Wohnung von 3 ungeschützten Außenwänden umgeben. Mit Strom wurden elektrische Verbraucher und das Licht versorgt. Heizung, Kochen und Warmwasser erfolgte über entsp. Gas-Geräte. In der neuen Wohnung habe ich bin ich von Mietern umgeben (rechts/links/oben/unten) und habe eine ungeschützte Außenwand und eine Außenwand in einen Hof hinein. Von Größe und Merkmalen mit der vorherigen Wohnung vergleichbar. Der Unterschied ist nur, das hier die Warmwasseraufbereitung über ein E-Wasserboiler geschieht (100l-Speicher). Das war ein Verbrauch, den ich nicht einschätzen konnte, wie dann die EnBW?
Nun, welche Daten hatte EnBW von mir? In Bezug auf diese Wohnung nur den Anfangs-Zählerstand (außer sie sind irgendwann zwischendurch mal heimlich ablesen gekommen ). Und aus der anderen Wohnung meinen bisherigen Verbrauch, das aber weit aus geringer war, als diese Prognose. Wobei es sich bei diesem Verbrauch um einen anderen Vertrag handelt, der für diesen Vertrag nicht zur Debatte steht und vor allem auch nicht verwendet werden darf.
Da ich ja den Abschlussstand (damit auch der Anfangsstand der neuen Verträge) für Strom (und Gas) abgelesen habe, habe ich eine Übersicht meines Verbrauches. Dabei kam ich auf die “Prognose”, das ich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit monatlich Strom in einem Wert von ca. 30 Euro verbrauche. Dabei habe ich alle Daten zu meinem Ungunsten interpretiert. So habe ich meinem neuen Anbieter eine Abschlagszahlung von 35 Euro angeboten und begründet. Dieser Einschätzung ist der Anbieter auch gefolgt. Somit bin ich nun bei ca. der Hälfte des vorher angenommenen monatlichen Abschlags. Und ich bin überzeugt, das ich nach einem Jahr noch Geld zurück bekomme, bzw. der Überschuss dann mit den weiteren Zahlungen verrechnet wird.
Also, man sieht, das eine Grundlage für eine “Prognose” meines Verbrauchs nicht vorhanden ist. Wie kommt das Unternehmen nun dazu, solch eine Prognose zu erstellen. Und vor allem mit welchem Recht. Welch eine Anmaßung!
Es geht nicht darum, das eine Aussage über den durchschnittlichen Verbrauch einer Wohnung dieser Größe mit diesen oder jenen Eckpunkten (Personenzahl, Personenstruktur, wie z.B. Familie oder WG usw) habe, sondern eine auf mich persönlich bezogene Prognose.
Im Rahmen meines Rechtes auf Auskunft gemäß des BDSG habe ich diese Fragen und vor allen die Auskunft über die gespeicherten, bzw. weitergegebenen Daten bei EnBW eingefordert. Wenn sich das Verhalten des Unternehmens nicht geändert hat, wird dies wohl wieder ein Fall für meinen Anwalt werden und einer Beschwerde bei dem Datenschutzbeauftragten enden.
Zudem ist mir bekannt geworden, das sie meinen neuen Anbietern eine „Prognose“ über meinen Verbrauch haben zukommen lassen. Das heißt, sie haben Daten an Dritte gegeben, die das Vertragsverhältnis mit diesen beeinflusst. Ich verlange von Ihnen umgehend gemäß § 34 des BDSG Auskunft über alle Daten, die sie von mir gespeichert haben und aus welchem Grund, bzw. welcher rechtlichen Voraussetzung.
Weiter verlange ich, das sie mir Mitteilen, welche Daten Sie an Dritte weitergegeben haben. Dies betrifft alle Daten, die im Zusammenhang mit meiner Person an Dritte weiter gegeben wurden, also neben personenbezogenen Daten auch Daten zu Verträgen, Prognosen, angeblichen Verbrauch usw.. Kurz alle Daten die in Zusammenhang mit meiner Person an Dritte weiter gegeben wurden und auf welcher rechtlichen Grundlage. Weitere rechtliche Schritte, bei Missbrauch der Datenweitergabe behalte ich mir ausdrücklich vor, vor allem bei nicht nachvollziehbaren Daten zu meinem Ungunsten (wie z.B. Prognosen) oder dem Verdacht der fehlerhaften Auskunft.
Als Frist für diese Auskunft vermerke ich mir den 18. Juni 2010.
Sollte ich bis zu diesem Stichtag keine oder unvollständige, bzw. fehlerhafte Auskunft erhalten habe, beauftrage ich meinen Anwalt Xxxxx Xxxxxxxxxx mit der Vertretung meiner Interessen.
Dies ist derzeit der Stand der neuen Baustelle. Da bei der vorherigen Baustelle von Seiten der EnBW keine Reaktion erfolgte, vermute ich halt, das auch hier alle Mühe umsonst ist und letztendlich die Klärung durch die Justiz erfolgen muss.
Schde um die Zeit und dem Aufwand. Zudem denke ich, das die Gerichte eigentlich besseres zu tun haben, als solche selbstgefällige Unternehmen in die gesetzlichen Schranken zu verweisen.
Dazu ist auf der anderen Seite zu vermerken, dass EnBW die Summe, die diese meint, angeblich noch von mir zu Fordern (aus dem Vertrag der vorherigen Wohnung) immer noch nicht gerichtlich (Also z.B. durch ein gerichtlichen Mahnbescheid oder Klage auf Zahlung) gefordert hat. Spannend wird es sein, ob die nun ein eventuelles Guthaben aus dem jetzigen Vertrag mit dem anderen Vertrag verrechnen wollen. Das würde dann Spannend werden, da dies zwei unabhängige Verträge sind. Anders kann ich mir nicht erklären, warum EnBW auf sein (angeblich zustehendes) Geld verzichtet und nicht umgehend den Forderungsweg einzuschlagen. Außer natürlich, das diese nicht überzeugt davon sind, das Ihnen dieses Geld überhaupt zusteht.
Nun EnBW ist kein Einzelfall, es steht eher als Synonym für viele Unternehmen, die meinen, das man (jedenfalls ist dies mein Eindruck) auf die Rechte der Kunden scheißen kann. So habe ich auch z.B. Haarsträubendes Erlebt mit der Stadt Düsseldorf. Dabei hat sich die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW nicht mit Ruhm bekleckert. Nicht nur, das angeblich Schreiben (darunter Einschreibebriefe) nicht angekommen sind und wenn angeblich nur unvollständig, nein man hat seine Unabhängigkeit ausgenutzt, indem man sich weigert zu handeln. Ich bin wohl mit meiner Aktion, meine Beschwerde letztendlich per Gerichtsvollzieher an die Datenschutzbeauftragte zustellen zu lassen an meinen Höhepunkt angekommen bei meinen Schriftverkehren mit Behörden!
Bemüht man die Suchmaschinen, dann wird man feststellen, dass mein Fall für die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW nicht als Einzelfall zu werten ist.
Aber dafür kann ich an dieser Stelle für das zuständige Amt in Baden-Württemberg erfreulicheres berichten. Aber dazu später.
Nun, ich möchte die Menschen ermutigen sich nicht alles von “denen da Oben” gefallen zu lassen. Wie oft höre ich den Satz “da kann man ja nichts machen”. Eben solche Sätze und Einstellungen sind es, die solchen Firmen die Macht geben, sich so zu verhalten.
Nun, man könnte sagen, EnBW hat das Pech, dass Sie meinen gerade mit mir so umspringen zu können, wo ich gewillt bin, andere in diesem Blog zu ermutigen sich nicht alle Ungerechtigkeiten gefallen zu lassen. Auf der anderen Seite ist EnBW es selbst schuld, man kann sich auch an die Regeln halten, dann gibt es kein Grund, was dagegen zu sagen.
Was sagt das deutsche Recht aus?
Wer schon Beiträge von mir gelesen hat, wird bestimmt bemerkt haben, dass die praktischen Beispiele für mich oft der Handlungsrahmen für allgemeine Informationen bieten. Ich nutze solche Begebenheiten gerne, um den Lesern meiner Worte (ich freue und wundere mich immer wieder, das es so viele gibt, die meine Texte lesen, wo ich nur ein unbedeutendes Blättchen in diesem Blätterwald des Internet bin) grundsätzliche Informationen zu liefern. Sei es bei den eBay-Abmahnungen eine Info über die relativ neue UG (Unternehmergesellschaft), deren rechtliche Basis und die Gefahren, die mit solchen UGs einhergehen können (nicht müssen!) oder anderes.
Natürlich bin ich nicht Objektiv (das wäre vermessen), noch weniger unparteiisch. Nicht ohne Grund fordere ich die Leser auf, sich immer selbst von der Richtigkeit meiner und anderer Behauptungen zu überzeugen.
So genügend Worte der Einleitung. Befassen wir uns doch mal mit dem Bundesdatenschutzgesetz (in Folge “BDSG”). Ich berücksichtige bei den Erläuterungen nur die Belange im “nichtöffentlichen” Bereich, also nicht die Datenschutzbestimmungen für Behörden etc.
Als erstes befassen wir uns mal mit den Pflichten desjenigen, der Daten von einem erhebt.
Das BDSG legt direkt zu beginn erst einmal ganz klar fest, das von Menschen nur so viele Daten gespeichert werden, wie man für die Erledigung der Aufgabe unbedingt benötigt. Das Ganze nennt sich “Datenvermeidung und Datensparsamkeit”:
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(Alle Gesetzes-Zitate in diesem Artikel stammen von der Plattform “Gesetze im Internet” des “Bundesministerium der Justiz”; Übersicht des BDSG: Bundesdatenschutzgesetz. Von dort geht es zu den Einzelnormen.)
Hier wird schon deutlich, dass es, wie z.B. in meinem Fall mit EnBW nicht notwendig ist, Unmengen an Daten zu erheben.
Was braucht man für einen Vertrag?
Nun der Vertrag für die Energieabnahme benötigt die Daten der Übergabestelle (sprich die Zählernummer des Strom-, bzw. Gaszählers), den Beginn des Vertragen (also das Datum, des Vertragsbeginns und den entsprechenden Zählerstand zum Beginn des Vertrages), sowie den Namen des Vertragspartners und der Standort, also Adresse des Vertragspartners, sowie der Energieübergabestelle (wenn diese nicht, wie meist sowieso identisch ist). Mehr erst mal nicht.
Um so mehr verwundert es mich, dass die EnBW mir in einem Schreiben mitteilt, das Sie mein Geburtsdatum haben (hatten?, Da Sie bis heute der Auskunft nach §34 des BDSG nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, weiß ich es nicht). Vor allem, da diese Angabe nicht von mir stammt. Und wer nach meinem Namen schaut, wird feststellen, das eine Verwechslung auch ohne Geburtsdatum sowohl in Stuttgart, wie auch in Deutschland, ich würde sogar behaupten in der EU so gut wie ausgeschlossen ist. Aber selbst, wenn es zu einer Verwechslungsgefahr kommen könnte (z.B. weil man einen sogenannten Allerwelts Vor- und Nachnamen trägt), ist die Frage, ob das Speichern weiterer persönlicher Daten verhältnismäßig ist. Ich bezweifle es, da das Grundgesetz die Persönlichkeits- und Privatrechte extra hervorhebt. Auf Grund dieser Rechte hat das Bundesverfassungsgericht schon manches mal die Politiker und Ihre Gesetze um die Ohren gehauen.
Da man als einfacher Bürger nicht sehen kann, was da über einem so gespeichert ist, beim Vertragspartner oder irgendwelchen Firmen, hat der Gesetzgeber im BDSG ein Auskunftsrecht für den Dateninhaber vorgesehen. Dies ist im Zusammenhang mit öffentlichen Stellen (Gemeinden, Verwaltungen, Behörden usw.) der §19 des BDSG. Da es sich aber bei der EnBW um eine “nicht öffentliche Einrichtung” handelt tritt hier der schon eben erwähnte §34 ein. Dieser lautet:
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.
Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene über Herkunft und Empfänger nur Auskunft verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. In diesem Fall ist Auskunft über Herkunft und Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind.
(2) Der Betroffene kann von Stellen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zwecke der Auskunftserteilung speichern, Auskunft über seine personenbezogenen Daten verlangen, auch wenn sie weder in einer automatisierten Verarbeitung noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind. Auskunft über Herkunft und Empfänger kann der Betroffene nur verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.
(3) Die Auskunft wird schriftlich erteilt, soweit nicht wegen der besonderen Umstände eine andere Form der Auskunftserteilung angemessen ist.
(4) Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nicht, wenn der Betroffene nach § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 bis 7 nicht zu benachrichtigen ist.
(5) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. Ein Entgelt kann in den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind.
(6) Ist die Auskunftserteilung nicht unentgeltlich, ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen seines Auskunftsanspruchs persönlich Kenntnis über die ihn betreffenden Daten und Angaben zu verschaffen. Er ist hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen.
Nun, wie man hier sieht, sind die Auskunftsrechte recht weit gefasst. Ja selbst für Firmen, die Auskünfte entgeltlich anbieten (als bekanntes Unternehmen sei hier mal die “Schufa” genannt) sind verpflichtet, eine Möglichkeit der Auskunft zu gewähren. Die Schufa hat daraufhin die Auskunft bei persönlicher Vorsprache bei einer Ihrer Geschäftsstellen ermöglicht. Diese erfolgt aber nur mündlich! Aber das ist ein anderes Thema.
Nun, ich habe die EnBW aufgefordert, mir wie folgt Auskunft zu geben:
Nachdem ich Ihnen ja schon einiges an Arbeit abgenommen habe erwarte ich nun von Ihnen eine schriftliche Stellungsnahme über folgende Punkte:
[...]
3.Auskunft über die gespeicherten Daten von mir, gemäß §34 des BDSG. Dazu auch die Erläuterung, wieso meine Kontonummer entgegen meiner Willenserklärung ganz offensichtlich für andere Zwecke verwendet wurde und somit mindestens im internen Bereich weiter gegeben wurde.
4.Die Bestätigung der Löschung aller Daten, die für die Vertragserfüllung nicht notwendig sind, hier im besonderen die Kontonummer und die Telefonnummer, die ich der Mitarbeiterin des Service zur temporären Nutzung mitgeteilt habe (damit mich ein Mitarbeiter wegen meinem Belang zurückrufen kann, was ja nicht erfolgt ist).
Da ich nicht wusste. welche Daten über mich gespeichert wurden, habe ich natürlich Auskunft über die gespeicherten Daten verlangt Also genau das was im §34 Abs. (1) Punkt 1 ganz klar steht. Konkretisiert habe ich auch noch, das ich Auskunft verlange, warum meine Kontodaten entgegen meiner Willenserklärung anderweitig genutzt worden. Dann habe ich unter Punkt 4 (der Punkt 1 und 2 befasste sich mit Rechnungen und Geldforderungen) ganz klar eine Löschbestätigung verlangt. Auch hier habe ich nochmals gesondert die Daten “Telefonnummer” und “Kontonummer” hervorgehoben. Dieses Recht steht mir gemäß §35 des BDSG zu. Dort heißt es:
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
(2) Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gelöscht werden. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
1. ihre Speicherung unzulässig ist,
2. es sich um Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, über Gesundheit oder das Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann,
3. sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder
4. sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine Prüfung jeweils am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit ihrer erstmaligen Speicherung ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist.
(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
1. im Fall des Absatzes 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
2. Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
(4) Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt.
(5) Personenbezogene Daten dürfen nicht für eine automatisierte Verarbeitung oder Verarbeitung in nicht automatisierten Dateien erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene dieser bei der verantwortlichen Stelle widerspricht und eine Prüfung ergibt, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung verpflichtet.
(6) Personenbezogene Daten, die unrichtig sind oder deren Richtigkeit bestritten wird, müssen bei der geschäftsmäßigen Datenspeicherung zum Zweck der Übermittlung außer in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 nicht berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden, wenn sie aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen und zu Dokumentationszwecken gespeichert sind. Auf Verlangen des Betroffenen ist diesen Daten für die Dauer der Speicherung seine Gegendarstellung beizufügen. Die Daten dürfen nicht ohne diese Gegendarstellung übermittelt werden.
(7) Von der Berichtigung unrichtiger Daten, der Sperrung bestrittener Daten sowie der Löschung oder Sperrung wegen Unzulässigkeit der Speicherung sind die Stellen zu verständigen, denen im Rahmen einer Datenübermittlung diese Daten zur Speicherung weitergegeben werden, wenn dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen.
(8) Gesperrte Daten dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur übermittelt oder genutzt werden, wenn
1. es zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerläßlich ist und
2. die Daten hierfür übermittelt oder genutzt werden dürften, wenn sie nicht gesperrt wären.
Auf Grund des §3a (Datenvermeidung und Sparsamkeit) sind die Daten, dessen Löschung ich verlangte, gemäß §35 Abs. (2) Punkt 1 unzulässig gespeichert. Vor allem, da ich zum Teil einer Speicherung schon im Vorfeld widersprochen habe. Wiederum auf Grund des Auskunftsrecht habe ich ein Recht darauf, Auskunft über die Löschung oder Sperrung der Daten zu erfahren.
Auch das erfolgte durch die EnBW nicht.
Zudem kommt hinzu, dass man mich nie über die Speicherung dieser Daten informiert hat. Der §33 sagt aus, dass Daten, die erstmalig ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert werden, diesem Mitgeteilt werden müssen:
§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen
(1) Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen. Werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen. Der Betroffene ist in den Fällen der Sätze 1 und 2 auch über die Kategorien von Empfängern zu unterrichten, soweit er nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss.
[...]
Als man mich als neuen Kunden begrüßte, war es meiner Meinung nach die Pflicht der EnBW, vor allem, da die Anmeldung durch die Wohnungsgesellschaft erfolgte, mir ein Datenblatt mit allen gespeicherten Daten zukommen zu lassen. Nach den Unterlagen, die ich bekommen habe, musste ich davon Ausgehen, das außer meinem Namen und Adresse keine weiteren Daten gespeichert sind. Wie man oben sieht war die EnBW sogar verpflichtet mir die Zweckbestimmung, die Verarbeitung oder Nutzung, sowie der Identität der verantwortlichen Stelle mitzuteilen. Auf dem Datenblatt, das ich von der EnBW mit dem auf den 23.Mai 2008 datierten Brief erhalten habe finde ich jedenfalls keinen Hinweis auf die Speicherung meines Geburtsdatums.
Dies war jetzt mal eine kleine Einleitung, für die Rechte an den eigenen Daten bei Kontakten mit Firmen.
Etwas anders und etwas komplizierter sieht es mit Adresshändlern aus. Im Prinzip verhält es sich auch hier so, wie bei den Firmen, aber die haben nach dem BDSG einige kleine Vorteile, wenn man die Gesetze zu Ihrem Gunsten auslegt, was leider immer noch meist der Fall ist.
In der Einleitung habe ich bereits Bezug auf die Schreiben und Antworten der Firma EnBW genommen.
Leider ist es meine Erfahrung, das Firmen meinen, die rechte der Auskunftssuchenden nicht ernst zu nehmen. Ich habe dem Unternehmen EnBW wahrlich genügend Chancen gegeben, sich gesetzes- und vertragskonform zu verhalten. Dies ist nach meinem Eindruck nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Nicht nur, dass man mir meine Auskunft gemäß §34 verweigert hat, das Schreiben das mir mein Anwalt nun auf sein Schreiben hin hat zukommen lassen, ist meiner bescheidenen Meinung nach eine Ohrfeige für das BDSG. Sie gehen in dem Schreiben nur auf die Forderung aus der Abschlussabrechnung ein, die nicht der Hauptpunkt des Schreibens meines Anwaltes war. Die gerügte Datenauskunft und das von meinem Anwalt geforderte Verfahrensverzeichnis wird in diesem Schreiben nicht mal erwähnt.
Aber zum direkten Thema EnBW und der Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und meine Position als Betroffener, werde ich im Teil 2 dieser Geschichte noch ausführlich und chronologisch darlegen.
So, manchmal überholen einem die Ereignisse. Die Geschichte mit EnBW entwickelt sich immer mehr zur Farce. Mal abgesehen, dass Sie sogar Einschreibebriefe mit Rückschein ignorieren, bzw. es von der chronologischen Reihenfolge so aussieht, als ob diese z.B. ein Einwurfeinschreiben erst dann bemerkt hatten, nachdem ich auf “Nichtreaktion” und einer “Mahnung” ein Einschreiben/Rückschein versendet habe.
Scheinbar hat man inzwischen begriffen, dass mich deren “Nichtreaktion” nicht aus meinem Konzept bringen lässt. Nach meinem letzten Einschreiben/Rückschein hat man tatsächlich umgehend reagiert und noch in der selben Woche geantwortet. Naja, über die Behauptungen in dem Brief kann man geteilte Meinung sein (ein Bekannter von mir würde wahrscheinlich sagen, das wäre “gequirlter Mist” ), aber wenigstens mal eine direkte Reaktion.
Vielleicht liegt es auch daran, dass inzwischen meine Beschwerde beim Innenministerium von B.-W., als Behörde für Datenschutzbelange im nichtöffentlichen Dienst bei Ihnen angekommen ist oder doch vielleicht der Brief von meinem Anwalt. Wer weiß.
Nun, eigentlich wollte ich schon längst eine Fortführung meiner Erlebnisse mit EnBW geschrieben haben. Aber es war mir nicht klar, wie ich es am besten mache.
Eigentlich gibt es drei Stränge, die sich im Zusammenhang mit EnBW auftun.
Strang 1:
Die Chronologische Abfolge der Ereignisse und das Verhalten des Energieversorgers EnBW.
Strang 2:
Die Abschussrechnung von EnBW für meine alte Wohnung. Die Transparenz dieser Rechnung und das Ignorieren all meiner Mitteilungen, sowie die eigenwillige Korrektur, auf Grund meiner Beschwerde (Widerspruch) zu dieser Abschlussrechnung.
Strang 3:
Meine Auskunft über meine Daten und die Art und Weise, wie EnBW meint mit dem Datenschutz umgehen zu können.
Nun, der Strang 1 soll eigentlich vor allem die chronologische Abfolge der Ereignisse aufzeigen und somit deutlich machen, wie ignorant der Energieanbieter EnBW in meinen Augen ist.
Der Strang 2 soll aufzeigen, wie man mit Rechnungen, die nach “Auffassung unterschiedlicher Prüfer” ordnungsgemäß sind, meiner Meinung nach die Kunden zum eigenen Vorteil um Geld bringt.
Strang 3 ist nun wiederum ein Nebenschauplatz, aber ein Wichtiger, da die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht ein sehr wichtiges Gut ist. Hier wird Deutlich, was der Energieversorger offensichtlich von diesem wichtigen Schutzgut hält.
Nun, ich habe mich entschlossen, zuerst einmal Chronologisch Aufzuzeigen, was mir bis zu der Endabrechnung meiner alten Wohnung passiert ist.
Parallel dazu werde ich eine Reihe “EnBW und der Datenschutz, sowie die Persönlichkeitsrechte” machen, da ich gerade dieses Thema extrem wichtig finde.
Über die “Rechnungsstellung” von EnBW werde ich mich dann nochmals gesondert beschäftigen, wenn die chronologische Beschreibung dort angekommen ist.
Evtl. gibt es ja dann auch noch eine Fortführung mit der Kündigung meiner Energieversorgung bei EnBW in meiner neuen Wohnung. Wer weiß schon, was den Jungs und Mädels dort so einfällt.
Wie alles Begann:
Nun, es war Anfang Mai 2008. Ich bin in Stuttgart zu einem Bewerbungsgespräch. Ein paar Tage Später bekam ich einen Anruf, das man mich anstellen würde, die formale Entscheidung würde in der Mitte der nächsten Woche geschehen und dann könnte ich zum 15. des Monats (dann wiederum eine Woche später) anfangen.
Gut, ich bin dann am besagten Mittwoch in der Nacht nach Stuttgart und hatte für den frühen Morgen eine Termin mit dem Hausverwalter einer Wohnungsbaugesellschaft vereinbart. Es ging um mehrere Wohnungen, die bis zur Grundsanierung Ende 2009 per Zeitmietvertrag kurzfristig Mietbar waren. Nach der Besichtigung habe ich mich bei der Wohnungsgesellschaft für eine Wohnung im annehmbaren Zustand beworben. Dies musste wegen der Dringlichkeit für mich noch vor 12:00 Uhr im Hauptsitz der Gesellschaft geschehen. Das war dann erledigt. Zu meinem (damals noch hoffentlich) zukünftigen Arbeitgeber gegangen. Dort ahbe ich dann mit meinen zukünftigen Kollegen gesprochen. Am Nachmittag war es soweit Wohnungszusage unter dem Vorbehalt der Jobzusage, die Jobzusage und dann ging es Abends auch schon wieder nach Köln.
In der folgenden Woche bin ich dann mit einem Bulli, in dem die aller notwendigsten Dinge für die ersten Arbeitstage drin waren (Matratze, Bettzeug, Klamotten usw.) nach Stuttgart. Übergabe der Wohnung, 15 Minuten, um meine Sachen in die Wohnung zu tragen.
…
Nun, die Wohnungsbaugesellschaft hat mich dann per Fax automatisch bei dem Energieanbieter EnBW angemeldet. Da mein Kopf wo anders war, war mir dies erst mal ganz recht. Bald darauf kam auch ein Schreiben von EnBW. Dort begrüßte man mich als neuen Kunden und legte die Abschlagssumme für Strom und Gas auf 102 Euro je Monat fest. Gut, vorher war ich immer mit anderen Menschen zusammen und das Gas wurde in Flaschen gekauft. Ich hatte überhaupt keinen Anhaltspunkt, was mich die Energieversorgung pro Monat ca. Kosten würde. Also zahlte ich diese monatliche Abschlagssumme.
Ich bin dann über Weihnachten nach Köln, wo ich meine Wohnung dort endgültig auflöste. Zurück in Stuttgart (am 6.1.2010) fand ich in der Post eine Aufforderung meine Zählerstände zum 24.12.09 mitzuteilen. Der Tag scheint den Baden-Württemberger (oder nur dem EnBW) wiederum nicht heilig zu sein?
Gut denke ich kein Problem. Da sowohl Gas, wie auch Strom komplett abgeschaltet, bzw. abgeriegelt waren, hat es ja bis zu meiner Rückkehr keinerlei Verbrauch gegeben. Also die Stände Notiert und Online mitgeteilt. Die Jungs waren dann auch sehr flott, man hat mir mit dem Datum vom 8.1.2009 (Eingang 10.1.09)die Jahresabrechnung geschickt. Das ich Dort erwähnt hatte, das ich während den Tagen bis zur Ablesung abwesend war und auch alle Energiezufuhrstellen abgeschaltet hatte (Also alle Sicherungen raus und der Haupthahn vom Gas geschlossen) wurde da auch schon ignoriert.
Was freute ich mich, dass ich eine Erstattungssumme von 472,46 Euro für zu viel bezahlte Abschläge zurück bekommen sollte. Schließlich hatte ich seit über 7 Monaten 2 Wohnungen zu finanzieren, wegen dem plötzlichen Umzug. Also direkt ein Brief an die EnBW, in dem ich meine Kontonummer mitteilte, auf das man mein Geld überweisen solle.
Wie immer, wenn es um meine Bankdaten geht, teilte ich auch den Nutzungsrahmen dieser Daten mit:
Diese Daten sind ausschließlich dazu zu verwenden, das in der Rechnung angegebene Guthaben zu überweisen. Eine Speicherung der Kontodaten widerspreche ich hiermit ganz entschieden und verweise auf §3a des BDSG, dass eine Datensparsamkeit verlangt. Das ich der Weitergabe aller meiner Daten an Dritte widerspreche sollte eigentlich klar sein, wird hier aber noch mal gesondert erwähnt.
Diesen Brief habe ich dann morgens, als ich zu meiner Arbeiststelle fuhr eingeworfen. Ich fahre normalerweise mit dem Fahrrad zur Arbeit und bin dann an der Geschäftsstelle von EnBW vorbei, die damals noch in der Lautenschlagerstraße lag.
Gut, mein ganzer Kram ist da, ich sortiere mich und vergesse den ganzen Kram. Dann kommt ein Schreiben, dass sich Ende März die Preise für Gas ändern und ich solle doch wieder zum vorgegebenen Zeitpunkt den Zählerstand ablesen und der EnBW mitteilen. Da erinnerte ich mich daran, dass ich ja noch Kohle von den Jungs zu bekommen habe. Also den Zählerstand kurz vor Mitternacht abgelesen und das Ganze der EnBW in einem Schreiben mit der Aufforderung, mir die mir zustehende Summe endlich zu überweisen.
Da ein Fehler immer mal passieren kann, war ich auch noch entsprechend nett:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei der Zählerstand vom 31.3.09 gegen 23:30 Uhr.
Zählernummer (Gas): XXX
Zählerstand: 13266,379
Weiter warte ich immer noch auf die Zahlung meines Guthabens, dass mir laut Ihrem Schreiben vom 8.1.09 zusteht (eine Summe von 472,46 Euro).
Leider konnte ich den Eingang dieser Summe noch nicht verzeichnen
Bitte veranlassen Sie „umgehend“ die Überweisung meines Geldes auf das unten stehende Konto.
Wie bereits in dem vorherigen schreiben erwähnt sind diese Daten ausschließlich dazu zu verwenden, das in der Rechnung angegebene Guthaben zu überweisen. Eine Speicherung der Kontodaten widerspreche ich hiermit ganz entschieden und verweise auf §3a des BDSG, dass eine Datensparsamkeit verlangt.
Was soll ich sagen, nichts weiter passiert.
Nun gut zum Ende Juni sollten sich dann sowohl die Strom-, wie auch die Gaspreise wieder mal ändern. Also bekam ich wieder die Mitteilung, dass ich doch die Zählerstände notieren solle.
Nun war ich schon nicht mehr amüsiert, ja sauer.
Dementsprechend ging das anschließende Schreiben per Einwurfeinschreiben zur EnBW. Dort habe ich für die Zahlung meines Guthabens nun eine Frist gesetzt. Es wurde mir dann die Summe von 398,46 überwiesen?
Eine Erklärung? Fehlanzeige. Natürlich, entsprechend gereizt habe ich denen geschrieben, dass ich recht erstaunt bin, dass man mir nur einen Teilbetrag überweist. Und habe den Fehlenden Betrag von 74 Euro umgehen verlangt. Dies ist nie Geschehen. Statt dessen wurden mir 74 Euro “Rücküberwiesen” aus Rechnungen um diesen Zeitpunkt???
Da wollte man es sich wohl in der Buchhaltung einfach machen oder man ist zu unfähig, eine vernünftige Buchung durchzuführen.
Das ist das eine, was aber das pikante dabei ist, eine “Rückbuchung” konnte dies aber gar nicht sein, da meine Abschlagszahlungen von einem anderen Konto aus getätigt wurden. Wie man sieht, habe ich oben meine Willenserklärung bezüglich meiner Bankdaten hingeschrieben, die in jedem Schreiben in ähnlicher Form zu finden waren. Hier hat also der Energieanbieter EnBW meine Willenserklärung missachtet und die Daten anders Verwendet, als ich dies erlaubt habe. Das soll aber nicht der einzige Fall von Missachtung meiner Daten bleiben.
Da es ab diesem Zeitpunkt immer skurriler wird, lasse ich mal das Geschehene bis hierhin sacken.
Eine Bemerkung noch. Zu dieser “Rückbuchung” von 74 Euro gab es natürlich wiederum weder eine Erklärung, noch zu meinem Schreiben eine Antwort.
Der nächste Artikel im Zusammenhang mit EnBW wird die 1. Folge des Themas “EnBW und der Datenschutz, sowie die Persönlichkeitsrechte” sein. Auch ein spannendes Thema!
Gerne kann man mir seine Erfahrungen mit EnBW mitteilen. Vielleicht hat ja noch jemand eine solche Farce des Energieanbieters Dokumentiert? Mailadresse steht im Impressum.
Eigentlich wollte ich Ursprünglich von “einem Energie-Unternehmen” berichten, ohne Namen zu nennen.
Aber dieses Unternehmen benimmt sich mir als Kunden so gegenüber, das ich nicht gewillt bin, das Unternehmen nicht zu nennen.
Mal ein paar Dinge einfach in den Raum geschmissen
Dieses Unternehmen hat über 7 Monate gebraucht, mir mein Eigentum zu geben. Es handelt sich dabei um in den ersten Monaten meines Stuttgarter Aufenthaltes zu viel bezahlte Abschlagsgelder für Strom und Gas. Dies Summe belief sich nach 7,5 Monaten auf über 450 Euro. Angeblich sind Schreiben von mir nicht angekommen, obwohl ich diese persönlich bei der Geschäftsstelle eingeworfen hatte.
Also als Einleitung erst einmal so ein wenig die chronologische Reihenfolge:
Mitte Mai 08 Umzug nach Stuttgart. Von der Wohnungsgesellschaft bei EnBW als neuer Verbraucher angemeldet.
Dez/Jan 08/09 Jahresabschlussrechnung mit enormen Guthaben
Dez 09 Umzug innerhalb Stuttgarts und wieder Anmeldung als neuer Verbraucher durch die Wohnungsgesellschaft. Abschlagsforderungen jenseits von gut und böse.
Irgendwann im Frühjahr 2010 Wechsel zu anderen Anbietern (für Strom und Gas).
Nun, als ich damals in die Wohnung eingezogen bin, hatte ich keine Werte aus meiner Zeit in Köln, die ich heranziehen konnte. Gekocht habe ich mit Gas aus der Flasche, Heizung lief über ein Zentralheizungssystem und Strom habe ich immer mit mehreren zusammen genutzt. Also habe ich erst mal bezahlt, was man gefordert hatte. Das war eine Abschlagszahlung von etwas über 105 Euro. Nach der Jahresabrechnung hat die EnBW die Abschlagszahlung auf 37 Euro reduziert.
So Weit so Gut, aber mein mir zustehendes Geld aus den Abschlagszahlungen wurde mir nicht zurückbezahlt. Ja, man behauptet sogar, dass man im Frühjahr 09 versucht hätte eine Zahlungsanweisung zu tätigen. Ich habe über meinen Anwalt den Beweis dieser Behauptung gefordert, da ich weder eine Benachrichtigung (normalerweise erfolgt eine Zahlungsanweisung per Post. Menschen, die etwas Älter sind, kennen das vielleicht noch von Ihren Großeltern, wenn per Zahlungsanweisung die Rente von Postboten ausbezahlt wurde), noch eine Zahlung, per, bzw. über die Anweisung erhalten habe. Ich bin ehrlich gesagt sehr gespannt auf diesen Beweis!
Was ich aktuell aber besonders amüsant finde, ist, dass man angeblich Schreiben von mir nicht erhalten hat.
Mein Eindruck derzeit ist eher, das man gar keine Schreiben von Kunden zum eigenen Nachteil (immerhin konnte so das Unternehmen über 7 Monate lang für mein Geld Zinsen einstreichen) erhalten will.
Ansonsten kann ich es mir nicht erklären, warum ich plötzlich ein Schreiben, datiert mit dem 21.1.2010 bekomme, wo man meinen “Wunsch” auf Reduzierung nachkommt. Nun, ich hatte ein Einschreiben mit Rückschein an die EnBW gesendet. Diese lag ab dem 19.1. zur Abholung bereit. Abgeholt wurde es lt. dem Beleg am 20.1.2010. Witzigerweise hat man aber scheinbar am Tag danach mein Einwurfeinschreiben, das bis zu diesem Zeitpunkt ignoriert wurde (Eingang lt. Sendebericht 22.12.09) nun doch bemerkt und sich um eine Antwort bemüht. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass ich Ihnen mitgeteilt habe, dass wegen Ihrer unkorrekten Datenauskunft (und Löschungsverlangen für bestimmte Daten) nun mein Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragt ist.
Mein nächster Schritt war diesbezüglich eine Beschwerde bei der entsprechenden Stelle für Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich (Das Innenministerium von Baden-Württemberg). Wollen doch mal sehen, was da die EnBW drauf antwortet.
Übrigens das letzte Einschreiben mit Rückschein wurde erst nach ein paar Tagen abgeholt. Das war das mit dem Auskunftsersuchen gemäß §34 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes).
Dies erst mal als kleine Einleitung über das höchst “seriöse” Unternehmen EnBW.
Natürlich werde ich hier nur Dinge Aufzeigen, die ich belegen kann, wie z.B. oben das Verhalten bezüglich Schreiben an diese Firma. Ich bin nicht so Selbstzerstörerisch drauf, dass ich mich zum Opfer der bestimmt gut bezahlten Konzernanwälte machen lasse. Aber das hindert mich nicht daran auch Meinungen zu äußern, z.B. wenn ein Monat lang ein Einwurfeinschreiben ignoriert wird und dann wenn das Einschreiben mit Rückschein kommt, man plötzlich doch auf das Einwurfeinschreiben reagiert.
An dieser Geschichte will ich deutlich machen, dass man sich auch von einem Konzern nicht alles gefallen lassen muss. Die Zeiten, als man das örtlichen Energieunternehmen nehmen musste sind vorbei.
Ich auf jeden Fall bin gerade auf der Suche nach einem anderen Anbieter für Strom und Gas.
Oder wie es in der Mitteilung von der Tagesschau heißt: “Wie steigt man aus dem Ausstieg wieder aus?”.
Dort werden 3 Beispiele aufgezeigt, wie die Energiewirtschaft und / oder die Regierung die Stilllegung der Atomkraftwerke verhindern kann.
Es ist erstaunlich, wie viel Energie und Gelder (und Schmiergelder?) in die Konzepte zum Erhalt veralteter Atomkraftwerke gesteckt werden. Wenn man diese Gelder (inkl. der Nachfolgekosten, die den Steuerzahler der Uranmüll kostet) in die Entwicklung regenerativer Energien gesetzt hätte und setzen würde, wäre die Versorgung mit “regenerativen Strom” bestimmt schon weiter.
Es ist ja im Gegenteil so, das ein weiterer Erhalt von Atomkraftwerken die Einspeisung von Strom aus regenerativen und ökologischen Ursprung verhindert wird, da diese Atomkraftwerke den einzuspeisenden Stromkontingent für sich sperren. Dies wird in den “Lösungsvorschlägen” des oben erwähnten Artikel sehr deutlich. Hier dazu Ausschnitte aus dem oben erwähnten Artikel:
Option zwei: Strommengenübertragung
Die zweite Option: Die Betreiber stellen ganz schnell noch mal einen Antrag auf Übertragung von Strommengen von einem neueren Kraftwerk auf die Oldies.
[...] Option drei: Strommengen neu verteilen
Dritte Möglichkeit: Die Betreiber einigen sich untereinander. Etwa darauf, den Pannenmeiler Krümmel stillzulegen. Oder Brunsbüttel, das seit 2007 sowieso still liegt. Dann können nämlich die Energieunternehmen die Strommengen, die da frei werden, eigenständig übertragen – ohne Zustimmung der Politik.
Ich hätte da noch eine vierte Option!
Die Stromkontingente, die jetzt von den großen Anbietern gesperrt werden (egal, ob diese Verkauft werden oder nicht) an Unternehmen weiter zu geben, die gerne Ihr Energieangebot von Strom aus regenerierbaren und ökologischer Herkunft erhöhen wollen. Dazu müsste das Stromnetz gesetzlich, ebenso, wie das Telefonnetz und z.B. unser Straßennetz für alle benutzbar werden.
Was mich da auch stört, ist die Blauäugigkeit, mit der die Risiken bei Seite geschoben werden.
Man sollte nach Tschernobyl eigentlich denken, dass sich jeder der akuten Gefahr durch Atomkraftwerke bewusst ist.
Ach ja richtig, schon damals hat man laut heraus posaunt, dass dieses Atomkraftwerk nicht mit denen im glorreichen Westen zu vergleichen seien. Hier herrsche ein viel höherer Standard. Seltsamerweise kommt mir da ein Fall in Erinnerung, wo in einem der ach so hoch standardisierten westlichen Atomkraftwerke nicht zugelassene Dübel verwendet wurden. Ja wo war das? Bestimmt bei einen dieser Gebiete in der Westlichen Welt, die mit dem “Made in Germany” nicht mithalten können.
Upps, Scheiße, das war ja in Krümmel, mitten in Nord-Deutschland. Wenn man sich dann noch anschaut, wie sich der Betreiber Vattenfall da verhalten hat, dann ist klar, Atomkraft (und der Müll) sind wirklich “TOTsicher” (Siehe dazu auch hier: Focus Online: Krümmel: Falsche Dübel im Reaktor).
Selbst wenn man die GAUs vor Tschernobyl außen vorläßt und nur die Vorfälle danach betrachtet, auf welches Ergebnis kommt man da?
Hier eine kleine Liste der “bekannten” (!!!) Störfälle/Probleme nach Tschernobyl: Störfälle durch Verschleiß:
- 3. April 1991 Shearon Harris (USA)
- 6. März 2002 Davis Besse (USA) Signifikante Primärkühlmittellecks:
- 18. Juni 1988, Tihange-1 (Belgien)
- 12. Mai 1998, Civaux-1 (Frankreich)
- 9. Februar 1991, Mihama-2 (Japan) Reaktivitätsrisiken:
- 12. August 2001, Philippsburg (Deutschland)
- 1. März 2005 Kozloduy-5 (Bulgarien) Brennstoffschaden (außerhalb des Druckbehälters):
- Paks (Ungarn) 2003 Feuer und Explosionen:
- 14. Dezember 2001, Brunsbüttel (Deutschland) Totaler Stromausfall:
- 18. März 2001 Maanshan (Taiwan)
- 25. Juli 2006, Forsmark, Schweden Generische Probleme – Sumpfsiebverstopfung:
- 28. Juli 1992, Barsebäck-2 (Schweden) Naturereignisse:
- 27. Dezember 1999, Blayais-2 (Frankreich) Sicherheitsereignisse und vorsätzliche Handlungen:
- 7. Februar 1993, Three Mile Island (USA)
- Juli 2000, Farley (USA)
-29. August 2002, 17 TEPCO Reaktoren (Japan)
(Quelle: “Restkisiko Zusammenfassung und Schlussfolgerungen” | “Ereignisse in Atomkraftwerken seit dem Tschernobyl Unfall 1986″ -PDF! ca. 115 kB- Studie vom Mai 2007)
Wie man an dem Querschnitt der Ereignishintergründe sieht, gibt es auf der Ganzen Welt von Sicherheitsproblemen bis zu Naturereignissen alles mögliche, was unsere Atomkraftwerke “TOT”-Sicher macht.
Und wir sollen solchen Firmen, wie E.ON vertrauen schenken, die schon mehrfach mit rechtswidrigen Handlungen in die Schlagzeilen geraten sind. Oder EnBW, die nicht ,mal in der Lage sind Briefe zu empfangen (selbst Einschreiben werden Ignoriert. Dazu werde ich noch etwas berichten) oder etwa das RWE und Vattenfall?
Also ich traue keine Firmen, die mich versuchen zu belügen oder auf meine Kosten sich bereichern wollen.
Es wird langsam Zeit, das die “VOLKSvertreter” endlich mal Ihrem Namen gerecht werden und nicht den Lobbyisten in den Arsch kriechen. Es ist eine Unverschämtheit, dass wir unsere Bequemlichkeit auf Kosten von wer weiß wie viele Generationen nach uns schaffen wollen.
Ich könnte Kotzen und befürworte die Verlagerung des Bundestag in einem dieser uralt “TOTsicheren” Atomkraftwerke, sowie eine “Endlagerung” des ach so ungefährlichen Atommüll im Bundeskanzleramt und den Parteisitzen der an diesem Mist beteiligten Parteien!
Nun ist es so weit, das “sichere Endlager” für atomaren Müll in Asse soll nun geleert werden.
Wie es in dem Kölner Stadtanzeiger vom Freitag heißt, rät das Bundesamt für Strahlenschutz zu großer Eile. Es bestehe Einsturzgefahr!
Rund 126.000 Fässer müssen aus dem Schacht heraus geholt und auf Dichtigkeit geprüft werden, dann wieder in den nächsten Schacht, ca. 30 Km von dem jetzigen Problemschacht entfernt abgekippt werden.
So sieht jedenfalls der Plan der Strahlenschutzbehörde aus. Dies ist das Ergebnis einer 225-Seitigen Expertise.
Nun, über die Kosten schweigt sich das Bundesamt für Strahlenschutz lt. Kölner Stadtanzeiger aus. Nach Schätzungen sollen diese angeblich bei ca. 2,5 Milliarden liegen (Vor Beginn der Arbeit!).
Nun, ich als Steuerzahler frage mich schon, warum sich die Behörde über die Kosten ausschweigt.
Liegt es vielleicht daran, dass mit solchen Meldungen das Märchen von dem “billigen” Atomstrom risse bekommt?
Halte wir doch mal fest, wer für die Einlagerung und nun auch für die Umlagerung des Atommülls aufkommt. Die Energiekonzerne, die den Strom verkauft haben und seit Jahren sich fette Gewinne in die Tasche stecken?
Oder nicht doch wir Steuerzahler?
Was würde es für ein Aufschrei geben, wenn ein Stromerzeuger einfach seine Windräder in der Gegen stehen lassen würde, wenn diese nicht mehr Nutzbar sind. Und hier sind die Kosten und der Zeitraum noch übersehbar. Wer weiß schon, wie sich die Erde und vor allem die TOTsicheren Endlager in den nächsen paar Jahrhunderten entwickeln und verhalten. Die Kosten dieser ständigen Überwachung wird nicht von den Energiekonzernen getragen und auch nicht von den Abnehmern des “ach so billigen” Atomstroms. Nein wir alle zahlen die Zeche, egal ob man sich entscheidet mehr für den sogenannten Ökostrom zu zahlen oder selbst ein ökologisches Kraftwerk betreibt.
Dazu heißt es bei “Vorwärts.de”:
Auf Grundlage des durch einen Antrag aus Halle herbeigeführten Beschlusses der Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen-Anhalt im Oktober 2009 fordern die Jusos Halle außerdem, die Kosten der Inspektion und des Transports der Fässer sowie der Betreibung des Alternativstandortes anteilig auf die Unternehmen zu verteilen, die in den 60er und 70er Jahren die von ihnen produzierten Abfälle im Atommülllager „Asse II“ eingelagert haben.
Nun, ebenso dazu passt die Meldung von EnBW, die bereits im November des letztes Jahres gefordert haben, dass auch Ihre (ver)alte(te)n Atomkraftwerke (Anteil an Atomstrom bei EnBW, ca. 50%) nicht abgeschaltet werden sollen. Auf das immer mehr Müll für die TOTsicheren Endlager produziert wird.
EnBW-Chef Villis fordert ein «Moratorium» für AKW, die kurz vor der Abschaltung stehen «alles andere wäre doch wirklich grotesk». Gegenwehr aus der Regierung muss der Stromkonzern nicht befürchten.
Nun, seit dem ich meine erste Jahresabrechnung von der EnBW bekommen habe, nachdem ich 7,5 Monate in Stuttgart gelebt habe, sind diese sowieso eine meiner besseren Freunde. Dazu wird aber in bälde noch was eigenes kommen. Nun, nachdem ich eine dauerhafte Wohnung habe, ist für mich klar, das ich bei solch einer Firma nicht mehr länger Kunde sein möchte.